Verbot von Überkreuzflügen?

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
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@Anonyma

Ja, sehr schön, das macht nochmal das ganze breite Spektrum der Problematik deutlich.

Von
A) (meines Erachtens völlig unproblematisch): Endkunde bucht selber privat auf der Homepage der Airline einen Überkreuzflug und fliegt auch alles ab

bishin zu
Z) (meines Erachtens „kriminell“): Reisebüro bucht unter Ausschöpfung aller technischer Möglichkeiten des GDS eine Kombination von Flugsegmenten in wilder Reihenfolge, tarifiert dann optimal einzelne Teilstrecken daraus und hängt auch bei Bedarf noch einige Strecken zur Tarifoptimierung hinten dran, die von vornherein als noshow eingeplant sind und welche die Sache nur insgesamt billiger machen....
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.065
905
CGN
Ergänzend dazu steht im oben verlinkten Bericht über das Urteil ja was von Cross Ticket selling und Verkauf von Flugscheinen.

Dass eine Airline ihren Vertriebspartnern vorschreiben kann, sowas nicht zu verkaufen (und es auch auf der eigenen Webseite technisch ausschließen könnte) ist ja was anderes als einem Kunden irgendwas zu wollen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Letztlich ist die gesamte Thematik im Kontext zu sehen, in dem sie auftritt. Ich finde es somit unglücklich, wenn eine Aussage aus einem spezifischen Kontext dann in einer nicht ganz zutreffenden Form verallgemeinert wird. Grundsätzlich kann jeder buchen, was er gerne buchen möchte. Und natürlich ergeben sich wie z.B. von hippo72 beschrieben gewisse Situationen, in denen sich Umstände ergeben, die im Vorfeld nicht erkennbar waren.

Meine Aussagen bezogen sich ausschließlich auf das bewusste Umgehen von Tarifbestimmungen zum Zeitpunkt der Buchung, sprich: Es wird zu einem recht nah beieinander liegenden Zeitpunkt im exakt dem selben Städtepaar über Kreuz gebucht, um den Mindestaufenthalt auszuhebeln.

Natürlich werden Reisebüros hier nochmal mit anderen Maßstäben gemessen als gewisse Verkäufe im Direktvertrieb, aber es gibt mittlerweile auch Fälle im Direktvertrieb, bei denen die Fluggesellschaften an die Passagiere herantreten wenn hier Missbrauch nachgewiesen werden kann (z.B. regelmäßige Überkreuzbuchungen wie zuvor beschrieben, oder regelmäßiges Verfallen lassen von Flügen um das Tarifsystem auszuhebeln / zu umgehen). Die amerikanischen Fluggesellschaften haben hier auch so manchem Vielflieger bereits einseitig einfach das Vielfliegerkonto gesperrt, was jetzt in Europa nicht ganz so einfach geht durch die unterschiedlichen juristischen Personen.

Wo kein Kläger, da natürlich kein Richter. Wer "mal" einen Flug sausen lassen muss, oder im zeitlichen Versatz (vielleicht auch durch einen unterschiedlichen Auftraggeber) die Tickets "mal" über Kreuz buchen muss, wird sicherlich nicht ins Fadenkreuz der Fluggesellschaft(en) geraten. Es gibt aber durchaus Fälle (die es halt nicht in die einschlägigen Foren geschafft haben, sei es aus Datenschutzgründen oder aufgrund von Verschwiegenheitsklauseln) in denen die Fluggesellschaften einen systematischen Missbrauch aber eben nicht dulden und diesen dann auch sanktionieren.

Von daher empfinde ich es als schlechten Ratschlag, hier so zu tun, als sei jegliche Form des Aushebelns des Tarifsystems legitim. Das ist es nun mal nicht, insbesondere wenn es bewusst erfolgt. Und wer z.B. wöchentlich seine Rennstrecke überkreuz bucht um den Mindestaufenthalt auszuhebeln, dem wird die Fluggesellschaft auch im Zweifelsfall dann relativ leicht die Absicht nachweisen können.
Ich sehe das gänzlich anders wenn es den Selbstbucher betrifft. Du als Reisebüro hast eben eine andere vertragliche Situation.

