Erhöhung Award Flüge ab 3.1.2011 in Business und First

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rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
746
14
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Das will er aber nicht wissen, er will wissen, was passiert wenn er jetzt einen Flug bucht und nach dem 03.01.2011 umbucht. Zahlt er dann nur die 50 Euro oder auch die Meilendifferenz auf die neue Meilenanzahl?

Ich habe es gelesen. Dann sag mir doch mal wo dort genau meine Frage beantwortet ist?

Allerdings steht trotzdem klar und deutlich da:
Diese Änderungen gelten für alle Flugprämien, die ab dem 3. Januar 2011 gebucht werden.
 
Es ist doch logisch, dass bei einer Umbuchung eines Fluges eines Awards nur die Umbuchungsgebühr bezahlt werden muss!

Wird allerdings das Routing geändert, dann wird der Award storniert und mit den damals belasteten Meilen gutgeschrieben und der neue Award mit den neuen Meilen belastet (also höheren Meilenbetrag)!

Etwas anderes ist gar nicht logisch!
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Wird allerdings das Routing geändert, dann wird der Award storniert und mit den damals belasteten Meilen gutgeschrieben und der neue Award mit den neuen Meilen belastet (also höheren Meilenbetrag)!

Etwas anderes ist gar nicht logisch!

Logisch ist auch was anderes logisch! ;)

Es lässt sich schon argumentieren, dass ich einen Anspruch auf eine Gutschrift habe, die eine Neuausstellung aktuell wiederum ermöglicht (auf hochdeutsch: den aktuellen = höheren Meilenwert): Der Rabatt liegt ab der Buchung offensichtlich in Form eines Freiflugs vor. Wenn dieser Freiflug nun nicht in seinem Wesen geändert werden soll, sondern nur in Details, und nur umrechnungshalber das ganze zwischenzeitlich (wieder) in Meilen (zurück)transformiert werden soll, weil M&M das so will, darf durch das "hin und Her" kein "Taschen leer" resultieren, weil sonst der Rabatt unzulässigerweise nach Gewährung wieder gemindert würde.

OT: Ich wäre vorsichtig bei der Verwendung des Begriffs "logisch" in Verbindung mit juristischen Fragestellungen... ;)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.711
1.370
50 Euro oder etwas billiger in CHF, und das wars. Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand auch so. Neben den zwar gebuchten, aber noch nicht geflogenen Awards würde es dann noch spannender bei bereits angeflogenen Awards.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.711
1.370
Logisch ist auch was anderes logisch! ;)

Es lässt sich schon argumentieren, dass ich einen Anspruch auf eine Gutschrift habe, die eine Neuausstellung aktuell wiederum ermöglicht (auf hochdeutsch: den aktuellen = höheren Meilenwert): Der Rabatt liegt ab der Buchung offensichtlich in Form eines Freiflugs vor. Wenn dieser Freiflug nun nicht in seinem Wesen geändert werden soll, sondern nur in Details, und nur umrechnungshalber das ganze zwischenzeitlich (wieder) in Meilen (zurück)transformiert werden soll, weil M&M das so will, darf durch das "hin und Her" kein "Taschen leer" resultieren, weil sonst der Rabatt unzulässigerweise nach Gewährung wieder gemindert würde.

OT: Ich wäre vorsichtig bei der Verwendung des Begriffs "logisch" in Verbindung mit juristischen Fragestellungen... ;)

Die Argumentation halte ich für etwas weit hergeholt. Ich kriege auch nur die Gebühren zurück, die ich bezahlt habe und nicht was es für einen neuen Flug, mehr oder weniger, kostet.
 
Bin kein Jurist und habe auch nicht juristisch geschrieben.

Aber wenn Du einen Award stornierst, dann wird der neue Award immer nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen ausgestellt. Das merkst Du schon alleine an den Nebenkosten, die dann anders sind (Taxen etc.)!

Eine Routing Aenderung bei einem Award ist eben nicht erlaut. Also MUSS storniert und NEU ausgestellt werden!
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.065
2.662
Kloten, CH
Neue Art des Maximierens gesucht?

