EU Fluggastrechte / Annullierung

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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
707
627
Leoben, AUT
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Ich tippe mal:

600€ LH
+
600€ TK

Soweit ich weiß, zählt immer die Gesamtentfernung, deshalb je 600€ und durch das Umbuchen kam ein neuer Beförderungsvertrag zustande, deshalb der Anspruch ein 2. Mal. Es wäre jedoch noch interessant warum die Flüge gecancelt/verspätet waren.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich tippe mal:

600€ LH
+
600€ TK

Soweit ich weiß, zählt immer die Gesamtentfernung, deshalb je 600€ und durch das Umbuchen kam ein neuer Beförderungsvertrag zustande, deshalb der Anspruch ein 2. Mal. Es wäre jedoch noch interessant warum die Flüge gecancelt/verspätet waren.
Der Flug Basel-Istanbul war doch pünktlich, damit nicht verantwortlich für die Verspätung in Bangkok.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.510
693
CGN
Ich glaube der Preis für den Inkompetentesten MA geht an Emirates FRA:

Die lehnte nicht nur die 600,- € ab, sie weigern sich auch das Hotel zu bezahlen. Also die Betreuungsleistung ... Grund:

"Allerdings hätten Sie, wenn Sie wie geplant und ohne Verspätung abgeflogen wären auch diese Kosten gehabt, denn Sie hätten ja faktisch in Ihrem gebuchten Hotel übernachtet.
Also hätten Sie praktisch „sowieso“ in diesem Hotel übernachtet und daraus resultieren die angesprochenen „Sowiesokosten“, die wir nicht übernehmen.

Vielen Dank für Ihr letztmaliges Verständnis..."


Das ist an Kreativität im Ausredenkatalog schon fast nicht mehr zu überbieten.
 

bere

Aktives Mitglied
11.09.2018
171
55
Ich tippe mal:

600€ LH
+
600€ TK

Soweit ich weiß, zählt immer die Gesamtentfernung, deshalb je 600€ und durch das Umbuchen kam ein neuer Beförderungsvertrag zustande, deshalb der Anspruch ein 2. Mal. Es wäre jedoch noch interessant warum die Flüge gecancelt/verspätet waren.
Beim Flug Basel-Frankfurt wurde Wetter als Grund angegeben. Es sind wohl mehr Flüge ausgefallen also wäre das wohl ein außergewöhnlicher Umstand aber sicher bin ich mir nicht. Konkret handelte es sich um CA6074 operated by Lufthansa.
Bei IST-BKK wurde kein Grund genannt aber vll lag es an der Sperre des pakistanischen Luftraums? Die war aber zur Ausstellung des Tickets schon bekannt daher kein außergewöhnlicher Umstand?
 
G

gonzode

Guest
Annullierung ohne ersatzflug

Hallo zusammen.

Ich hoffe ich bin hier Richtung und mir kann jemand Helfen.

Ich wollte am 30.03.2019 19:30H von Dubai nach Prag mit Smartwings fliegen. Heute genau 14 Tage zuvor wurde der Flug Storniert (war zuvor ein Flug mit einer Boeing 737 MAX 8) Der Hinflug wurde auf eine Boeing 737-800 geändert.

Die Airline bietet mir nur eine Erstattung des Ticket oder Stornierung der ganzen Reise an. (Alternativ auch einen Rückflug am 28.03, was sich nicht lohnt für 3 tage dahin zufliegen) Eine Umbuchung auf eine andere Airline wurde Telefonisch abgelehnt.

Jetzt habe ich für 350 EUR eine Alternative gebucht (12 Stunden Später von Airport
Sharjah, war die günstigste und beste Alternative von der Ankunftszeit)

Wie seht Ihr die Chancen auf Übername der Mehrkosten von 350 EUR? Bzw. auf die Zahlung der 600 EUR, fast 3 Wochen nach dem Flugverbot, sollte ja die Airline genügend Zeit gehabt haben, Alternative Flugzeuge zu finden, zudem hat Sie es ja stand jetzt bis zum 28.03.2019 vor die Flüge mit einer 737-800 statt der 737 MAX 8 durchzuführen.

LG
Thomas

Nachtrag. Hin und Rückflug waren 288 EUR, somit würde ich mit der Erstattung des Ticket auf jeden fall über 200 EUR mehr Zahlen.