Ich hatte jetzt einen TATL mit Abflug nicht von meiner Homebase. Dazu einen rt Zubringer. Selbstverständlich habe ich die Tarifbedingungen damit bewusst umgangen und tausende Euro damit gespart.

Es ist aber nicht so dass ich damit nur die Vorteile des günstigen Tarif nutze. Ich hatte die Nachteile der nicht verknüpften Tickets und wenn mich OS nicht rechtzeitig zum Abflug des zweiten Tickets gebracht hätte würde ich durch die Röhre sehen. Auch brachten die Flüge weniger Meilen. Das ist letztendlich nichts anderes als andere Kreuzbuchungen.

Auch das zitierte Urteil besagt nur, dass LH diesbezüglich anbieten darf was sie möchte. Es sagt nicht, dass eine Umgehung durch Kreuzbuchungen vom Endkunden verboten wäre und eine Nachberechnung gerechtfertigt. Also ich sehe da jeder rechtlichen Konfrontation sehr gelassen entgegen.

Wie gesagt, als Reisebüro ist die Situation gänzlich anders, denn da ist auch der Nachweis zum Vorsatz leichter und die vertragliche Beziehung zur Airline eine andere.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.764
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MUC, BSL
Das ist ja das Problem, denn wo zieht man denn da letztendlich die Grenze? Wo hört "geschicktes Ausnutzen der Tarifstruktur" auf und wo beginnen die klaren Tarifverstöße? Und vor allem: welches Kriterium wird dafür zugrunde gelegt?

Unterlaufe ich auf unzulässige Weise die Tarifstruktur wenn ich MUC - DUS - MUC auf Ticket A buche um dann DUS - MUC - LAX - MUC - DUS auf Ticket B zu fliegen? Im Endeffekt nutze ich dadurch doch auch die (früher) erheblich günstigeren Tarife nach Los Angeles ex Düsseldorf. Nur könnte ich ja auch mit der Bahn, einer anderen Airline oder dem Auto von und nach Düsseldorf gelangen...

Ebenso die "umgedrehten Wochendpendler": wenn ich hintereinander immer wieder VIE - ZRH - VIE hin Sonntags und zurück Freitags fliege weil das günstiger ist als ZRH - VIE - ZRH hin Freitags und zurück Sonntags, dann umgehe ich da ja auch die (hypothetisch) höhere Tarifstruktur ex Zürich.

Ebenso dürfte es ja unproblematisch sein FRA - NYC - FRA zu buchen und in New York einen Return nach Washington zu beginnen, machen sicher hundertausende Urlauber und Geschäftsreisende jedes Jahr.

Was ich damit zum Ausdruck bringen will, ist, dass das einfache Unterlaufen einer Tarifstruktur an sich kaum als Argument herhält, denn es gibt zig Möglichkeiten das zu tun, ohne, dass irgndjemand daran Anstoß nimmt.

Wieso sollte es denn dann zu einem Problem werden, wenn ich MUC - LHR (Ticket1), LHR - MUC(Ticket2), MUC - LHR (Ticket2), LHR - MUC (Ticket1) abfliege? Natürlich umgehe ich so evtl. etwaige Mindestaufenthalte und damit üblicherweise höhere Tarife, aber das tue ich in anderen Fällen ja auch.

Aus meiner laienhaften Sicht würde ich behaupten, dass die Airline von mir sicherlich verlangen kann, dass ich beschränkte Tickets in der vorgesehenen Reihe abfliegen muss und wenn ich das nachweislich vorsätzlich nicht mache, mir die Tarifdifferenz in Rechnung stellt. Wenn ich aber mehrere, de jure voneinander unabhängige Verträge mit der Airline eingehe und diese auch wie vorgesehen erfülle, dann ist das nach meinem dafürhalten eigentlich nicht zu unterbinden (der praktischer Nachweis ist ja nochmal ein anderes Thema).

