Anrecht auf gebuchten Flugzeugtyp?

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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
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west-crushing meinte:
Das Gerede vom "guten Anwalt" verwundert mich manchmal sehr
Ich lehne mich mal aus dem Fenster: Der Durchschnittsmandant ohne halbwegs fundierte Rechtskenntnisse ist regelmäßig gar nicht in der Lage, Anwaltsleistungen objektiv als gut oder sagen wir mal weniger gut zu bewerten. Der Mandant, der sich "schlecht" beraten oder vertreten fühlt, soll den Anwalt in Regress nehmen und nötigenfalls den Klageweg beschreiten. Ebensowenig ist der durchschnittliche Mandant nicht in der Lage, sich zur Frage von Fleiss oder etwaiger Faulheit eines Anwalts zu äußern. Ist eine Rechtsangelegenheit durchdekliniert, gibt es schlichtweg nichts weiter zu korrespondieren.

Es gibt übrigens auch ein Mandantenranking :D

  • Der gute Mandant hört zu, diskutiert sachlich und zeigt sich zugänglich für (rechtliche) Argumente.
  • Der gute Mandat unterstützt uneingeschränkt das mit dem Anwalt abgesprochene Vorgehen; andernfalls trennt man sich einvernehmlich und der gute Mandant zahlt unumwunden die Erstberatungsrechnung.
  • Der gute Mandant kommt entweder mit interessanten Gegenstandswerten oder er kommt mit mässigen Gegenstandswerten, dafür aber in regelmäßiger Frequenz.
  • Der gute Mandant zahlt selbstverständlich auf Anforderung einen Vergütungsvorschuß.
  • Dem guten Mandanten ist selbstredend klar, daß er als Auftraggeber die Anwaltsvergütung zu bezahlen hat, unabhängig davon, ob ein Kostenerstattungsanspruch beim Gegner besteht.
  • Der Mandant, der vollkommen unabhängig vom Gegenstandswert überdurchschnittliche Leistungen wünscht, wird stante pede zum guten Mandanten, wenn er sich einsichtig zeigt für eine Honorarvereinbarung, die die Regelsätze der anständiges Handwerk abbildenden gesetzlichen Anwaltsvergütung übersteigt.

Übrigens:
  • Ein Mandant mit Rechtsschutzversicherung bekommt "Kassenleistungen" (=anständiges Handwerk), desgleichen Mandanten mit Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Alles was darüber hinausgeht ist Service.

flysurfer meinte:
Spekuliert wurde mittlerweile allerdings genug, nun wäre es an der Zeit, das auch mal durchzufechten. Wir wollen doch wissen, wie es ausgeht.
Yepp. Eine Klage wird durchgehen, wenn der Flugzeugtyp Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung geworden ist. Und denkt immer dran: auch ein verlorener Prozess dient der Rechtsfortbildung ;)

Edit: Fingertrouble
 

Consti

Neues Mitglied
02.11.2010
6
0
A380 in der Buchungsbestätigung - Pauschalreise

Hallo!

Bin über Google hier gelandet. Mir ist etwas ähnliches wie dem OP passiert, jedoch ist der Fall bei uns etwas konkreter:

Wir haben bei einem Reiseunternehmen die Reise "Städtereise Peking 6-tägig inkl. A380 Flug" gebucht. In unserer Buchungsbestätigung steht auch konkret, unter "Gebuchtes Arrangement":
"Linienflüge mit Lufthansa Frankfurt-Peking und zurück mit neuen Airbus A380 in der Economy Class"

Jetzt haben wir vom Reiseveranstalter eine Nachricht erhalten, das LH die Strecke nicht mehr mit dem A380 fliegen kann und auf eine Boing 747 umgebucht wird.

Da die chinesische Behörde nur eine kleinere Anzahl an A380 Flügen erlaubt, als von LH (und unserem Reiseveranstalter) angenommen, sieht der Reiseveranstalter den Fall der "höheren Gewalt".

