Steuerfreie Erstattung Verzehr auf Geschäftsreisen

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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.531
321
Singapore
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Ich bekomme fuer das Land, in dem die Firma ansässig ist, ca. 30EUR minus Essen, was mir zur Verfügung gestellt wird. Geht man in kein Fastfood-Restaurant abends, dann zahlt man 30EUR/Essen. Da ist noch kein Frühstück und kein Mittagessen inkludiert.
Hotel mit Zimmer hat keine Kochmöglichkeit.
Zuhause zahle ich weniger als 20EUR fuer Mittagessen und Früstueck. M.E. reicht das Verpflegungsgeld nicht fuers Heimatland, auch nicht fuer den Mehraufwand. Ich esse auch abends nichts fuer 30EUR zu Hause usw, aber auch kein Fastfood.
Gehe ich ins Ausland, dann bekomme ich z.B. 70EUR in Europa. Das finde ich dann zuviel. Ich finde, das ist nicht richtig durchdacht.

Dein Problem liegt darin, dass du einfach Äpfel mit Birnen vergleichst!

Du vergleichst Essen gehen im Restaurant mit zu Hause ein Stück Brot mit Wurst essen!

Das hingt doch total!

Was hindert dich denn daran, auf einer Geschäftsreise Abends ein belegtes Brötchen zu kaufen oder einen Fertigsalat aus dem Supermarkt!

Wie oben ja schon von einem anderen User erwähnt: Es handelt sich um einen “Mehraufwand” - da kannst du nicht die Stulle mit dem Michelin Star Restaurant vergleichen (ok - etwas übertrieben)
 

eldiablo

Erfahrenes Mitglied
15.04.2019
4.035
2.606
Europa
Es sind nach meinem Verständnis auch nicht 3€ pro Tag und Kopf, sondern der Unterschied zwischen der 5. und 6. Person macht 3€ aus, für die Haushaltskasse macht es also kaum einen Unterschied, ob Familie ichundou für 5 oder 6 Personen einkauft. Wenn die 6. Person (also Herr ichundou) auf Dienstreise ist, dann muss er sich voll allein verpflegen und muss dafür mehr als die 3€ seines Anteils ausgeben - der Einkauf für die restlichen 5 fällt ja nachwievor an.

Wenn man für 4 oder 5 Personen kocht, da ist das Unterschied minimal, natürlich wenn man anstatt 750g Filet, dann 950G braucht, dann ist der Mehraufwand bei 8€
Aber mehr oder weniger ist der Aufwand nur ein paar Euros wenn man für 1 pax mehr kochen muss
 

travelben

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
3.402
265
MUC
Ich bekomme fuer das Land, in dem die Firma ansässig ist, ca. 30EUR minus Essen, was mir zur Verfügung gestellt wird. Geht man in kein Fastfood-Restaurant abends, dann zahlt man 30EUR/Essen. Da ist noch kein Frühstück und kein Mittagessen inkludiert.
Hotel mit Zimmer hat keine Kochmöglichkeit.
Zuhause zahle ich weniger als 20EUR fuer Mittagessen und Früstueck. M.E. reicht das Verpflegungsgeld nicht fuers Heimatland, auch nicht fuer den Mehraufwand. Ich esse auch abends nichts fuer 30EUR zu Hause usw, aber auch kein Fastfood.
Gehe ich ins Ausland, dann bekomme ich z.B. 70EUR in Europa. Das finde ich dann zuviel. Ich finde, das ist nicht richtig durchdacht.

Mittags Kantine beim Arbeitgeber/Auftraggeber?
Wenn keine Kantine vorhanden, dann gibt es sicherlich in der Nähe auch günstige Möglichkeiten, denn die Arbeitnehmer gehen in der Regel ja auch nicht jeden Tag für Unsummen essen.
Abends muss dann nicht das grosse Menü aufgefahren werden, wenn mittags schon gut gegessen wurde.

Jeder Jeck ist anders, gerade beim Essen.

Aber man findet an jeder Ecke einen Supermarkt, Späti, 7-11, Marktstand, o.ä. wenn man es denn will.

Hab die Diskussion x-mal mit Mitarbeitern führen müssen.... irgendwann macht es click.....
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.531
321
Singapore
Es sind nach meinem Verständnis auch nicht 3€ pro Tag und Kopf, sondern der Unterschied zwischen der 5. und 6. Person macht 3€ aus, für die Haushaltskasse macht es also kaum einen Unterschied, ob Familie ichundou für 5 oder 6 Personen einkauft. Wenn die 6. Person (also Herr ichundou) auf Dienstreise ist, dann muss er sich voll allein verpflegen und muss dafür mehr als die 3€ seines Anteils ausgeben - der Einkauf für die restlichen 5 fällt ja nachwievor an.

