Flugzeitenänderung - wie groß muss sie sein, damit man kostenlos stornieren kann?

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Stefan2196

Aktives Mitglied
12.01.2012
115
2
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Danke erstmal, sind zusammen für alle drei Flüge 256,50 Euro an Steuern und Gebühren.
Für no show nehmen die 172 Dollar Gebühren...
 

krimlin

Erfahrenes Mitglied
21.08.2016
740
47
Kurz eine Versändnisfrage zu einem Fall meinerseits:
- Innereuropäischer non-stop Flug unter 1500 km
- Gebucht über Reiseveranstalter als "Pauschalreise" (aber nur Flug!), durchgeführt von NIKI
- Ursprünglicher Abflug um 6:30, drei Wochen vor Reise wird auf 11:15 Uhr desselben Tages verschoben, Flugnummer bleibt gleich
- Bei der Bestätigung des Reiseveranstalters steht die Anmerkung "Flugzeiten sind voraussichtlich"

Wenn mir der Reiseveranstalter (oder die Airline) diese Änderung bis zu 14 Tagen vor Abflug mitteilt, habe ich keine Ansprüche. Wenn es weniger als 14 Tage sind, kann ich 250 Euro von der Airline (nicht vom Reiseveranstalter) zurückfordern? Die Anmerkung der vorläufigen Flugzeiten spielen keine Rolle?

Ordne ich das richtig ein?
 

Seneca

Erfahrenes Mitglied
29.03.2011
1.097
335
Kölle
Ich hänge mich mal hier dran.

Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Szenario: Flug mit Condor durchgeführt von Air Transit im März, DUS-CUN. Abflug wurde jetzt um 15 Minuten nach hinten verschoben, Ankunft gar 5 Minuten früher. Rückflug 10 Minuten später Abflug und auch Ankunft.
Flug passt nicht mehr so ganz und man würde nun gerne kostenlos stornieren.

Condor sagt nun aber: Die Zeiten haben sich um weniger als vier Stunden geändert. Daher können wir Ihrem Wunsch nach einer Kulanz nicht erfüllen.



Korrekt? Danke im Voraus.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Es gibt durchaus die breit vertretene Meinung dass jede Zeitenänderung einer Annullierung entspricht, welche dann das Recht zur Ersatzbeförderung oder kostenfreien Stornierung auslöst.

Leider ist der EuGH bei seinem Urteil nicht ganz eindeutig gewesen, was dieses Problem angeht das Problem hier besteht eindeutig darin dass im Zweifelsfall die Sache vor dem Amtrichter landet und dieser die Zeitänderungen als so unerheblich einstuft, dass der Reisende dies hinnehmen muss.

Condor ist eben ein LCC daher ist die Serviceorientierung gegen null und macht eine Einigung schwierig, allerdings sollte man nochmal den Kontakt aufnehmen und klar machen dass die 4Stunden Regelung nur für eine eventuelle Ausgleichszahlung relevant ist und eben auch geringere Zeitenänderungen Annullierungen darstellen.

Sollte dadurch kein Fortschritt erzielt werden muss eben genau abgewogen werden was am Ende mehr Sinn macht.
 
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Sailor1981

Reguläres Mitglied
Hallo zusammen,

ich muss mich leider leider hier auch mal einklinken.
Hatte letztes Jahr einen Flug von DUS über FRA nach Toronto gebucht.
Leider ist mein Partner überraschend im September verstorben und ich möchte daher nicht alleine dorthin reisen.
Ich hatte über tripsta.fr gebucht.
Hatte denen jetzt auch die Sterbeurkunde gesendet und nachgefragt inwieweit ich Möglichkeiten hätte das Ticket umzuschreiben.

Antwort:
We would kindly ask you to send us the death certificate in English, in order to forward it to Air Canada. Unfortunately, they wouldn't accept one in English.We are sorry to confirm that it is not possible to transfer your ticket to another traveller. Transfers may seem like a relatively simple admin task but whether they are possible or not is always subject to the approval of each individual airline.

We would also like to inform you that there is a schedule change by the airline company for your booking xxxx.
The flight from Dusseldorf to Toronto has been changed as following:...
If, by any chance, the new flight schedule meddles with your plans, please inform us accordingly, so we can contact the airline company and request additional alternative flights or a full refund for you.

Heißt das die schlagen mir vor das ich die kompletten Flüge dadurch stornieren kann? (Also auch die Rückflüge Toronto - London - DUS)

Nette Grüße!

 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Hallo zusammen,

ich muss mich leider leider hier auch mal einklinken.
Hatte letztes Jahr einen Flug von DUS über FRA nach Toronto gebucht.
Leider ist mein Partner überraschend im September verstorben und ich möchte daher nicht alleine dorthin reisen.
Ich hatte über tripsta.fr gebucht.
Hatte denen jetzt auch die Sterbeurkunde gesendet und nachgefragt inwieweit ich Möglichkeiten hätte das Ticket umzuschreiben.

