Firmenreiserichtlinien: was wird erstattet oder wie zählen wir Erbsen

ANZEIGE

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.397
645
ANZEIGE
Weil es ja „nur“ 9€ sind: Konsequenzen ziehen und die erste Klasse buchen. Mit anderen Worten: Das System mit seinen eigenen Mitteln schlagen. Hat das erste Zugsegment 1. Klasse? Buchen! Die Westfalenbahn ist dann nebensächlich. Achtung: Zeiten beachten, manche Behörden reagieren unter 4 Stunden allergisch auf die 1. Klasse. Kann man vorher herausfinden.
Achtung, man prüfe die Entfernung. Wie aber überall: Etwas Augenmaß ist gefordert. Man möchte keinen Mitarbeiter der Reisekostenstelle als Feind haben, denn sonst geht das Erbsenzählen richtig los.


Kleine Analogie aus dem BRKG mit VwV: Bei Flugreisen ist EW und EZ immer erste Wahl für Abrechner, allerdings die Variante mit 1 Gepäckstück zur Aufgabe und Sitzplatzreservierung. Das macht LH oder OS manchmal billiger.
Korrekt. Wobei man darauf achten muss, nicht "Smart" zu buchen, sondern "Basic" und die Tarifbestandteile "Koffer" und "Sitzplatz" zusätzlich. "Smart" beinhaltet einen Snack, der durch das BRKG nicht abgedeckt ist. Der daraus berechnete Preis lässt sich als Vergleichsangebot nutzen, wie schon beschrieben. Man muss allerdings aufpassen, das Reisebüro entsprechend zu instruieren, sonst buchen die noch was schlaues (etwa Smart statt Basic, wenn das billiger ist) - das macht dann irrigerweise hinterher machnmal Ärger.

Anmerkung: Bin kein Abrechner, sondern Mitleidener, habe die Richtlinien gefressen, um argumentativ einen Schritt voraus zu sein.

Willkommen im Club.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Anderer Tipp: Behörden arbeiten oft mit einem Partnerreisebüro. Lass Dir dort ein Angebot zusammenzimmern und leg es der Abrechnungsstelle vor. Die setzt dann den Kostenrahmen fest, der Dein erstattungsfähiges Limit bildet. Wo Du was wie teuer buchst, ist dann egal, wenn der Kostenrahmen festgesetzt worden ist.

Am besten Antrag 3 Fach auf Formular 0815/4711 handschriftlich ausfüllen und mit beglaubigter Kopie der Geburtsurkunde der Großeltern und letzter Steuererklärung zur Prüfung an die Abrechnungsstelle schicken. Dieses muss aber 12 Monate vor der Reise geschehen, weil die Bearbeitungszeiten so lang sind.

Wenn ich diesen Behördenschwachsinn lese, wünsche ich mir, dass dem Bundesrechnungshof sehr viel mehr Befugnisse gegeben werden. Alle Prozesse, die dem Prinzip: „generiere 100 EUR Prozesskosten um 3,50 EUR zu sparen“ gehören verboten. Wie viele Reservierungen kann man man bezahlen, wenn man dieser Sesselfurzerei endlich ein Ende setzt?. Als Bürger wartet man wochenlang auf Urkunden und Genehmigungen weil Behörden chronisch überlastet sind. Kunststück: sie müssen sich ja auch mit Schwachsinn beschäftigen.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.877
826
ZQH
Am besten Antrag 3 Fach auf Formular 0815/4711 handschriftlich ausfüllen und mit beglaubigter Kopie der Geburtsurkunde der Großeltern und letzter Steuererklärung zur Prüfung an die Abrechnungsstelle schicken. Dieses muss aber 12 Monate vor der Reise geschehen, weil die Bearbeitungszeiten so lang sind.

Wenn ich diesen Behördenschwachsinn lese, wünsche ich mir, dass dem Bundesrechnungshof sehr viel mehr Befugnisse gegeben werden. Alle Prozesse, die dem Prinzip: „generiere 100 EUR Prozesskosten um 3,50 EUR zu sparen“ gehören verboten. Wie viele Reservierungen kann man man bezahlen, wenn man dieser Sesselfurzerei endlich ein Ende setzt?. Als Bürger wartet man wochenlang auf Urkunden und Genehmigungen weil Behörden chronisch überlastet sind. Kunststück: sie müssen sich ja auch mit Schwachsinn beschäftigen.
Tja, da muss man sich halt entscheiden: Will man gut ausgestattete Behörden, wo solche Prozesse entsprechend flutschen - wie etwa in einigen Kommunen im Südwesten, wo ich durchweg positiv überrascht bin, wie schnell es oft geht-, oder spart man lieber am Personal, weil die „Sesselfurzer“ ja sowieso alle stinkfaul sind, und beschwert sich dann hinterher, wie lange alles dauert.
 
