ANZEIGE

EU Fluggastrechte / Annullierung

Mein Flug S4116 von Santa Maria SMA nach Lissabon LIS wurde soeben gecancelt. Nun soll es unter geänderter Flugnummer S44012 und leicht veränderter Flugzeiten von SMA zunächst nach PDL und dann weiter nach LIS gehen.

Liegt hier eine Annulierung mit Anspruch auf Ausgleichszahlung im Sinne von EU261 vor? Wenn ja, gibt es Empfehlungen wie aufgrund des Gerichtsort Portugal vorgegangen werden kann?
 
Mein Flug S4116 von Santa Maria SMA nach Lissabon LIS wurde soeben gecancelt. Nun soll es unter geänderter Flugnummer S44012 und leicht veränderter Flugzeiten von SMA zunächst nach PDL und dann weiter nach LIS gehen.

Liegt hier eine Annulierung mit Anspruch auf Ausgleichszahlung im Sinne von EU261 vor? Wenn ja, gibt es Empfehlungen wie aufgrund des Gerichtsort Portugal vorgegangen werden kann?

Wann hätte denn der Flug sein sollen? Wann ist die Ankunft in LIS nun und für wann war sie ursprünglich geplant?
 
Wann hätte denn der Flug sein sollen? Wann ist die Ankunft in LIS nun und für wann war sie ursprünglich geplant?

Danke für die Antwort!
Originale Zeiten waren: 17.15 Uhr ab SMA, 20:25 an LIS
Neue Zeiten: offiziell 17.00 ab SMA, wobei hier von einer Verspätung ca. 30 min auszugehen ist,
dann ist geplant 17.25 an PDL, 18.10 weiter ab PDL, Ankunft LIS 21.20 - also min. ca. 1h später
 
Also heute ... dann drücke ich mal die Daumen, dass der Anschluss in PDL klappt. Bleibt es bei der Stunde wäre die Entschädigung zu halbieren ... ich würde SATA anschreiben und schauen was passiert. Wenn die Reise keine Berührungspunkte mit Deutschland hat, würde ich es dann dabei belassen ...
 
Danke, dürfte aber die gleiche Maschine sein, von daher sehe ich das recht gelassen.
Ich spreche durchaus ganz gutes Portugiesisch und lebe aktuell in LIS, allerdings sind mir keine Fachanwälte in LIS oder PT bekannt. Sollte jemand hier eine Empfehlung haben, gerne :)
 
Danke, dürfte aber die gleiche Maschine sein, von daher sehe ich das recht gelassen.
Ich spreche durchaus ganz gutes Portugiesisch und lebe aktuell in LIS, allerdings sind mir keine Fachanwälte in LIS oder PT bekannt. Sollte jemand hier eine Empfehlung haben, gerne :)

Ich will ja keine Spielverderberin sein aber hier wird nichts zu holen sein.

Man fliegt nur 15Minuten früher ab und kommt weniger als 2Stunden vorher an somit ist der Artikel 5 c iii der EU-VO erfüllt.

Sollte die Ankunft bis 22:24:59Uhr sein wird es kein Geld geben.

Denn die Zwischenlandung in PDL (wobei es dort ganz schön ist) und frage vergleichbare Reisebedingungen erfüllt/nicht erfüllt sind nur für die Ersatzbeförderung selbst relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

ich wollte doch noch einmal nachhoeren, ob jemand einen Tipp zu Auslegung von "frühestmöglich" und "vergleichbare Transportbedinungen" hat. Beides bezieht sich auf die von der Airline zur Verfuegung zu stellende Ersatzbefoerderung.

Hat hier jemand ein Gerichturteil oder einen Literaturtip fuer mich?

Ich finde es extrem schwierig Urteile zur EUVO zu finden.

Viele Gruesse

Hier uebrigens ein Urteil zur Ersatzbefoerderung bei Nichtdurchfuehrbarkeit: OLG Koblenz
http://www.schweizer.eu/bibliothek/urteile/index.html?id=13714
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin diesmal von einer AirChina Annullierung betroffen. Und zwar hätte ich am 30. Mai um 20 Uhr mit CA782 ZRH-PEK und weiter CA959 PEK-BKK fliegen sollen (und 5 Tage später zurück), gebucht über orbitz.com.

