AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
25
MUC
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Naja. Zumindest per 30.6. waren noch knapp 200 Mio. liquide Mittel da.
Dir und Deinen Danke sagern ist schon klar, dass liquide Mittel auch Kreditlinien sein können.
Eine Kreditlinie ist nichts, was einen Wert bei einer Insolvenz darstellt
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Das stimmt so nicht. Du gehst scheinbar von einem Verständnis aus, dass am 15.08. die Eigenverwaltung beantragt wurde, aber noch nicht die Insolvenz. Diese Differenzierung gibt es nicht, wenn man die hier nicht relevante Möglichkeit des sog. Schutzschirmverfahrens ausklammert. Air Berlin hat einen Insolvenzantrag gestellt. Die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung war eine Folge des Insolvenzantrages. Alternativ wäre ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden, dessen Vergütung höher wäre als die Vergütung des vorläufigen Sachwalters.

Nein ich gehe davon aus das man am 15.08. die Insolvenz beantragt hat und den Antrag derart gestaltet hat das eine Eigenverwaltung möglich war/schien (u.a. in dem man schon den KfW Kredit in der Tasche hatte), schliesslich muss die Eigenverwaltung vom Schuldner gestellt werden und nur dieser kann den entsprechenden Antrag stellen. Man hätte diesen Antrag einfach unterlassen können.

Und nach meinem empfinden sind die Kosten des Sachwalters zusätzliche Kosten, da diese bei sofortiger Insolvenz nicht angefallen wären, sondern nur die Kosten für den Insolvenzverwalter, die jetzt ohnehin anfallen.

Das mag tatsächlich eine Milchmädchenrechnung sein, da man die Kosten genau kennen müsste.

Da du wie ein echter Fachmann auf dem Gebiet wirkst, eine Frage:

Ist es legitim einen Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung zu stellen, wenn man einzig die Zerschlagung des Unternehmens plant?

Für mich liesst sich das anders, aber ich bin nur ambitionierter Laie.
 
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salmorejo

Reguläres Mitglied
13.01.2016
37
1
CGN
Es kommen berechtigterweise schon viele Fragen auf, aber ein Insolvenzverfahren ist nicht dafür ausgelegt, dass man am Ende eine allseits als gerecht empfundene Lösung hat. Der Insolvenzverwalter nimmt kein öffentliches Interesse wie z.B. Ein Staatsanwalt wahr. Wenn die Gläubiger mit den überwiegenden Forderungen das Ganze mittragen (siehe bisheriger Gläubigerausschuss), dann müssen die anderen Beteiligten das akzeptieren.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Dir und Deinen Danke sagern ist schon klar, dass liquide Mittel auch Kreditlinien sein können.
Eine Kreditlinie ist nichts, was einen Wert bei einer Insolvenz darstellt

AB hatte schon lange keine Kreditlinien bei Banken mehr. Und im Geschäftsbericht 6/017 steht, das die EUR 197,8 Mio Cash und cash equivalents sind. Der Cash-Bestand betrug sogar EUR 267 Mio, davon sind aber EUR 70 Mio abgezogen (cash allocated to assets held for sale).
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung liegt die Verantwortung für die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge beim Arbeitgeber. Eine Freistellung ändert daran nichts, da sie nur bedeutet, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt.

Wobei das doch nur die halbe Wahrheit ist wenn der Arbeitgeber die drohende Masseunzulänglichkeit erklärt und deshalb keinerlei Gelder mehr abführt. Das führt doch dann zwangsläufig dazu, dass die Mitarbeiter kein Gehalt mehr bekommen und auch keine Abgaben mehr an Krankenkassen, Sozialversicherung etc. abgeführt werden.

Gut nur, dass von den Piloten zumindest ein guter Teil privat krankenversichert sein dürfte. Da gibt es zwar keinen Obolus mehr vom AG aber die Versicherung besteht zumindest fort.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.563
7.596
Seit ein paar Tagen hat übrigens OW ihr Webseitendesign aktualisiert und führt AB dort nicht mehr auf.
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Klar! Für die Angestellten am Boden gibt es aber die Transfergesellschaft und die Beschäftigten in der Kabine sind hoffentlich nicht so stolz um lieber aus der eigenen Tasche zu leben statt zum Amt zu gehen.

Die Aussagen zu dieser Transfergesellschaft haben ungefähr so viel Wert wie: "Jeder Flug findet statt..." (Nicht Deine, sondern die allgemein gemachten)

Ich kenne Leute vom Bodenpersonal und von dieser Transfergesellschaft ist bei denen noch nix angekommen. Soll die überhaupt schon offiziell existieren? Das waren doch sicher wieder nur hohle Worte.
Bisher kamen zum Personal nur die Informationen, dass das Gehalt nicht mehr gezahlt werden kann.

Vermutlich (meine persönliche Spekulation) wird es nur eine Art "Transfergesellschaft" für diejenigen geben, die noch für die Eurowings op by AB Flüge notwendig sind.