Kurzum: entweder alle der genannten Beispiele sind unzulässig oder eben keines. "Mal so, mal so" ist für mich eigentlich nicht haltbar.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Wenn ich aber mehrere, de jure voneinander unabhängige Verträge mit der Airline eingehe und diese auch wie vorgesehen erfülle, dann ist das nach meinem dafürhalten eigentlich nicht zu unterbinden (der praktischer Nachweis ist ja nochmal ein anderes Thema). .
einmal das. Und zum Anderen muss man sich fragen, warum die Airline mit dir problemlos überhaupt solche "verbotenen" Verträge abschließt? Wäre ja IT-technisch überhaupt kein Problem, den zweiten Buchungsantrag abzulehnen.

Wollen sie auch gar nicht verhindern. Das Problem ist zwischen Airline und betrügerischen Reisebüros.
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.311
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BRU
Ich vermute auch, dass es v.a. um Fälle geht, wo etwa Firmenreisestellen (um die Kosten der Firma zu senken) systematisch und in großem Stil zu solchen Tricks (Rückflug / letzte Segmente verfallenlassen, Sameday-returns als Überkreuzbuchungen usw.) greifen.

Oder gar irgendwelche unseriösen "Preisunterbieter"-Unternehmen, die dem Kunden, der einen Flug A-B sucht, ohne sein Wissen A-B-A (oder A-B-C) verkaufen, wenn billiger, o.ä.

Und nicht um den Wochenendpendler, der aus unterschiedlichen Gründen einen Teil seiner Tickets A-B-A und einen anderen Teil B-A-B bucht, und sich da mal die Tickets überkreuzen, oder den Privatbucher, der irgendwann einmal den Rückflug oder das letzte Segment verfallenlässt.

Bleibt natürlich in der Tat die Frage, wo die Grenzen sind...
 
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FREDatNET

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11.07.2010
8.301
9
VIE
Beim foobar Fall ist doch auch nichts herausgekommen...

Man muss sich jedoch künftig gut überlegen ob man noch bei einem Reisebüro bucht, denn das kann durchaus negative Auswirkungen auf ein potentielles Risiko haben. Wenn man plötzlich mit der Buchung bestätigt, dass man Unsummen bezahlen würde wenn einem vor dem letzten Flug übel wird.

Wichtiger Hinweis zu Abflügen im Ausland und zur Nutzung des gebuchten Flugtickets
Bitte beachten Sie, dass die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften in der Regel vorsehen, dass der entrichtete Flugpreis nur dann gültig ist, wenn das Ticket vollständig und in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen wird. Auch bei einer Buchung eines Tickets ab dem Ausland, wodurch vielfach ein attraktiver Preisvorteil entsteht, gehen wir als buchendes Reisebüro davon aus, dass Sie sämtliche Flüge vollständig abfliegen werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Fluggesellschaften bei nicht vollständiger Nutzung des Flugtickets eine Nachberechnung gemäß der tatsächlich geflogenen Strecke vorbehalten, wodurch Nachforderungen ggf. auch in erheblicher Höhe entstehen können. Sollten Sie für ein über uns gebuchtes Ticket nicht alle Teilabschnitte vollständig und in der gebuchten Reihenfolge abfliegen, was ggf. eine Nachbelastung der Fluggesellschaft nach sich ziehen kann, so erklären Sie sich damit einverstanden, eine solche Nachbelastung uns gegenüber als Reisebüro zu begleichen.

Mögliche Nachbelastung bei Nichtantritt xxx-yyy: 2.760,19 EUR

Das auf einer Buchungsbestätigung zu finden fand ich a) spannend weil mir damit gleich mal der Vorsatz unterstellt wird und b) als Warnung vor Buchungen im Reisebüro.

