Sicherheitskontrolle Heathrow Terminal 5 - Erfüllungshilfe für BA?!

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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
13
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Gegen Pfand oder käuflich erwerbbar wie bei den günstigen Touristen Bomber
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.215
Ich finde es durchaus nicht so schwarz-weiss wie es hier dargestellt wird. Es gibt genuegend Airlinedecken, die qualitativ so minderwertig sind (und garantiert nicht mehr als 50 Cent im Einkauf kosten), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wiederverwendet werden. Also klassische Einweg-Ware (wie z.B. Dusch-Latschen im Hotel oder ein Amenity Kit im Flugzeug), die nach Benutzung weggeschmissen werden, und die man mitnehmen kann (und darf und soll, weil man der Airline Aufraeumen und Entsorgung spart).

Gibt aber bestimmt auch "richtige" Decken, bei denen sich das Waschen lohnt, und die dementsprechend nicht verschenkt werden.
 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.005
4.737
Ich finde es durchaus nicht so schwarz-weiss wie es hier dargestellt wird. Es gibt genuegend Airlinedecken, die qualitativ so minderwertig sind (und garantiert nicht mehr als 50 Cent im Einkauf kosten), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wiederverwendet werden. Also klassische Einweg-Ware (wie z.B. Dusch-Latschen im Hotel oder ein Amenity Kit im Flugzeug), die nach Benutzung weggeschmissen werden, und die man mitnehmen kann (und darf und soll, weil man der Airline Aufraeumen und Entsorgung spart).

Gibt aber bestimmt auch "richtige" Decken, bei denen sich das Waschen lohnt, und die dementsprechend nicht verschenkt werden.

Es gab mal eine Airline, bei der stand auf dem Aufnäher, dass man sie nicht mit von Bord nehmen darf. Name ist mir leider entfallen.

Hätte ich sie trotzdem geklaut, könnte ich jetzt wenigstens nachsehen. ;)
 
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Multiplex

Reguläres Mitglied
13.07.2017
36
0
Ich finde es durchaus nicht so schwarz-weiss wie es hier dargestellt wird. Es gibt genuegend Airlinedecken, die qualitativ so minderwertig sind (und garantiert nicht mehr als 50 Cent im Einkauf kosten), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wiederverwendet werden. Also klassische Einweg-Ware (wie z.B. Dusch-Latschen im Hotel oder ein Amenity Kit im Flugzeug), die nach Benutzung weggeschmissen werden, und die man mitnehmen kann (und darf und soll, weil man der Airline Aufraeumen und Entsorgung spart).

Gibt aber bestimmt auch "richtige" Decken, bei denen sich das Waschen lohnt, und die dementsprechend nicht verschenkt werden.

Ohja! Die Decken von Air Berlin zum Beispiel sind solche minderwertigen Decken! Oder besser waren minderwertige Decken. Was ist das für ein Material? Fleece oder wie man das nennt? Das war nix, die halten nicht viele Wäschen. Aber Air Berlin hatte dafür wunderbare andere Qualitäten. Kam zwar nur auf so 4 bis 6 Flüge im Jahr mit denen und selbst das ist 3, 4 Jahre her, aber das war schon eine tolle Airline und eine tolle Zeit damals.
 

Multiplex

Reguläres Mitglied
13.07.2017
36
0
Es gab mal eine Airline, bei der stand auf dem Aufnäher, dass man sie nicht mit von Bord nehmen darf. Name ist mir leider entfallen.

Hätte ich sie trotzdem geklaut, könnte ich jetzt wenigstens nachsehen. ;)

Echt? Das hätte mich jetzt wirklich interessiert. Das würde ja die Aussage der meisten hier stützen, dass die Decke eben wirklich kein Amenity ist. Hab mal nachgeschaut. United Airlines, Air Berlin, Iberia und LTU hat keinen solchen Hinweis auf dem kleinen Aufnäher. British Airways würde ich echt gerne nachschauen, aber ihr wisst ja. Heathrow, dienstbeflissene Dame an der Sicherheitskontrolle. Pfft....

Übrigens: Noch keine Antwort von BA auf meine Mail. Nur eine autom. Eingangsbestätigung.
 

