AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

ANZEIGE

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.161
385
MUC
ANZEIGE
Und das Thema haben wir hier nun wirklich 100x diskutiert. Sollte inzwischen jeder verstanden haben, daß das hier nicht im geringsten relevant ist.

Smileys werden hier auch hundertfach benutzt. Trotzdem hat ihre Bedeutung offenbar noch nicht jedermann verstanden. :censored:
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
In der zivilrechtlichen Haftung sind sicher 50 Prozent und die werden auch munter von den Verwaltern in Anspruch genommen. Schmälerung der Masse durch Bevorzugung bestimmter Gläubiger, Zahlung trotz Kenntnis vom Insolvenzgrund oder Zahlungen an Angehoerige oder Gesellschafter sind mit das Erste, was ein Verwalter völlig zu Recht angreift. Schlecker, Karstadt und Flexstrom sind nur zwei der großen Beispiele der letzten Jahre. Was soll es Winkelmann besser gehen als Schlecker oder Middelhoff?

Naja, 50% ist aber ja oder nein. Wäre das eine Antwort, die mir ein Jurist gibt, würde ich entscheiden: Dann lass es uns probieren... wirklich schlechter als das allgemeine Lebensrisiko ist es nicht ...
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer fuer 8000 Mitarbeiter. Reicht das? Das sind zig Millionen jeden Monat.

Nicht zu vergessen Luftverkehrsabgabe: 2016 EUR 146,8 Mio, 2015 EUR 154,98 Mio. Ein Schelm der daran denkt, dass das Volumen der KfW-Darlehens zufällig EUR 150 Mio beträgt. Ich hoffe, Herr Schäuble weiß, wie er die Lücke im November schließen will.

Der Flughafen DUS glich gestern am späten Nachmittag einem Geisterbahnhof, Am gesamten B-Terminal stand eine Maschine von hop! Nicht alles, aber vieles verwaist. Das werden einige der "Zulieferer" wie Taxen, Parkservice, Flughafengeschäfte in den nächsten drei Monaten noch sehr hart spüren.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: jotxl und GoldenEye

Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
25
MUC
Der Flughafen DUS glich gestern am späten Nachmittag einem Geisterbahnhof, Am gesamten B-Terminal stand eine Maschine von hop! Nicht alles, aber vieles verwaist. Das werden einige der "Zulieferer" wie Taxen, Parkservice, Flughafengeschäfte in den nächsten drei Monaten noch sehr hart spüren.
Wobei das wahrscheinlich die einzige Chance ist, dass man in DU'S mal zügig abgefertigt wird.
 
  • Like
Reaktionen: Rambuster

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer fuer 8000 Mitarbeiter. Reicht das? Das sind zig Millionen jeden Monat..

Gewerbesteuer dürfte AB wohl nicht bis wenig gezahlt haben bei dem jahrelangem Verlust. Maximal über die Hinzurechnungen via ZinsAufwendungen oder den Leasingraten. Umsatzsteuer im Luftfahrtgewerbe? Dürfte im Kerngeschäft wohl auch nicht angefallen sein.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Außerdem ist bei „Liebhaberei“ die einzige Konsequenz, dass Verluste (z.B. der Pferdezucht) steuerlich nicht gegen andere Gewinne (z.B. des Arztes) gegengerechnet werden dürfen. Sonst gar nichts.

Ganz so ist es auch nicht.
Mit der Einstufung als Liebhaberei können auch Steuerbescheide früherer Jahre ungültig werden und eine dicke Nachzahlung droht.

Bei AB war dies kaum vorstellbar, jedoch in der Theorie nicht unmöglich.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.772
4.542
Gewerbesteuer dürfte AB wohl nicht bis wenig gezahlt haben bei dem jahrelangem Verlust. Maximal über die Hinzurechnungen via ZinsAufwendungen oder den Leasingraten. Umsatzsteuer im Luftfahrtgewerbe? Dürfte im Kerngeschäft wohl auch nicht angefallen sein.

Wieso keine Umsatzsteuer? Meine hundert innerdeutschen Tickets per annum waren immer zzgl. 19% Umsatzsteuer. Und der jahrelange Verlust hatte seine Ursache vor allem auch im Schuldendienst und in den Leasingraten, insofern machen die Hinzurechnungen gerade die Musik aus.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.556
301
Point Place, Wisconsin
Wieso keine Umsatzsteuer? Meine hundert innerdeutschen Tickets per annum waren immer zzgl. 19% Umsatzsteuer. Und der jahrelange Verlust hatte seine Ursache vor allem auch im Schuldendienst und in den Leasingraten, insofern machen die Hinzurechnungen gerade die Musik aus.

Meine Erfahrung war bisher eigentlich, dass ein Insolvenzverwalter gar kein Interesse hat, eine Staatsanwaltschaft einzuschalten, da es deren eigenen Machenschaften stört.
 