Ok - die Rechnung mag so stimmen!

Dennoch: Wenn der Unterschied zwischen 5. Und 6. Person lediglich 3 Euro sein sollten (pro Tag wohl gemerkt inkl. Getränke), dann gehe ich mal nicht davon aus, dass es zu Hause jeden Tag Fillet oder Hummer gibt (kann man ja problemlos auch 200 oder 300 gr weniger kaufen).


Demnach sollten doch wohl auch 30 Euro oder gar 20 Euro auf einer Dienstreise ausreichen!

3 Flaschen Wasser pro Tag: ca. 1.50 Euro

Morgens eine Bretzel und ein belegtes Brötchen beim Bäcker: ca. 4 Euro

Mittags irgendwo Mittagstisch oder Schnellrestaurant: ca. 10 Euro

Abends ein Salat vom Supermarkt: ca. 6 Euro

Ergo: ca. 22 Euro am Tag und wohl auf dem gleichen oder gar höheren Level als die 3 Euro die er zu Hause ausgibt!
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.521
3.676
HAM
Bei meinen Rechnungen von Lufthansa steht das drauf. Aber ich kann es gerne am Montag im Büro nochmal prüfen.

Der Vorsteuerabzug sollte kein Problem sein, wenn die Rechnung ansonsten der korrekten Form entspricht. Habe eben nochmal drüber nachgedacht. Das eine ist Lohnsteuer relevant, das andere Umsatzsteuer relevant. Sind zwei paar Schuhe.

Ich habe bei unseren Rechnung auch noch einmal nachgeschaut. Wir buchen über die App oder Webseite und nicht über ein dediziertes Geschäftsreiseportal (dazu sind wir zu klein). Nach der Buchung gibt es eine Mail mit den Betreff "Buchungsdetails..." Dort wird im Abschnitt Tarifkonditionen Mahlzeit und Getränk aufgeführt. Für die Abrechnung nutzen wir aber das, was die Lufthansa als "Den Passenger Receipt (Rechnungsbeleg)" bezeichnet, auf dem auch die Umsatzsteuer sauber aufgeführt ist. Dort ist der einzige Hinweis auf die Business Klasse der Text "Class / Klasse D".

Ich hatte meine Mitarbeiter gerade soweit, dass sie bei Hotelrechnungen nicht nur die Positionen prüfen, sondern bei deutschen Hotels auch die Mehrwertsteueraufschlüsselung, um die Hotels herauszufinden, die das Frühstück nicht separat ausweisen, es aber trotzdem im Preis inbegriffen ist. Wieder was neues. Jetzt muss ich eine Aufstellung von Fluglinien und Buchungsklassen erstellen lassen, bei denen eine Mahlzeit enthalten ist.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Trotzdem geh ich bei Tagesausgaben von 3 Euro pro Tag/Kopf bei einer Großfamilie nicht davon aus, dass es Filetsteaks und Champagner gibt! (Und Dir Großfamilie wird wohl auch nie auswärts Essen da dies bei 3 Euro nicht drinnen ist)

Bei 3 Euro am Tag wird es wohl eher selten Fleisch (und viel Vegetarisch) und Leitungswasser geben (oder billigstes Mineralwasser aus dem Aldi).*

Und da glaube ich sehr wohl dass man mit 30 Euro am Tag (oder im Schnitt auch 20 Euro am Tag) zu recht kommen sollte.

* gleich vorweg: Hier ist absolut nichts abwertend gemeint sondern einfach nur eine logische Feststellung (leider muss man dies im VFT nun immer wieder dazu schreiben).
Im Prinzip stimmt das. Das Problem war aber immer (inzwischen bin ich mein eigener Chef, da geht vieles einfacher zu lösen.), dass ich mir auf Reisen die Verpflegung nicht selber aussuchen konnte. Zum Beispiel die Electronica (Messe) in München: Die Firma buchte ein Hotel, dass 13 Euro für das Frühstück berechnete. Dann blieben von 24 Euro noch satte 15 für Mittagessen auf der Messe und Abendessen mit der ganzen Truppe. Natürlich konnte man sich auch mal einen Abend ausklinken, aber eben nicht immer. Und mit Getränken war meine Rechnung beim Abendessen immer über 20 Euro. Und wenn dann der Arbeitgeber ein Catering am Stand hatte, das wollen wir nicht ausrechnen....

