Firmenreiserichtlinien: was wird erstattet oder wie zählen wir Erbsen

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el_philipo

Erfahrenes Mitglied
01.01.2015
324
0
39
Wörrstadt
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Ich versteh jetzt den Zusammenhang nicht so ganz. Das Vesper sollte keine Sonderzahlung ersetzen sondern nur als "Teamstärkungsmassnahme" angesehen werden.

Aber nochmals: Ich bin leider in der Situation das ich mein Geld mit arbeiten verdienen muss. Wen mein AG für meine Arbeit (und wen es nur im Flieger sitzen ist) Geld bekommt...warum sollte ich der ihm dieses Geld ja einbringt nicht was vom Kuchen abhaben? Wen der eine oder andere sich das leisten kann oder leisten will das er umsonst arbeitet (und wens nur für einen 8h Flug ist) dann ist das doch ne tolle Sache für ihn. Für mich nicht.
Es heißt wenn, nicht wen!
 

technikelse

Erfahrenes Mitglied
18.05.2016
2.092
8
Wiesbaden
Laut IATA Regeln sind nach meinem Stand der Dinge bis zu 3 verkehrte Buchstaben im Ticket immer noch gut um zu fliegen, da sollte ein "N" zuwenig nicht solch ein Ausmaß im Vorum annehmen.

Und im Diktat mit hundert Wörtern gab es bei 10 Fehlern immer noch eine 5- (mit Rücksicht auf die Eltern). Das sollte aber kein Maßstab sein. [emoji23]
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.239
100
SHE
Das ist ein sehr interessanter Aspekt und meines Erachtens nicht üblich. Viele AG werden die Reisezeit für ihre MA nicht verrechnen können.

Im Anlagen- und Maschinenbau kenne ich das durchaus so, dass die dem Kunden mit dem Angebot vorzulegenden zugrundeliegenden Kalkulationen auch die Reisekosten enthalten (nicht nur den reinen Flug). Dies mag nicht in allen Branchen so sein, aber wer es nicht schafft eine bezahlte Anreise seiner Mitarbeiter in eine Gesamtkalkulation mit einzurechnen, sollte sich als Anbieter überlegen, ob er seine Leistung nicht zu billig verkauft. Ein Kunde im Gegenzug sollte darüber nachdenken, ob es nicht auch ein lokaler Anbieter vor Ort tuen könnte.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.019
3.802
STR
Bei mir gibt es Vertrauensarbeitszeit, bin aber auch in leitender Position. Reisen werden daher nicht gesondert aufgeschrieben.

Außerhalb DE: Dem Kunden wird die Reisezeit mit einem entsprechenden geringeren Stundensatz in Rechnung gestellt. Reisekosten nach Aufwand, wobei C recht schwierig ist.
Der einzige Kunde, der mich aktuell auf die Langstrecke schickt, ist der Meinung, dass Eco reicht. Nach 4 Jahren rauf- und runter eskalieren sind wir mittlerweile dazu übergegangen, dass es für die Reisekosten eine niedrige 4-stellige Pauschale gibt und was ich dann davon buche ist dem Kunden egal. Mit einigermaßen Vorlauf und Best Buy läuft es auf C mit einer schwarzen Null raus. Habe aber auch schon einmal über 1.000€ für C draufgelegt. Y kommt nicht mehr in Frage, das habe ich bei dem Kunden anfangs schon oft genug gemacht. Gibt auch schon ein Thema, wo ich das mal ausgebreitet habe, finde ich aber aktuell weder über die interne Suche, noch über Google. (Edit: Über "Meine Beiträge" doch noch gefunden: https://www.vielfliegertreff.de/leb...lcher-branche-arbeitet-ihr-4.html#post2557594)

Innerdeutsch gibt es meist dem Kunden ggü. eine Pauschale, die Reisezeit sowie Reisekosten beinhaltet. Da fahre ich meist Bahn. Fliegen lohnt nicht, da ich ÖPNV-technisch zum nächsten Flughafen locker mal über eine Stunde brauche.

