Flugzeitenänderung - wie groß muss sie sein, damit man kostenlos stornieren kann?

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.188
1.083
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jetzt IB 3130 (16:00 ab MAD), d.h. ca. 4,5 Stunden länger in Madrid T4. Es gibt keinen anderen IB-Flug früher, nur Lufthana um 13 Uhr. Müsste mich IB bei Nachfrage auch auf LH umbuchen?

Sofern noch Plätze auf LH verfuegbar sind, ja. Ob IB dasauch freiwillug macht, ust eine andere Frage.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.571
9.947
BRU
Hallo zusammen, folgende Flugzeitenänderung wurde mir mitgeteilt:
Nach Flug aus SJO und Ankunft in MAD am 10.11. um 10:30 Uhr war ich eigentlich gebucht auf IB 3128 (11:35 ab MAD nach FRA),
jetzt IB 3130 (16:00 ab MAD), d.h. ca. 4,5 Stunden länger in Madrid T4. Es gibt keinen anderen IB-Flug früher, nur Lufthana um 13 Uhr. Müsste mich IB bei Nachfrage auch auf LH umbuchen?
VG

Da unterschiedliche Flugnummer ist das keine „Flugzeitenänderung“ des voh Dir gebuchten Flugs, sondern vermutlich eine Streichung und Umbuchung auf die nächste eigene Maschine (oder höchstens Vorverlegung der IB 3128 und dadurch Unterschreitung der MCT).
 
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jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Müsste mich IB bei Nachfrage auch auf LH umbuchen?
Bei einer geplanten Flugzeitenänderung wohl eher nicht, machen werden sie es mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht...

Eine kostenlosen Rückerstattung deiner Flüge sollte aber möglich sein, wird aber wohl auch keine Lösung für Dich sein...
 

Oberbilker

Reguläres Mitglied
31.08.2011
90
3
Da unterschiedliche Flugnummer ist das keine „Flugzeitenänderung“ des voh Dir gebuchten Flugs, sondern vermutlich eine Streichung und Umbuchung auf die nächste eigene Maschine (oder höchstens Vorverlegung der IB 3128 und dadurch Unterschreitung der MCT).

Exakt, IB3128 wurde gestrichen, Umbuchung auf IB3130. Da ich bei evtl. Umbuchung auf LH in MAD mein Gepäck neu einchecken müsste, werde ich die Wartezeit wohl akzeptieren. Trotzdem danke für die Hinweise!
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Hallo zusammen, folgende Flugzeitenänderung wurde mir mitgeteilt:
Nach Flug aus SJO und Ankunft in MAD am 10.11. um 10:30 Uhr war ich eigentlich gebucht auf IB 3128 (11:35 ab MAD nach FRA),
jetzt IB 3130 (16:00 ab MAD), d.h. ca. 4,5 Stunden länger in Madrid T4. Es gibt keinen anderen IB-Flug früher, nur Lufthana um 13 Uhr. Müsste mich IB bei Nachfrage auch auf LH umbuchen?
VG

Vor zwei Jahren wurde uns auch der Rückflug ab MAD nach FRA auf IB 3130 umgebucht. Scheint also Methode zu sein. Ursprünglich sollte es nach dem Flug von JNB auch mit IB3128 weitergehen. IB wollte nicht mit uns verhandeln, nur Umstieg auf BA mit Aufpreis wollte man uns anbieten.
Wir hatten den Tag in Madrid verbracht. War auch schön. Aber wenn man müde ist, dann nicht zu empfehlen.

Dann macht das IB vor allem am Wochenende.
 

Oberbilker

Reguläres Mitglied
31.08.2011
90
3
Vor zwei Jahren wurde uns auch der Rückflug ab MAD nach FRA auf IB 3130 umgebucht. Scheint also Methode zu sein. Ursprünglich sollte es nach dem Flug von JNB auch mit IB3128 weitergehen. IB wollte nicht mit uns verhandeln, nur Umstieg auf BA mit Aufpreis wollte man uns anbieten.
Wir hatten den Tag in Madrid verbracht. War auch schön. Aber wenn man müde ist, dann nicht zu empfehlen.