  • Like
Reaktionen: west-crushing

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
Die Bundesländer im Süden haben zu viel Geld. Peanuts gehen die drüber. Straßen werden kilometerweit saniert obwohl kleines Loch. ja nix in den Länderausgleich zurück geben.

Analog Dortmund. Totales Gegenteil. Pottholes überall. Seit Jahren. offtopic
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Tja, da muss man sich halt entscheiden: Will man gut ausgestattete Behörden, wo solche Prozesse entsprechend flutschen - wie etwa in einigen Kommunen im Südwesten, wo ich durchweg positiv überrascht bin, wie schnell es oft geht-, oder spart man lieber am Personal, weil die „Sesselfurzer“ ja sowieso alle stinkfaul sind, und beschwert sich dann hinterher, wie lange alles dauert.

Die Mitarbeiter sind nicht stinkfaul. Sie werden nur durch sinnlose Verordnungen und Prozesse wie in der frühen Bronzezeit dazu verdammt ineffizient zu arbeiten. Wenn sie dann noch personell dünn besetzt sind, dann müssen sich wenige Mitarbeiter mit viel Schwachsinn beschäftigen. Dann dauert es ewig. Es ist liegt am System, nicht an den Mitarbeitern. Bei uns Konzern mit über 90k Mitarbeitern sind die Prozesse weitgehend automatisiert. Ich habe die Reisekosten spätestens 14 Tage nach Einreichung auf dem Konto. Es gibt Tools dafür. Aber dann müssten die Behörden mal aus dem Quark kommen und ihre Formularabrechnungen mal durch was vernünftiges ersetzen. Dann wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, jahrelang rumgestümpert, viel Geld für Berater verbrannt. Anschließend wird so weitergemacht wie bisher, weil das Projekt gescheitert ist. Das sind übliche Verfahren bei Behörden, Ländern und Kommunen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Das ist wieder das hier mitunter übliche Stammtischgerede, wie scheiße Behörden sind.

Meine Reisekostenerstattungsanträge sind idR innerhalb von drei Tagen bearbeitet. Ich muss dafür auch kein Formular ausfüllen. Papierhandtücher Dienstreiseanträge wurden hier IIRC vor ca. 7 bis 8 Jahren abgeschafft. Ausgabenbelege müssen noch in Papierform eingereicht werden, werden dann aber eingescannt.
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Das ist wieder das hier mitunter übliche Stammtischgerede, wie scheiße Behörden sind.

Meine Reisekostenerstattungsanträge sind idR innerhalb von drei Tagen bearbeitet. Ich muss dafür auch kein Formular ausfüllen. Papierhandtücher Dienstreiseanträge wurden hier IIRC vor ca. 7 bis 8 Jahren abgeschafft. Ausgabenbelege müssen noch in Papierform eingereicht werden, werden dann aber eingescannt.

Die Tatsache, dass es bei dir gut funktioniert, heißt nicht, dass es überall so ist. Gehe mal nach z.B. Berlin. Da sind Behörden üblicherweise scheiße. Das gehört da zum guten Ton. Oder Bremen...Und was ich in Rheinland-Pfalz kürzlich erleben musste, ist einfach nur erbärmlich. Aber lassen wir das, sonst rege ich mich nur noch auf. Aber Hauptsache fette Gebührenbescheide für ihre Zwangssdienstleistungen verlangen, die sie erst nach wochenlanger Verzögerung erbringen. Personalmangel wird dann als Standardausrede genannt. Sommerferien kommen ja auch so überraschend. Damit kann wirklich niemand rechnen. Wären die Behörden besser vernetzt könnten sie mit mit weniger Personal schneller arbeiten. Aber eine Vernetzung zwischen zwei Landeshauptstädten, die nur durch einen Fluss getrennt sind, kann man im 3. Jahrtausend nach Christi Geburt nicht verlangen. Und so wartet man wochenlang auf eine dringend benötigte Urkunde ohne die man nichts regeln kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: SleepOverGreenland

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Ich habe vor einigen Tagen eine Reise für eine staatliche Institution unternommen.

Abgerechnet wird nach Bundesreisekostengesetz BRKG.

Vorausgelegt wurde u.a. ein DB-Fahrschein 2. Klasse*) und 9 Euro für die Sitzplatzreservierung.

