LH: Abschlussflug auf zwei Tickets - Verspätung
Warum Kulanz? LH kommt zu spät und damit nicht vertragsgerecht
Ja, das siehst Du als Fachmann sicher auf den ersten Blick, aber als Laie und mit der Verunsicherung, dass es eine Latte von (Sonder-)Regelungen für diesen Bereich gibt, ist das für mich nicht leicht zu durchsteigen...
Um mir das selbst mal zu erschließen, reime ich mir das als NICHTjurist wie folgt zusammen: Bei der Reise von A nach C über B:
1) auf einem Ticket
schuldet die Airline die Transportleistung von A nach C, in vorher vereinbarter Art und Güte/Umfang (möglichst pünktlich, sonst greifen ggf bei Erfüllung der Voraussetzungen die „EU“-Entschädigungsleistungen) - aber im Prinzip „irgendwie“ -> sprich wer in B hängenbleibt -> Airline-Thema, weil Transport nach C geschuldet
2) auf zwei Tickets
schuldet die Airline zwei Transportleistungen, nämlich von A nach B und von B nach C, auch in vorher vereinbarter Art und Güte/Umfang. Wird nun eine Transportleistung nicht erfüllt und es entsteht ein tatsächlicher/nachweisbarer Schaden, so entsteht erstmal ein Schadensersatzanspruch (kennt man ja auch von anderen Verträgen, warum sollte es hier plötzlich anders sein). Kritisch wäre ja hier nur eine (schuldhafte) schlechte oder fehlende Erfüllung der ersten Transportleistung AB. Und in dem Fall käme es zu einem Schaden (BC-Flug nicht erreicht, nicht umbuchbar, neues Ticket von Nöten=bezifferbarer/nachweisbarer Schaden) (dazu kommt es übrigens auch, wenn das BC-Ticket nicht bei der selben Airline gebucht oder ein Zugticket wäre etc) Und diesen Schaden macht der Fluggast nun geltend. Und die Airline mindert/schafft ihn durch Umbuchung aus der Welt - zB
ABER: Was ich absolut nicht einschätzen kann/weiß und was mich verunsichert, ist das ggf übergeordnetes Recht (zB EU-Fluggastrechte-VO): Könnte ja sein, dass zwar allgemein das obig genannte gilt, aber nun ausgerechnet bei Flugreisen etc eine spezifische Regelung greift, die zB ganz stark vereinfacht lautet: Wenn der Flieger sich verspätet und diese und jene Bedingungen erfüllt sind, dann steht dem Fluggast eine fixe Entschädigungssumme zu und damit sind alle weiteren Ansprüche abgegolten - aus die Maus. Könnte man sich ja so ausgedacht haben, um nicht jeden Fall einzeln prüfen zu müssen...
So...uff...Fachleute, erschlagt mich nicht gleich, ggf liege ich komplett daneben oder hab mich auf dem Weg verirrt. Was meint Ihr?