Ich finde es durchaus nicht so schwarz-weiss wie es hier dargestellt wird. Es gibt genuegend Airlinedecken, die qualitativ so minderwertig sind (und garantiert nicht mehr als 50 Cent im Einkauf kosten), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wiederverwendet werden. Also klassische Einweg-Ware (wie z.B. Dusch-Latschen im Hotel oder ein Amenity Kit im Flugzeug), die nach Benutzung weggeschmissen werden, und die man mitnehmen kann (und darf und soll, weil man der Airline Aufraeumen und Entsorgung spart).
Gibt aber bestimmt auch "richtige" Decken, bei denen sich das Waschen lohnt, und die dementsprechend nicht verschenkt werden.
Ich finde es durchaus nicht so schwarz-weiss wie es hier dargestellt wird. Es gibt genuegend Airlinedecken, die qualitativ so minderwertig sind (und garantiert nicht mehr als 50 Cent im Einkauf kosten), dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sie wiederverwendet werden. Also klassische Einweg-Ware (wie z.B. Dusch-Latschen im Hotel oder ein Amenity Kit im Flugzeug), die nach Benutzung weggeschmissen werden, und die man mitnehmen kann (und darf und soll, weil man der Airline Aufraeumen und Entsorgung spart).
Gibt aber bestimmt auch "richtige" Decken, bei denen sich das Waschen lohnt, und die dementsprechend nicht verschenkt werden.
Es gab mal eine Airline, bei der stand auf dem Aufnäher, dass man sie nicht mit von Bord nehmen darf. Name ist mir leider entfallen.
Hätte ich sie trotzdem geklaut, könnte ich jetzt wenigstens nachsehen.
Gegen Pfand oder käuflich erwerbbar wie bei den günstigen Touristen Bomber
Das erinnert mich an ein Erlebnis vor 2 oder 3 Jahren, welches angesichts der geballten Front hier von Anklägern gegen Deckenträger mein gerade neu geschaffenenes Weltbild wieder gehörig ins Wanken bringt.Ich habe noch nie eine Airline gesehen, wo man die Decke kaufen kann.
???bei Fast Track ist die Mitnahme der Decke inbegriffen.
Aber habe an der Security in T5 keine Deckenberge gesehen. Kann aber sein, das nur an den normalen Schaltern gesucht wird, bei Fast Track ist die Mitnahme der Decke inbegriffen.
Ich sass nämlich in einem no-service Billigflieger, wo Kissen und Decken auf Bitte nicht umsonst herausgegeben wurden, sondern nur gegen 3 oder 5 Euro Gebühr. Kann das Germanwings gewesen sein? Oder die damals neukreierte furchtbare Eurowings?
War das nur eine Ausschliesslich-zur Nutzung-während-des-Fluges Leihgebühr?
Als bekennender Diebstähler (ich habe z.b. das Plastikbesteck auf dem TATL-Hinflug nicht auf dem Tray zurückgegeben, sondern eingesteckt, weil ich in SFO ein Picknick geplant hatte, und mir einfliel, dass ich sowas dann gut gebrauchen könnte.
In dem Moment habe ich - EHRLICH ! - nicht daran gedacht, dass die FB nach der Landung die Plastikteile aus dem Abfall aussortieren würden, damit sie dann gereinigt und für die nächsten Fluggäste neu verschweisst würden !) hatte ich damals angenommen, dass diese Billig-Airline für etwas sonst selbstverständliches jetzt Zusatzeinkünfte generieren wolle, ansonsten aber der Entrichter der Gebühr die Decke oder das Kissen behalten dürfe.
Jedenfalls war die Ansage damals definitiv für solche Nicht-Checker wie mich nicht eindeutig. Es wurde keineswegs gesagt: "nach der Landung lassen Sie die Decke/Kissen bitte an Ihrem Platz zurück".
Ich hatte das Super-Sonder-Angebot nicht wahr genommen.
Dagegen kann ich Euch weiteren Stoff für Euren Zwergenaufstand geben, indem ich hier öffentlich erkläre, dass ich schon mehr als einmal ein Kissen mit aus dem Flugzeug genommen habe.
Und zwar für jeden sichtbar unter den Arm geklemmt.
In drei verschiedenen Situationen, bzw. mit drei verschiedenen Äusserungen zum Personal an der Tür.
1) "Kann ich das für den Weiterflug mitnehmen?"
2) "Ich nehme das mal für den Anschlussflug mit!"
