Gibt's für diese Weisung einen Quellennachweis?
Wahrscheinlich wird auch ein Quellennachweis in der Sache nicht viel helfen, denn bei dem Sachverhalt wurde ein entscheidender Faktor übersehen.
Der Gleichheitsgrundsatz für hotheitliches Handeln umfasst eben nur das Handeln von Amtspersonen oder wie im Fall deren Hilfskräfte selbst.
Damit ist aber jedoch nur die Sicherheitskontrolle als solche selbst zu verstehen, denn nur in diesen Bereich findet hoheitliches Handeln statt.
Daher dürfen höhere Reiseklassen nicht bei der Kontrolle besser behandelt werden, ein Beispiel wäre hier die Zeit für die Nachkontrolle eines C Passagiers auf 5Minuten zu begrenzen während die Zeit bei einem Eco Pax 15Minuten beträgt.
Die Entscheidung aber über den Zugang zur Prio-Lane (oder welchen Namen man eben verwenden möchte) stellt eben gerade kein Hoheitliches Handeln dar, dies ein Vorgang auf rein privatrechtlicher Ebene.
Wenn man sich die Aufsichtsperson näher betrachtet welche den Vorgang der Bordkartenkontrolle vor dem Zugang zur Sicherheitskontrolle übernimmt dann trägt diese einen Ausweis des Flughafendienstleister wie zB AHS und ähnlichen.
Zu diesem Zeitpunkt findet noch keine hotheitliche Maßnahme statt daher kann diese auch nicht auf dem Verwaltungsrechtsweg angegriffen und durch den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt werden.