Uns wurde eine (kostenlose) Stornierung oder aber der Flug mit Boing angeboten. Kosten für Zubringerflüge, genommene Urlaubstage und Visa wird nicht erstattet.

Wie sieht da die Rechtslage aus? Handelt es sich nicht um einen klaren Reisemangel? Ist "höhere Gewalt" wirklich gegeben?

Nachdem es sich um eine Pauschalreise handelt, würde ich gerne die Reise in Anspruch nehmen, jedoch auf Grund des Leistungsmangels (A380 != B 747) einen Preisnachlass verlangen. Der Veranstalter legt sich jedoch Quer und sieht sich im Recht. Was sagt ihr dazu?

lg,
Constantin
 
K

kraven

Guest
Gemäß Frankfurter Tabelle kann man "Erhebliche Abweichung vom normalen Standard" sowie "Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)" anwenden. Könnte 10-15% vom Reisepreis geben.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.304
FRA/QKL
Gemäß Frankfurter Tabelle kann man "Erhebliche Abweichung vom normalen Standard" sowie "Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)" anwenden. Könnte 10-15% vom Reisepreis geben.
Ich sehe da maximal die 5% für fehlendes Video am Platz. Die Sitze sind ansonsten ja nicht erheblich abweichend vom normalen Standard, oder ist mir da was entgangen? :confused:
 
K

kraven

Guest
Genau, außerdem seien doch die "neuen" Sitze weitaus ergonomischer und du kannst in der ollen 744 nicht deinen MP3-Player anschließen *hust*
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.304
FRA/QKL
LH wirbt doch mit neuen Ecositzen in der A380.
Die werben ja allen Ernstes auch mit einer neuen BIZ und meinen damit den silbernen Faden... :D

Das ist allerdings in der Tat ein guter Punkt. Hatte ich ganz vergessen, da ich dachte das einzig neue an den ECO Sitzen ist das Video am Platz. Wenn der neue Sitz tatsächlich ergonomischer ist (Geht das überhaupt in ECO?), dann ist das schon ein Argument.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.600
211
59
Mich würde doch sehr interessieren was diejenigen die meinen das der Flugzeugtypus bestandteil der Beförderungsvertrages ist - wenn sie an einen Flughafen kommen und der Flieger wegen technischen Mängel (durch anderes Gerät) ersetzt wird.
Warten die am Flughafen womöglich Tage bis dass das "gebuchte" Gerät zur Verfügung steht ??? Und wollen womöglich dafür noch ne Aufwandentschädigung. Ersatzflug gibt es ja eigentlich ? Oder bestehen sie drauf mit defektem Gerät geflogen zu werden ?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.017
3.243
CGN
Mich würde doch sehr interessieren was diejenigen die meinen das der Flugzeugtypus bestandteil der Beförderungsvertrages ist - wenn sie an einen Flughafen kommen und der Flieger wegen technischen Mängel (durch anderes Gerät) ersetzt wird.
Warten die am Flughafen womöglich Tage bis dass das "gebuchte" Gerät zur Verfügung steht ??? Und wollen womöglich dafür noch ne Aufwandentschädigung. Ersatzflug gibt es ja eigentlich ? Oder bestehen sie drauf mit defektem Gerät geflogen zu werden ?

Niemand meint, dass der Flugzeugtyp immer Bestandteil der Vertrages ist. Lediglich im Falle des A380 ist das möglicherweise so. Und da könnte es dann möglicherweise ne Kompensation geben. (Und im Übrigen liegt es hier ja gerade nicht an einem technischen Defekt!)
 

Consti

Neues Mitglied
02.11.2010
6
0
Reductio ad Absurdum: Was wäre wenn es sich um die Concorde handeln würde? Da wär es doch sicher ein entsprechender Mangel, wenn man auf einen anderen Flieger wechseln müsste.

Aber: Ich sehe das halt im Bezug zu einer Pauschalreise: Bei uns war der A380 klarer Bestandteil der Leistungsverpflichtung. Kein A380 sehe ich jedenfalls als Mangel.
 

Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
4
DUS/MNL
Ich frage mich, was die ganze Diskussion hier soll. Hatten wir doch vor Jahren schon lang und breit, als LH von alter auf neue Biz umgestellt hat. Schadensersatz NULL. Ein paar Meilchen oder Umbuchung aus Kulanz und das wars. Und dort war der Unterschied deutlich groesser, als jetzt von 747 Eco zu 380 Eco. Werbung hin, Werbung her, es gibt juristisch einfach nix. Abgesehen davon wuerde einem jeder Richter die jahrelange Berichterstattung ueber Lieferverzoegerungen bei Airbus um die Ohren hauen. Jeder mit gesundem Menschenverstand muss damit rechnen, dass in der Einfuehrungsphase Equipmentwechsel an der Tagesordnung sind. Juristische Aussichten auf irgendwelche Schadensersatzansprueche NULL. Alles andere ist heisse Luft. Hatte das Thema alte /neue C ( am Telefon wurde mir versichert, dass meine Destination NUR mit Flatbet angeflogen wird ) vor ein paar Tagen selbst. Was war? Die guten alten Craddle Sitze und mit ein bisschen Glueck Entschaedigung wegen Verspaetung, aber nie und nimmer wegen der Sitze.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Hallo Community,

ich habe mit er LH folgenden Vorfall erlebt?

Im Oktober hatten wir über dei LH-Homepage einen Roundtrip FRA-JNB gebucht. Hinflug mit einer B747-400 und zurück mit dem A380, der von LH ja auch so groß auf der HP beworben wird.

Hierauf haben wir uns auch total gefreut, auch wenn wir nur in der Eco geflogen sind. Aber beim A380 gibts dort ja auch für Eco Reisende das INSeat Entertainment.

Jedenfalls haben wir 1 Woche vor Rückflug von LH eine Mail bekommen, dass wir nicht mit dem A 380 sondern mit einer B 747-400 zurück flliegen würden, da ein Airbus nicht an LH pünktlich ausgeliefert werden konnte.

Mist dachten wir uns. :eyeb:(n)

Jetzt meine Frage:

Wir haben ja speziell diesen Flug extra ausgesucht. Dafür auch einen Tag länger Urlaub genommen... kann man da nichts machen? Darf die LH das einfach so? Weil ich hab ja für eine gewisse Leistung die LH nicht erbracht hat bezahlt?

Willst Du immer noch auf den A380 mit Trent900 Triebwerken bestehen ? ;)
 

EcoPax

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
1.599
1
Köln
Werbung hin, Werbung her, es gibt juristisch einfach nix. Abgesehen davon wuerde einem jeder Richter die jahrelange Berichterstattung ueber Lieferverzoegerungen bei Airbus um die Ohren hauen. Jeder mit gesundem Menschenverstand muss damit rechnen, dass in der Einfuehrungsphase Equipmentwechsel an der Tagesordnung sind. Juristische Aussichten auf irgendwelche Schadensersatzansprueche NULL. Alles andere ist heisse Luft. .

Juristisch, keine Ahnung. Zumindest eins ist klar, Gerichtsurteile folgen nicht immer (oder meistens) klarem Menschenverstand. Das mit der Einführungsphase für den
380, naja. Vielleicht bei LH, aber allgemein würde ich nicht mehr von einer Einführungsphase für den A380 sprechen. Fakt ist aber, so lange keiner den Weg durchzieht bis zum letzten vor ein Gericht, wird's keine klare Regelung geben. Der eine holt ein par Meilen raus, der nächste vielleicht was mehr..

Trotzallem bin ich auch der Meinung, der A380 wird aktiv beworben, und viele Personen buchen aus diesem Grund einen Flug mit dem A380. Das weiss die LH natürlich auch. Ob in dem ein oder anderen Fall eine Kompensation gezahlt wird bleibt dahingestellt. Für Image föderlich am Ende ist's dann wahrscheinlich nicht, wenn sich solche Fälle häufen. Aber wenn es nach Image ginge, dürfte die LH evtl. gar nicht mehr existieren. Insofern wird sich am Ende alles beruhigen and life goes on...