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Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Der Durchschnittsmandant ohne halbwegs fundierte Rechtskenntnisse ist regelmäßig gar nicht in der Lage, Anwaltsleistungen objektiv als gut oder sagen wir mal weniger gut zu bewerten. Der Mandant, der sich "schlecht" beraten oder vertreten fühlt, soll den Anwalt in Regress nehmen und nötigenfalls den Klageweg beschreiten. Ebensowenig ist der durchschnittliche Mandant nicht in der Lage, sich zur Frage von Fleiss oder etwaiger Faulheit eines Anwalts zu äußern. Ist eine Rechtsangelegenheit durchdekliniert, gibt es schlichtweg nichts weiter zu korrespondieren.west-crushing meinte:Das Gerede vom "guten Anwalt" verwundert mich manchmal sehr
Es gibt übrigens auch ein Mandantenranking
- Der gute Mandant hört zu, diskutiert sachlich und zeigt sich zugänglich für (rechtliche) Argumente.
- Der gute Mandat unterstützt uneingeschränkt das mit dem Anwalt abgesprochene Vorgehen; andernfalls trennt man sich einvernehmlich und der gute Mandant zahlt unumwunden die Erstberatungsrechnung.
- Der gute Mandant kommt entweder mit interessanten Gegenstandswerten oder er kommt mit mässigen Gegenstandswerten, dafür aber in regelmäßiger Frequenz.
- Der gute Mandant zahlt selbstverständlich auf Anforderung einen Vergütungsvorschuß.
- Dem guten Mandanten ist selbstredend klar, daß er als Auftraggeber die Anwaltsvergütung zu bezahlen hat, unabhängig davon, ob ein Kostenerstattungsanspruch beim Gegner besteht.
- Der Mandant, der vollkommen unabhängig vom Gegenstandswert überdurchschnittliche Leistungen wünscht, wird stante pede zum guten Mandanten, wenn er sich einsichtig zeigt für eine Honorarvereinbarung, die die Regelsätze der anständiges Handwerk abbildenden gesetzlichen Anwaltsvergütung übersteigt.
Übrigens:
- Ein Mandant mit Rechtsschutzversicherung bekommt "Kassenleistungen" (=anständiges Handwerk), desgleichen Mandanten mit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Alles was darüber hinausgeht ist Service.
Yepp. Eine Klage wird durchgehen, wenn der Flugzeugtyp Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung geworden ist. Und denkt immer dran: auch ein verlorener Prozess dient der Rechtsfortbildungflysurfer meinte:Spekuliert wurde mittlerweile allerdings genug, nun wäre es an der Zeit, das auch mal durchzufechten. Wir wollen doch wissen, wie es ausgeht.
Edit: Fingertrouble