Edit: Als ergänzende persönliche Meinung: Das nicht mehr benötigte Personal wird eiskalt fallen gelassen und kein Mensch wird sich in 2 Monaten noch um sie kümmern.
 
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Markus85LEV

Reguläres Mitglied
02.07.2017
26
0
Super, nur leider sind die Piloten nur ein kleiner Teil der vielen AB-Angestellten.

Das ist aber egal. Unabhängig davon ob Gehälter faktisch gezahlt werden und unabhängig davon ob Sozialversicherungsabgaben vom Arbeitgeber wirklich geleistet werden besteht für den AN der Versicherungsschutz fort - solange er offiziell "beschäftigt" ist, also einen Arbeitsvertrag hat.

Die Sozialversicherungsträger sehen die Beiträge für den AN immer als gezahlt an, weil der AN selber ja nie wirklich kontrollieren kann ob das Geld wirklich abgeführt wird. Daher nimmt man ihn in diesem Punkt aus der Verantwortung raus.
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Das ist die Theorie... die Realität sieht leider anders aus. Wenn der Arbeitgeber einen abgemeldet hat, besteht wohl auch kein Versicherungsschutz mehr. Kann man ja gegen klagen (n)

Aber egal, das muss hier nicht mehr im Detail diskutiert werden, denn dafür fehlen einfach die "echten" Informationen, nicht die offiziellen aus den Medien, der Regierung und von Lufthansa
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.245
937
Das ist aber egal. Unabhängig davon ob Gehälter faktisch gezahlt werden und unabhängig davon ob Sozialversicherungsabgaben vom Arbeitgeber wirklich geleistet werden besteht für den AN der Versicherungsschutz fort - solange er offiziell "beschäftigt" ist, also einen Arbeitsvertrag hat.
Wenn der AG unbez. Urlaub verbucht, bleibt die Beschäftigung zwar bestehen, es endet aber die Versicherung nach einem Monat. Beitrag wird dann auch nicht mehr gezahlt.
 

Markus85LEV

Reguläres Mitglied
02.07.2017
26
0
Wenn der AG unbez. Urlaub verbucht, bleibt die Beschäftigung zwar bestehen, es endet aber die Versicherung nach einem Monat. Beitrag wird dann auch nicht mehr gezahlt.

Klar, aber das ist ja kein unbezahlter Urlaub. Auch die Möglichkeit das der AG einfach eine ABmeldung veranlasst, kann ich mir nicht vorstellen.
Der rein formelle Ablauf wird, bei einer Firma die von einem Insolvenzverwalter geleitet wird, sicher eingehalten werden. Wenn kein Geld mehr für Gehalt da ist, wird aber sicher die Anmeldung aufrecht erhalten werden. Effektiv ist das einfach kein unbezahlter Urlaub.

Aber ja, wir haben zu wenig Details - von daher alles Theorie. Aber der Versicherungsschutz für Angestellte in allen Versicherungszweigen ist sicher gewährleistet. Finde ich utopisch das das nicht so sein würde. Es ist halt keine kleine Handwerker Klitsche die einfach mal ihre AN abmelden nach Lust und Laune wie es denen gerade passt.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Aber ja, wir haben zu wenig Details - von daher alles Theorie. Aber der Versicherungsschutz für Angestellte in allen Versicherungszweigen ist sicher gewährleistet. Finde ich utopisch das das nicht so sein würde. Es ist halt keine kleine Handwerker Klitsche die einfach mal ihre AN abmelden nach Lust und Laune wie es denen gerade passt.

Ich halte es für wenig utopisch. Kein Geld, kein Versicherungsschutz. Das ist völlig egal, ob Handwerksbetrieb oder 8000 Leute Firma.
 

nomad_

Aktives Mitglied
18.02.2016
147
47
Nur bei EW sind sie nicht tot zu kriegen.Auf meiner Bordkarte für morgen steht immer noch "operated by AIR BERLIN"

Ich war Freitag auf EW7018, der war auch „op by AB“. Und nicht nur auf der Bordkarte. Es flog die D-ABFO, die Begrüßung war „Willkommen bei Eurowings, durchgeführt von AB“ und die Crew trug AB-Uniformen. Ich habe keine Ahnung, wie das in der Insolvenz möglich ist und von wem die Crew ihre Gehälter bezieht, aber für EW darf AB offensichtlich noch fliegen...

nomad_.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1

AB hat Insolvenzantrag gestellt.
Das Arbeitsamt zahlt damit für max. 3 Monate Insolvenzgeld (Start mit dem Monat nach der letzten regulären Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber). Danach gibt es ohne Antrag ALG durch den Arbeitnehmer nix mehr, keinen Lohn und kein Versicherungsschutz, bzw. diese Forderungen kommen in die vorrangig zu bediente Masse bei der Insolvenzabwicklung.