Dann macht das IB vor allem am Wochenende.

Dann scheint IB3128 generell schlecht ausgelastet zu sein. Ich habe auch keine Lust auf Verhandlungen, darum also warten. Weiss jemand, ob die Lounge in T4 im November nach Renovierung wieder geöffnet ist? In 4S komme ich ja erfahrungsgemäss nicht mehr rein...
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.463
1.241
Nähe LSME
LH hat mir leider was umgebucht, ich überlege zu stornieren. Ich habe aber wärend des Aufenthaltes noch einen weiteren Flug (Retour am gleichen Tag) gebucht, müsste LH mir den übernehmen?
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.878
831
ZQH
LH hat mir leider was umgebucht, ich überlege zu stornieren. Ich habe aber wärend des Aufenthaltes noch einen weiteren Flug (Retour am gleichen Tag) gebucht, müsste LH mir den übernehmen?
Man wird ja regelrecht erschlagen von den ganzen Details. Da wir nicht wissen, um welche Verbindungen und beteiligten Luftfahrtunternehmen es geht, ob auf einem Ticket gebucht oder nicht etc. pp.: vermutlich nicht.
 
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Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.463
1.241
Nähe LSME
Man wird ja regelrecht erschlagen von den ganzen Details. Da wir nicht wissen, um welche Verbindungen und beteiligten Luftfahrtunternehmen es geht, ob auf einem Ticket gebucht oder nicht etc. pp.: vermutlich nicht.

Also am 1.2 ZRH-MUC-TLL und am 4.2 zurück via FRA. Ist ein LH Ticket, allerdings wird der erste Flug durch LX und der zweite durch LO durchgeführt. Der Hinflug wurde nun umgebucht(offenbar gibts das LO-Leg nicht mehr). Am Sonntag wollte ich noch mit BT TLL-RIX und Zurück machen, seperates Ticket.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Am einfachsten wäre doch, erstmal zu schauen, ob es auch eine andere Verbindung gibt (ggf auch mit anderen Airlines), die für dich passend ist und von LH eine Umbuchung zu verlangen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ganz klar ist der Sachverhalt in der Tat noch nicht.

Lass es mich daher so beantworten: Falls es eine frühere als die dir angebotene Ersatzbeförderung ab dem Zeitpunkt d. ursprünglichen Fluges gibt, und du den anderen Flug nur deswegen nicht nutzen kannst, weil dir diese nicht angeboten wird, sollte fluggastrechtlich ein Schadensersatzanspruch. Sprich: Auf Ersatz der Stornokosten. Der richtet sich aber gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, nicht gegen den Vertragspartner.

Verpasst du hingegen infolge der Streichung so oder so deinen zusätzlichen Flug, dürfte fluggastrechtlich hier nichts zu holen sein.
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.463
1.241
Nähe LSME
Es gibt eine gar nicht mal so schlechte Alternative, allerdings würde ich persönlich lieber stornieren aber nur wenn LH die BT Flüge zahlen würde.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Es gibt eine gar nicht mal so schlechte Alternative, allerdings würde ich persönlich lieber stornieren aber nur wenn LH die BT Flüge zahlen würde.

LH kann nichts dafür dass Du noch ein zweites Ticket gebucht hast. Obenstehende Idee kannst Du Dir total abschminken, sorry!

Zudem 'hätte' die Umbuchung am 01.02. auch keinen Einfluss auf den separat gebuchten BT Flug, da dazwischen zwei Tage liegen. Wie Du schreibst, hat LH Dir ja für den gleichen Tag eine Ersatzverbindung gebucht. Du kannst höchstens versuchen, den Hinflug entsprechend anzupassen, wenn sich die Abflug- und Ankunftszeiten gross unterscheiden gegenüber deiner ursprünglichen Buchung...

Ich habe eher das Gefühl, dass sich deine Reisepläne geändert haben und Du jetzt Versuchst alle anfallenden Änderungskosten auf diese Flugzeitenänderung zu schieben...? Habe ich recht? ;)
 

Swisstraveller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2016
1.463
1.241
Nähe LSME
LH kann nichts dafür dass Du noch ein zweites Ticket gebucht hast. Obenstehende Idee kannst Du Dir total abschminken, sorry!