  • Like
Reaktionen: Ed Size

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.772
4.542
Ganz so ist es auch nicht.
Mit der Einstufung als Liebhaberei können auch Steuerbescheide früherer Jahre ungültig werden und eine dicke Nachzahlung droht.

Bei AB war dies kaum vorstellbar, jedoch in der Theorie nicht unmöglich.

Wie börsennotierte Liebhaberei aussehen soll, muss mir erst einmal einer erklären. "Ungültig" wird ein bestandskräftiger Steuerbescheid nicht. Und welche "dicken Nachzahlungen" drohen sollen, wenn die als Liebhaberei qualifizierten (negativen) Erträge mit nichts verrechnet worden sind (bzw. verrechnet werden konnten) erschließt sich mir ebenso nicht. Aber ich habe ja auch keine Ahnung von Steuern, Recht und Wirtschaft. Das überlasse ich anderen :D
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.772
4.542
Meine Erfahrung war bisher eigentlich, dass ein Insolvenzverwalter gar kein Interesse hat, eine Staatsanwaltschaft einzuschalten, da es deren eigenen Machenschaften stört.

Tut er auch nicht. Aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) wird die Staatsanwaltschaft über jedes Insolvenzverfahren in Deutschland unterrichtet und ist von Amts wegen dabei.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Wieso keine Umsatzsteuer? Meine hundert innerdeutschen Tickets per annum waren immer zzgl. 19% Umsatzsteuer. Und der jahrelange Verlust hatte seine Ursache vor allem auch im Schuldendienst und in den Leasingraten, insofern machen die Hinzurechnungen gerade die Musik aus.

Vielleicht machen die Hinzurechnungen die Musik aus, nicht aber die Steuerzahlungen: Ausweißlich GB 2016 hatte AB einen Ertragssteueraufwand von EUR 2,3 Mio (2015: EUR 3,1 Mio).
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.418
1.466
TXL
Nicht zu vergessen Luftverkehrsabgabe: 2016 EUR 146,8 Mio, 2015 EUR 154,98 Mio. Ein Schelm der daran denkt, dass das Volumen der KfW-Darlehens zufällig EUR 150 Mio beträgt. Ich hoffe, Herr Schäuble weiß, wie er die Lücke im November schließen will.

Der Flughafen DUS glich gestern am späten Nachmittag einem Geisterbahnhof, Am gesamten B-Terminal stand eine Maschine von hop! Nicht alles, aber vieles verwaist. Das werden einige der "Zulieferer" wie Taxen, Parkservice, Flughafengeschäfte in den nächsten drei Monaten noch sehr hart spüren.

Terminal B muss doch leer sein...und A wieder überfüllt !? Fliegt 4U denn schon von B ?
 
  • Like
Reaktionen: hopstore

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.772
4.542
Vielleicht machen die Hinzurechnungen die Musik aus, nicht aber die Steuerzahlungen: Ausweißlich GB 2016 hatte AB einen Ertragssteueraufwand von EUR 2,3 Mio (2015: EUR 3,1 Mio).

Im Vergleich zur Eisenwarenhandlung, die Ausgang der Diskussion war, ist das schon einiges, zumal es nur Gewerbesteuer sein kann. Ist halt das perverse Ergebnis, in Deutschland zahlt an auch bei negativem Ertrag Ertragssteuern.
 
  • Like
Reaktionen: airhansa123

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
6
EDDH
Tut er auch nicht. Aufgrund der Anordnung über Mitteilungen in Zivilsachen (MiZi) wird die Staatsanwaltschaft über jedes Insolvenzverfahren in Deutschland unterrichtet und ist von Amts wegen dabei.

Soweit die Theorie. In der Praxis landet die Akte bei irgendeinem Referendar, der dann bei Anfangsverdacht Ja/Nein auch gerne mal Nein ankreuzt, damit der Stapel kleiner wird.
 
  • Like
Reaktionen: Asia und _AndyAndy_

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Soweit die Theorie. In der Praxis landet die Akte bei irgendeinem Referendar, der dann bei Anfangsverdacht Ja/Nein auch gerne mal Nein ankreuzt, damit der Stapel kleiner wird.

Zugegeben, nicht jeder ist mit der Thematik so vertraut wie die hiesigen Insassen, aber im Grunde ist die Frage doch ganz einfach: So lange der Vorstand darauf vertrauen konnte, daß die Geldgeber weiter Geld geben, gab es keinen Grund, Insolvenz anzumelden. Sobald er keines mehr gab, gab es keinen Grund, es nicht zu tun.
Preisfrage: Mußte der Vorstand schon vorher wissen, daß am 15.8. kein Geld mehr fließt? (ich behaupte "nein", denn vier Wochen vorher wußte es der Scheich wahrscheinlich selbst noch nicht. Aber selbst wenn, dann dürfte der Nachweis schwer werden).
 
