Sicherheitskontrolle Heathrow Terminal 5 - Erfüllungshilfe für BA?!

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Multiplex

Reguläres Mitglied
13.07.2017
36
0
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Wenn. UK Flughäfen sind IMO Weltmeister im "Gate so spät wie möglich ankündigen". Man soll ja möglichst viel Geld im Duty Free ausgeben. Dass die zu Gunsten von Passagiere mit reduzierter Mobilität geht, scheint den Airports egal zu sein.

Genau das habe ich mich auch gefragt! Praktisch alle Flüge, die ausserhalb eines Korridors von 1 Std. waren, stand "Gate announced um xx Uhr" oder so ähnlich. Praktisch kein Flug über einer Stunde ab Zeitpunkt hatte ein Gate! Fand ich jetzt auch nicht wirklich toll gelöst.
 

Multiplex

Reguläres Mitglied
13.07.2017
36
0
Äpfel und Birnen und so... Kennst du? Plastik Besteck ist offensichtlich Wegwerfware. Daher hinkt der Vergleich. Hättest du das Metall Besteck bei z. B. der Swiss eingesteckt, wäre das wieder ein Klau vergleichbar der Decken beim TO.
Besteck auch nicht?! BA hatte aber auch nur Plastik. Das wäre noch zweitrangig gewesen, aber es war ohne Logo. Da fehlt der Beweis.
Bei Iberia war das besser! Metall UND mit Logo. :)
 

ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.829
538
ZRH & DUS
Ohja! Die Decken von Air Berlin zum Beispiel sind solche minderwertigen Decken! Oder besser waren minderwertige Decken. Was ist das für ein Material? Fleece oder wie man das nennt?
Vielleicht hinter dem Vorhang - davor gab es recht hübsche blaue Decken mit rotem Rand, gesteppt. Qualitativ besser als das, was man so z.B. BA, AA und TK bekommt.
 

Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.762
756
DUS, NRT/HND
2%? Hmm. Ok Wagimen. ;)
Ich denke es in Ordnung, wenn ich Barcode, Sitz und Name unkenntlich mache. Sind ja alle anonym hier.
Die wesentliche Bestätigung für den Flug sowie meine Aussage, dass wir mit BA als Codeshare zu unserer AA Buchung unterwegs waren, ist ja ersichtlich. Würde es begrüssen, wenn damit die Diskussion ob wir wirklich geflogen sind oder nicht ad acta gelegt werden würde...


Anhang anzeigen 113152

Sehe da ne Decke am rechten Rand. Müsste von Air Botswana sein. Was meinen die Experten hier?
 
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ArmDoors

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.829
538
ZRH & DUS
Ich denke es in Ordnung, wenn ich Barcode, Sitz und Name unkenntlich mache. Sind ja alle anonym hier.
Kennst du noch "Home Improvement" mit Al Borland?
"Das glaube ich nicht, Tim."

(Für die, die das nicht deuten können: Man sollte den PDF417-Code schon komplett unkenntlich machen. Name, Buchungsnummer, Sitz, etc. sind weiterhin lesbar.)
 
Zuletzt bearbeitet:

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.835
2.884
FRA
Also was ein Zauber wegen einer Decke. Fragt mal die PA‘s im FCT was da so alles verschwindet. Und da geht ja nur die achso hochdekorierte Kundschaft ein und aus.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
Hier einmal der Versuch einer Erklärung, wenngleich auch ohne Kenntnis der UK Gegebenheiten, aber einmal mit Blick auf Deutschland:

Für die Sicherheit an den 14 großen Verkehrsflughäfen unseres Landes, also Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist die Bundespolizei zuständig (an den anderen 21 Flughäfen macht dasselbe die jeweilige Landespolizei im Auftrage des Bundes). Die Bundespolizei wiederum bedient sich sog. Beliehener (Wisag etc) bei der Sicherheitskontrolle, die unter Aufsicht der Bundespolizei tätig werden. Werden nun Tatobjekte einer Straftat - beispielsweise Diebesgut (und auch ich würde die Mitnahme einer BA Decke im Rahmen deutschen Rechts als Diebstahl oder Unterschlagung werten) - im Rahmen der SiKo festgestellt, würde ich annehmen, dass es auch in Deutschland zu einer Beschlagnahme bzw. Sicherstellung käme. Dann wären die SiKo Bediensteten aber nicht - wie vom TE aufgeworfen - „Erfüllungsgehilfen“ der Airline, sondern der Polizei und unterstützen bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Klagenfurter