Zudem 'hätte' die Umbuchung am 01.02. auch keinen Einfluss auf den separat gebuchten BT Flug, da dazwischen zwei Tage liegen. Wie Du schreibst, hat LH Dir ja für den gleichen Tag eine Ersatzverbindung gebucht. Du kannst höchstens versuchen, den Hinflug entsprechend anzupassen, wenn sich die Abflug- und Ankunftszeiten gross unterscheiden gegenüber deiner ursprünglichen Buchung...

Ich habe eher das Gefühl, dass sich deine Reisepläne geändert haben und Du jetzt Versuchst alle anfallenden Änderungskosten auf diese Flugzeitenänderung zu schieben...? Habe ich recht? ;)
Jo das habe ich auch geschriiben;)
 

deni100

Neues Mitglied
10.08.2019
12
3
Hallo ,

ich habe vor ein paar Monaten bei Air China gebucht und die hatten jetzt für den Flug FRA-PEK eine geringfüige Änderung. Ich will das eigentlich nutzen um zu stornieren und bei Kuwait Airlines zu buchen. Gilt hier bei diesem Flug auch die Flugrechte der EU oder juckt das Air China gar nicht ?

viele Grüße
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Auf der Strecke FRA-PEK gelten die EU Fluggastrechte unabhängig der ausführenden Airline, da der Abflug in der EU erfolgt.

Wie geringfügig ist die Änderung konkret?
 

deni100

Neues Mitglied
10.08.2019
12
3
Auf der Strecke FRA-PEK gelten die EU Fluggastrechte unabhängig der ausführenden Airline, da der Abflug in der EU erfolgt.

Wie geringfügig ist die Änderung konkret?

Also es ist so, FRA-PEK ist nur ein Teil des Fluges, danach gehts noch weiter nach Manila PEK-MNL.

Gilt trotzdem das EU Recht ? Ich meine es ist ja ein einziges ticket.

FRa-PEK
PEk-MNL
MNL-PEK
PEK-FRA
Bei einer Stornierung müsste ich doch die ganzen Steuern zurückbekommen oder?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
FRA-PEK ist eindeutig von der EU Verordnung umfasst PEK-MNL ebenfalls wenn beide Segmente auf dem selben Ticket.
Wenn der Rückflug ebenfalls von Air China ausgeführt wird dann gibt es keine Ansprück nach EU VO 261/2004.

Ja bei einem Storno erhält man die Steuern und Gebühren zurück allerdings ist dies in der Regel nur ein Bruchteil des ursprünglichen Ticketpreises.
Hier muss man die Problematik Treibstoffzuschlag bzw. Internationaler Zuschlag beachten.


Findet der Flug nun früher oder später statt und wieviel Umsteigezeit ist in PEK vorhanden?
 

Marlino

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.640
16
MUC
Ich sehe bei 15 min Verschiebung keine Unzumutbarkeit, sofern durch die Verschiebung keine anderweitigen folgen entstehen wie z.B. Änderung des PEK-MNL Flug.
 

deni100

Neues Mitglied
10.08.2019
12
3
FRA-PEK ist eindeutig von der EU Verordnung umfasst PEK-MNL ebenfalls wenn beide Segmente auf dem selben Ticket.
Wenn der Rückflug ebenfalls von Air China ausgeführt wird dann gibt es keine Ansprück nach EU VO 261/2004.

Ja bei einem Storno erhält man die Steuern und Gebühren zurück allerdings ist dies in der Regel nur ein Bruchteil des ursprünglichen Ticketpreises.
Hier muss man die Problematik Treibstoffzuschlag bzw. Internationaler Zuschlag beachten.


Findet der Flug nun früher oder später statt und wieviel Umsteigezeit ist in PEK vorhanden?


In Peking und auch in Manila gibt es genug Zeit.

So sieht die Konstallation aus--> trt.jpg
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.350
2.705
Ich sehe bei 15 min Verschiebung keine Unzumutbarkeit, sofern durch die Verschiebung keine anderweitigen folgen entstehen wie z.B. Änderung des PEK-MNL Flug.

