Woraus sollte sich denn da eine KV Versicherungspflicht in Deutschland ergeben?
Seit dem 1. Januar 2009 besteht gemäß § 193 III VVG die Allgemeine Krankenversicherungspflicht, demnach sich alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland bei einem in Deutschland zugelassenen Krankenversicherer gegen Krankheitskosten versichern müssen.
.... da gibt es ja auch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 26. November 1964 zwischen UK und D zu deiner Entlastung
.... da gibt es ja auch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 26. November 1964 zwischen UK und D zu deiner Entlastung
Richtig. Und hinsichtlich der Krankenversicherung wäre ich durch den NHS abgesichert gewesen.
Funktioniert de facto, klar. Dennoch könnte dir die deutsche GKV da einen Strick draus drehen, da du mit deutschem Wohnsitz und NHS nicht VVG-konform krankenversichert bist. Da sollte man dann zwar (hoffentlich) rauskommen, aber den Weg dahin würde ich mir sparen wollen. Du als Prozessanwalt vielleicht nicht![]()
Dir ist aber schon klar, dass die Diskussion hier um Südamerika geht und nicht Europa?Es handelt sich um europäische Staaten,.
Wo soll das Problem liegen? Ich war vor einigen Jahren auch AN im UK und da mit meinem UK Einkommen steuerpflichtig. Woraus sollte sich denn da eine KV Versicherungspflicht in Deutschland ergeben? Ich sehe keinen Ansatzpunkt
[h=3]Sozialschutz im Ausland[/h]Als entsandter Arbeitnehmer sind Sie weiterhin – bis zu einer Höchstdauer von 2 Jahren – über die Sozialversicherung Ihres Heimatlandes versichert. Informieren Sie sich über die erforderlichen Formalitäten.
Wenn Sie mehr als 2 Jahre lang im Ausland arbeiten, müssen Sie ins Sozialversicherungssystem des Beschäftigungslandes wechseln. In einigen Sonderfällen können Sie Ihren Sozialversicherungsschutz auf mehr als 2 Jahre verlängern.
Dir ist aber schon klar, dass die Diskussion hier um Südamerika geht und nicht Europa?
Und "jock1234567890" weiß es auch?
"abgeschlossener Vermögensbildung" Was meinst du damit genau?
Was meint eigentlich dieser Sozialschmarotzer @votus zur Diskussion?