LH: Anschlussflug auf zwei Tickets - Verspätung

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endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
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Hallo!

habt Ihr Erfahrungen zu folgendem (noch theoretischen) Fall:

Man landet zB in AMS (beliebig) mit einen LH-Flug und hat 3h später ein (quasi) LH-Anschlussflug - beide aber auf zwei getrennten Tickets und jeweils nicht umbuchbar (light).

Wie wird verfahren, wenn der erste Flug so verspätet ist, dass der zweit nicht mehr erreicht wird? Pech? Kulanz? Verursacherprinzip?
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.773
2.729
Hallo!

habt Ihr Erfahrungen zu folgendem (noch theoretischen) Fall:

Man landet zB in AMS (beliebig) mit einen LH-Flug und hat 3h später ein (quasi) LH-Anschlussflug - beide aber auf zwei getrennten Tickets und jeweils nicht umbuchbar (light).

Wie wird verfahren, wenn der erste Flug so verspätet ist, dass der zweit nicht mehr erreicht wird? Pech? Kulanz? Verursacherprinzip?

Offiziell: Pech gehabt.

Mit Glück gibt's Umbuchung aus Kulanz, aber darauf würde ich mich nicht verlassen.
 

mgurke

Aktives Mitglied
20.09.2017
150
171
Theoretisch: Pech.
Wenn man viel Glück hat wird man auf Kulanz umgebucht.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Wenn es tatsächlich LH auf LH ist, dann wird man oft auf Kulanz mitgenommen wenn noch Platz ist. Drauf verlassen kann man sich aber definitiv nicht.
 

endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
Ok, danke für Eure Antworten - hätte ich jetzt allerdings so nicht erwartet - gut, dass ich mal gefragt hab...
Mein Gerechtigkeitssinn hätte jetzt erstmal getippt: Wenn ich das Zuckerschälchen umschütte, dann fege ich auch auf
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.976
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DUS, HAJ, PAD
Ok, danke für Eure Antworten - hätte ich jetzt allerdings so nicht erwartet - gut, dass ich mal gefragt hab...
Mein Gerechtigkeitssinn hätte jetzt erstmal getippt: Wenn ich das Zuckerschälchen umschütte, dann fege ich auch auf

Wenn du dich an die LH-Preisvorstellungen hälst und die Reise auf einem Ticket buchst, tun sie das auch.
Umgehst das von LH gewünschte Preiskonzept und buchst dir selber die Reise zusammen geht ein gewisses Risiko mit dem Preisvorteil auf dich über. ;)
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ok, danke für Eure Antworten - hätte ich jetzt allerdings so nicht erwartet - gut, dass ich mal gefragt hab...
Mein Gerechtigkeitssinn hätte jetzt erstmal getippt: Wenn ich das Zuckerschälchen umschütte, dann fege ich auch auf

… bezüglich des "Gerechtigkeitssinns" steht die Lufthansa natürlich etwas in der Zwickmühle; dass nämlich der gewiefte Optimierer hier eine Kompensation für die Verspätung rausschlägt PLUS dann auch noch die kostenlose Umbuchung obendrauf.
 

endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
… bezüglich des "Gerechtigkeitssinns" steht die Lufthansa natürlich etwas in der Zwickmühle; dass nämlich der gewiefte Optimierer hier eine Kompensation für die Verspätung rausschlägt PLUS dann auch noch die kostenlose Umbuchung obendrauf.

Wenn die Verspätung die Bedingungen erfüllt (Anzahl Stunden der Verspätung, Verschulden der Airline etc)
 

bNNddd?!

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
987
458
Warum Kulanz? LH kommt zu spät und damit nicht vertragsgerecht

Das ist doch alles undurchsichtiger Mist.
Wo ist für mich als Kunde, und vor dem Gesetz, der Unterschied ob ich auf 2 Tickets mit der gleichen oder einer anderen Airline weiterfliege? Nicht vertragsgerecht ist ja beides
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.496
777
Würde eine Reiseversicherung einen Zubringerflug auf getrennten Tickets als Verspätung des Verkehrsmittels zum Flughafen anerkennen? Wenn ja, wäre das vielleicht eine Option.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.146
3.130
Das ist doch alles undurchsichtiger Mist.
Wo ist für mich als Kunde, und vor dem Gesetz, der Unterschied ob ich auf 2 Tickets mit der gleichen oder einer anderen Airline weiterfliege? Nicht vertragsgerecht ist ja beides

Das ist undurchsichtiges und unhöfliches blabla, was du da schreibst. Warum soll denn die zweite Airline haften wenn die erste bei zwei Tickets zu spät kommt? Die ansatzweise Sicherheit hast du nur, wenn beides der gleiche Vertragspartner ist.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.672
1.053
TXL
LH: Abschlussflug auf zwei Tickets - Verspätung