  • Like
Reaktionen: Wuff und hopstore

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Zugegeben, nicht jeder ist mit der Thematik so vertraut wie die hiesigen Insassen, aber im Grunde ist die Frage doch ganz einfach: So lange der Vorstand darauf vertrauen konnte, daß die Geldgeber weiter Geld geben, gab es keinen Grund, Insolvenz anzumelden. Sobald er keines mehr gab, gab es keinen Grund, es nicht zu tun.
Preisfrage: Mußte der Vorstand schon vorher wissen, daß am 15.8. kein Geld mehr fließt? (ich behaupte "nein", denn vier Wochen vorher wußte es der Scheich wahrscheinlich selbst noch nicht. Aber selbst wenn, dann dürfte der Nachweis schwer werden).

Behaupte ich auch. Wird er auch vorher nicht gewusst haben, dass sie sofortig den Hahn abdrehen. Aber der fliegende Anwalt, der ja meint nur Alternativen aufzuzeigen, als sich festzulegen und feste Wahrheiten zu verkaufen, legt sich ja trotzdem fest:

Das wird aber im Ergebnis Herrn Winkelmann nicht retten. Die Insolvenz in eigenverwaltung waere im April oder noch früher das gebotene Mittel gewesen. Im August gabs nichts mehr zu verwalten sondern nur zu zerschlagen

Ich bleib dabei, drei Anwälte- vier Meinungen... glaube Winkelmann wird in letzter Konsequenz objektiv nicht viel zu befürchten haben.
 
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
6
EDDH
Preisfrage: Mußte der Vorstand schon vorher wissen, daß am 15.8. kein Geld mehr fließt? (ich behaupte "nein", denn vier Wochen vorher wußte es der Scheich wahrscheinlich selbst noch nicht. Aber selbst wenn, dann dürfte der Nachweis schwer werden).

Bei Illiquidität zählen nur Fakten, hellsehen wird nicht gefordert.

Bezüglich Überschuldung muss man aber sagen, dass es an Wahnsinn grenzt, bei der Burnrate noch eine positive Prognose zu geben.

Viel interessanter finde ich die Frage, ob Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ich hätte da nämlich auch noch ne offene Forderung...
 
  • Like
Reaktionen: Asia, feb und Ed Size

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.117
22
Bei Illiquidität zählen nur Fakten, hellsehen wird nicht gefordert.

Bezüglich Überschuldung muss man aber sagen, dass es an Wahnsinn grenzt, bei der Burnrate noch eine positive Prognose zu geben.

Viel interessanter finde ich die Frage, ob Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ich hätte da nämlich auch noch ne offene Forderung...

Also ich habe auch noch 2 Masseforderungen, Air Berlin schrieb mir dazu am Freitag:
Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können wir etwaige aus Ihrem Vorgang bestehende Ansprüche derzeit nicht mehr bedienen.
Zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert ein Formblatt zugesandt. Dieses Formblatt enthält auch weitere Informationen hinsichtlich des genauen Verfahrensablaufs.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.519
3.671
HAM
In der zivilrechtlichen Haftung sind sicher 50 Prozent und die werden auch munter von den Verwaltern in Anspruch genommen. Schmälerung der Masse durch Bevorzugung bestimmter Gläubiger, Zahlung trotz Kenntnis vom Insolvenzgrund oder Zahlungen an Angehoerige oder Gesellschafter sind mit das Erste, was ein Verwalter völlig zu Recht angreift. Schlecker, Karstadt und Flexstrom sind nur zwei der großen Beispiele der letzten Jahre. Was soll es Winkelmann besser gehen als Schlecker oder Middelhoff?

Echt? Von meinen Geschäftspartnern haben im Laufe der Jahre einige (gefühlt die meisten) Insolvenz angemeldet. Die härteste je verkündete Strafe war eine Geldstrafe zur Bewährung wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge.
 

voyager_2000

Aktives Mitglied
14.03.2016
101
0
Zugegeben, nicht jeder ist mit der Thematik so vertraut wie die hiesigen Insassen, aber im Grunde ist die Frage doch ganz einfach: So lange der Vorstand darauf vertrauen konnte, daß die Geldgeber weiter Geld geben, gab es keinen Grund, Insolvenz anzumelden. Sobald er keines mehr gab, gab es keinen Grund, es nicht zu tun.
Preisfrage: Mußte der Vorstand schon vorher wissen, daß am 15.8. kein Geld mehr fließt? (ich behaupte "nein", denn vier Wochen vorher wußte es der Scheich wahrscheinlich selbst noch nicht. Aber selbst wenn, dann dürfte der Nachweis schwer werden).

Insolvenz mußte Herr Winkelmann oder sein Vorgänger bei Überschuldung (Ü)
(oder Zahlungsunfähigkeit) der AB anmelden. Ü ist ein Tatbestand (Bilanz) und unterliegt nicht dem Prinzip Hoffnung. Wenn Winkelmann einen Wechsel vom Scheich gehabt hätte, wäre der werthaltig gewesen. Eine Absichtserklärung reicht gewiß nicht, wenn nicht einmal eine harte Patronatserklärung ausreicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Asia