Antwort:
We would kindly ask you to send us the death certificate in English, in order to forward it to Air Canada. Unfortunately, they wouldn't accept one in English.We are sorry to confirm that it is not possible to transfer your ticket to another traveller. Transfers may seem like a relatively simple admin task but whether they are possible or not is always subject to the approval of each individual airline.

We would also like to inform you that there is a schedule change by the airline company for your booking xxxx.
The flight from Dusseldorf to Toronto has been changed as following:...
If, by any chance, the new flight schedule meddles with your plans, please inform us accordingly, so we can contact the airline company and request additional alternative flights or a full refund for you.

Heißt das die schlagen mir vor das ich die kompletten Flüge dadurch stornieren kann? (Also auch die Rückflüge Toronto - London - DUS)

Nette Grüße!


Beim Tod eines Mitfliegenden kann man in der Regel kostenlos stornieren. Ein Umschreiben auf eine Ersatzperson geht so weit ich weiß nicht.
 

Sailor1981

Reguläres Mitglied
Naja, relevant....
Ändert sich der Hinflug nur um knapp 10 Minuten und die Umsteigezeit in FRA beträgt ein paar Minuten weniger.
Das wäre mir sonst relativ egal.
Mit kompletten Ticket meinst Du also Hin und Rückflug? (Sind ja jeweils 2 Flugsegmente)
Wegen Stornierung bei Tod: Die verlangen nun ja eine englische Todesurkunde. Bis ich die habe...
Würde ich mich auch drum kümmern wenn das eine Garantie wäre, stornieren zu können. Kostet ja auch leider alles immer Gebühren etc. beim Amt.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Naja, relevant....
Ändert sich der Hinflug nur um knapp 10 Minuten und die Umsteigezeit in FRA beträgt ein paar Minuten weniger.
Das wäre mir sonst relativ egal.
Mit kompletten Ticket meinst Du also Hin und Rückflug? (Sind ja jeweils 2 Flugsegmente)
Wegen Stornierung bei Tod: Die verlangen nun ja eine englische Todesurkunde. Bis ich die habe...
Würde ich mich auch drum kümmern wenn das eine Garantie wäre, stornieren zu können. Kostet ja auch leider alles immer Gebühren etc. beim Amt.

Versuchen kann man es - bei 10 Minuten ist der Erfolg fraglich.

Storno betrifft das komplette Ticket hin und zurück. Das mit dem kostenlosen Stornieren steht fast immer in den Ticket Regeln. Mit der englischen Urkunde sollte das ziemlich sicher funktionieren.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.037
216
FRA
Bevor du dir den Aufwand für eine englische Übersetzung der Sterbeurkunde gibst, würde ich im deutschen AC-Büro nachfragen ob man hier nicht unbürokratischer helfen kann (auch wenn es eine OTA-Buchung ist):

Air Canada Reservations

Air Canada Reservations
Hahnstrasse 70
60528 Frankfurt
GERMANY

Tel +49-69-27115-111
Fax +49-69-27115-112

Hours of Operation
Monday-Friday 09:00-17:30
 
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Sailor1981

Reguläres Mitglied
Bevor du dir den Aufwand für eine englische Übersetzung der Sterbeurkunde gibst, würde ich im deutschen AC-Büro nachfragen ob man hier nicht unbürokratischer helfen kann (auch wenn es eine OTA-Buchung ist):

Vielen Dank!
Die beiden Hinflüge sind mit LH, zurück mit AC bis LHR, dann EW bis DUS. Werde ich mich dann wohl an alle einzeln wenden müssen oder?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.933
Nein, intressant ist in diesem zusammenhang wer Marketingcarrier ist, bzw auf wessen Ticketstock dein Flug gebucht ist. Anhand der ersten 3 Ziffern deines Tickets lässt sich herausfinden, welche Fluggesellschaft dir den Flug verkauft hat. An diese müsstest du dich dann wenden. Auf Grund der E-Mailantwort vom OAT würde ich nun darauf schliessen, dass es sich bei dir um ein AirCanada Ticket handelt.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.037
216
FRA
Würde ich auch vermuten. Konkret: beginnt dein Ticket mit 014, ruf Air Canada an. Beginnt es mit 220, versuch es bei Lufthansa.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Naja, relevant....
Ändert sich der Hinflug nur um knapp 10 Minuten und die Umsteigezeit in FRA beträgt ein paar Minuten weniger.
Das wäre mir sonst relativ egal.
Mit kompletten Ticket meinst Du also Hin und Rückflug? (Sind ja jeweils 2 Flugsegmente)
Wegen Stornierung bei Tod: Die verlangen nun ja eine englische Todesurkunde. Bis ich die habe...
Würde ich mich auch drum kümmern wenn das eine Garantie wäre, stornieren zu können. Kostet ja auch leider alles immer Gebühren etc. beim Amt.