Mir ging es bei meinem Post auch in erster Linie darum, aufzuzeigen, dass der Eigenanteil recht unterschiedlich ausfallen kann.
 

ichundou

Erfahrenes Mitglied
05.11.2013
2.801
3
FRA
Es sind nach meinem Verständnis auch nicht 3€ pro Tag und Kopf, sondern der Unterschied zwischen der 5. und 6. Person macht 3€ aus, für die Haushaltskasse macht es also kaum einen Unterschied, ob Familie ichundou für 5 oder 6 Personen einkauft. Wenn die 6. Person (also Herr ichundou) auf Dienstreise ist, dann muss er sich voll allein verpflegen und muss dafür mehr als die 3€ seines Anteils ausgeben - der Einkauf für die restlichen 5 fällt ja nachwievor an.
Genau so meinte ich es. Ob einer mehr oder weniger am Tisch sitzen, fällt so gut wie nicht auf.

Und wenn man konsequent auf Fertigprodukte verzichtet, spart man richtig Geld und isst trotzdem sehr gut. Natürlich nur, wenn man etwas vom Kochen versteht. [emoji6]
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.521
3.676
HAM
Bei uns ist es so, dass wenn das Hotel mit Frühstück gebucht wird, das übernommen wird und dafür 4,80€ vom Verpflegungsmehraufwand abgezogen werden. Ist das bei anderen Firmen nicht so? Dass eine Firma für Mitarbeiter Frühstück und Mittagessen bucht, die deutlich über den Pauschalen liegen, aber die Mitarbeiter das dann bezahlen sollen, das geht meiner Meinung nach gar nicht. Wer bestellt, bezahlt, hieß es früher immer.
 
A

Anonym-36803

Guest
Die Firma buchte ein Hotel, dass 13 Euro für das Frühstück berechnete. Dann blieben von 24 Euro noch satte 15 für Mittagessen auf der Messe und Abendessen mit der ganzen Truppe.
Dann lief das bei Euch aber irgendwie ungewöhnlich. Bei uns werden Kosten für Hotel und Frühstück erstattet. Einzig die Tagespauschale muss um den Frühstücksanteil i.H.v. 20% bzw. 4,80€ gekürzt werden, sodass bei ganztägiger Abwesenheit noch 19,20€ und bei Abreise noch 7,20€ übrig bleiben.

Wie lief das bei Euch, wenn das Frühstück teurer als 24€ war? Ich habe schon einige deutsche Hotels erlebt, bei denen das der Fall war.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.788
5.478
Z´Sdugärd
:idea:
Der AG muss nichts streichen. Auch wenn das FA sagt, die Zuwendung sei nicht steuerfrei. Er sogar den Verlust durch eine eventuelle Versteuerung ausgleichen. Es gibt viele AG, die mehr erstatten als das steuerfreie Maximum.

So auch hier im geizigen Schwabenländle!

Aber wen wir schon bem Thema sind: Das üppige Festmahl in der Holzklasse ist also abziehbar...wer gibt den nun den lecker Kartoffelsalat und die Nüsslein in der Launsch mit an? Nur weil es auf dem Ticket nicht drauf steht kommt diese kleine Aufmerksamkeit am ehersten einer echten Mahlzeit nahe anstatt die 3 Happen im Flieger. Wird sicherlich keiner hier angeben?!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.194
FRA/QKL
:idea:
Der AG muss nichts streichen. Auch wenn das FA sagt, die Zuwendung sei nicht steuerfrei. Er sogar den Verlust durch eine eventuelle Versteuerung ausgleichen. Es gibt viele AG, die mehr erstatten als das steuerfreie Maximum.

Ehrlich gesagt, bevor ich dieses Verwaltungsmonster aufmache bezahle ich lieber gleich ein höheres Bruttogehalt. Denn genau darum geht es dem Finanzamt, keine sogenannten steuerwerten Nettovorteile zu schaffen.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
wer gibt den nun den lecker Kartoffelsalat und die Nüsslein in der Launsch mit an? Nur weil es auf dem Ticket nicht drauf steht kommt diese kleine Aufmerksamkeit am ehersten einer echten Mahlzeit nahe anstatt die 3 Happen im Flieger. Wird sicherlich keiner hier angeben?!