Multiplex

Reguläres Mitglied
13.07.2017
36
0
Gegen Pfand oder käuflich erwerbbar wie bei den günstigen Touristen Bomber

Ich habe noch nie eine Airline gesehen, wo man die Decke kaufen kann. Die billigen wie Ryanair oder Germanwings, da hab ich noch nie Decken gesehen und Ferienflieger wie früher LTU haben die Decken so. Condor weiss ich nicht, ob die LH haben. Bin ich noch nie mit geflogen. Welche Airline verkauft die Decken denn? Eigentlich gilt ja als Souvenir, dass man damit auch geflogen sein muss. Aber wenn man eine schöne Decke auch kaufen kann, wäre das durchaus mal zu überlegen.
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Bei AA steht das drauf, IMHO bei BA auch.

Aber habe an der Security in T5 keine Deckenberge gesehen. Kann aber sein, das nur an den normalen Schaltern gesucht wird, bei Fast Track ist die Mitnahme der Decke inbegriffen.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Ich habe noch nie eine Airline gesehen, wo man die Decke kaufen kann.
Das erinnert mich an ein Erlebnis vor 2 oder 3 Jahren, welches angesichts der geballten Front hier von Anklägern gegen Deckenträger mein gerade neu geschaffenenes Weltbild wieder gehörig ins Wanken bringt.

Ich sass nämlich in einem no-service Billigflieger, wo Kissen und Decken auf Bitte nicht umsonst herausgegeben wurden, sondern nur gegen 3 oder 5 Euro Gebühr. Kann das Germanwings gewesen sein? Oder die damals neukreierte furchtbare Eurowings?
War das nur eine Ausschliesslich-zur Nutzung-während-des-Fluges Leihgebühr?
Als bekennender Diebstähler (ich habe z.b. das Plastikbesteck auf dem TATL-Hinflug nicht auf dem Tray zurückgegeben, sondern eingesteckt, weil ich in SFO ein Picknick geplant hatte, und mir einfliel, dass ich sowas dann gut gebrauchen könnte.
In dem Moment habe ich - EHRLICH ! - nicht daran gedacht, dass die FB nach der Landung die Plastikteile aus dem Abfall aussortieren würden, damit sie dann gereinigt und für die nächsten Fluggäste neu verschweisst würden !) hatte ich damals angenommen, dass diese Billig-Airline für etwas sonst selbstverständliches jetzt Zusatzeinkünfte generieren wolle, ansonsten aber der Entrichter der Gebühr die Decke oder das Kissen behalten dürfe.
Jedenfalls war die Ansage damals definitiv für solche Nicht-Checker wie mich nicht eindeutig. Es wurde keineswegs gesagt: "nach der Landung lassen Sie die Decke/Kissen bitte an Ihrem Platz zurück".

Ich hatte das Super-Sonder-Angebot nicht wahr genommen.
Dagegen kann ich Euch weiteren Stoff für Euren Zwergenaufstand geben, indem ich hier öffentlich erkläre, dass ich schon mehr als einmal ein Kissen mit aus dem Flugzeug genommen habe.
Und zwar für jeden sichtbar unter den Arm geklemmt.
In drei verschiedenen Situationen, bzw. mit drei verschiedenen Äusserungen zum Personal an der Tür.
1) "Kann ich das für den Weiterflug mitnehmen?"
2) "Ich nehme das mal für den Anschlussflug mit!"
3) ohne Worte

Ohne Ausnahme kam jedesmal ein freundliches Lächeln des Personals als Reaktion.

--------------------------

Nach nunmehr 7 (SIEBEN) Seiten des Draufschlagens auf den T.E. glaube ich zwar nicht mehr dran, dass hier noch was sinnvolles zur Eingangsfrage kommt. Trotzdem: Ist seit Start dieses Threads noch niemandem die Frage eingefallen, ob beispielsweise in FRA beim Umsteigen auch nach "Diebesgut" aus den LH-Fliegern gesucht wird ?
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Aber habe an der Security in T5 keine Deckenberge gesehen. Kann aber sein, das nur an den normalen Schaltern gesucht wird, bei Fast Track ist die Mitnahme der Decke inbegriffen.

Naja, wird dann wohl beim Fast Track freundlich toleriert. Die Security beim First Eingang hat sogar immer einen Vorrat frischer Decken, bekommt man dort auf Nachfrage.