 
Zuletzt bearbeitet:
G

gonzode

Guest
der Hinflug ist am 25.03 und findest laut Airline mit einer 737-800 statt (war aber zuvor auch die MAX8) (stand heute)
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.004
702
Hallo! Gerade fragte mich der Sohn eines Verwandten um Rat. Ich bin da aber auch nicht so versiert, daher stelle ich das mal hier ein:
4 junge Leute wollen einen Kurztrip (3oder 4 Tage) nach PMI unternehmen. Von DUS nach PMI und zurück; natürlich mit RYANAIR. Wegen Nachtflugverbotes in DUS schafft RYAN es nicht, den Flieger raus zu bekommen. Also: gestrichen. Ersatzbeförderung wird für Tage später angeboten; somit wäre der trip im Eimer. RYAN zahlt nach kurzer Zeit die 250 € Entschädigung, weigert sich aber die Kosten für einen selbst organisierten Alternativ-Flug zu übernehmen. Wie sollte man vorgehen? Es gibt hier doch dem Vernehmen nach auch Anwälte, ich weiß aber nicht wer das ist. Könnte man dahin einen Kontakt knüpfen ?
Danke schonmal für die Hilfe!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.686
Düsseldorf
www.drboese.de
Hallo! Gerade fragte mich der Sohn eines Verwandten um Rat. Ich bin da aber auch nicht so versiert, daher stelle ich das mal hier ein:
4 junge Leute wollen einen Kurztrip (3oder 4 Tage) nach PMI unternehmen. Von DUS nach PMI und zurück; natürlich mit RYANAIR. Wegen Nachtflugverbotes in DUS schafft RYAN es nicht, den Flieger raus zu bekommen. Also: gestrichen. Ersatzbeförderung wird für Tage später angeboten; somit wäre der trip im Eimer. RYAN zahlt nach kurzer Zeit die 250 € Entschädigung, weigert sich aber die Kosten für einen selbst organisierten Alternativ-Flug zu übernehmen. Wie sollte man vorgehen? Es gibt hier doch dem Vernehmen nach auch Anwälte, ich weiß aber nicht wer das ist. Könnte man dahin einen Kontakt knüpfen ?
Danke schonmal für die Hilfe!

Unter Fristsetzung FR zur Erstattung auffordern. Danach entweder SÖP oder einen Anwalt einschalten.
 
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Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.029
161
Nun hats mich auch mal erwischt, leider mit LX auf einem Flug mit Endziel ZRH. 1 Tag vor Abflug kam eine SMS, dass LX41 von LAX-ZRH am 17.03. anstatt wie geplant um 20:20 erst um 23:20 abfliegen würde.
Daraus wurde dann letztlich deutlich nach 00:20, und die Verspätung liess sich auch nicht mehr aufholen, so dass wir am 18.03. mit über 4,5h Verspätung landeten.
Lauf FR24 wurde HB-JNB bereits am Vortag auf der Strecke eingesetzt, gemäss einem anderen Thread wohl deshalb, weil ein Flieger in Hongkong liegen blieb vor knapp 2 Wochen?
Jedenfalls war damit schon der Hinflug automatisch um über 4h verspätet, da der Flieger ja erst um etwa 15:30 am 17.03. in ZRH aus LAX kam, sauber gemacht werden musste etc.

Nach Boarding entschuldigte sich der Captain für die Verspätung, berief sich dabei auf einen "Flugsicherheitsmangel" der behoben werden musste, was in meinen Augen Blödsinn ist. Man weiss bei LX also schon einen Tag vor Abflug, dass die Maschine einen solchen Mangel aufweist, lässt sie aber dennoch nach LAX und zurück fliegen? Interessant...

Also Mail geschrieben und 600€ gefordert. Antwort war natürlich entsprechend, dass es einen Flugsicherheitsmangel gab und deshalb nix gezahlt wird, man ist aber so nett und gibt 5k Meilen :censored: für die Umstände (Für eine <3h Verspätung in Y gab es 10k, nun für C >4h 5k...gute Rechnung).