Nur als Info, ich habe bei Reisebüros noch nie irgendetwas halbseidenes gebucht, hatte noch nie mit einer Airline irgendwelche Differenzen und auch keinerlei Leichen bezüglich Tickets oder Meilenprogramm im Keller.
 
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Anonyma

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16.05.2011
16.311
9.124
BRU
Das würde ich eher als rechtliche Absicherung des Reisebüros sehen, und nicht als Unterstellung irgendeines Vorsatzes.... Sonst könntest Du ja hinterher, sollte die Airline tatsächlich eine Nachberechnung verlangen, behaupten, Du hättest das gar nicht gewusst, das RB hat Dir das einfach so verkauft, ohne Dich zu informieren usw.

Ob deswegen für Dich als Privatperson bei RB-Buchung die Gefahr wirklich größer wird, bei Verfallenlassen des letzten Segments nachzahlen zu müssen, als wenn Du den gleichen Flug online gebucht hättest, sei mal dahingestellt...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Das würde ich eher als rechtliche Absicherung des Reisebüros sehen, und nicht als Unterstellung irgendeines Vorsatzes.... Sonst könntest Du ja hinterher, sollte die Airline tatsächlich eine Nachberechnung verlangen, behaupten, Du hättest das gar nicht gewusst, das RB hat Dir das einfach so verkauft, ohne Dich zu informieren usw.

Ob deswegen für Dich als Privatperson bei RB-Buchung die Gefahr wirklich größer wird, bei Verfallenlassen des letzten Segments nachzahlen zu müssen, als wenn Du den gleichen Flug online gebucht hättest, sei mal dahingestellt...

Definitiv wird die Gefahr größer, das steht außer Zweifel.

Jeder weiß doch dass keine Airline wegen so etwas vor Gericht geht. Man weiß auch dass Airlines Reisebüros da blöd kommen können. Und ich bestätige mit Annahme der Buchung durch das RB Betrag X "an das RB" zu zahlen. Das hat eben rechtliche Verbindlichkeit auf einem ganz anderen Level.

Bei einer OTA Buchung wäre das Risiko gleich null.
 

jodost

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23.10.2011
4.065
905
CGN
Jeder weiß doch dass keine Airline wegen so etwas vor Gericht geht. Man weiß auch dass Airlines Reisebüros da blöd kommen können. Und ich bestätige mit Annahme der Buchung durch das RB Betrag X "an das RB" zu zahlen. Das hat eben rechtliche Verbindlichkeit auf einem ganz anderen Level.

Und du glaubst, wenn sich eine Airline nicht traut, wird es das Reisebüro Schmitt um die Ecke tun, die womöglich noch nie vorher einen Anwalt gesehen haben?

Und sich dann gute Chancen ausrechnen wegen einer Klausel auf der Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss)?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Und du glaubst, wenn sich eine Airline nicht traut, wird es das Reisebüro Schmitt um die Ecke tun, die womöglich noch nie vorher einen Anwalt gesehen haben?

Und sich dann gute Chancen ausrechnen wegen einer Klausel auf der Buchungsbestätigung (also nach Vertragsabschluss)?

Ich denke du verkennst die Möglichkeiten der Airline gegenüber einem RB, die brauchen da keinen Anwalt. Lies dir die postings von rcs durch und du wirst erkennen, dass er valide Gründe hat die Angelegenheit anders zu sehen wie der 0815 Endkunde der über einen OTA bucht.

Das Reisebüro kann aufgrund dieser konkreten Vereinbarung einfach eine Rechnung senden. Und mit Inkasso haben wohl alle Erfahrung :rolleyes:

PS: Bie Buchungsbestätigung war genau genommen eine Reservierungsbestätigung und kam VOR dem Abschluss, also meiner Zustimmung dass ich die Reservierung so annehme) Also da bist du fällig, ohne wenn und aber.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.065
905
CGN
Ich vermute auch, dass es v.a. um Fälle geht, wo etwa Firmenreisestellen (um die Kosten der Firma zu senken) systematisch und in großem Stil zu solchen Tricks (Rückflug / letzte Segmente verfallenlassen, Sameday-returns als Überkreuzbuchungen usw.) greifen.

