Visumdauer überschritten ?! Wie vorgehen?

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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.505
4.044
Nord Europa
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Haben sich in Deutschland die Gesetze diesbezüglich auch geändert? Hatten ausländische Ehepartner von deutschen nicht einmal automatisch ein Aufenthaltsrecht?

Also schon 1972 nicht mehr. Meine +1 hat nach der Eheschließung nur für 6 Wochen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.227
249
STR
Also schon 1972 nicht mehr. Meine +1 hat nach der Eheschließung nur für 6 Wochen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Das war dann aber ein D-Visum (zur Familienzusammenführung), oder? Mit dem Vermerk „Aufenthaltsanzeige nach Einreise“?
Das Visum ist ja nur zur Einreise und die 6 Wochen deklaratorisch, um dann bei der Ausländerbehörde vorstellig zu werden und einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Oder meinst du die Fiktionsbescheinigung (dieses Faltblatt) was sie während der Ausstellungsphase des deklaratorischen AT bekommen hat?
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.097
1.468
DUS, HAJ, PAD
...
Staatsangehörigkeit ist überhaupt nicht relevant (nur ob man halt der Sichtvermerkspflicht unterliegt oder nicht).
Voraufenthalte sind auch nicht relevant wenn es um das Strafprozessuale geht.

Von daher: Danke janetm für deinen Beitrag - NICHT! Wenigstens hast jetzt einen Beitrag mehr.

Hast du schlecht oder zu wenig geschlafen?

Für die Berechnung des 180 Tage Zeitraums sind offentsichtlich Voraufenthalte relevant innerhalb der 180 Tage. Staatsangehörigkeit ist ebenfalls relevant um die Zusammenhänge zu verstehen, vielleicht ist der Ehemann ja auch visafrei eingereist. In der Hektik wird gerne einiges durcheinander geworfen.

Jetzt kannst du gerne deine profesionelle Beratung hier weiterführen.

Beste Grüße
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.227
249
STR
Schlafen tu ich generell schlecht. [emoji39]

Die Voraufenthalte im Bezugszeitraum 180 Tage. Ja. Stimmt. Mehr aber auch nicht.

Und ob visafrei oder nicht spielt für die Straftat keine Rolle. Bleibt ja gleich.

War ja explizit die Frage nach Verhinderungsgründen einer Neuausstellung eines Visums. Deswegen bin ich direkt mal in Richtung Visum gegangen.

Du meinst ja das richtige - aber wenn Leute, die sich mit solchen (für uns!) banalen Fragen hierher wenden, musst du deine Gedankengänge glaube ich ein wenig mehr ausführen.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.056
366
Hallo, ich bin neu in diesem Forum und hoffe evtl. könnt ihr mir hilfreiche Infos geben. Ich habe eine dt. Staatsbürgerschaft. Mein Ehemann hat ein Visum für 90 Tage. Das Visum ist noch gültig allerdings haben wir die 180 Tage Regelung nicht beachtet. Jetzt sind wir total ahnungslos was man machen sollte. Zur Ausländerbehörde hier in Berlin (das wird bestimmt nicht lustig) evtl. tragen die es in irgendein system
unf mein Ehemann bekommt dann kein Visum mehr nach Deutschland was ziemlich fatal wäre. Das ganze ist uns zum ersten Mal passiert :( Danke für alle Infos.

Nur als Denkanstoß für weitere Überlegungen: falls er (ev. mit Dir gemeinsam) in dieser Zeit im Ausland war, könnte die Aufenthaltsdauer möglicherweise unterbrochen worden sein.
 

marhen

Erfahrenes Mitglied
20.08.2013
353
2
Nur als Denkanstoß für weitere Überlegungen: falls er (ev. mit Dir gemeinsam) in dieser Zeit im Ausland war, könnte die Aufenthaltsdauer möglicherweise unterbrochen worden sein.

Typischerweise muss man dafür aber den Schengenraum verlassen, mal eben nach Polen rüber hilft da leider nicht.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.056
366
Typischerweise muss man dafür aber den Schengenraum verlassen, mal eben nach Polen rüber hilft da leider nicht.

U.U. wird man versuchen können bei einem Aufenthalt in einem Schengen-Land mit Inanspruchnahme der Freizgügigkeit zu argumentieren, jedenfalls würde ich das tun und wenn auch nur, um die ABH gnädig zu stimmen.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.056
366
Lies doch einfach in verlinkten Artikel. Da steht’s drin.

Done.

„Touristen“ nutzen nationales Recht, um zwischen drei und sechs Monaten in einem Staat zu bleiben und erkundigen sich nicht nach den Bestimmungen in ihrem Transitland.

Schweizer Polizisten wenden lokale Gesetze an (wer illegal einreist, ist zu bestrafen).