*) Sonst gab es immer 1. Klasse, war mir aber egal, da nach dem Umstieg in die Provinz der Zug eh keine 1. Klasse hatte (Westfalenbahn).

Jetzt weigert sich die zuständige Kasse, mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz die 9 Euro für die Sitzplatzreservierung zu erstatten.

Lege ich das BRKG falsch aus? LG

Anlage
[FONT="][h=1][FONT=arial][FONT=Arial]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)[/FONT][/FONT][/h][/FONT][/COLOR]
[COLOR=#000000][FONT="] [/FONT]

[FONT="][FONT=arial][FONT=Arial][B]Zu § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung[/B][/FONT][/FONT]
[FONT=arial][B]4.1[/B][/FONT][FONT=arial][B]Zu Absatz 1[/B][/FONT]

[FONT=arial][B]4.1.1[/B][/FONT][FONT=arial]Zu den Fahrtkosten gehören auch die Auslagen für[/FONT]
[FONT=arial]-[/FONT][FONT=arial]Zu- und Abgang am Wohn-, Dienst- oder Geschäftsort,[/FONT]
[FONT=arial]-[/FONT][FONT=arial]dienstliche Fahrten am Geschäftsort einschließlich Fahrten zu und von der Unterkunft,[/FONT]
[FONT=arial]-[/FONT][FONT=arial]Aufpreise und Zuschläge für Züge,[/FONT]
[FONT=arial]-[/FONT][FONT=arial][B][SIZE=2][U]Reservierungsentgelte,[/U][/SIZE][/B][/FONT]
[FONT=arial]-[/FONT][FONT=arial]Bettkarten oder Liegeplatzzuschläge,[/FONT]
[FONT=arial]-[/FONT][FONT=arial]Beförderung des notwendigen dienstlichen und persönlichen Gepäcks.[/FONT]
[/FONT][/COLOR]
[COLOR=#000000][FONT="] [/FONT]

[FONT="]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)

https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BRKG.pdf[/FONT]

Auch ich kann bestätigen, dass DB-Sitzplatzreservierungen nach BRKG (auch bei den Behörden) erstattbar sind.

Wenn die Person, die es ablehnt, verbeamtet ist, kann es gut sein, dass sie sich schlicht nicht auskennt, ich würde mich dann an Deiner Stelle an ihren Vorgesetzten wenden. Hintergrund: Verwaltungsbeamte müssen Allrounder sein und lassen sich daher alle paar Jahre versetzen, um verschiedene Verwendungen zu durchlaufen. Das führt dann zu solchen Karrieren wie gestern Gebäudemanagement - heute IT-Sicherheitsbeauftragter (nach einem einwöchigen Crashkurs), oder gestern Fuhrparkmanagement - heute Reisekostenabrechnung (hat ja auch was mit dem Fahren zu tun). MmN ist ein solches Personalkarussell mit der Grund, warum es bei den Behörden oft so lange dauert und warum trotz insgesamt guter Bildung Fehler passieren oder Akten verloren gehen. kein Wunder, wenn Sachbearbeiter ständig etwas Neues machen müssen, learning by doing...
 
  • Like
Reaktionen: blub1010

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Auch ich kann bestätigen, dass DB-Sitzplatzreservierungen nach BRKG (auch bei den Behörden) erstattbar sind.

Wenn die Person, die es ablehnt, verbeamtet ist, kann es gut sein, dass sie sich schlicht nicht auskennt, ich würde mich dann an Deiner Stelle an ihren Vorgesetzten wenden. Hintergrund: Verwaltungsbeamte müssen Allrounder sein und lassen sich daher alle paar Jahre versetzen, um verschiedene Verwendungen zu durchlaufen. Das führt dann zu solchen Karrieren wie gestern Gebäudemanagement - heute IT-Sicherheitsbeauftragter (nach einem einwöchigen Crashkurs), oder gestern Fuhrparkmanagement - heute Reisekostenabrechnung (hat ja auch was mit dem Fahren zu tun). MmN ist ein solches Personalkarussell mit der Grund, warum es bei den Behörden oft so lange dauert und warum trotz insgesamt guter Bildung Fehler passieren oder Akten verloren gehen. kein Wunder, wenn Sachbearbeiter ständig etwas Neues machen müssen, learning by doing...

Wahre Worte!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Wenn die Person, die es ablehnt, verbeamtet ist, kann es gut sein, dass sie sich schlicht nicht auskennt, ich würde mich dann an Deiner Stelle an ihren Vorgesetzten wenden.

Angestellte Abrechner kennen sich also besser aus, weil sie nicht verbeamtet sind?