Welche Möglichkeiten gibt es hier noch?
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
2.004
21
Zurigo
Nun hats mich auch mal erwischt, leider mit LX auf einem Flug mit Endziel ZRH. 1 Tag vor Abflug kam eine SMS, dass LX41 von LAX-ZRH am 17.03. anstatt wie geplant um 20:20 erst um 23:20 abfliegen würde.
Daraus wurde dann letztlich deutlich nach 00:20, und die Verspätung liess sich auch nicht mehr aufholen, so dass wir am 18.03. mit über 4,5h Verspätung landeten.
Lauf FR24 wurde HB-JNB bereits am Vortag auf der Strecke eingesetzt, gemäss einem anderen Thread wohl deshalb, weil ein Flieger in Hongkong liegen blieb vor knapp 2 Wochen?
Jedenfalls war damit schon der Hinflug automatisch um über 4h verspätet, da der Flieger ja erst um etwa 15:30 am 17.03. in ZRH aus LAX kam, sauber gemacht werden musste etc.

Nach Boarding entschuldigte sich der Captain für die Verspätung, berief sich dabei auf einen "Flugsicherheitsmangel" der behoben werden musste, was in meinen Augen Blödsinn ist. Man weiss bei LX also schon einen Tag vor Abflug, dass die Maschine einen solchen Mangel aufweist, lässt sie aber dennoch nach LAX und zurück fliegen? Interessant...

Also Mail geschrieben und 600€ gefordert. Antwort war natürlich entsprechend, dass es einen Flugsicherheitsmangel gab und deshalb nix gezahlt wird, man ist aber so nett und gibt 5k Meilen :censored: für die Umstände (Für eine <3h Verspätung in Y gab es 10k, nun für C >4h 5k...gute Rechnung).

Welche Möglichkeiten gibt es hier noch?

Ich würd es nochmals bei SWISS versuchen und Deine Einschätzungen Deiner Abklärungen einreichen. Die "Androhung" der Anzeige beim BAZL wäre natürlich sicherlich zu erwähnen. Danach kannst Du hier weiterfahren:

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/fluggastrechte/nichtbefoerderung--annullierung-und-grosse-verspaetungen/pax-onlineformular.html

Hoffe es hilft. Im aktuellen Saldo wird auch darüber ein Artikel geführt, dass schweizer Airlines oft erst nach Klageerhebung vor der Gerichtsverhandlung zahlen.

Leider ein kostenpflichtiger Artikel: https://www.saldo.ch/artikel/d/edelweiss-zahlte-die-entschaedigung-erst-nach-einer-klage/

Viel Glück und gutes Gelingen. Einfach hartnäckig bleiben.
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.029
161
Danke für die Einschätzung, werde ich mal so versuchen.

Generell noch eine Frage hierzu: Ich liege schon richtig damit, dass das allfällige Fehlen einer Maschine wegen eines technischen Defekts auf einer anderen Route nicht als Entschuldigung herhalten kann, dass unser Flug verspätet ist, oder? Ich sehe ja ein, dass es vermutlich am einfachsten war einfach unseren Flieger einfach zweimal fliegen zu lassen und die Verspätung in Kauf zu nehmen, die wenigsten Passagiere werden ja ihr Recht auf Entschädigung einfordern, da nimmt man das in Kauf. Aber ich sehe mich hier dennoch im Recht, zumal die Verspätung bereits angekündigt war.
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
2.004
21
Zurigo
Technische Defekte sind in den meisten Gründen KEIN aussergewöhnlicher Umstand auf welchen sich die Airline berufen kann. Das Problem bei der Durchsetzung der Fluggastverordnung in der CH ist halt, dass nur die EuGH Urteile bis zum Inkrafttreten der bilateralen Verträge mit der Schweiz "Gültigkeit" haben, da sich der gemischte Ausschuss EU-CH bislang nicht dazu durchringen konnte, dass die danach gefällten Urteile auch für die CH anwendbar wären.

Normalerweise berücksichtigt das Bundesgericht die Urteile des EuGH, aber nicht in allen Fällen. Aber grundsätzlich müsste die Airline alles zumutbare tun, um diese Verspätung oder Aufghebung eines Defekts zu verringen etc. etc. Und somit müsste die Airline halt eine andere Maschine schicken. Aber eben... Kann zu Endlosdiskussionen mit der Airline führen.

Wir müssen wohl mal unseren Konsumentenschutz damit "beauftragen" dass die CH im gemischten Ausschuss diese Urteile umsetzt.
 
G

gonzode

Guest
Hallo zusammen.

Ich hoffe ich bin hier Richtung und mir kann jemand Helfen.

Ich wollte am 30.03.2019 19:30H von Dubai nach Prag mit Smartwings fliegen. Heute genau 14 Tage zuvor wurde der Flug Storniert (war zuvor ein Flug mit einer Boeing 737 MAX 8) Der Hinflug wurde auf eine Boeing 737-800 geändert.

