Ich habe vor einigen Tagen eine Reise für eine staatliche Institution unternommen.
Abgerechnet wird nach Bundesreisekostengesetz BRKG.
Vorausgelegt wurde u.a. ein DB-Fahrschein 2. Klasse*) und 9 Euro für die Sitzplatzreservierung.
*) Sonst gab es immer 1. Klasse, war mir aber egal, da nach dem Umstieg in die Provinz der Zug eh keine 1. Klasse hatte (Westfalenbahn).
Jetzt weigert sich die zuständige Kasse, mit Bezug auf das Bundesreisekostengesetz die 9 Euro für die Sitzplatzreservierung zu erstatten.
Lege ich das BRKG falsch aus? LG
Anlage
[FONT="][h=1]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)[/h][/FONT]
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[FONT="]Zu § 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
4.1Zu Absatz 1
4.1.1Zu den Fahrtkosten gehören auch die Auslagen für
-Zu- und Abgang am Wohn-, Dienst- oder Geschäftsort,
-dienstliche Fahrten am Geschäftsort einschließlich Fahrten zu und von der Unterkunft,
-Aufpreise und Zuschläge für Züge,
-Reservierungsentgelte,
-Bettkarten oder Liegeplatzzuschläge,
-Beförderung des notwendigen dienstlichen und persönlichen Gepäcks.
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[FONT="]Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV)
https://www.gesetze-im-internet.de/brkg_2005/BRKG.pdf[/FONT]