Branche: IT im Maschinen- und Anlagenbau. Langstrecke daher erwartungsgemäß USA, Indien, China.
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.886
13.295
FRA/QKL
Im Anlagen- und Maschinenbau kenne ich das durchaus so, dass die dem Kunden mit dem Angebot vorzulegenden zugrundeliegenden Kalkulationen auch die Reisekosten enthalten (nicht nur den reinen Flug). Dies mag nicht in allen Branchen so sein, aber wer es nicht schafft eine bezahlte Anreise seiner Mitarbeiter in eine Gesamtkalkulation mit einzurechnen, sollte sich als Anbieter überlegen, ob er seine Leistung nicht zu billig verkauft. Ein Kunde im Gegenzug sollte darüber nachdenken, ob es nicht auch ein lokaler Anbieter vor Ort tuen könnte.
In die Gesamtkalkulation reinrechnen ist etwas anderes als individuell abrechnen. Und natürlich wird der Kunde den Markt sondieren und das Gesamtpaket vergleichen. Und dann ist es im Wettbewerb schon die Frage ob Reisezeit als Arbeitszeit dem Kunden verrechnet wird und dem Mitarbeiter voll vergütet wird (werden muss). Letztlich muss das Paket stimmen für alle Beteiligten.

Ich kenne in unseren Branche und unserem Umfeld niemanden dessen Reisezeit voll vergütet wird.
 

Basito

Aktives Mitglied
31.07.2015
198
189
In die Gesamtkalkulation reinrechnen ist etwas anderes als individuell abrechnen. Und natürlich wird der Kunde den Markt sondieren und das Gesamtpaket vergleichen. Und dann ist es im Wettbewerb schon die Frage ob Reisezeit als Arbeitszeit dem Kunden verrechnet wird und dem Mitarbeiter voll vergütet wird (werden muss). Letztlich muss das Paket stimmen für alle Beteiligten.

Ich kenne in unseren Branche und unserem Umfeld niemanden dessen Reisezeit voll vergütet wird.

Ist natürlich sehr Markt abhängig, aber in gewissen Branchen nicht unüblich. Ich war weltweit als Projekt Ingenieur für die Pharmaindustrie tätig und habe neue Produktionsstätten geplant. Die Produktionsanlagen stammten fast ausschließlich von Unternehmen aus der DACH Region und die Reisekosten (inkl. Stundenlohn für Reisezeit) für Installateure/Inbetriebnehmer/Service wurden alle voll in Rechnung gestellt. Sehr gut ist mir dazu eine Anlage in Brisbane in Erinnerung geblieben, bei der mehrfach innerhalb von ein paar Wochen Änderungen in der SPS vorgenommen werden mussten. Der Programmieraufwand lag nur bei ein paar Stunden, aber jedesmal musste ein Spezialist aus Deutschland kommen, bei dem die Reisekosten um ein vielfaches höher waren, als die Arbeitskosten. Aber die Pharmaindustrie zahlt ja sowieso immer etwas mehr und besser ;)
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.130
3.741
Nord Europa
Bundesreisekostengesetz BRKG

Ich habe vor einigen Tagen eine Reise für eine staatliche Institution unternommen.

Abgerechnet wird nach Bundesreisekostengesetz BRKG.

Vorausgelegt wurde u.a. ein DB-Fahrschein 2. Klasse*) und 9 Euro für die Sitzplatzreservierung.

*) Sonst gab es immer 1. Klasse, war mir aber egal, da nach dem Umstieg in die Provinz der Zug eh keine 1. Klasse hatte (Westfalenbahn).

Jetzt weigert sich die zuständige Kasse, mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz die 9 Euro für die Sitzplatzreservierung zu erstatten.

Lege ich das BRKG falsch aus? LG

Anlage
[FONT=&quot][h=1]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)[/h][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Zu § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
4.1Zu Absatz 1

4.1.1Zu den Fahrtkosten gehören auch die Auslagen für
-Zu- und Abgang am Wohn-, Dienst- oder Geschäftsort,
-dienstliche Fahrten am Geschäftsort einschließlich Fahrten zu und von der Unterkunft,
-Aufpreise und Zuschläge für Züge,
-Reservierungsentgelte,
-Bettkarten oder Liegeplatzzuschläge,
-Beförderung des notwendigen dienstlichen und persönlichen Gepäcks.
[/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)

https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BRKG.pdf[/FONT]
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Ich habe vor einigen Tagen eine Reise für eine staatliche Institution unternommen.

Abgerechnet wird nach Bundesreisekostengesetz BRKG.

Vorausgelegt wurde u.a. ein DB-Fahrschein 2. Klasse*) und 9 Euro für die Sitzplatzreservierung.

*) Sonst gab es immer 1. Klasse, war mir aber egal, da nach dem Umstieg in die Provinz der Zug eh keine 1. Klasse hatte (Westfalenbahn).

Jetzt weigert sich die zuständige Kasse, mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz die 9 Euro für die Sitzplatzreservierung zu erstatten.