Aus welchem Grund sollte man den Verzehr beim Loungebesuch angeben? Dafür kommt ja nicht der Arbeitgeber auf.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.726
1.902
Aus dem gleichen, aus dem du Einladungen zum Essen auf Geschäftsreisen angeben musst, auch wenn du eingeladen bist. Das deutsche Steuergesetz halt, da wird dir dann entsprechend der Mehraufwand bei der Verpflegung gestrichen für dieses Essen.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.906
16.005
Es duerfte dabei einen Unterschied machen, ob man aufgrund der vom Arbeitgeber gezahlten Klasse bzw. eines vom Arbeitgeber finanzierten Status oder aufgrund eines privat erflogenen Goldkaertchens Loungezugang hat.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.788
5.478
Z´Sdugärd
Es duerfte dabei einen Unterschied machen, ob man aufgrund der vom Arbeitgeber gezahlten Klasse bzw. eines vom Arbeitgeber finanzierten Status oder aufgrund eines privat erflogenen Goldkaertchens Loungezugang hat.

Eben. Der Unterschied ist eben das das Habbahabba in der Launsch ebenso wie das Geschäftsessen geschickterweise nirgends auf dem Blatt Papier auftaucht, die Mahlzeit auf dem Ticket allerdings schon. In soweit finde ich die Frage durchaus berechtigt wer das richtig geltend macht.
 
J

jsm1955

Guest
Ehrlich gesagt, bevor ich dieses Verwaltungsmonster aufmache bezahle ich lieber gleich ein höheres Bruttogehalt. Denn genau darum geht es dem Finanzamt, keine sogenannten steuerwerten Nettovorteile zu schaffen.

Genau das geschieht aber. Es ist recht simpel zu ermitteln, wie viel Brutto ich drauflegen muss, damit das Netto gleich bleibt.
Gleich ein höheres Gehalt zu zahlen ist natürlich nobel, aber erstens teuer und schafft zweitens Fehlanreize.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
Genau das geschieht aber. Es ist recht simpel zu ermitteln, wie viel Brutto ich drauflegen muss, damit das Netto gleich bleibt.
Gleich ein höheres Gehalt zu zahlen ist natürlich nobel, aber erstens teuer und schafft zweitens Fehlanreize.

Und es ist nicht nur ein etwas höheres Gehalt, sondern extrem teuer einen Nettobetrag durch Brutto auszugleichen.

Beispiel:

Mitarbeiter mit 2.500 Euro netto soll 100 Euro netto mehr bekommen. Das kostet mal eben 262,20 (!!) Euro für den Arbeitgeber.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Dann lief das bei Euch aber irgendwie ungewöhnlich. Bei uns werden Kosten für Hotel und Frühstück erstattet. Einzig die Tagespauschale muss um den Frühstücksanteil i.H.v. 20% bzw. 4,80€ gekürzt werden, sodass bei ganztägiger Abwesenheit noch 19,20€ und bei Abreise noch 7,20€ übrig bleiben.

Wie lief das bei Euch, wenn das Frühstück teurer als 24€ war? Ich habe schon einige deutsche Hotels erlebt, bei denen das der Fall war.

Genau so ist die Abrechnung der Verpflegungsmehraufwand-Pauschale auch vom Gesetzgeber gedacht.

Ob das Frühstück im Hotel nun 1,20 EUR oder 40 EUR kostet - der AN bekommt immer nur die 20% von der Tagespauschale abgezogen.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.498
453
Genau so ist die Abrechnung der Verpflegungsmehraufwand-Pauschale auch vom Gesetzgeber gedacht.

Ob das Frühstück im Hotel nun 1,20 EUR oder 40 EUR kostet - der AN bekommt immer nur die 20% von der Tagespauschale abgezogen.

Separat ausgewiesene Frühstückskosten werden bei uns leider nur innerhalb Deutschlands erstattet. Im Ausland nur, wenn sie in den Zimmerkosten beinhaltet sind. Was dann entweder einen teuren Start in den Tag bedeutet, Verlass auf den eigenen Status oder ein Frühstück außer Haus bedeutet.

Etwas schade, aber man arrangiert sich damit.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Eben. Der Unterschied ist eben das das Habbahabba in der Launsch ebenso wie das Geschäftsessen geschickterweise nirgends auf dem Blatt Papier auftaucht, die Mahlzeit auf dem Ticket allerdings schon. In soweit finde ich die Frage durchaus berechtigt wer das richtig geltend macht.