Mich wundert das eine andere "Maximierer"-Frage bislang noch gar nicht öffentlich gestellt worden ist... :)

Logisch ist auch was anderes logisch! ;)

Es lässt sich schon argumentieren, dass ich einen Anspruch auf eine Gutschrift habe, die eine Neuausstellung aktuell wiederum ermöglicht (auf hochdeutsch: den aktuellen = höheren Meilenwert): Der Rabatt liegt ab der Buchung offensichtlich in Form eines Freiflugs vor. Wenn dieser Freiflug nun nicht in seinem Wesen geändert werden soll, sondern nur in Details, und nur umrechnungshalber das ganze zwischenzeitlich (wieder) in Meilen (zurück)transformiert werden soll, weil M&M das so will, darf durch das "hin und Her" kein "Taschen leer" resultieren, weil sonst der Rabatt unzulässigerweise nach Gewährung wieder gemindert würde.

OT: Ich wäre vorsichtig bei der Verwendung des Begriffs "logisch" in Verbindung mit juristischen Fragestellungen... ;)


Tataa:D

Hier ist doch tatsächlich jemand auf die Idee gekommen, wenn auch in leicht anderem Zusammenhang.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Die Argumentation halte ich für etwas weit hergeholt. Ich kriege auch nur die Gebühren zurück, die ich bezahlt habe und nicht was es für einen neuen Flug, mehr oder weniger, kostet.
Ist nicht ganz so simpel: Was genau ist denn der Rabatt, der bereits beim Erfliegen gewährt wurde? Darum dreht sich die Frage. Und das dürfte ein permanent schwebendes Rechtsgeschäft sein bis zur vollständigen Einlösung der Meilen (was zur interessanten Frage der zwischenzeitlichen Verbrauchsfolge führen könnte), wodurch sich der Sachverhalt deutlich von einem Bezahlticketstorno unterscheidet. Das nämlich ist die finale Auflösung eines Beförderungsvertrages, da ist nix mehr schwebend.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Tataa:D

Hier ist doch tatsächlich jemand auf die Idee gekommen, wenn auch in leicht anderem Zusammenhang.

Das ist ja auch auch die Idea mit BMI Meilen:
F Award in günstiger Region für Ende 2011 buchen, warten bis das ganze Programm bei LH zwangskonvertiert wird und dann die Buchung canceln mit Bitte um M&M Gutschrift.

So kann man vermutlich aus 60k-70k BMI dann 210k M&M machen ? :D
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.394
3.496
Ihr habt echt Probleme. Man kann auch alles verkomplizieren bzw. zer- oder totreden.
Da steht "zu den bisher gültigen Konditionen". Ob das jetzt eindeutig formuliert ist, lasse
ich mal dahingestellt, auf jeden Fall ist klar, was gemeint ist. Der Award wird bis zu seinem
durch Abfliegen bedingten Tod so behandelt, als hätte es die Änderungen zum 3.1.11
nie gegeben. Du kannst ihn also z.B. 10 Mal für 10x 50 EUR umbuchen, selbst wenn die
Umbuchungsgebühren 2012 auf 75 EUR angehoben werden. Und wenn du ihn dann 2018
stornierst, bekommst du die Meilenwerte von heute gut geschrieben, selbst wenn 2016
nochmal eine Erhöhung stattgefunden hat.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.065
2.662
Kloten, CH
Ihr habt echt Probleme. Man kann auch alles verkomplizieren bzw. zer- oder totreden.
Da steht zu den früheren Konditionen. Ob das jetzt eindeutig formuliert ist, lasse ich
mal dahingestellt, auf jeden Fall ist klar, was gemeint ist. Der Award wird bis zu seinem
durch Abfliegen bedingten Tod so behandelt, als hätte es die Änderungen zum 3.1.11
nie gegeben. Du kannst ihn also z.B. 10 Mal für 10x 50 EUR umbuchen, selbst wenn die
Umbuchungsgebühren 2012 auf 75 EUR angehoben werden. Und wenn du ihn dann 2018stornierst, bekommst du die Meilenwerte von heute gut geschrieben, selbst wenn 2016nochmal eine Erhöhung stattgefunden hat.

:no:Nöö:no:

Award Ticket ist nur ein Jahr ab Ausstellung gültig. :rolleyes:
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Tataa:D

Hier ist doch tatsächlich jemand auf die Idee gekommen, wenn auch in leicht anderem Zusammenhang.

Ich klär seit gestern abend mit meiner Frau, wie wir die Meilen noch schnell in Buchungen umsetzen, denn ich kann mir auch vorstellen, dass es zunächst zwar Gutschriften der alten Meilenbeträge gibt, auf Reklamation dann aber Voucher für die ursprünglich gebuchten Flugziele / Regionen mit Laufzeit 12 Monaten. Und jetzt legen wir die Urlaubsziele für 2011 fest... :D

Bin kein Jurist und habe auch nicht juristisch geschrieben.