Lege ich das BRKG falsch aus? LG

Anlage
[FONT=&quot][h=1]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)[/h][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Zu § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
4.1Zu Absatz 1

4.1.1Zu den Fahrtkosten gehören auch die Auslagen für
-Zu- und Abgang am Wohn-, Dienst- oder Geschäftsort,
-dienstliche Fahrten am Geschäftsort einschließlich Fahrten zu und von der Unterkunft,
-Aufpreise und Zuschläge für Züge,
-Reservierungsentgelte,
-Bettkarten oder Liegeplatzzuschläge,
-Beförderung des notwendigen dienstlichen und persönlichen Gepäcks.
[/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)

https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BRKG.pdf[/FONT]

Sitzplatzreservierungen werden übernommen, vielleicht hilft freundliches Nachhaken mit Rechtsgrundlage.
Aus 20 Jahren Erfahrung mit der Abrechnung nach BRKG buche ich nie die 2. Klasse, wenn die 1. Klasse erstattbar ist. Oft überfordert man sonst die Abrechner, insbesondere, falls in der 1. Klasse der Sitzplatz im Preis inbegriffen ist.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.130
3.741
Nord Europa
..., vielleicht hilft freundliches Nachhaken mit Rechtsgrundlage.

Habe bereits 2x (schriftlich) angemahnt. Das 2. Mal mit obiger Anlage

1. Ablehnung mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz

2. Ablehnung
Bitte beachten Sie:
Die Sitzplatzreservierung gehört jedoch nicht dazu.

Was soll man machen bei einer "Gummiwand"?

Beträge unter 10 Euro sind doch nicht einklagbar(?), also hilft auch kein Anwalt.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Was soll man machen bei einer "Gummiwand"?

Weil es ja „nur“ 9€ sind: Konsequenzen ziehen und die erste Klasse buchen. Mit anderen Worten: Das System mit seinen eigenen Mitteln schlagen. Hat das erste Zugsegment 1. Klasse? Buchen! Die Westfalenbahn ist dann nebensächlich. Achtung: Zeiten beachten, manche Behörden reagieren unter 4 Stunden allergisch auf die 1. Klasse. Kann man vorher herausfinden.

Anderer Tipp: Behörden arbeiten oft mit einem Partnerreisebüro. Lass Dir dort ein Angebot zusammenzimmern und leg es der Abrechnungsstelle vor. Die setzt dann den Kostenrahmen fest, der Dein erstattungsfähiges Limit bildet. Wo Du was wie teuer buchst, ist dann egal, wenn der Kostenrahmen festgesetzt worden ist.

Kleine Analogie aus dem BRKG mit VwV: Bei Flugreisen ist EW und EZ immer erste Wahl für Abrechner, allerdings die Variante mit 1 Gepäckstück zur Aufgabe und Sitzplatzreservierung. Das macht LH oder OS manchmal billiger.

Anmerkung: Bin kein Abrechner, sondern Mitleidener, habe die Richtlinien gefressen, um argumentativ einen Schritt voraus zu sein.
 
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Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
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Es gibt selbt beim BGH Urteile in denen es um 0,50 Euro geht.
Nur nicht abschrecken lassen, der Rechtsanwalt wird dann allerdings höchst wahrscheinlich nach Aufwand / Stundenlohn abrechnen...
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.811
5.495
Z´Sdugärd
Es gibt selbt beim BGH Urteile in denen es um 0,50 Euro geht.
Nur nicht abschrecken lassen, der Rechtsanwalt wird dann allerdings höchst wahrscheinlich nach Aufwand / Stundenlohn abrechnen...

Um was gings da? Das man wegen 3 Maultaschen imm Wert von 3€ anstatt wegwerfen mit Heim nimmt fristlos gekündigt werden kann hat ja auch schon die Gerichte beschäftigt.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
936
338
HAM - PRM
Herr im Himmel, natürlich bin ich für Gerechtigkeit und natürlich kann man sich auch um 0,50€ streiten, aber da würde ich als Anwalt (oder auch Richter) liber. das Geld aus eigener Tasche auf den Tisch legen. Ich bin ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und da muss man sich schon manchmal fragen um was sich Leute streiten !!

Hans
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.407
651
*) Sonst gab es immer 1. Klasse, war mir aber egal, da nach dem Umstieg in die Provinz der Zug eh keine 1. Klasse hatte (Westfalenbahn).
Das ist entfernungsabhängig. Wenn ich mich recht entsinne, ist 1.Kl erstattbar, falls die Entfernung 100km übersteigt. Wobei ich das selbst eher selten mache, weil es kaum einen Mehrwert bietet.

Jetzt weigert sich die zuständige Kasse, mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz die 9 Euro für die Sitzplatzreservierung zu erstatten.

Lege ich das BRKG falsch aus?
Nein. Sitzplätze in der Bahn sind erstattbar. Das ist bei mir bislang immer durchgegangen.