Hintergrund: Verwaltungsbeamte müssen Allrounder sein und lassen sich daher alle paar Jahre versetzen, um verschiedene Verwendungen zu durchlaufen. [...]

Jetzt wird es langsam absurd bis albern.

Reisekostenabrechnung ist bei uns IIRC EG8 / A8 bewertet. Danach kommt nicht mehr soviel (ohne Studium).
 

honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
16
@technikelse

wahre Worte, aber seit den Ende der Ära des Mannes mit dem kurzen Bart und roten Flaggen ist es (fast) unmöglich dass sich Bund und Länder vernetzen.

Die Alliierten und die Ausarbeiter unserer Verfassung wollten es zukünftigen bösen Schergen so schwierig wie möglich machen dass es wieder eine (braune) Zentralregierung und zentrale Gestapo gibt.

Was früher gut war ist heute unverständlich.
 
  • Like
Reaktionen: technikelse

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ich nehme die Aussage "albern bis absurd" zurück (ernsthaft gemeint). :eek:

Die Abrechnungen werden hier zentral bei einem Eigenbetrieb vorgenommen.

BTT:

Ich dienstreise nach LRKG (oberste Landesbehörde, Inlandsreisen).

Übernachtung grundsätzlich bis 70 €, kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden (hatte ich noch nie, aber der Ausnahmefall ist hier m.W. schon mit der Genehmigung darzulegen, d.h. bei Genehmigung ist man bei der Abrechnung safe). Übernachtung mit Frühstück ist nicht exakt definiert, wegen der Anrechnung des Frühstücks auf das Tagegeld dürfte aber jedenfalls ein Betrag bis ca. 80 € problemlos sein.

Maßgeblich ist nur der Preis, wie viele Sterne das Hotel hat, ist unerheblich.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.375
1.998
Am besten Antrag 3 Fach auf Formular 0815/4711 handschriftlich ausfüllen und mit beglaubigter Kopie der Geburtsurkunde der Großeltern und letzter Steuererklärung zur Prüfung an die Abrechnungsstelle schicken. Dieses muss aber 12 Monate vor der Reise geschehen, weil die Bearbeitungszeiten so lang sind.
Nein du hast Geburtsname der Mutter vergessen!!!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.375
1.998
Herr im Himmel, natürlich bin ich für Gerechtigkeit und natürlich kann man sich auch um 0,50€ streiten, aber da würde ich als Anwalt (oder auch Richter) liber. das Geld aus eigener Tasche auf den Tisch legen. Ich bin ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und da muss man sich schon manchmal fragen um was sich Leute streiten !!

Hans

diese Urteil macht Sinn, weil es Klarheit schafft, klingt zwar kurios, ist aber für die Behörden ein Segen!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.375
1.998
Ich nehme die Aussage "albern bis absurd" zurück (ernsthaft gemeint). :eek:

Die Abrechnungen werden hier zentral bei einem Eigenbetrieb vorgenommen.

BTT:

Ich dienstreise nach LRKG (oberste Landesbehörde, Inlandsreisen).

Übernachtung grundsätzlich bis 70 €, kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden (hatte ich noch nie, aber der Ausnahmefall ist hier m.W. schon mit der Genehmigung darzulegen, d.h. bei Genehmigung ist man bei der Abrechnung safe). Übernachtung mit Frühstück ist nicht exakt definiert, wegen der Anrechnung des Frühstücks auf das Tagegeld dürfte aber jedenfalls ein Betrag bis ca. 80 € problemlos sein.

Maßgeblich ist nur der Preis, wie viele Sterne das Hotel hat, ist unerheblich.

frühstück sind 4,8€ also 70+4,8€=74,8€ incl. Frühstück!
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
934
338
HAM - PRM
diese Urteil macht Sinn, weil es Klarheit schafft, klingt zwar kurios, ist aber für die Behörden ein Segen!

XT600 ... es ist selten, aber es passiert: ich bin (eigentlich) bei dir. Natürlich müssen solche Sachen geklärt werden damit es klar ist was Recht ist und was nicht.

Auf der anderen Seite, wenn man darüber nachdenkt was das alles kostet .... da kann einem schon schlecht werden.

Gruss
Hans
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
frühstück sind 4,8€ also 70+4,8€=74,8€ incl. Frühstück!

Soweit die Theorie, die Praxis blicke ich nicht mehr durch. Hotels mit Inklusivfrühstück werden anders gehandhabt als mit ausgewiesenem Frühstück etc. Ich buche deshalb inzwischen nach Möglichkeit Unterkünfte ohne Frühstücksangebot, damit von der Pauschale am Ende nichts abgezogen wird.
 