Oder gar irgendwelche unseriösen "Preisunterbieter"-Unternehmen, die dem Kunden, der einen Flug A-B sucht, ohne sein Wissen A-B-A (oder A-B-C) verkaufen, wenn billiger, o.ä.

Und nicht um den Wochenendpendler, der aus unterschiedlichen Gründen einen Teil seiner Tickets A-B-A und einen anderen Teil B-A-B bucht, und sich da mal die Tickets überkreuzen, oder den Privatbucher, der irgendwann einmal den Rückflug oder das letzte Segment verfallenlässt.

Bleibt natürlich in der Tat die Frage, wo die Grenzen sind...

Ich denke du verkennst die Möglichkeiten der Airline gegenüber einem RB, die brauchen da keinen Anwalt. Lies dir die postings von rcs durch

Das Verhältnis zwischen Airline und Reisebüro habe ich doch zu keinem Zeitpunkt kommentiert?


Das Reisebüro kann aufgrund dieser konkreten Vereinbarung einfach eine Rechnung senden. Und mit Inkasso haben wohl alle Erfahrung :rolleyes:

Das Reisebüro kann auch eine Rechnung über eine Einbauküche senden. Das heißt nicht, dass du die bezahlen musst.

Dann schreibst du dem Inkassounternehmen, dass du die Forderung dem Grunde nach bestreitet, dann ist deren Arbeit beendet.

Und dann muss das Reisebüro sich entscheiden, ob es sich an ein Gericht wenden will.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Das Verhältnis zwischen Airline und Reisebüro habe ich doch zu keinem Zeitpunkt kommentiert?


Das Reisebüro kann auch eine Rechnung über eine Einbauküche senden. Das heißt nicht, dass du die bezahlen musst.

Dann schreibst du dem Inkassounternehmen, dass du die Forderung dem Grunde nach bestreitet, dann ist deren Arbeit beendet.

Und dann muss das Reisebüro sich entscheiden, ob es sich an ein Gericht wenden will.

Du solltest das Verhältnis RB Airline aber berücksichtigen. Die Sanktionsmöglichkeiten gegen RBs die einer Airline zur Verfügung stehen können relativ schnell Existenzbedrohend werden.

Warum sollte man eine Forderung die zurecht besteht und sogar fett gedruckt am Angebot (Reservierung zur Freigabe) steht bestreiten?

Im Unterschied zur Einbauküche habe ich einen Flug mit expliziter Möglichkeit zur Nachberechnung bestellt. :rolleyes:
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.065
905
CGN
Naja, deine ursprüngliche Aussage war, dass das Buchen bei einem RB deshalb gefährlicher sei.

Die Airline würde bei einer Direktbuchung eher nicht klagen, weil sie jämmerlich verlieren könnte. Ein OTA wurde eine Nachberechnung vielleicht eher als Peanuts abhaken. Ein kleines Reisebüro aber hätte diesen Vertragszusatz im Rücken.

Und da glaube ich eben, dass die Situation nicht wirklich gefährlicher ist. Denn ja, das Reisebüro hat vielleicht an einer Nachberechnung mehr zu schlucken oder würde das weniger sportlich nehmen und darum direkt losrennen und den Kunden in Anspruch nehmen wollen. Aber dem gegenüber stehen die noch schlechteren Erfolgsaussichten, wenn es mit so einer Klage zum ortsansässigen Allround-Anwalt rennt, der es auch bei Arbeitsrecht und Mietvertrag beraten hat.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Naja, deine ursprüngliche Aussage war, dass das Buchen bei einem RB deshalb gefährlicher sei.