Also bei allen Geschäftsessen, welche ich bisher bezahlen durfte, sind die Teilnehmer selbstverständlich "auf dem Blatt Papier aufgetaucht".
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.788
5.478
Z´Sdugärd
Also bei allen Geschäftsessen, welche ich bisher bezahlen durfte, sind die Teilnehmer selbstverständlich "auf dem Blatt Papier aufgetaucht".

Schon klar. Aber bei denen du EINGELADEN wurdest gibts du ja keinen Zettel ab. Ich lade dich auf ne Ladung Nüsslein, Leiungswasser und n Gin Tonic ein. Ich gebe die Rechnung ab...Dein Betrieb bekommt da doch nix mit und kann dir erstmal nichts kürzen. Oder bekommst du von deinen Geschäftspartnern einen Durchschlag?
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Mittags Kantine beim Arbeitgeber/Auftraggeber?
Gibt es in der Regel nicht. In der Regel bringt man sich sein Mittag selbst mit und waermt es in der Mikrowelle auf. Oder es muss auf Fertiggerichte ausgewichen werden. Das ist der Punkt, den ich nicht mag.

Wenn keine Kantine vorhanden, dann gibt es sicherlich in der Nähe auch günstige Möglichkeiten, denn die Arbeitnehmer gehen in der Regel ja auch nicht jeden Tag für Unsummen essen.
Siehe oben. Abends geht es nach Hause und man kocht.

Aber man findet an jeder Ecke einen Supermarkt, Späti, 7-11, Marktstand, o.ä. wenn man es denn will.
Sicherlich und was soll ich da dann kaufen ohne Kochmöglichkeit? Ich freue mich auf den konkreten Vorschlag. Fertiggerichte mag ich aufgrund der Inhaltsstoffe nicht.

Hab die Diskussion x-mal mit Mitarbeitern führen müssen.... irgendwann macht es click.....
Was ist dein Rat? Siehe oben.
Nicht in allen Laender ist Essen gehen so günstig wie in Deutschland. Ich finde nur das Verhältnis komisch. Im Heimatland ist es schwierig, etwas vernünftiges zu bekommen. Im Ausland ist wohl in der Regel eher viel zu viel. Mir geht es nicht darum, hier etwas zu maximieren. Aber ist es zuviel verlangt, so essen zu können, wie zu Hause?
Dürfen deine Mitarbeiter in ein AirBnB? Das waere ja ein guter Kompromiss. Man versorgt sich selbst und hat eine Kochmöglichkeit.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Nicht in allen Laender ist Essen gehen so günstig wie in Deutschland.

Deswegen gilt der deutsche Satz ja auch nicht im Ausland sondern es gibt vom Finanzminister andere Sätze pro Land, die inzwischen (wurde von Jahr zu Jahr etwas besser) meist auch passend sind. Da sind dann tatsächlich nur wenige Länder auf deutschem Niveau, die meisten Sätze sind deutlich höher.

https://www.sis-verlag.de/praxishil...pauschalen-2009-auslandsreise-pauschalen-2009
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Du vergleichst Essen gehen im Restaurant mit zu Hause ein Stück Brot mit Wurst essen!
Das hingt doch total!
Was hindert dich denn daran, auf einer Geschäftsreise Abends ein belegtes Brötchen zu kaufen oder einen Fertigsalat aus dem Supermarkt!
Ich esse abends immer warm und koche in der Regel fuer den naechsten Tag mittags vor. Eher nicht so das typisch deutsche Abendbrotessen. Mittags nehme ich dann die Rest mit zur Arbeit und waerme sie auf.
Ich habe kein Problem, dass auch abends auf einer Geschäftsreise zu tun, leider verbietet mir mein Arbeitgeber AirBnBs zu mieten, die oft auch noch viel günstiger sind.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Deswegen gilt der deutsche Satz ja auch nicht im Ausland sondern es gibt vom Finanzminister andere Sätze pro Land, die inzwischen (wurde von Jahr zu Jahr etwas besser) meist auch passend sind. Da sind dann tatsächlich nur wenige Länder auf deutschem Niveau, die meisten Sätze sind deutlich höher.

https://www.sis-verlag.de/praxishil...pauschalen-2009-auslandsreise-pauschalen-2009

Hallo Kingair9,
das ist auch nicht das Problem. Reicht der deutsche Satz nicht fuer Deutschland aus?
Übertragen auf mein Land (nicht Deutschland) ist es m.E. nicht der Fall. Zuwenig im Inland, zuviel im Ausland.