Wie ja bereits vorher beschrieben es gibt die breit vertretene Meinung dass jede Zeitänderung eine Annullierung darstellt egal wie gering sie ist, das Problem dabei ist aber dabei dass man vor dem Amtsricht eben doch einem gewissen Risiko ausgesetzt ist und der Richter sagt "10Minuten sind nicht so viel" aber da ja umgestiegen wird gibt es noch einen Ansatzpunkt.

Wie viel war denn die ursprüngliche Zeit zum Umsteigen und wie viel beträgt sie jetzt? würde die Mindestumsteigezeit unterschritten werden würde das auch zum Anspruch auf kostenlose Stornierung berechtigen.
 

Riegerzwo

Aktives Mitglied
18.11.2017
197
22
Die Handhabung ist von Airline zu Airline unterschiedlich. Pauschale Aussagen sind dazu schwer zu treffen...

Wie verhält es sich denn, wenn eine Flugzeitenänderung dazu führt, dass ich auf einen anderen Zubringer umgebucht werde? Also: Abflugzeit ändert sich nur um weniger als eine Stunde, Anschluss kann auch noch erreicht werden, aber die Flugnummer des Zubringers hat sich geändert. Gibt es da verbindlichere Regelungen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Wie verhält es sich denn, wenn eine Flugzeitenänderung dazu führt, dass ich auf einen anderen Zubringer umgebucht werde? Also: Abflugzeit ändert sich nur um weniger als eine Stunde, Anschluss kann auch noch erreicht werden, aber die Flugnummer des Zubringers hat sich geändert. Gibt es da verbindlichere Regelungen?

bei neuer Flugnummmer ist die Sache eindeutiger dann liegt eine Anullierung vor, was eben das Recht auf Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt oder eben kostenfreie Stornierung auslöst
 
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ghost48

Neues Mitglied
13.07.2016
12
0
Krame den Thread nochmal hervor.

Bei uns hat sich der Hinflug mit LH von FRA-MLE um 10 Minuten geändert. Nun würde ich gerne den Flug loswerden, um ein anderes Schnäppchen in der C mitzunehmen.
Wie lange habe ich denn "Bedenkzeit", bevor ich bei LH eine Stornierung anstrebe? Kann ich die Stornierung auch noch 4 Wochen nach Bekanntgabe der Flugzeitänderung vornehmen?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.035
1.610
Krame den Thread nochmal hervor.

Bei uns hat sich der Hinflug mit LH von FRA-MLE um 10 Minuten geändert. Nun würde ich gerne den Flug loswerden, um ein anderes Schnäppchen in der C mitzunehmen.
Wie lange habe ich denn "Bedenkzeit", bevor ich bei LH eine Stornierung anstrebe? Kann ich die Stornierung auch noch 4 Wochen nach Bekanntgabe der Flugzeitänderung vornehmen?
Bei LH sind das meine ich 14 Tage. Das steht aber auch in der Mail mit der Flugzeitenänderung drin.
 

ghost48

Neues Mitglied
13.07.2016
12
0
Gerade geschaut. Du hast recht. Der Hinweis auf die 14 Tage ist in der Email angegeben. Hatte ich überlesen.
Danke für die schnelle Rückmeldung im Thread.
 

sflyer

Erfahrenes Mitglied
11.06.2012
934
106
Bei mir hatte sich LH in einem ähnlichen Fall (es waren 10 oder 15 Minuten) quergestellt. Ich hatte es zweimal an der Hotline probiert.
Aussage eines Call Agents war "mind. 30 Minuten"
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das ist halt immer so eine Sache. Wie schon oft geschrieben - nach den Buchstaben des Gesetzes reicht auch eine Minute.

Nur entdecken findige Richter bisweilen das Wort "wesentlich" in der VO, besser gesagt: dichten es hinzu.

Einen Rechtsstreit würde ich daher nicht draus machen.
 

Oberbilker

Reguläres Mitglied
31.08.2011
90
3
Hallo zusammen, folgende Flugzeitenänderung wurde mir mitgeteilt:
Nach Flug aus SJO und Ankunft in MAD am 10.11. um 10:30 Uhr war ich eigentlich gebucht auf IB 3128 (11:35 ab MAD nach FRA),
jetzt IB 3130 (16:00 ab MAD), d.h. ca. 4,5 Stunden länger in Madrid T4. Es gibt keinen anderen IB-Flug früher, nur Lufthana um 13 Uhr. Müsste mich IB bei Nachfrage auch auf LH umbuchen?
VG