Und was soll die EU jetzt tun? Ein Schweizer Gesetz fordern a la „Illegale Einreise ist nicht illegal, wenn ma woanders legal war und nicht wusste, dass man eine Grenze überschreitet?“
 
J

jsm1955

Guest
Ja klar, die armen Schweizer müssen Schengen-Transitreisende büßen. Tun mir echt leid!
Der Direktor des Schweizer Tourismus-Verbandes (STV), Mario Lütolf, ist ob solcher Tipps nach eigenen Angaben «entrüstet». «Gescheiter wäre, darauf zu drängen, dass diese fehlende Schengenkompatibilität schnellstmöglich bereinigt wird», sagt STV-Direktor Mario Lütolf. Es sei für eine Tourismusdestination peinlich, wenn sie Transitpassagiere, «die alle potenzielle Schweiz-Besucher sind, auf der Heimreise unnötig in Verlegenheit bringt».
So sehe ich das auch und die anderen Schengenstaaten sollten dafür sorgen, dass diese Praxis schnell ein Ende hat. Eigentlich hätte das geklärt werden müssen, als die Schweiz Schengen beitreten wollte!
 
Moderiert:

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.915
1.400
MUC, BSL
Das Problem ist schon recht alt. Es ist natürlich nicht im Sinne des Erfinders, dass es unterschiedliche Visabestimmungen innerhalb des Schengenraumes gibt.

Andererseits wäre dem recht schnell mit einem unkompliziert auszustellenden Transitvisum beizukommen, da scheint allerdings kein Interesse in Bern vorhanden zu sein. Ist wohl eine zu lukrative Einnahmequelle.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
896
97
BSL
Ja klar, die armen Schweizer müssen Schengen-Transitreisende büßen. Tun mir echt leid!

So sehe ich das auch und die anderen Schengenstaaten sollten dafür sorgen, dass diese Praxis schnell ein Ende hat. Eigentlich hätte das geklärt werden müssen, als die Schweiz Schengen beitreten wollte!

Die Schweizer machen das nicht. Meiner Meinung nach fällt das schon unter Bestechungsgeld/Schutzgeld verlangen. Ich finde, das ist eine Frechheit, Kulanz kennen die auch nicht...aber wenn es Geld gibt, dann ist alles egal.

Und ich denke mal, dass die Schweizer Regelung eine Kann-Regelung ist. Aber wie schon gesagt, wenn es Geld gibt, warum nicht holen?
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.056
366
So sehe ich das auch und die anderen Schengenstaaten sollten dafür sorgen, dass diese Praxis schnell ein Ende hat. Eigentlich hätte das geklärt werden müssen, als die Schweiz Schengen beitreten wollte!

Es gibt eh eine einfache Lösung: Deutschland erlaubt keine visumsfreien Aufenthalte > 90 Tage und alle können nach Ende des Aufenthalts über den ganzen Schengenraum problemlos ausreisen. Ob das im Sinne der Betroffenen ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.056
366
Die Schweizer machen das nicht. Meiner Meinung nach fällt das schon unter Bestechungsgeld/Schutzgeld verlangen. Ich finde, das ist eine Frechheit, Kulanz kennen die auch nicht...aber wenn es Geld gibt, dann ist alles egal.

Und ich denke mal, dass die Schweizer Regelung eine Kann-Regelung ist. Aber wie schon gesagt, wenn es Geld gibt, warum nicht holen?

Es gibt ja Kulanz - wenn ich den Artikel richtig verstehe, zahlen die Leute Bußgeld und werden nicht in Abschiebehaft genommen.

Um um das klar zu sagen: wer nach nationalen Regelungen Deutschlands länger dort bleibt als nach Schengen vorgesehen und dann ohne gültigen Aufenthaltstitel eben z.B. in die Schweiz reist um von dort Schengen zu verlassen, begeht einen unerlaubten Grenzübertritt. SSKM.

Und nein - ich finde das auch nicht „gut“. Aber wer ein paar Monate außerhalb des Heimatstaates verbringen will muss sich halt auch darum kümmern. Als meine jetzige +1 in eigener vergleichbaren Situation war (national gewährter Aufenthalt in AT, geplante Ausreise über FRA) haben wir das halt mit der deutschen Botschaft besprochen und den Flug noch entsprechend umgebucht. Man muss sich halt vorher informieren.
 

libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.056
366

kaster

Neues Mitglied
13.09.2019
5
0
Hallo, ich habe eine ähnliche Frage.

Ich bin auch in der Konstellation dass meine Freundin durch die 90/180 Tage Regelung und der Fehlinterpretation nun aktuell bei dem 36. Tag der Überschreitung des 90 Tage Visums ist. Gemäß offiziellem Flug wird sie die Frist um 48 Tage überschreiten. Das Kind ist aber schon 36 Tage in den Brunnen gefallen.

Wie ist das cleverste Vorgehen ? Einfach riskieren, Strafbefehl in Kauf nehmen (denke trotzdem dass das nicht so hoch sein dürfte). Interessant hierbei ist dass der Schengenraum noch über Frankreich Verlassen wird. Rückflug nach Bogota mit Staatsangehörigkeit Venezuela. Falls es auffällt den Fall erklären und auf Milde bezüglich der Einreisesperre hoffen ? Wie gesagt Geldstrafen wären verkraftbar.

Bringt die Grenzübergangsbescheinigung noch einen Vorteil ??