Die Airline bietet mir nur eine Erstattung des Ticket oder Stornierung der ganzen Reise an. (Alternativ auch einen Rückflug am 28.03, was sich nicht lohnt für 3 tage dahin zufliegen) Eine Umbuchung auf eine andere Airline wurde Telefonisch abgelehnt.

Jetzt habe ich für 350 EUR eine Alternative gebucht (12 Stunden Später von Airport
Sharjah, war die günstigste und beste Alternative von der Ankunftszeit)

Wie seht Ihr die Chancen auf Übername der Mehrkosten von 350 EUR? Bzw. auf die Zahlung der 600 EUR, fast 3 Wochen nach dem Flugverbot, sollte ja die Airline genügend Zeit gehabt haben, Alternative Flugzeuge zu finden, zudem hat Sie es ja stand jetzt bis zum 28.03.2019 vor die Flüge mit einer 737-800 statt der 737 MAX 8 durchzuführen.

LG
Thomas

Nachtrag. Hin und Rückflug waren 288 EUR, somit würde ich mit der Erstattung des Ticket auf jeden fall über 200 EUR mehr Zahlen.


Hat jemand hierzu eine Antwort?
Mir sollten ja meistens die Mehrkosten erstattet werden, laut diversen Forums, weigert sich aber smartwings die Kosten zu übernehmen, hat da jemand Erfahrungen?

Hinflug ist am nächsten Montag.

Wollte natürlich nicht meinen Urlaub komplett stornieren, da ich ja Hotel in Dubai gebucht habe, zudem ja auch nach Prag einen Flug habe.

LG Thomas
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.194
19
Anspruch auf die ca. 200 Euro hast du, aber wenn sich die Fluggesellschaft standhaft weigert, musst du entscheiden, wie viel Aufwand es dir wert ist, zu einer Zahlung zu kommen (Zahlungsaufforderung->Schlichtungsstelle in CZ->Gerichtsverfahren in CZ).

Hat jemand hierzu eine Antwort?
Mir sollten ja meistens die Mehrkosten erstattet werden, laut diversen Forums, weigert sich aber smartwings die Kosten zu übernehmen, hat da jemand Erfahrungen?

Hinflug ist am nächsten Montag.

Wollte natürlich nicht meinen Urlaub komplett stornieren, da ich ja Hotel in Dubai gebucht habe, zudem ja auch nach Prag einen Flug habe.

LG Thomas
 
G

gonzode

Guest
Anspruch auf die ca. 200 Euro hast du, aber wenn sich die Fluggesellschaft standhaft weigert, musst du entscheiden, wie viel Aufwand es dir wert ist, zu einer Zahlung zu kommen (Zahlungsaufforderung->Schlichtungsstelle in CZ->Gerichtsverfahren in CZ).

Danke für die schnelle Antwort, wie kommst du auf die ca. 200 Euro?

Meinst jetzt die Mehrkosten?
Habe natürlich mein Ticket nicht storniert bzw. Keine Rückerstattung angefordert.

Ich habe auch bis heute keine offizielle Stornierung erhalten.

Nur eine Mail, wo drin steht dass sie mein Flug bestätigen, hier steht nur noch der Hinflug drin. Diese Mail habe ich vom Reisebüro erhalten (TRAVELGENIO)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.605
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
SmartWings müsste dir einen Alternativflug bieten. Wenn ich das richtig verstehe, weigern sie sich aber. Da musstest Du einen Alternativflug buchen. Dieser Flug müsste dir lt. Verordnung von SmartWings gestellt werden. Da sie das nicht tun, solltest Du Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben, solange du nicht von dir aus vom Vertrag mit SmartWings zurücktrittst.
 
G

gonzode

Guest
SmartWings müsste dir einen Alternativflug bieten. Wenn ich das richtig verstehe, weigern sie sich aber. Da musstest Du einen Alternativflug buchen. Dieser Flug müsste dir lt. Verordnung von SmartWings gestellt werden. Da sie das nicht tun, solltest Du Anspruch auf Erstattung dieser Kosten haben, solange du nicht von dir aus vom Vertrag mit SmartWings zurücktrittst.

Ja so sehe ich es auch, zudem denke ich müssten sie ggf. Auch die 600 Euro bezahlen, da ich durch den alternativ Flug den ich mir selber buchen musste 12 Stunden später am Ziel ankomme.