Die EU-Verordnung selbst kennt den Tatbestand der Unzumutbarkeit aber eben nicht, die Frage ist nur ob die Änderung der Flugzeit eine Anullierung und ein Angebot des Ersatzbeförderung darstellt.
Das ganze ist wohl noch nicht höchstgerichtlich entschieden aber es gibt durchaus Argumentationen und Meinungen die diese Sichtweise untermauern.



In Peking und auch in Manila gibt es genug Zeit.

So sieht die Konstallation aus--> Anhang anzeigen 131153

Nach dieser Auflistung ist der Anteil von 306 Euro nicht erstattbar, Basistarif und Kraftstoffzuschlag.
Letzteres ist rechtlich durchaus umstritten aber ohne ein gerichtliches Verfahren wird es keine Erstattung des YQ geben.
 

kunat

Neues Mitglied
03.04.2016
16
0
Hallo zusammen,

zufällig haben wir gesehen, dass Air France unsere Flug TLS-ORY um eine Stunde nach hinten verschoben hat. Eine Mail dazu bisher noch nicht.
Eine Umbuchung auf eine morgendliche Verbindung via MRS hat Air France abgelehnt. Daraufhin wollten wir die Buchung stornieren und die Verbindung über MRS selber neu buchen, da dann nur ein kleinerer Aufpreis fällig werden würde.

Air France lehnt die Rückerstattung aber ab. Dies wäre erst ab 90 Minuten möglich.
Jetzt habe ich schon ein bisschen hin und her gelesen, dass einige Urteile von zumutbaren und unzumutbaren Änderung sprechen, allerdings bei 60 Minuten es wohl klar sein dürfte?!

Hat da jemand vielleicht noch genauere Infos, eventuell sogar Aktenzeichen? Die beiden bereits
geposteten Links helfen mir leider nur bedingt weiter.

Danke schonmal im Voraus und allen zusammen frohe Feiertag!

LG Lucas
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo zusammen,

zufällig haben wir gesehen, dass Air France unsere Flug TLS-ORY um eine Stunde nach hinten verschoben hat. Eine Mail dazu bisher noch nicht.
Eine Umbuchung auf eine morgendliche Verbindung via MRS hat Air France abgelehnt. Daraufhin wollten wir die Buchung stornieren und die Verbindung über MRS selber neu buchen, da dann nur ein kleinerer Aufpreis fällig werden würde.

Air France lehnt die Rückerstattung aber ab. Dies wäre erst ab 90 Minuten möglich.
Jetzt habe ich schon ein bisschen hin und her gelesen, dass einige Urteile von zumutbaren und unzumutbaren Änderung sprechen, allerdings bei 60 Minuten es wohl klar sein dürfte?!

Hat da jemand vielleicht noch genauere Infos, eventuell sogar Aktenzeichen? Die beiden bereits
geposteten Links helfen mir leider nur bedingt weiter.

Danke schonmal im Voraus und allen zusammen frohe Feiertag!

LG Lucas

Siehe den Post davor: höchstrichterlich ist es noch nicht entschieden. Einige Anwälte (auch welche von denen im Forum) halten aber jegliche Änderung der Flugzeit (und seien es nur 5 Minuten) für eine Annullierung mit Angebot einer Ersatzbeförderung. Das erscheint mir auch logisch. Denn würde im Gegenzug die Fluggesellschaft das Ticket honorieren, wenn man 1€ weniger als vereinbart zahlt (das wäre in den meisten Fällen ja auch nur eine geringfügige Änderung)? Ich vermute mal, sie würden sagen, dass man den vereinbarten Kaufpreis nicht beglichen hat und somit kein Ticket ausgestellt wird oder werden muss.

Aber letztlich bleiben dir nur die Optionen:
- Selber neu buchen und die ursprünglichen Ticketkosten geltend machen, notfalls auch vor Gericht.
- Selber neu buchen und das neue Ticket geltend machen, notfalls auch vor Gericht.
- Die Zeitenänderung hinnehmen und das Beste daraus machen

Alternativ könntest Du natürlich auch noch x mal bei Air France anrufen in der Hoffnung irgendwen ans Telefon zu bekommen, der eurem Wunsch entspricht.
 
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