Wenn denen die Decken bei First ausgehen, werden die Koffer bei der Eco Security auf unbenutzte Decken durchsucht...
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.270
1.170
Zürich
Ich sass nämlich in einem no-service Billigflieger, wo Kissen und Decken auf Bitte nicht umsonst herausgegeben wurden, sondern nur gegen 3 oder 5 Euro Gebühr. Kann das Germanwings gewesen sein? Oder die damals neukreierte furchtbare Eurowings?
War das nur eine Ausschliesslich-zur Nutzung-während-des-Fluges Leihgebühr?
Als bekennender Diebstähler (ich habe z.b. das Plastikbesteck auf dem TATL-Hinflug nicht auf dem Tray zurückgegeben, sondern eingesteckt, weil ich in SFO ein Picknick geplant hatte, und mir einfliel, dass ich sowas dann gut gebrauchen könnte.
In dem Moment habe ich - EHRLICH ! - nicht daran gedacht, dass die FB nach der Landung die Plastikteile aus dem Abfall aussortieren würden, damit sie dann gereinigt und für die nächsten Fluggäste neu verschweisst würden !) hatte ich damals angenommen, dass diese Billig-Airline für etwas sonst selbstverständliches jetzt Zusatzeinkünfte generieren wolle, ansonsten aber der Entrichter der Gebühr die Decke oder das Kissen behalten dürfe.
Jedenfalls war die Ansage damals definitiv für solche Nicht-Checker wie mich nicht eindeutig. Es wurde keineswegs gesagt: "nach der Landung lassen Sie die Decke/Kissen bitte an Ihrem Platz zurück".

Ich hatte das Super-Sonder-Angebot nicht wahr genommen.
Dagegen kann ich Euch weiteren Stoff für Euren Zwergenaufstand geben, indem ich hier öffentlich erkläre, dass ich schon mehr als einmal ein Kissen mit aus dem Flugzeug genommen habe.
Und zwar für jeden sichtbar unter den Arm geklemmt.
In drei verschiedenen Situationen, bzw. mit drei verschiedenen Äusserungen zum Personal an der Tür.
1) "Kann ich das für den Weiterflug mitnehmen?"
2) "Ich nehme das mal für den Anschlussflug mit!"
3) ohne Worte

Ohne Ausnahme kam jedesmal ein freundliches Lächeln des Personals als Reaktion.

Äpfel und Birnen und so... Kennst du? Plastik Besteck ist offensichtlich Wegwerfware. Daher hinkt der Vergleich. Hättest du das Metall Besteck bei z. B. der Swiss eingesteckt, wäre das wieder ein Klau vergleichbar der Decken beim TO.

Wenn du beim aussteigen fragst ob du etwas mitnehmen kannst, und die Crew das aus Goodwill oder was auch immer für ok befindet, dann ist das aus meiner Sicht ok.
 
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AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Wenn du beim aussteigen fragst ob du etwas mitnehmen kannst, und die Crew das aus Goodwill oder was auch immer für ok befindet, dann ist das aus meiner Sicht ok.

Wo man darüber auch wieder geteilter Meinung seien kann, wieso darf die Crew über das Eigentum des Arbeitgebers entscheiden?
 

AndreasCH

Erfahrenes Mitglied
06.02.2012
3.711
79
Da in DE schon Leute wegen Pfandzettel, Buletten und weggeworfenen Küchen entlassen worden sind, wäre ich da nicht so sicher. BTW. bei meinen Ex Arbeitgeber durfte man auch nichts aus dem Müll fischen und mitnehmen.
 

sophistico

Reguläres Mitglied
05.04.2018
46
0
Ob "Wegwerfware" (Plastikbesteck), schnell veraltete Ware (Zeitschriften), nicht mehr wiederverwertbare Ware (Hygieneartikel) ist völlig egal.
Die Aneignung ist Diebstahl (zumindest in D)!

Diebstahl
Wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehme, die Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht. Beweglich ist jede Sache die tatsächlich fortgeschafft werden kann.

Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
Der Gewahrsam ist die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaftsmacht einer Person über eine Sache.
Neuer, eigener Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter bzw. ein Dritter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann.
Zueignungsabsicht eines Diebstahls verlangt die Absicht des Täters, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Weil es nur auf Zueignung ankommt, braucht keine Bereicherung erstrebt zu werden. Weil es nur auf die Absicht ankommt, braucht eine Zueignung nicht tatsächlich eingetreten sein.
Zueignung einer Sache ist die Begründung des Eigenbesitzes mit dem Willen, wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen. Erforderlich sind daher sowohl ein objektives Element (Sachherrschaft) als auch ein subjektives Element (Wille eigentümerähnlicher Verfügung).
Die Tat kann nur Vorsätzlich begangen werden. Fahrlässiger Diebstahl steht nicht unter Strafe.

Somit gibt es rechtlich gesehen keinen Unterschied zwischen der Mitnahme von Zeitschriften, amenities , Decken oder was auch immer.
Es sei denn es ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der gebuchten Dienstleistung oder es ist auf dem Objekt der Begierde explizit vermerkt (das ist aber bereits grenzwertig!)

Wenn nun aber lediglich nur quasi stillschweigende Übereinkunft besteht, dass gewisse Dinge "einfach mitgenommen" werden können, ändert das an der rechtlichen Beurteilung zunächst wenig.
In D zumindest wäre Diebstahl ein (relatives) Antragsdelikt. Wenn der Bestohlene also keine Anzeige erstattet, wird der Diebstahl regelmäßig nicht verfolgt (bleibt aber Diebstahl!)

Die zentrale Frage ist also die, beabsichtigt die leistungserbringende Airline die Übereignung bestimmter Gegenstände oder beabsichtigt sie das nicht.

Wenn sie es beabsichtigt ist die Aneignung natürlich nicht rechtswidrig und somit kein Diebstahl.
Und die meisten Menschen gehen sicher davon aus, dass amenities und Zeitschriften und ähnliches, möglicherweise auch stillschweigenden, in die erworbene Leistung inkludiert sind.
Aber wer weiß das schon so genau? Und was ist eben mit Menschen die auch andere "Kleinigkeiten" als willentlich übereignet ansehen?
Das ist wohl einfach nur eine Frage des gesunden Menschenverstands.

/klugscheissermodus :D
 
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Zinni

Guest
20180407_163330.jpg

Ich nerve nochmal mit meinen Kissen im Hotel. Da steht nichts dran. Beim Bademantel ist ein Hinweis. Also darf ich sie mitnehmen?

Auch blöd: Die bereits im Koffer verpackten Kissen wurden nicht erneuert. Stehen mir diese nicht pro Nacht und nicht nur für einen Aufenthalt zu? Dann wäre es nur ein Set, schade.

Kann leider nicht weiter schreiben, im Moment klopft es heftig an der Tür und sie wird von Personen in Uniform entriegelt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.215
Wenn ein Angestellter unberechtigterweise das Eigentum des Argeitgebers verschenkt, macht sich der "Beschenkte" nicht strafbar. Ob er Eigentum erwirbt, ist umstritten.

Das haengt von der Frage ab, ob dem Eigentuemer die Sache gemaess § 935 BGB "sonst abhanden gekommen" ist. Und das ist in der Konstellation, dass ein Besitzdiener vom Besitzer die tatsaechliche und alleinige Einwirkungsmoeglichkeit auf die Sache eingeraeumt bekommt, wie gesagt nicht klar.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.215
Wenn nun aber lediglich nur quasi stillschweigende Übereinkunft besteht, dass gewisse Dinge "einfach mitgenommen" werden können, ändert das an der rechtlichen Beurteilung zunächst wenig.

und

Die zentrale Frage ist also die, beabsichtigt die leistungserbringende Airline die Übereignung bestimmter Gegenstände oder beabsichtigt sie das nicht.

Wenn sie es beabsichtigt ist die Aneignung natürlich nicht rechtswidrig und somit kein Diebstahl.

widersprechen sich.

Richtig ist, by the way, uebrigens letztere Ansicht.

Ich nerve nochmal mit meinen Kissen im Hotel. Da steht nichts dran. Beim Bademantel ist ein Hinweis. Also darf ich sie mitnehmen?

Es gibt auch so etwas wie eine Verkehrssitte, was mitgenommen werden darf und was nicht. Bei manchen Dingen ist es offenbar nicht eindeutig, da hilft dann ein ausdruecklicher Hinweis. Bei Kissen ist der natuerlich nicht noetig; jedenfalls bei "richtigen" Kissen. Andere Ansicht vertretbar bei Flugzeug-Kissen (analog Flugzeug-Decken).
 