Die einzigste alternative wo smartwings bereit war einzugehen, war ein Rückflug 2 Tage nach der Ankunft, was ja mir gar nichts gebracht hätte.

Eine Schlichtungsstelle für Flüge in CZ habe ich nicht gefunden, nur Finanzen und Telekommunikation.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.605
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ja so sehe ich es auch, zudem denke ich müssten sie ggf. Auch die 600 Euro bezahlen, da ich durch den alternativ Flug den ich mir selber buchen musste 12 Stunden später am Ziel ankomme.

Die einzigste alternative wo smartwings bereit war einzugehen, war ein Rückflug 2 Tage nach der Ankunft, was ja mir gar nichts gebracht hätte.

Eine Schlichtungsstelle für Flüge in CZ habe ich nicht gefunden, nur Finanzen und Telekommunikation.

https://www.evz.de/de/schlichtung-u...ur-schlichtung/schlichtungsstellen-in-europa/

Gibt es keine spezialisierte Schlichtungsstelle, können sich Verbraucher an den tschechischen Verbraucherverband (privat) oder die tschechische Handelsaufsichtsbehörde (Behörde) wenden.
...
Sprachen: Die Verfahrenssprache ist Tschechisch. Bei der tschechischen Handelsaufsichtsbehörde werden Verfahren auch auf Englisch geführt.
...
Teilnahmepflicht für Unternehmen: Unternehmen sind verpflichtet, an allen Schlichtungsverfahren in der Tschechischen Republik teilzunehmen.
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.194
19
Was normalerweise problemlos geht, ist ein kostenfreies Storno. Deine Mehrkosten (falls du diesen Weg wählst) wären also um die 200 Euro.
Kompensation gibt es bei einer zweiwöchigen Vorlaufzeit nicht.


Danke für die schnelle Antwort, wie kommst du auf die ca. 200 Euro?

Meinst jetzt die Mehrkosten?
Habe natürlich mein Ticket nicht storniert bzw. Keine Rückerstattung angefordert.

Ich habe auch bis heute keine offizielle Stornierung erhalten.

Nur eine Mail, wo drin steht dass sie mein Flug bestätigen, hier steht nur noch der Hinflug drin. Diese Mail habe ich vom Reisebüro erhalten (TRAVELGENIO)
 
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G

gonzode

Guest

Danke, dort war ich vorhin auch gewesen. Nur hatte ich wohl durch sonne, oder was auch immer keinen Link zur Handelsaufsichtsbehörde finden können.

Werde somit diesen Weg versuchen, sollten Sie es nach der Reise weiterhin ablehnen, oder wie bei anderen einfach keine Antwort geben.

Welche Frist Setzung haltet ihr für angemessen, hatte schon Airline wo ich 2 Monate gewartet hatte, bis ich Geld und Antwort hatte.

LG Thomas
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.512
8.753
LEJ
Also, ich gebe zu, dass ich mich mit diesem ganzen EU261/04 Zeug ziemlich schwer tue. ;) Ich schreibe noch einmal alles haarklein auf und hoffe auf die geballte Power des VFTs, um den Claim korrekt einzureichen.

Gebucht waren die Flüge

12.03.
2355-0525+1 BKK-VIE LH6467 (op. by OS / OS26)

13.03.
0610-0740 VIE-FRA LH1247
0905-1015 FRA-AMS LH988

Am 11.03. erreichte mich eine Mail der Austrian bzgl. Umbuchung auf

12.03.
2350-0550+1 BKK-FRA LH773

13.03.
0700-0810 FRA-AMS LH986

Beim CI in BKK bekamen wir die Info, dass OS26 überbucht sei und wir deswegen auf den LH Flug umgebucht wurden. In der Zwischenzeit ergab sich ein privater Termin in FRA, welchen wir wahrnehmen wollten, und dank der netten Dame am CI konnten wir das Gepäck nur bis FRA aufgeben. Aufgrund der Sperrung des pakistanischen Luftraums kamen wir statt 0550 erst um 0625 in FRA an. Das Deboarding für uns war um 0635 abgeschlossen. Per SMS, die mich um 0626 erreichte, bekamen wir die Info, dass wir auf LH990 (1145-1255) umgebucht wurden. Wir nahmen unser Gepäck in FRA entgegen und zogen von dannen.

