Hier das Urteil selbst:
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Als Verbraucher finde ich Verbraucherschutz ja super. Zudem bin ich der Meinung, dass die Entscheidung des Gesetzgebers, den Passagier an die ausfuehrende Airline und nicht an seine Vertragspartnerin zu verweisen, korrigiert werden sollte.
Allerdings sind solche Entscheidungen, mit denen sich die Judikative zum Gesetzgeber aufschwingt und sich dabei ausdruecklich gegen den Willen des Gesetzgebers wendet, dabei nicht hilfreich. Wenn aufgrund solcher Fehlurteile eine neue Verordnung mit verringertem Schutzniveau kommt, ist dem Passagier auch nicht gedient; der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht.