Das ist aber - wider besseren Wissens - die Standardantwort der LH Gruppe bei Verspätungen und jenes Thema, das mich an diesem Unternehmen eigentlich als einziges so richtig stört.
Denn ich möchte nicht wissen, wie oft sie bei Wenigfliegern mit dieser bewussten Lüge durchkommen.
Mit dem Unterschied, dass ich dem üblichen Argument eigentlich schon zuvorkam, indem ich darauf hinwies, dass ein technischer Defekt kein außerordentlicher Umstand sei. Woraufhin mir LX antwortete, dass dem nach Schweizer Recht nicht so sei, hier Schweizer Recht / Zuständigkeit der Schweizer Gerichte gelte, da ein Flug ab der Schweiz betroffen war und LX ihren Sitz in der Schweiz habe. Auch auf meine erneute Antwort, dass es hier um einem Flug EU-EU ging, beharrte LX auf ihrer Position, und bot mir an, ich könne mich gerne an das BAZL wenden. Habe es dann aufgegeben...
Ging hier also nicht um die „erste Abwimmelungs-Mail“.
Bleibt allerdings die Frage, ob sich das in Zukunft wirklich ändert, und nicht auch hier LX wieder das entsprechende EuGH-Urteil nicht anerkennt. Klar, bei Flug ab DE könnte man natürlich in DE klagen, und sich auf das entsprechende Urteil berufen. Nur in Ländern wie Belgien, Italien, Griechenland usw., die nicht gerade für ihr effizientes Gerichtssystem bekannt sind, wohl weiterhin unmöglich, zu seinem Recht zu kommen...
Und ja, diese Haltung stört mich auch. Ich gehöre jetzt sicher nicht zu den Kunden, die an einem Schneechaos- oder Gewitter-Tag anfangen zu argumentieren, irgendein anderes Flugzeug sei aber auch pünktlich geflogen, Gewitter / Schnee seien normal usw. Nur bei relativ eindeutigen Fällen, wie technisches Problem, empfinde ich das auch nicht als korrekt.