Hier wird ja mal wieder viel gemutmaßt und theoretisiert, aber hier mal ein ganz praktisches Beispiel aus der sehr jungen Vergangenheit: PRG-FRA-HAM auf zwei getrennten LH Tickets, jeweils Light. Infolge Verspätung in PRG wurde der Flug FRA-HAM verpasst; LH lehnte Umbuchung ab. Die Reise ging per Bahn und auf eigene Kosten weiter...
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Die ansatzweise Sicherheit hast du nur, wenn beides der gleiche Vertragspartner ist.
Nach meinem „Gerechtigkeitssinn“ sollte es für die Bewertung der ursprünglichen Verspätung eigentlich egal sein, ob hierdurch die Anschlussbeförderung mit der Lufthansa (neuer Vertrag) oder etwa mit der Bahn, dem Bus oder dem Raketenstart zur Marsmission verhindert wird.

Wenn man jetzt darüber nachdenkt, die Verantwortung für beide Verträge zusammenzulegen, dann sollte man gleichzeitig über eine Neutarifierung der zusammengelegten Strecke/Verträge nachdenken. Klar ist natürlich, dass die LH für die Verspätung des ersten Vertrages haften muss.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Man landet zB in AMS (beliebig) mit einen LH-Flug und hat 3h später ein (quasi) LH-Anschlussflug - beide aber auf zwei getrennten Tickets und jeweils nicht umbuchbar (light).

Wie wird verfahren, wenn der erste Flug so verspätet ist, dass der zweit nicht mehr erreicht wird? Pech? Kulanz? Verursacherprinzip?

a) Warum buchst denn nicht einen "direct return" auf derselben Maschine? Dann schadet die Verspätung nichts.
b) Wenn der Flug nach Amsterdam eine derart große Verspätung hat, dann sollte es eigentlich problemlos möglich sein, auf diesen Flug (nach AMS) zu verzichten und gleich in D auszusteigen? Auch wenn es das "letzte leg" ist.
 

endlichpleite

Erfahrenes Mitglied
02.02.2018
1.167
221
LH: Abschlussflug auf zwei Tickets - Verspätung

Warum Kulanz? LH kommt zu spät und damit nicht vertragsgerecht

Ja, das siehst Du als Fachmann sicher auf den ersten Blick, aber als Laie und mit der Verunsicherung, dass es eine Latte von (Sonder-)Regelungen für diesen Bereich gibt, ist das für mich nicht leicht zu durchsteigen...

Um mir das selbst mal zu erschließen, reime ich mir das als NICHTjurist wie folgt zusammen: Bei der Reise von A nach C über B:

1) auf einem Ticket

schuldet die Airline die Transportleistung von A nach C, in vorher vereinbarter Art und Güte/Umfang (möglichst pünktlich, sonst greifen ggf bei Erfüllung der Voraussetzungen die „EU“-Entschädigungsleistungen) - aber im Prinzip „irgendwie“ -> sprich wer in B hängenbleibt -> Airline-Thema, weil Transport nach C geschuldet

2) auf zwei Tickets

schuldet die Airline zwei Transportleistungen, nämlich von A nach B und von B nach C, auch in vorher vereinbarter Art und Güte/Umfang. Wird nun eine Transportleistung nicht erfüllt und es entsteht ein tatsächlicher/nachweisbarer Schaden, so entsteht erstmal ein Schadensersatzanspruch (kennt man ja auch von anderen Verträgen, warum sollte es hier plötzlich anders sein). Kritisch wäre ja hier nur eine (schuldhafte) schlechte oder fehlende Erfüllung der ersten Transportleistung AB. Und in dem Fall käme es zu einem Schaden (BC-Flug nicht erreicht, nicht umbuchbar, neues Ticket von Nöten=bezifferbarer/nachweisbarer Schaden) (dazu kommt es übrigens auch, wenn das BC-Ticket nicht bei der selben Airline gebucht oder ein Zugticket wäre etc) Und diesen Schaden macht der Fluggast nun geltend. Und die Airline mindert/schafft ihn durch Umbuchung aus der Welt - zB

ABER: Was ich absolut nicht einschätzen kann/weiß und was mich verunsichert, ist das ggf übergeordnetes Recht (zB EU-Fluggastrechte-VO): Könnte ja sein, dass zwar allgemein das obig genannte gilt, aber nun ausgerechnet bei Flugreisen etc eine spezifische Regelung greift, die zB ganz stark vereinfacht lautet: Wenn der Flieger sich verspätet und diese und jene Bedingungen erfüllt sind, dann steht dem Fluggast eine fixe Entschädigungssumme zu und damit sind alle weiteren Ansprüche abgegolten - aus die Maus. Könnte man sich ja so ausgedacht haben, um nicht jeden Fall einzeln prüfen zu müssen...

So...uff...Fachleute, erschlagt mich nicht gleich, ggf liege ich komplett daneben oder hab mich auf dem Weg verirrt. Was meint Ihr?
 