Erfahrenes Mitglied
Ich habe zwar jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber bei OS gab/gibt es die Decken zu 50€ das Stück zu kaufen, siehe Bild:
77d481c0793816b3fac9714bd7c455a1.jpg
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.820
5.612
@ #162

Ich gehe davon aus, dass das Siko-Personal nur für Aufgaben im Rahmen der Luftsicherheit beliehen ist. Du vermengst hier Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

Würde sich die Beleihung auch auf Strafverfolgung erstrecken, müsste wegen des Legalitätsprinzips wohl jeder Koffer geöffnet und durchsucht werden, da er Inhalte aufweisen kann, die beim Röntgen nicht als verdächtig identifiziert werden.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
20.111
11.511
Werden nun Tatobjekte einer Straftat - beispielsweise Diebesgut (und auch ich würde die Mitnahme einer BA Decke im Rahmen deutschen Rechts als Diebstahl oder Unterschlagung werten) - im Rahmen der SiKo festgestellt, würde ich annehmen, dass es auch in Deutschland zu einer Beschlagnahme bzw. Sicherstellung käme.

Das dann aber bitte gerne durch die Polizei selber. Der Beliehene ist nicht repressiv taetig.

Wenn bei der Sicherheitskontrolle kritische Mengen Bargeld festgestellt werden, wird auch sofort die Polizei hinzugezogen, und es sagt nicht der Koetter-Fuzzi "Ey Lan, isch behalt dem mal, is Schetraftat."

Edit: Und zu langsam ;)
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
98
Berlin
@ #162

Ich gehe davon aus, dass das Siko-Personal nur für Aufgaben im Rahmen der Luftsicherheit beliehen ist. Du vermengst hier Gefahrenabwehr und Strafverfolgung.

Würde sich die Beleihung auch auf Strafverfolgung erstrecken, müsste wegen des Legalitätsprinzips wohl jeder Koffer geöffnet und durchsucht werden, da er Inhalte aufweisen kann, die beim Röntgen nicht als verdächtig identifiziert werden.

Ich hatte geahnt, dieser Einwand würde kommen.

Zum einen aber wissen wir nicht, was in UK gilt, und zum anderen ist das von Dir Skizzierte sicherlich die reine Lehre, aber nicht notwendigerweise die gelebte Realität. mE ist sehr wohl denkbar, dass eine generelle Anordnung der Konfiskation vorliegt und dass man statt eines immer und immer wieder zustimmenden Nickens (oder gar einer ausdrücklichen Anweisung) durch den die SiKo überwachenden Polizeibeamten ein stillschweigender und recht praktischer Ansatz gewählt wird. Ja, das wird nicht Gegenstand der Beleihung sein, aber ob das nicht dennoch so passiert? Ich beobachte da zuweilen eine gewisse Flexibilität in der Verwaltung und meine zu wissen, dass man in UK insoweit noch etwas flexibler ist.

Bisher übrigens hat hier nach rund 165 Beiträgen niemand auch nur eine andere Antwort auf die Ausgangsfrage angeboten.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.820
5.612
Zum einen aber wissen wir nicht, was in UK gilt, und zum anderen ist das von Dir Skizzierte sicherlich die reine Lehre, aber nicht notwendigerweise die gelebte Realität. mE ist sehr wohl denkbar, dass eine generelle Anordnung der Konfiskation vorliegt und dass man statt eines immer und immer wieder zustimmenden Nickens (oder gar einer ausdrücklichen Anweisung) durch den die SiKo überwachenden Polizeibeamten ein stillschweigender und recht praktischer Ansatz gewählt wird. Ja, das wird nicht Gegenstand der Beleihung sein, aber ob das nicht dennoch so passiert? Ich beobachte da zuweilen eine gewisse Flexibilität in der Verwaltung und meine zu wissen, dass man in UK insoweit noch etwas flexibler ist.

Das ist richtig, in UK scheint manches anders zu sein. Siehe etwa #62.

Bisher übrigens hat hier nach rund 165 Beiträgen niemand auch nur eine andere Antwort auf die Ausgangsfrage angeboten.

Daran kann ich nichts Ungewöhnliches entdecken. Sowas ist bei derartigen Threads eher der Regelfall. :D
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Das dann aber bitte gerne durch die Polizei selber. Der Beliehene ist nicht repressiv taetig.

Wenn bei der Sicherheitskontrolle kritische Mengen Bargeld festgestellt werden, wird auch sofort die Polizei hinzugezogen, und es sagt nicht der Koetter-Fuzzi "Ey Lan, isch behalt dem mal, is Schetraftat."