Aber wenn Du einen Award stornierst, dann wird der neue Award immer nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Konditionen ausgestellt. Das merkst Du schon alleine an den Nebenkosten, die dann anders sind (Taxen etc.)!

Eine Routing Aenderung bei einem Award ist eben nicht erlaut. Also MUSS storniert und NEU ausgestellt werden!

Ja, aber was wird gutgeschrieben - das, was ursprünglich bezahlt wurde, oder das, was der aktuelle Gegenwert ist? Da es sich seit Gewährung der Meilen um ein schwebendes Geschäft / Rabattversprechen handelt, lässt sich schon argumentieren, dass ich einen Flug hatte nach zB in Zone EUR-USA und durch Storno und Neuausstellung eines Flugs wiederum in Zone EUR-USA nicht schlechter gestellt werden darf, da andernfalls eine Teilrücknahme des gewährten Rabatts vorliegt, und die muss nicht unbedingt zulässig sein (die AGB sind da nicht immer wirklich relevant).
 

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Du kannst ihn also z.B. 10 Mal für 10x 50 EUR umbuchen, selbst wenn die
Umbuchungsgebühren 2012 auf 75 EUR angehoben werden. Und wenn du ihn dann 2018
....

und genau das funktioniert wohl nicht, weil das Ticket ab Ausstellung max 1 Jahr gültig ist und - hat dreschen mir erklärt
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.394
3.496
:no:Nöö:no:

Award Ticket ist nur ein Jahr ab Ausstellung gültig. :rolleyes:

Und ich kann die Gültigkeit vor Ablauf des Jahres durch Umbuchen nicht verlängern?

Dann hat mir ein Agent im Herbst diesen Jahr Gutes getan, als er meinen im
Frühjahr 2010 gebuchten Award auf Herbst 2011 umgebucht hat. Nachträglich
unbekannterweise vielen Dank von hier an M&M :D
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.394
3.496
Um auch einmal auf der juristischen Ebene mitzureden:
Gibt es hier einen Juristen, der zu folgendem Sachverhalt Stellung nehmen kann?

Ich kaufe im MediaMarkt eine Waschmachine vom Typ xy für 600 EUR. Wenige
Monate später geht die Maschine kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren.
MediaMarkt bietet mir eine neue identische Waschmachine an, ich darf aber
auch wandeln, wenn ich möchte. Bedingt durch die gerade herrschende Stahl-
und Waschmachinenkrise, kostet dieses Modell nun 800 EUR. Ich möchte wandeln
und bestehe auf 800 EUR, da ich mir für 600 EUR im Moment kein gleichwertiges
Gerät mehr kaufen kann.

Meine Interpretation: Wer das will, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank,
aber vielleicht sagt mir ein Jurist, dass ich nicht ganz dicht bin.

LH gibt dir den Flug oder den ursprünglich bezahlten Kaufpreis (Meilen).
Alles andere ist doch fernab der Realität, zumindest der, die ich kenne.
 
Zuletzt bearbeitet:

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.711
1.370
Und ich kann die Gültigkeit vor Ablauf des Jahres durch Umbuchen nicht verlängern?

Dann hat mir ein Agent im Herbst diesen Jahr Gutes getan, als er meinen im
Frühjahr 2010 gebuchten Award auf Herbst 2011 umgebucht hat. Nachträglich
unbekannterweise vielen Dank von hier an M&M :D

M&M Awards sind anders als Kauftickets nur ein Jahr ab Ausstellung gültig. Entweder wurde das dann tatsächlich storniert-und neu ausgestellt. Oder es war noch eine besondere Kulanz aus den Zeiten der Aschewolke. Da war LH sehr flexibel.
 

KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Um auch einmal auf der juristischen Ebene mitzureden:
Gibt es hier einen Juristen, der zu folgendem Sachverhalt Stellung nehmen kann?

Ich kaufe im MediaMarkt eine Waschmachine vom Typ xy für 600 EUR. Wenige
Monate später geht die Maschine kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren.
MediaMarkt bietet mir eine neue identische Waschmachine an, ich darf aber
auch wandeln, wenn ich möchte. Bedingt durch die gerade herrschende Stahl-
und Waschmachinenkrise, kostet dieses Modell nun 800 EUR. Ich möchte wandeln
und bestehe auf 800 EUR, da ich mir für 600 EUR im Moment kein gleichwertiges
Gerät mehr kaufen kann.

Meine Interpretation: Wer das will, hat nicht mehr alle Tassen im Schrank,
aber vielleicht sagt mir ein Jurist, dass ich nicht ganz dicht bin.