CA782 am 30. Mai wurde annulliert, darüber würde ich von Orbitz Anfang Mai informiert. Also schnell über die CA-Website nach Alternativen gesucht und eine Verbindung über FRA um 18:05 gefunden (CA6234 ZRH-FRA op by LH, CA932 FRA-PEK, CA959 PEK-BKK), die es mir erlaubt in PEK den gleichen Flug nach BKK zu erwischen. Dann Orbitz angerufen und um die Umbuchung gebeten. Geht angeblich nicht, da ein Flug operated by LH involviert ist. Mit mehreren Agents und Supervisor gesprochen, ein paar E-Mails mit Verweis auf die EU261/2004 geschrieben, keine Chance. Orbitz bietet lediglich die Umbuchung auf den ZRH-PEK Flug mit CA entweder einen Tag früher oder zwei Tage später, beides kommt für mich nicht in Frage. Eine Erstattung möchte ich auch nicht, ich möchte am 30. Mai abends nach BKK fliegen.

Auch mit dem europäischen CA Call Center telefoniert. Sie sagen, dass eine Umbuchung auf die Verbindung über FRA kein Problem wäre, wenn ich direkt über die CA-Website gebucht hätte. In meinem Fall kann angeblich nur Orbitz die Umbuchung vornehmen und ich soll mit Orbitz reden, CA kann da wohl nichts machen.

Was nun? Anwalt einschalten? Die gewünschte Verbindung über FRA selbst buchen? Verstehe ich es richtig, dass ich einen Beförderungsvertrag mit AirChina habe und somit AirChina mich auch umbuchen muss, egal über was ich gebucht habe?
 
Was nun? Anwalt einschalten? Die gewünschte Verbindung über FRA selbst buchen? Verstehe ich es richtig, dass ich einen Beförderungsvertrag mit AirChina habe und somit AirChina mich auch umbuchen muss, egal über was ich gebucht habe?


Da Flüge 24 Stunden früher bzw. später mit ziemlicher Sicherheit nicht frühestmögliche Beförderung unter vergleichbaren Reisebedigungen sind, notfalls selbst buchen, ja.

Zusatzkosten dann erstattet verlangen und notfalls anwaltlich geltend machen bzw. einklagen.

Dein Schuldner ist das ausführende Luftfahrtunternehmen des annullierten Fluges, also wohl CA.

Aber im Hinterkopf haben, ob sich auch ein Gericht findet. Deutsche Gerichtsstände scheinen ja keine vorhanden. Liefe also auf die Schweiz hinaus. Und dort gilt das eben Geschriebene leider nur mit Einschränkungen.
 
Aber im Hinterkopf haben, ob sich auch ein Gericht findet. Deutsche Gerichtsstände scheinen ja keine vorhanden. Liefe also auf die Schweiz hinaus. Und dort gilt das eben Geschriebene leider nur mit Einschränkungen.
Warum nur mit Einschränkungen? Die EU261/2004 gilt ja grundsätzlich auch für alle Abflüge ab der Schweiz. Und der Fall der Annullierung ist in der EU261/2004 recht eindeutig geregelt. Welche Einschränkungen könnte es hier geben?
 
Warum nur mit Einschränkungen? Die EU261/2004 gilt ja grundsätzlich auch für alle Abflüge ab der Schweiz. Und der Fall der Annullierung ist in der EU261/2004 recht eindeutig geregelt. Welche Einschränkungen könnte es hier geben?
Es geht um mögliche Gerichtsentscheide des EuGh welche nach Übernahme der Verordnung mit den bilateralen Verträge (noch) nicht durch den gemischten Ausschuss übernommen wurden. Das Bundesgericht jedoch zeigt die Tendenz, sich an Urteilen des EuGh zu orientieren.
 
Das und darum, dass die EU-VO 261/2004 ja keine eigenen Anspruchsgrundlagen für Schadensersatz bereithält. Der bestimmt sich also im Zweifel nach dem Schuldrecht der Schweiz, für das mir einfach die Kenntnisse fehlen.
 
Hat jemand in der Vergangenheit bereits einmal seine Fluggastrechte gegenüber Montenegro Airlines geltend gemacht?

Ich stehe aktuell vor dem Problem an welche Adresse ich das Ganze schicken soll. In Deutschland scheint es keine Niederlassung/Briefkasten zu geben (lediglich eine in Montenegro).
Im Vorfeld der Reise haben wir versucht per E-Mail Kontakt aufzunehmen, allerdings gabs auf die auf der Homepage angegebenen Adresse keinerlei Rückmeldungen. Daher sehe ich hier auch wenig Chancen auf Erfolg.
 
Hat jemand in der Vergangenheit bereits einmal seine Fluggastrechte gegenüber Montenegro Airlines geltend gemacht?

Ich stehe aktuell vor dem Problem an welche Adresse ich das Ganze schicken soll. In Deutschland scheint es keine Niederlassung/Briefkasten zu geben (lediglich eine in Montenegro).
Im Vorfeld der Reise haben wir versucht per E-Mail Kontakt aufzunehmen, allerdings gabs auf die auf der Homepage angegebenen Adresse keinerlei Rückmeldungen. Daher sehe ich hier auch wenig Chancen auf Erfolg.

probier‘s doch einfach mit der Adresse am FRA https://montenegroairlines.com/en/destinations/frankfurt
 
Hallo Zusammen,

ich habe bei den Meilenschnäppchen einen Hin- und Rückflug nach Montreal gebucht.

Mein Rückflug war geplant

02.06. MONTREAL QC - MUNICH DE 2​0​:3​5​ Uhr - 09:40 +1
03.06. MUNICH DE - MUNICH DE - NUREMBERG DE 12:30 Uhr - 13:05

Den Flug München - Nürnberg um diese Uhrzeit gibt es so scheinbar nicht mehr, daher wurde ich wie folgt umgebucht

02.06. MONTREAL QC - MUNICH DE 2​0​:3​5​ Uhr - 09:40 +1
03.06. MUNICH DE - MUNICH DE - NUREMBERG DE 19:25 Uhr - 20:00

Nach mehreren Telefonaten kann mir die LH keine vernünftige Alternative bieten (auch einen Zug wollen Sie mir nicht geben). Verstehe ich es richtig, dass ich keinen Anspruch auf Entschädigung habe, da ich ja rechtzeitig informiert worden bin ?
 
Hey zusammen,

Ryanair stellt sich quer oder/und auf dumm. Habe denen noch ne Frist gesetzt, aber wollte trotzdem mal euch nach Erfahrungen zu einem Anwalt fragen.

Kann mir jemand einen empfehlen? Ich hatte noch nie Kontakt mit einem Anwalt, weiß deshalb nicht, worauf ich da schauen muss. Lokal wäre in der Region Rhein-Neckar gut, ansonsten gibts ja bestimmt auch etwas online oder?

Vielen DAnk :)
 
Korrekt. Aber du kannst darauf bestehen, zum frühestmöglichen Zeitpunkt ersatzweise befördert zu werden. Oder auch damit drohen, vom gesamten Flug Abstand zu nehmen, was angesichts des Schnäppchens aber vermutlich kein Thema sein dürfte...
 
Hey zusammen,

Ryanair stellt sich quer oder/und auf dumm. Habe denen noch ne Frist gesetzt, aber wollte trotzdem mal euch nach Erfahrungen zu einem Anwalt fragen.

Kann mir jemand einen empfehlen? Ich hatte noch nie Kontakt mit einem Anwalt, weiß deshalb nicht, worauf ich da schauen muss. Lokal wäre in der Region Rhein-Neckar gut, ansonsten gibts ja bestimmt auch etwas online oder?

Vielen DAnk :)

Schreibe mal hier im Forum z. B. den User Umsteiger - genau ein Beitrag unter deinem an !

Gruß
Hans
 
Hallo Zusammen,

ich bin heute von Toronto über München nach Düsseldorf geflogen.

Der Flug MUC-DUS sollter von LH durchgeführt werden. Start wäre 10:30 gewesen. Nun bekamen wir im Laufe des Fluges YYZ-MUC eine Email, dass der Flug um 10:30 anuliert wurde und wir bitte schon um 9:10 die Maschine nehmen sollen.

Gibt es dor auch eine Entschädigung?
 
Zu früh zuhause und den Partner beim Seitensprung erwischt? Die Putzfrau klaute gerade das Silber? Überlege nur, für was entschädigt werden muss.
 
Zurück
Oben