3) ohne Worte
Ohne Ausnahme kam jedesmal ein freundliches Lächeln des Personals als Reaktion.
Wenn du beim aussteigen fragst ob du etwas mitnehmen kannst, und die Crew das aus Goodwill oder was auch immer für ok befindet, dann ist das aus meiner Sicht ok.
Im Aussenverhältnjs als Erfüllungsgehilfe sicherlich. Ausnahme wie immer Immobilien, Flugzeug etc....Wo man darüber auch wieder geteilter Meinung seien kann, wieso darf die Crew über das Eigentum des Arbeitgebers entscheiden?
Diebstahl
Wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehme, die Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht. Beweglich ist jede Sache die tatsächlich fortgeschafft werden kann.
Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.
Der Gewahrsam ist die von einem Herrschaftswillen getragene tatsächliche Herrschaftsmacht einer Person über eine Sache.
Neuer, eigener Gewahrsam ist begründet, wenn der Täter bzw. ein Dritter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser seinerseits ohne Beseitigung der Verfügungsgewalt des Täters nicht mehr über die Sache verfügen kann.
Zueignungsabsicht eines Diebstahls verlangt die Absicht des Täters, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Weil es nur auf Zueignung ankommt, braucht keine Bereicherung erstrebt zu werden. Weil es nur auf die Absicht ankommt, braucht eine Zueignung nicht tatsächlich eingetreten sein.
Zueignung einer Sache ist die Begründung des Eigenbesitzes mit dem Willen, wie ein Eigentümer über die Sache zu verfügen. Erforderlich sind daher sowohl ein objektives Element (Sachherrschaft) als auch ein subjektives Element (Wille eigentümerähnlicher Verfügung).
Die Tat kann nur Vorsätzlich begangen werden. Fahrlässiger Diebstahl steht nicht unter Strafe.
Wenn nun aber lediglich nur quasi stillschweigende Übereinkunft besteht, dass gewisse Dinge "einfach mitgenommen" werden können, ändert das an der rechtlichen Beurteilung zunächst wenig.
Die zentrale Frage ist also die, beabsichtigt die leistungserbringende Airline die Übereignung bestimmter Gegenstände oder beabsichtigt sie das nicht.
Wenn sie es beabsichtigt ist die Aneignung natürlich nicht rechtswidrig und somit kein Diebstahl.
Ich nerve nochmal mit meinen Kissen im Hotel. Da steht nichts dran. Beim Bademantel ist ein Hinweis. Also darf ich sie mitnehmen?
... Bei manchen Dingen ist es offenbar nicht eindeutig, da hilft dann ein ausdruecklicher Hinweis. Bei Kissen ist der natuerlich nicht noetig; jedenfalls bei "richtigen" Kissen. Andere Ansicht vertretbar bei Flugzeug-Kissen (analog Flugzeug-Decken).
Terminal 5, Ankunft in C. Dann wird man vom Terminal C erstmal zu „all Connection Flights“ in Terminal A befördert und muss durch die Sicherheitskontrolle, nur um dann dort zu erfahren, dass der Anschlussflug doch wieder von Terminal C aus abfliegt. Was eine unnötige Lauferei. Naja.
Die flight information displays und die BA app zeigen das Abfluggate an, wenn es schon feststeht. Manche Nachmittagsfluege (z.B. ab/nach TXL) sind in 5C. Wenn man das sieht, dann kann man auch in 5C durch die Sicherheitskontrolle.
Ich finde es interessant, dass noch niemand diesen Teil kommentiert hat:
Die flight information displays und die BA app zeigen das Abfluggate an, wenn es schon feststeht. Manche Nachmittagsfluege (z.B. ab/nach TXL) sind in 5C. Wenn man das sieht, dann kann man auch in 5C durch die Sicherheitskontrolle.
...
"stillschweigende Übereinkunft -> rechtswidrig"
und
"beabsichtigte Übereinkunft - > nicht rechtswidrig"
widersprechen sich.
Die Crew ist der Vertreter der Airline und sollte wissen was für ihren Arbeitgeber ok geht oder nicht ok geht. Daher ist in dem Fall die Crew sicher ein adäquater Ansprechpartner. Wenn die Airline der Crew nicht klarmacht ob sie Nulltoleranz will oder auf Anfrage ein Auge zudrückt ist deren Problem.Wo man darüber auch wieder geteilter Meinung seien kann, wieso darf die Crew über das Eigentum des Arbeitgebers entscheiden?