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Liebes Forum,
angestoßen durch den rcs Thread "Umstellung der Verfügbarkeitssteuerung bei Lufthansa zum 27.11.2017" ergibt sich für mich (und einige andere Schreiberlinge in dem Thread), eine spannende Frage:
Zitat rcs:
"Das vorgenannte Beispiel ist zulässig, da Du hier ja nicht die Tarifbestimmungen aushebelst. Würdest Du aber FRA-ARN-FRA und ARN-FRA-ARN kreuzen um den Mindestaufenthalt auszuhebeln, wäre es etwas anderes."
Zitat thaifoodpower:
"Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich in zwei völlig getrennten Buchungen, sagen wir mal ZRH-VIE-ZRH mit Hinflug am 04.12. und Rückflug am 11.12. buche, und dann VIE-ZRH-VIE mit Hinflug am 04.12. und Rückflug am 11.12., kommt die LH nachher an und und will nachträglich zwei (angenommen) deutlich teurere Same-Day-Returns kassieren?"
Zitat rcs:
"Diese Rechtsverfahren gab es bereits, und den Fluggesellschaften wurde vor Gericht durchaus das Recht zugestanden, ein bewusstes Unterlaufen des Tarifsystems zu sanktionieren. Man lese hierzu u.a. das BGH-Urteil zur Couponreihenfolge."
Nach so vielen Zitaten nun die eigentliche Frage:
Die Buchung von Kreuzflügen aus zwei Buchungen, zum Beispiel VIE-ZRH-VIE und ZRH-VIE-ZRH, beide jeweils mit Flugdatum A und Flugdatum B, ist also nicht gestattet? Und wird von LH evtl sogar verfolgt? Ist sowas echt schon vorgekommen?
angestoßen durch den rcs Thread "Umstellung der Verfügbarkeitssteuerung bei Lufthansa zum 27.11.2017" ergibt sich für mich (und einige andere Schreiberlinge in dem Thread), eine spannende Frage:
Zitat rcs:
"Das vorgenannte Beispiel ist zulässig, da Du hier ja nicht die Tarifbestimmungen aushebelst. Würdest Du aber FRA-ARN-FRA und ARN-FRA-ARN kreuzen um den Mindestaufenthalt auszuhebeln, wäre es etwas anderes."
Zitat thaifoodpower:
"Habe ich das richtig verstanden? Wenn ich in zwei völlig getrennten Buchungen, sagen wir mal ZRH-VIE-ZRH mit Hinflug am 04.12. und Rückflug am 11.12. buche, und dann VIE-ZRH-VIE mit Hinflug am 04.12. und Rückflug am 11.12., kommt die LH nachher an und und will nachträglich zwei (angenommen) deutlich teurere Same-Day-Returns kassieren?"
Zitat rcs:
"Diese Rechtsverfahren gab es bereits, und den Fluggesellschaften wurde vor Gericht durchaus das Recht zugestanden, ein bewusstes Unterlaufen des Tarifsystems zu sanktionieren. Man lese hierzu u.a. das BGH-Urteil zur Couponreihenfolge."
Nach so vielen Zitaten nun die eigentliche Frage:
Die Buchung von Kreuzflügen aus zwei Buchungen, zum Beispiel VIE-ZRH-VIE und ZRH-VIE-ZRH, beide jeweils mit Flugdatum A und Flugdatum B, ist also nicht gestattet? Und wird von LH evtl sogar verfolgt? Ist sowas echt schon vorgekommen?