Spontane Fixe Idee: Ausreise aus dem Schengenraum per Auto, z.b. nach Kroatien und Rückflug von dort. Ich habe keine Erfahrung ob bei Ausreise per Auto aus dem Schengenraum auch aus Prinzip kontrolliert wird.

Danke für Antworten.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Ich habe keine Erfahrung ob bei Ausreise per Auto aus dem Schengenraum auch aus Prinzip kontrolliert wird.
Wieso sollte nicht kontrolliert werden? Wo ist bei Deiner Überlegung die Logik?

Ein Grenzübergang Kroatien > Slovenien:
Wmhrf.jpg

Ohne solche Vorkehrungen werden Gesetzesbrecher nicht aufgespührt!
 
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kaster

Neues Mitglied
13.09.2019
5
0
Typischerweise wird die Einreise strikt geprüft, die Ausreise per Auto nicht so. Spielt aber nun dennoch keine Rolle mehr. Diese Variante möchte ich nicht gehen.

Nach einigem Recherchieren ist mir unklar wie das mit der Grenzübertrittsbescheinigung genau läuft. Einige sagen ab dem Tag der Beantragung der GÜB bis zur Ausreise innerhalb der gegebenen Frist zählen diese Tage nicht mehr als Illegaler Aufenthalt. Ist das richtig ?
 

m!ler

Erfahrenes Mitglied
02.08.2015
1.227
249
STR
Tage ab Ausstellung GÜB bis Ausreise sind legal.

Aber Achtung: wenn du mit abgelaufenem Visum noch in ein anderes Schengen-Land einreist, machst du dich ggf. (je nach nationaler Gesetzgebung) auch noch der unerlaubten Einreise strafbar.
 

kaster

Neues Mitglied
13.09.2019
5
0
Vielen Dank, so werden wir es dann wohl machen.

Der "offiziele" Rückflug wäre in 10 Tagen. Je nach Ausstellung der GÜB wäre ich auch ohne Probleme bereit den Flug umzubuchen.

Allerdings haben wir daher auch nur noch diese Woche Zeit um die GÜB der Ausländerbehörde einzuholen, wird das in der Regel so schnell ausgestellt ? Falls nicht, macht es sinn einen Aufenthaltstitel zu beantragen, um eine Fiktionsbescheinigung zu erhalten. (Nur für den Fall dass die GÜB nicht so schnell ausgestellt wird/werden kann.

Der "offizielle" Rückflug geht über Paris, da mit dieser Fluggesellschaft kein direktflug nach Bogota möglich ist. Gilt das Betreten des Transitbereichs im Flughafen schon als Grenzübertritt um gegen die Auflagen der GÜB zu verstoßen ? In diesem Fall würde ja die Pass und Visumkontrolle erst durch Frankreich erfolgen. Vermutlich hat die GÜB in Frankreich dann auch keine Wirkung, und es kann erneut Probleme geben richtig ??

Lösung: komplett neuen Flug buchen mit dem man direkt von Deutschland aus Schengen verlässt ? Oder sind diese Bedenken in Paris übertrieben ?
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.441
3.642
FRA
Wieso sollte nicht kontrolliert werden? Wo ist bei Deiner Überlegung die Logik?

Ein Grenzübergang Kroatien > Slovenien:
Es geht aber um die umgekehrte Richtung (Slovenien > Kroatien), also raus aus dem Schengen-Raum, und nicht rein.

Wird da die Ausreise aus dem Schengen-Raum kontrolliert?

Ich habe z. B. düster in Erinnerung, dass bei der Ausreise aus Spanien nach Gibraltar nur die Einreise (nach Gibraltar) kontrolliert wurde, nicht die Ausreise aus dem Schengen-Raum. Das hilft natürlich dem OP nicht, weil seine +1 vermutlich nicht in Gibraltar Einreisen darf. Aber vielleicht gibt's ähnliche Konstellationen mit anderen Ländern.
 
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kaster

Neues Mitglied
13.09.2019
5
0
Eben das war mein Gedanke Cockpitvisit. Der Autoverkehr ist zu umfangreich als dass auch JEDER Ausreisende kontrolliert wird. In der Regel will Schengen und alle anderen Länder nur die Einreisenden kontrollieren. Evtl. wird Stichprobenartig bei der Ausreise kontrolliert.

Von daher hätte eine solche Variante durchaus chancen, aber sie ist mir doch zu Risikoreich. Wenn man zufällig während der Durchfahrt kontrolliert wird, hätte man das nächste Problem, eine unerlaubte Reise durch den Schengenraum mit unerlaubtem Visa. In diesem Fall wäre Sie tatsächlcih berechtigt Kroatien ohne Visum zu betreten. Aber falls eine Stichprobenartige Kontrolle gemacht wird, oder man aus irgendeinem anderen Grund zurück muss müsste man die Grenze Slowenien/Österreich queren, und diese wird Aktuell von den Österreichern relativ strikt geprüft.

Alles in allem zu Risikoreich. Der Weg zur AB, mit GÜB hat viel Aufsicht auf Erfolg auch wenn eine Geldstrafe am Schluss droht.