Die Airline würde bei einer Direktbuchung eher nicht klagen, weil sie jämmerlich verlieren könnte. Ein OTA wurde eine Nachberechnung vielleicht eher als Peanuts abhaken. Ein kleines Reisebüro aber hätte diesen Vertragszusatz im Rücken.

Und da glaube ich eben, dass die Situation nicht wirklich gefährlicher ist. Denn ja, das Reisebüro hat vielleicht an einer Nachberechnung mehr zu schlucken oder würde das weniger sportlich nehmen und darum direkt losrennen und den Kunden in Anspruch nehmen wollen. Aber dem gegenüber stehen die noch schlechteren Erfolgsaussichten, wenn es mit so einer Klage zum ortsansässigen Allround-Anwalt rennt, der es auch bei Arbeitsrecht und Mietvertrag beraten hat.

Du vermischt so viele Dinge und lässt das entscheidende weg...

- Die Airline wird überhaupt niemanden klagen! Und schon gar nicht den Passagier...
- die Airline kann einem OTA in so einem Fall nichts nachberechnen und schon gar nicht klagen!
- LH kann einem kleineren deutschen Reisebüro einfach den Saft abdrehen. Die brauchen kein Gericht oder Anwalt um derartige Forderungen einem Reisebüro einfach auf den Tisch zu knallen.

Es ist relativ einfach, Expedia und Co würden LH einfach den Stinkefinger zeigen. Kleinere Reisebüros haben aber die Hosen voll, wenn man sich ansieht wie sie dem Endkunden diese Eventualität aufs Auge drücken.

Ich sage es ehrlich, ich hatte zwar bei der betroffenen Buchung immer vor alles zu fliegen, aber wäre ich nicht sonst mit dem Reisebüro aus langjähriger Erfahrung sehr zufrieden, oder hätte ich wirklich vor gehabt auch nur minimal zu tricksen, hätte ich definitiv von der Buchung mit diesem RB Abstand genommen.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.915
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CGN
Das würde ich eher als rechtliche Absicherung des Reisebüros sehen, und nicht als Unterstellung irgendeines Vorsatzes.... Sonst könntest Du ja hinterher, sollte die Airline tatsächlich eine Nachberechnung verlangen, behaupten, Du hättest das gar nicht gewusst, das RB hat Dir das einfach so verkauft, ohne Dich zu informieren usw.

Ob deswegen für Dich als Privatperson bei RB-Buchung die Gefahr wirklich größer wird, bei Verfallenlassen des letzten Segments nachzahlen zu müssen, als wenn Du den gleichen Flug online gebucht hättest, sei mal dahingestellt...
Naja eine rechtliche Absicherung darin sehen zu wollen, dass ein Reisebüro in einer Bestätigung (nach Vertragsschluss) auf irgendetwas hinweist ... kommt mir doch eher dilettantisch vor.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.065
905
CGN
Du vermischt so viele Dinge und lässt das entscheidende weg...

- Die Airline wird überhaupt niemanden klagen! Und schon gar nicht den Passagier...
- die Airline kann einem OTA in so einem Fall nichts nachberechnen und schon gar nicht klagen!
- LH kann einem kleineren deutschen Reisebüro einfach den Saft abdrehen. Die brauchen kein Gericht oder Anwalt um derartige Forderungen einem Reisebüro einfach auf den Tisch zu knallen.

Es ist relativ einfach, Expedia und Co würden LH einfach den Stinkefinger zeigen. Kleinere Reisebüros haben aber die Hosen voll, wenn man sich ansieht wie sie dem Endkunden diese Eventualität aufs Auge drücken.

Das alles habe ich doch nie bestritten?!