  • Durch die Überbuchung von OS26 haben wir ein IDB bekommen und dadurch Anrecht auf EU261/04 Kompensation i.H.v. 300EUR p.P. (>3.500km, <4h Verspätung, daher Kürzung um 50% auf 300EUR)
  • Die Gefahr auf Nachberechnung sollte entfallen, da der ursprüngliche Anschlussflug (LH986) nicht erreicht werden konnte
  • Besteht auch noch Anspruch weil LH986 nicht erreicht werden konnte?
  • Es besteht kein Anspruch durch verspätete Ankunft in AMS (LH990 STA 1255 / ATA 1433 -- ganz ursprünglich war 1015 als STA angegeben; also >4h Verspätung) da dieser Flug nicht in Anspruch genommen wurde

Den Claim muss ich an OS richten, da diese die ausführende Airline des ursprünglich gebuchten Fluges sind. Korrekt?

Am 18.03. habe ich den Claim über das Kontaktformular von www.austrian.com eingereicht. Bereits am 19. hat sich Austrian gemeldet und verlangte nach einer Vollmacht, weil ich den Claim auch für +1 eingereicht habe. Noch am gleichen Tag habe ich die Vollmacht ausgefüllt und hingeschickt. Und heute habe ich folgende Antwort bekommen:

Kompensation
Gerne bieten wir Ihnen unpräjudiziell eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR1200,- an. Wir haben den Betrag auf Ihr genanntes Bankkonto überwiesen. Bitte beachten Sie, dass der Banktransfer aufgrund interner Prozesse bis zu drei Wochen dauern kann.

Läuft. (y) Danke Austrian und vor allem vielen Dank an alle die mich hier so tatkräftig beraten haben!
 
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StefanNRW

Erfahrenes Mitglied
30.08.2011
312
0
Habe hier einen Fall, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin. Wir waren am 19.03. gebucht auf LH761 (DEL - FRA) und anschließend weiter mit LH3504 mit dem Zug nach Düsseldorf (planmäßige Ankunft in Düsseldorf 10:46 Uhr). Schon abends in Delhi stand fest, dass mit ca. 30-60 Minuten Verspätung gestartet wird und dass sich die Ankunft in Frankfurt um mehr als 2 Stunden verspätet, weshalb wir schon in Delhi auf LH3512 (Abfahrt in Fra 13:23 und Ankunft in Düsseldorf 14:35 Uhr) umgebucht wurden. Landung in Frankfurt war gegen 10 Uhr und nachdem wir um 10:45 am Airrail Terminal unser Gepäck hatten, habe ich dort nachgefragt, ob wir auch einen der zahlreichen früheren Züge nach Düsseldorf nehmen können - zwei Lufthansa Mitarbeiter sagten dafür müssten wir bei der Bahn nachfragen (hielt ich für unwahrscheinlich, aber gut, ich ging davon aus, dass die Mitarbeiter im Airrail Terminal das besser wissen als ich) und die Mitarbeiter im Service Center der Bahn sagten, dass bei einer Lufthansa Buchung selbstverständlich die Lufthansa dafür zuständig sei. Dann eben bis 13:23 gewartet und um 14:35 in Düsseldorf angekommen, also 3 Stunden und 49 Minuten später als geplant.

Habe bei Lufthansa einen Claim eingereicht und schon heute eine Antwort bekommen. Man bedauert die Verspätung sehr, da diese aber auf die Sperrung des Luftraums über Pakistan und Afghanistan zurückzuführen ist, kommen sie meiner Forderung nach Kompensation nicht nach. Als kleine Wiedergutmachung überweisen sie allerdings 100 € pro Person.

Jetzt sehe ich persönlich die Sperrung des Luftraums durchaus als außergewöhnlichen Umstand an, allerdings sagt zum Beispiel diese Internetseite (https://www.claimflights.de/rechtsdatenbank/Gesperrter-Luftraum), dass das nicht so sein muss. Außerdem waren ähnliche Flüge in den letzten Tagen wie LH7253 oder KL3817 deutlich pünktlicher bzw. oft auch ganz pünktlich. Und Lufthansa hätte ja auch danach noch die Möglichkeit gehabt uns deutlich unter 3 Stunden Verspätung zum Endziel zu transportieren, sie hatten dazu nur keine Lust...

Wie seht ihr hier die Chancen? Und macht es einen Unterschied, dass das letzte Segment ein Airrail Segment ist?