Edit: Und zu langsam ;)

Wie gesagt, so ist es wohl. Aber wir werden den Unterschied erkennen: Kritische Mengen Bargeld einerseits und offenbar haufenweise Flugzeugdecken anderseits. Und wenn der Kötter SiKo Mitarbeiter jedes Mal, wenn er eine Decke aus der Tasche fischt, fragend den BP Beamten ansieht und der nickt? Dann ist es richtig, dass die Sicherstellung oder Beschlagnahme immer noch nicht Befugnis des Beliehenen ist, aber ob es nicht dennoch so passieren würde? Wie ich schon gesagt habe: Es gibt jenseits der Lehrbücher eine Wirklichkeit, die vergleichsweise pragmatisch daherkommt. Aber jetzt sind wir immerhin mitten drin in der Diskussion.
 

Airsicknessbag

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Ich hatte geahnt, dieser Einwand würde kommen.

Zum einen aber wissen wir nicht, was in UK gilt

Aber aber, das ist nun unzulaessige Sachverhaltsquetschung ;) Der Bearbeitungshinweis war:

einmal mit Blick auf Deutschland



Und wenn der Kötter SiKo Mitarbeiter jedes Mal, wenn er eine Decke aus der Tasche fischt, fragend den BP Beamten ansieht und der nickt? Dann ist es richtig, dass die Sicherstellung oder Beschlagnahme immer noch nicht Befugnis des Beliehenen ist, aber ob es nicht dennoch so passieren würde? Wie ich schon gesagt habe: Es gibt jenseits der Lehrbücher eine Wirklichkeit, die vergleichsweise pragmatisch daherkommt.

Das reicht Dir, um in den 94 zu kommen? Dein Nick ist wohl falsch gewaehlt - passender waere Bavaria_Lawyer :p



Bisher übrigens hat hier nach rund 165 Beiträgen niemand auch nur eine andere Antwort auf die Ausgangsfrage angeboten.

Vielleicht, weil die Antwort ein einfaches "Nein" ist. Wahlweise "Nein. Ende der Diskussion" ;)
 
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Multiplex

Reguläres Mitglied
13.07.2017
36
0
Ich glaube mittlerweile, war der TE war darauf auch nicht aus... ;)

Naja. Ich hatte es 2, 3 Mal versucht das Thema einerseits wieder auf die verwendete Technik zu lenken und zum zweiten auch, dass es mich verwundert, dass die Beamten, oder in meinem Fall eine Beamtin, eine Decke von BA aus dem Handgepäck fischt.
Sie muss also genaue Anweisungen haben, dass ausnahmslos jede Decke dort von BA herauszufischen ist. Das macht die ja nicht auf Verdacht! Wurde sie verschenkt? Wurde sie an Bord gekauft? Kann sie nicht wissen. Gefragt hat sie nicht.
Ergo: Ausnahmslos alle Decken sind auszusortieren! Sonst hätte sie das nicht ohne Nachfrage getan. Und da Beamte nichts ohne eine Dienstanweisung machen, muss eine solche Weisung ja geben. Ursprünglich zu dieser Dienstanweisung muss es ja auch seitens des Dienstherren eine Übereinkunft mit BA geben. Denn von sich aus gibt die Sicherheitsbehörde so eine Weisung sicherlich nicht heraus, zumal es keine Kernaufgabe ist!
Also: BA bittet die Sicherheitsbehörden, sie beim Aufspüren von Decken zu helfen. Die Aufsichtsbehörde wird sich dies von höherer Stelle abgesegnet haben lassen. Ergo: Es handelt sich um eine staatliche Beihilfe für eine privatisierte Airline. Ich glaube nicht, dass in den anderen Terminals die Sicherheitsbehörden das Gepäck der Umsteiger auf Decken dritter Airlines durchfischen. Das klappt nur, weil es eben kein Palaver gibt (und kein Palaver gibt es, weil eben die Weisung ausnahmslos gilt, sonst würde das wie gesagt seitens der Beamten nicht umgesetzt) und sich die Beamten auf die Weisung berufen können.
So, jetzt ist es raus. Schlagt mich, aber so sehe ich das.
Ich hätte eine Bestätigung hierfür gerne gesehen. Also das es eine Zusammenarbeit von BA mit den Behörden gibt. Vielleicht bezahlt BA auch dafür! Kann ja sein. Dann wäre es zumindest finanztechnisch keine staatliche Hilfe.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.037
2.480
BA verkauft keine Decken an Bord. BA verschenkt keine Decken an Bord. Es gibt also nichts zu fragen.
Von T5 gehen nur BA-Flüge ab, also werden es zu 99% BA-Decken sein, die im Handgepäck zu finden sind.
Das Sicherheitspersonal ist nicht verbeamtet, UK hat das privatisiert.