Nicht allzu oft. Allerdings erwarte ich von einem Nicht-Bananenstaat - zumal einem wie dem deutschen, der an anderen Stellen vergleichsweise viel Wert auf Recht und Ordnung legt - dass er sich auch selbst an seine Gesetze hält. Und eben auch die „Minderheiten“ berücksichtigt bzw. schützt, die es betrifft - und nicht mutwillig gegen seine eigenen Gesetze Probleme schafft.
Gegen welche Gesetze wird denn verstoßen? Meinst du das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Ich sehe da kein Problem, solange im Bedarfsfall mögliche Ermessensspielräume auch genutzt werden. Konkret: Wenn ein Bürgeramt
in der Regel für Zahlungen über 50 Euro ausschließlich die Girocard als Zahlungsmittel akzeptiert, so wird ein Bürger, der tatsächlich über kein solches Zahlungsmittel verfügt oder (noch) gar keine Möglichkeit hatte, eine Girocard zu bekommen, dann
nicht benachteiligt, wenn ihm ausnahmsweise auch für den höheren Betrag die Möglichkeit der Barzahlung eingeräumt wird.
Über "Kundenfreundlichkeit", "Service" etc. müssen wir hier nicht diskutieren, denke ich. Solche Aspekte hätten aber auch nichts mit einer etwaigen Benachteiligung oder gar Diskriminierung zu tun.
Und wenn das Bürgeramt überhaupt noch Barzahlung anbietet:
„Von der Barzahlung im Bürgeramt haben sich auch einige andere Bezirke verabschiedet. Tempelhof-Schöneberg hat Ende Mai komplett auf EC-Karten-Zahlung umgestellt“
Hier werden möglicherweise nicht nur EU-Ausländer, sondern überhaupt auch sämtliche Leute ohne ein Bankkonto ausgeschlossen. (Ja, es gibt Leute, die aus welchen Gründen auch immer kein Bankkonto haben (wollen), und meines Wissens ist auch niemand dazu verpflichtet, eins zu haben.)
@ Amic: Mich würde interessieren, ob es da wirklich keinerlei Rückfall-Option gibt (ausnahmsweise Barzahlung, Banktransfer...)?! Oder anders gefragt: Sind die betroffenen Bürgerämter für die Einwohner bestimmter Berliner Bezirke
ausschließlich zuständig, oder könnten die Betroffenen, die über keine "EC-Karte" verfügen, ggf. an ein anderes Amt verwiesen werden, in dem sie zur Not auch bar bezahlen können? Falls es dafür nicht irgendeine Lösung geben sollte, wäre das ähnlich wie die schwedischen SWISH-ONLY-Geschäfte, nur mit dem gewichtigen Unterschied, dass man die "Dienstleistungen" des Bürgeramts eben nicht alternativ im nächstbesten "Geschäft" bekommt, das auch andere Zahlungsmöglichkeiten anbietet.
Also ganz ehrlich: Ich kann es mir fast nicht vorstellen, dass diese Bürgerämter in Berlin das so beinhart durchziehen. Irgendein Hintertürchen muss es da geben. Ansonsten wäre es wohl tatsächlich mal ein Verstoß gegen das AGG.