Insofern ist die Mahnung von AB an seine Belegschaft schon richtig, sich arbeitslos zu melden. Risiko bzw. Folgen siehe wie eben geschrieben.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Ich halte es für wenig utopisch. Kein Geld, kein Versicherungsschutz. Das ist völlig egal, ob Handwerksbetrieb oder 8000 Leute Firma.

Arbeitnehmer die gesetzlich krankenversichert sind, sind solange das Beschäftigungsverhältnis besteht krankenversichert unabhängig davon ob der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt oder nicht.

Für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (den Arbeitnehmeranteil) haftet zumindest bei einer GmbH im Falle der Insolvenz der Geschäftsführer persönlich - keine Ahnung wie das bei einer AG ist bzw. im eröffneten Insolvenzverfahren ist.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Arbeitnehmer die gesetzlich krankenversichert sind, sind solange das Beschäftigungsverhältnis besteht krankenversichert unabhängig davon ob der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt oder nicht.

Für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge (den Arbeitnehmeranteil) haftet zumindest bei einer GmbH im Falle der Insolvenz der Geschäftsführer persönlich - keine Ahnung wie das bei einer AG ist bzw. im eröffneten Insolvenzverfahren ist.

Man haftet nur für die bis zur Insolvenzanmeldung fälligen abzuführenden Beiträge...
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Nein ich gehe davon aus das man am 15.08. die Insolvenz beantragt hat und den Antrag derart gestaltet hat das eine Eigenverwaltung möglich war/schien (u.a. in dem man schon den KfW Kredit in der Tasche hatte), schliesslich muss die Eigenverwaltung vom Schuldner gestellt werden und nur dieser kann den entsprechenden Antrag stellen. Man hätte diesen Antrag einfach unterlassen können.

Und nach meinem empfinden sind die Kosten des Sachwalters zusätzliche Kosten, da diese bei sofortiger Insolvenz nicht angefallen wären, sondern nur die Kosten für den Insolvenzverwalter, die jetzt ohnehin anfallen.

Das mag tatsächlich eine Milchmädchenrechnung sein, da man die Kosten genau kennen müsste.

Da du wie ein echter Fachmann auf dem Gebiet wirkst, eine Frage:

Ist es legitim einen Antrag auf ein Verfahren in Eigenverwaltung zu stellen, wenn man einzig die Zerschlagung des Unternehmens plant?

Für mich liesst sich das anders, aber ich bin nur ambitionierter Laie.

Eine sofortige Insolvenz im Sinne von Antragstellung am 15.08. und Eröffnung des Insolvenzverfahrens am selben Tag oder wenige Tage später hätte bedeutet:

  • Der Flugbetrieb wäre von jetzt auf gleich eingestellt worden, weil das LBA die Betriebsgenehmigung gecancelt hätte.
  • Damit wäre auch die Möglichkeit vergeben gewesen, im Rahmen einer vorläufigen Fortführung Personalkosten über das Insolvenzgeld zu finanzieren. Insolvenzgeld wird nur für den Zeitraum von drei Monaten vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gezahlt.
  • Vermögenswerte, für deren Werthaltigkeit die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis bei Air Berlin liegen muss (Slots!?) wären wertlos geworden.

Den Schnitt Insolvenzantrag und sofortige Eröffnung gibt es bei laufenden Betrieben in der Regel schlicht nicht, weil erst die vorläufige Insolvenzverwaltung erfolgt. Rechnerisch ist es richtig, dass es weniger kosten würde, wenn sofort ein Insolvenzverwalter bestellt würde.

Du merkst richtig an, dass bei einer Eigenverwaltung üblicherweise der Fortbestand des Unternehmens im Vordergrund steht. In diesem Fall kann, wie gesagt, auch eine Rolle gespielt haben, dass der Erhalt der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis sinnvoll ist. Jetzt wird es schon etwas speziell, aber das gibt es in wenigen anderen Fällen auch, zum Beispiel bei insolventen Apothekern.

Um die Angelegenheit in Sachen Air Berlin vollständig zu durchdringen, insbesondere hinsichtlich möglicher Prognosefehler, muss man letztlich die Insolvenzakte lesen. Das ist für jeden Insolvenzgläubiger möglich.
 

Iarn

Erfahrenes Mitglied
07.12.2012
456
25
MUC
Vielen Dank für den erhellenden Beitrag meilenfreund, ich denke das bringt mehr Licht ins Dunkel als die meisten Beiträge der letzten 100 Seiten.
 
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nemix

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
472
8
Der Artikel bzw. das Interview hat etwas von dem Eurowings Kollegen, der macht sich die Welt auch immer passend:

https://www.express.de/duesseldorf/...alt--der-grosse-frust-bei-air-berlin-28839896

Wenn es wirklich bis Februar geht, warum bewerben sich die Damen nicht schon mal bei der Eurowings. Lieber 4 Monate ohne Gehalt und weiter darauf hoffen das ein Goldesel kommt? Bei AB ist doch eh nichts mehr zu holen, selbst bei einer Kündigungsschutzklage wird es doch 0€ geben bzw. man kann sich in die Insolvenztabelle eintragen lassen.