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
349
0
hab ich's überlesen?

Wie wird bei Euch mit Restaurantkosten umgegangen? Frage kommt für mich auch aus der Trinkgelddiskussion hier.
Zahlt bei Euch die Firma das Mittag/Abendessen? Oder müsst Ihr selbst zahlen?

Bei mir gibts einfach den Verpflegungsmehraufwand ausgezahlt, (also z.B. 12 € für einen Tagesausflug innerhalb Deutschlands), und was ich dann tatsächlich esse - also 3,50 € Brötchen aus dem Supermarkt zum Mittagessen oder 40 € Menü - muss ich selbst zahlen. Ist bei einem Tagesausflug ok, bei einer Reise mit Übernachtung zahle ich natürlich drauf, weil da die 12/24 € hinten und vorne nicht reichen.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
Du sollst auch nicht kostenlos essen, sondern nur die MEHRaufwendungen ersetzt bekommen... :)

Ist bei uns genauso (und wahrscheinlich woanders auch).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: warfair

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
521
hab ich's überlesen?

Wie wird bei Euch mit Restaurantkosten umgegangen? Frage kommt für mich auch aus der Trinkgelddiskussion hier.
Zahlt bei Euch die Firma das Mittag/Abendessen? Oder müsst Ihr selbst zahlen?

Bei mir gibts einfach den Verpflegungsmehraufwand ausgezahlt, (also z.B. 12 € für einen Tagesausflug innerhalb Deutschlands), und was ich dann tatsächlich esse - also 3,50 € Brötchen aus dem Supermarkt zum Mittagessen oder 40 € Menü - muss ich selbst zahlen. Ist bei einem Tagesausflug ok, bei einer Reise mit Übernachtung zahle ich natürlich drauf, weil da die 12/24 € hinten und vorne nicht reichen.

Im Deutschland bei dem der Staat beim Arbeitnehmer strikt aufpasst dass auch nicht der kleinste Vorteil entsteht, ist daran zu erinnern dass das Wort Verpflegungsmehraufwand heißt- nicht etwa Aufwand. D.h. bei den Verpflegungspauschalen wird dir das Futter was du zuhause ohnehin Verzehrt hättest angerechnet. Wenn die Fa. mehr erstattet um z.B. die Kosten zu decken dann muss der über die Pauschale liegende Aufwand versteuert werden. ist z.b. in der Airline Branche so.

Nochwas: Ist man auswärts (Sagen wir USA) einlandender Arbeitnehmer eines Geschäftsessens, dann ist es bei uns üblich und ich dneke steuerlich korrekt bei den Spesen die bei der eigenen Abrechnung zu kürzen.


Flyglobal
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Juser tix schreibt es ganz korrekt. Es ist der MEHRaufwand, den Du ersetzt bekommst - also das "Mehr" zwischen Deinem eigenen Essen zu Hause und Deinem Essen auf Reise.

Es gibt ganz grundsätzlich zwei Abrechnungssysteme - einmal die für das Unternehmen meist aufwändigere "Echtkostenabrechnung", bei dem Du sogar den 2,99 EUR Kaffee an der Raststätte einreichst, und eben die Abrechnung von Verpflegungsmehraufwand, landläufig auch gerne mal Tagesspesen genannt.

Bei der Mehraufwandmethode sind nach meiner Meinung die innerhalb Deutschland reisenden MA gegenüber den international reisenden MA in den meisten Fällen (länderabhängig) schlechter gestellt - aber so ist das nun mal.

Disclaimer: Auch bei den Auslandssätzen gibt es Unwuchten - die vom BMFi festgelegten Sätze reichen in einigen Ländern kaum aus, in anderen Ländern hat man da schon gut was "über". Aber auch diese Unwuchten werden nach meinem Bauchgefühl (Achtung - Wortspiel zu dem Thema...) weniger und die Sätze passen im großen und ganzen genauso wie die Übernachtungspauschalen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Nochwas: Ist man auswärts (Sagen wir USA) einlandender Arbeitnehmer eines Geschäftsessens, dann ist es bei uns üblich und ich dneke steuerlich korrekt bei den Spesen die bei der eigenen Abrechnung zu kürzen.

Das ist sogar Vorschrift - wenn Du einen Bewirtungsbeleg einreichst, weil Du jemanden eingeladen hast, MUSS diese Mahlzeit mit 40% (bei Mittag- oder Abendessen) abgezogen werden.
 
  • Like
Reaktionen: el_philipo