Zuletzt bearbeitet:

chtschan

Erfahrenes Mitglied
16.01.2017
1.094
283
Berner Oberland
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wenn ich durch die Verspätung eines LH (oder xx) Fluges das erste Leg verpasse, darf mir LH (XX) dann die anderen LEG‘s stornieren?
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
So...uff...Fachleute, erschlagt mich nicht gleich, ggf liege ich komplett daneben oder hab mich auf dem Weg verirrt. Was meint Ihr?

Falls das jetzt nicht nur eine akademisch-juristische Diskussion ist, sondern ein reales Vorhaben von dir, dann solltest du bedenken, dass nur ein Teil der Verspätungen in der Verantwortung und Ersatzpflicht der Airline steht. Dein (verspäteter) Flug nach AMS kann ja auch aufgrund von Wetter, Streik, Flugsicherung oder sonstiger "erlaubter" Gründe verspätet sein oder gar ausfallen und dann haftest du sowieso selber für den verpassten Anschluss.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
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SHA/MUC
Ich gehe noch einen Schritt weiter. Wenn ich durch die Verspätung eines LH (oder xx) Fluges das erste Leg verpasse, darf mir LH (XX) dann die anderen LEG‘s stornieren?

Wenn es nicht auf ein Ticket ist ja.

Wenn es alles auf 2 Ticket ist muss man das ganze getrennt sehen

Ticket 1: Airline haftet bei verspätete Ankunft nur max. nach Eu261, ob man dann ein Konzert, Kreuzfahrt oder im diesen Fall ein Flug verpasst ist persönliches Pech

Ticket 2: Passagier ist selber verpflichtet rechtzeitig zum check-in zu kommen, da wird es der Airline egal sein was der Verspätungsgrund auch sei
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.436
1.430
Ticket 1: Airline haftet bei verspätete Ankunft nur max. nach Eu261, ob man dann ein Konzert, Kreuzfahrt oder im diesen Fall ein Flug verpasst ist persönliches Pech

Nein, das ist Unsinn. Die EU/VO 261 gib dir nur die Möglichkeit eine Entschädigung zu erhalten ohne, dass du einen konkreten Schaden nachweisen musst. Übersteigt dein nachweisbarer Schaden den Betrag nach EU/VO261 steht es dir frei, diesen zu Beweisen und einzuklagen.
Es geht in der EU/VO eher darum, dass du den beschwerlichen Weg nicht gehen musst und eben auch ein "imaterialer Schaden" ersetzt wird.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.811
736
Sehe ich auch so wie endlichpleite. Zwei Verträge, bei schuldhafter Nichteinhaltung des ersten Vertrags durch das Unternehmen entsteht ggf. Schadensersatzanspruch. Der Schaden kann dann z.B. verpasster zweiter Flug sein. Im Prinzip auch egal, ob ich einen Anschlussflug mit gleicher Airline auf anderem Ticket, mit anderer Airline oder ne Kreuzfahrt verpasse. Oder wie siehts mit dem Millionen-Deal aus, der mir durch die Lappen geht?

Was mir als juristischer Laie bei der ganzen Sache nicht ganz klar ist: Haftet denn ein Luftfahrtunternehmen unbegrenzt für alle möglichen Schäden, die einem Passagier durch eine Verspätung entstehen können? Und wie muss die Schuld bemessen sein? Verschuldensunabhängig oder leichte Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz? Muss die Schuld ggf. jemandem persönlich angelastet werden können oder kann auch die juristische Person "Unternehmen" Schuld sein? Wie ist das mit der Beweislast?

Solche Diskussionen zu Verschuldenshaftung werden in der Öffentlichkeit bei Airlines praktisch nicht diskutiert. Deswegen bin ich auch, ähnlich wie endlichpleite, immer davon ausgegangen, dass da praktisch eher nichts zu holen ist.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
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300x250
Ich würde einfach mal praktisch denken und nicht juristisch.

In der geschilderten Konstellation (alles LH-Flüge) kann es ja eigentlich nur um MUC/FRA-AMS gehen.

Sollte dann also der LH-Flieger nach AMS derart viel Verspätung haben, dann würde ich einfach schlichtweg gar nicht erst einsteigen und in FRA, bzw. MUC bleiben. Und im schlimmsten Fall mit dem Zug MUC-FRA vv., falls dass die Konstellation ist.

Nicht abgedeckt durch meinen Praxisvorschlag wäre dann zwar der Fall, dass die Verspätung erst nach dem (pünktlichen) Einsteigen bekannt wird. Dann ist's halt Pech. Und ich teile die Erfahrung, dass man in so einem Fall dann sowieso kulanzhalber auf einen freien späteren Flug umgebucht wird.

Oder noch praktischer: Von Anfang an den "direct return" in derselben Maschine buchen.