Aber das macht den Buchungsvorgang für den Passagier nicht "gefährlicher". Das ist es aber doch, was du behauptet hast und ich bestreite.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.764
1.168
MUC, BSL
@ jodost

Grundsätzlich gilt erst mal Vertragsfreiheit und wenn das RB einen solchen Passus in den Vertrag einfügt, dann muss man erst mal dafür gerade stehen. Ob das auf dem Rechtsweg dann Bestand hat, ist wieder ein anderes Thema, aber das Prozessrisiko bleibt im Fall der Fälle erst mal am Kunden hängen.

Entsprechend ist FREEDaNETs Aussage jedenfalls mal nicht falsch. Ob die betroffene Airline nun tatsächlich eine Nachforderung stellt mag ja strittig sein, aber wenn sie gegen den Kunden (bei Direktvertrieb) kein Druckmittel hat bzw. wenn es keine vertragliche Grundlage bei OTA-Buchungen gibt, dann ist das nolens volens eben ein aus kundensicht höheres Risiko im entsprechenden RB zu buchen.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
9
VIE
Naja eine rechtliche Absicherung darin sehen zu wollen, dass ein Reisebüro in einer Bestätigung (nach Vertragsschluss) auf irgendetwas hinweist ... kommt mir doch eher dilettantisch vor.
Das war vor Abschluss und so formuliert, dass es für mich als Kunde eindeutig war. In diesem Fall hätte ich mich wohl auf keinen Rechtsstreit eingelassen, sondern ich hätte bezahlt um noch weitere Kosten zu vermeiden.
Aber das macht den Buchungsvorgang für den Passagier nicht "gefährlicher". Das ist es aber doch, was du behauptet hast und ich bestreite.
Fall A)
Ich buche bei Expedia mit dem Wissen, das ein OTA sich bei einer Nachforderung der Airline wohl vor lachen auf die Schenkel klopft.

Fall B)
Ich buche beim RB und bestätige mit Vertragsabschluss explizit, dass ich akzeptiere eventuelle Forderungen (von der Airline and das RB!!!) in der Höhe von xxxx€ zu begleichen.

Kein Unterschied? Is klar...

Der Clou ist ja, dass sich LH idR nicht direkt an den Endkunden wendet, sondern interessanterweise immer an das Reisebüro, weil sie eben dort einen Hebel haben.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.065
905
CGN
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Wenn ich von Anfang an weiss, dass ich etwas "krummes" buchen will, dann suche ich mir natürlich auch besser ein OTA. Warum soll ich a) Dem Reisebüro unnötigen Stress zumuten und b) das unnötige Risiko eingehen, dass der Inhaber mir hinterherrennt.

Und natürlich kann ich mir auch 2x überlegen, ob ich bei einem solchen Reisebüro überhaupt buchen will. Immerhin bin ich ja der Kunde (zahle das auch in Form einer TSC), also kann ich mir natürlich auch ein anderes Reisebüro suchen.

Wenn ich aber etwas korrektes buche, also hinsichtlich der gebuchten Segmente zum Buchungszeitpunkt vorhabe, sie auch abzufliegen, und auch ansonsten keine falschen Angaben (Herkunftsland o.ä.) mache, sondern einfach nur wie im Titel beschrieben z.b. Überkreuz-Flüge, dann wäre mir ein solcher Passus herzlich egal.

Die Airline weiss selbst, dass diese Nachberechnung ein Witz ist (sonst würde sie es selbst fordern). Auch dem Reisebüro stellt sie das nicht in Rechnung, weil der Passagier das bezahlen muss - sondern als Bestrafung, wenn das Reisebüro nicht im Sinne der Airline etwas teureres verkauft hat. Vor dem Hintergrund hätte ich sicherlich keine grosse Angst, wenn ein kleines Reisebüro irgendwas einklagen will, was sich die Airline selbst nicht traut.


Aber - und in dem Punkt bin ich ja bei dir - wenn mir der Buchungsweg eigentlich egal ist, kann ich auch direkt ein OTA wählen - alleine schon, um dem Reisebüro keinen unnötigen Stress zu machen.