Z

Zinni

Guest
... Bei manchen Dingen ist es offenbar nicht eindeutig, da hilft dann ein ausdruecklicher Hinweis. Bei Kissen ist der natuerlich nicht noetig; jedenfalls bei "richtigen" Kissen. Andere Ansicht vertretbar bei Flugzeug-Kissen (analog Flugzeug-Decken).

Danke, mir war das klar und sollte Ironie sein. Ich würde weder ein Kissen noch eine Decke von Zimmer/Flug mitnehmen. Auch nicht einmal fragen, Ausnahme medizinische Gründe.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.948
11.215
Schon klar - das war eine Bekraeftigung Deiner Aussage, dass die Abwesenheit eines "Nicht-mitnehmen"-Schildes nicht notwendigerweise eine Erlaubnis zum Mitnehmen beinhaltet.
 
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El_Duderito

Guest
Ich finde es interessant, dass noch niemand diesen Teil kommentiert hat:

Terminal 5, Ankunft in C. Dann wird man vom Terminal C erstmal zu „all Connection Flights“ in Terminal A befördert und muss durch die Sicherheitskontrolle, nur um dann dort zu erfahren, dass der Anschlussflug doch wieder von Terminal C aus abfliegt. Was eine unnötige Lauferei. Naja.

Die flight information displays und die BA app zeigen das Abfluggate an, wenn es schon feststeht. Manche Nachmittagsfluege (z.B. ab/nach TXL) sind in 5C. Wenn man das sieht, dann kann man auch in 5C durch die Sicherheitskontrolle.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.871
25
MRS
Die flight information displays und die BA app zeigen das Abfluggate an, wenn es schon feststeht. Manche Nachmittagsfluege (z.B. ab/nach TXL) sind in 5C. Wenn man das sieht, dann kann man auch in 5C durch die Sicherheitskontrolle.

Wenn. UK Flughäfen sind IMO Weltmeister im "Gate so spät wie möglich ankündigen". Man soll ja möglichst viel Geld im Duty Free ausgeben. Dass die zu Gunsten von Passagiere mit reduzierter Mobilität geht, scheint den Airports egal zu sein.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
Ich finde es interessant, dass noch niemand diesen Teil kommentiert hat:



Die flight information displays und die BA app zeigen das Abfluggate an, wenn es schon feststeht. Manche Nachmittagsfluege (z.B. ab/nach TXL) sind in 5C. Wenn man das sieht, dann kann man auch in 5C durch die Sicherheitskontrolle.

gibt es C auch Security? Ich dachte nur B?
 

sophistico

Reguläres Mitglied
05.04.2018
46
0
...
"stillschweigende Übereinkunft -> rechtswidrig"
und
"beabsichtigte Übereinkunft - > nicht rechtswidrig"
widersprechen sich.

Ich habe mich hier nicht eindeutig ausgedrückt, was ich meine.

Es ging mir weniger um eine stillschweigende Übereinkunft zwischen dem Eigentümer einer Sache und dem der sich diese aneignet (dann stimme ich dir natürlich zu, das ist dann selbstverständlich nicht rechtswidrig), sondern um die stillschweigende "Übereinkunft" der Mehrheitsgesellschaft, dass man bestimmte Dinge (Zeitschriften, amenities etc.) eben einfach "mitgehen" lassen kann (ungeachtet der tatsächlichen Kenntnis über die Absichten des Eigentümers) , ohne dass es sich um Diebstahl handeln würde. Hier läge dann generell eine Fehleinschätzung vor. Die Übergänge sind natürlich fließend.
 
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chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.270
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Zürich
Wo man darüber auch wieder geteilter Meinung seien kann, wieso darf die Crew über das Eigentum des Arbeitgebers entscheiden?
Die Crew ist der Vertreter der Airline und sollte wissen was für ihren Arbeitgeber ok geht oder nicht ok geht. Daher ist in dem Fall die Crew sicher ein adäquater Ansprechpartner. Wenn die Airline der Crew nicht klarmacht ob sie Nulltoleranz will oder auf Anfrage ein Auge zudrückt ist deren Problem.
 
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