LH gibt dir den Flug oder den ursprünglich bezahlten Kaufpreis (Meilen).
Alles andere ist doch fernab der Realität, zumindest der, die ich kenne.

Tja, das eine (Kauf der Waschmaschine) ist ein Kaufvertrag. Abgeschlossenes Rechtsgeschäft.
Das andere (Gewährung von Meilen) ist eine Rabattgewährung. Bis zur vollständigen Einlösung der Meilen schwebendes Rechtsgeschäft.

Darin liegt der Unterschied. Also unterschiedliche Sachverhalte. Daher unterschiedliche Rechtslage. Daher führt dieser Vergleich ansonsten nicht weiter.

Und wenn jetzt jemand kommt und anführt, dass LH das Einlösen der Rabattpunkte in Tickets "Kauf" nennt - die reine Benennung bringt nix; nur weil ich mein Rennpferd "Champion" nenne, ist es noch kein Champion. Und nur weil LH etwas "Kauf" nennt, ist es noch lange kein Kauf. :cool:
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.853
13.194
FRA/QKL
Ja, aber was wird gutgeschrieben - das, was ursprünglich bezahlt wurde, oder das, was der aktuelle Gegenwert ist?
Natürlich das was ursprünglich "bezahlt" wurde, also exakt der aufgewendete Meilenbetrag zum Buchungszeitpunkt. Die Gutschrift nach Storno erfolgt übrigens auch rückwirkend zum Buchungszeitpunkt und nicht zum Stornodatum.

Jede andere Interpretation ist auch an den Haaren herbeigezogener Unfug und ich wundere mich ganz ehrlich, wie sehr einige versuchen eine völlig absurde Idee auch noch argumentativ zu begründen. Selten soviel :censored: in einem Thread gelesen. :rolleyes:
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Natürlich das was ursprünglich "bezahlt" wurde, also exakt der aufgewendete Meilenbetrag zum Buchungszeitpunkt. Die Gutschrift nach Storno erfolgt übrigens auch rückwirkend zum Buchungszeitpunkt und nicht zum Stornodatum.

Jede andere Interpretation ist auch an den Haaren herbeigezogener Unfug und ich wundere mich ganz ehrlich, wie sehr einige versuchen eine völlig absurde Idee auch noch argumentativ zu begründen. Selten soviel :censored: in einem Thread gelesen. :rolleyes:

Ich stimme Dir zu, allerdings muss ich zugeben, dass mir glaube ich bei Hilton genau das passiert ist, was hier angedacht wird. Ich hatte vor Erhöhung der Award Level noch schnell zwei GLONP-Awards (so heißen die glaube ich) gebucht (Bora Bora/Malediven), die damals soweit ich mich erinnere 175k Punkte kosteten. Als ich die jetzt storniert habe, wurden mir glaube ich je 205k wieder gutgeschrieben dank der Hilton-IT. Da ich nichts aktiv gemacht habe, um hier HHonors "auszutricksen" und die mir auch schon ein paar mal Punkte nicht gutgeschrieben haben, ist mein Antrieb, die da jetzt proaktiv drauf hinzuweisen ehrlich gesagt eher bescheiden.
 

Dreizehn-C

Neues Mitglied
06.05.2010
1
0
Ich war im VFT bis jetzt ein bisschen schüchtern, aber bei diesem Thema kribbelt es mich in den Fingern: Klingt die Ankündigung auf der Lufthansa Website, insbesondere die Kombination aus "in Zukunft gilt für die Online-Buchung Ihrer Economy Class Flugprämien die gleiche Meilenanzahl wie für Prämienbuchungen, die über das Service Team erfolgen" und "günstige Online-Schnäppchen finden Sie weiterhin bei unseren monatlichen Meilenschnäppchen" nicht irgendwie danach, als ob die regulären "FlySmart"-Prämien abgeschafft würden? Kann das jemand von den gewöhnlich gut informierten Leuten oder von denen, die öfters mit der Hotline sprechen, dementieren?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.154
3.500
ZRH / MUC
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300x250
Es ginge darum, den Hinflug für ein fiktives Datum, das weiter als 48 Stunden in der Zukunft liegt, zu buchen - und dann gegen 50EUR auf den selben Tag oder den folgenden Tag umzubuchen (geht natürlich nicht für Flysmart).
Die Frage ist: Hat das schon jemand in der Praxis erfolgreich gemacht?

Darf ich das Thema bumpen und die Fragen hier vier Seiten weiter nochmals stellen?

1.) Ist irgendwo zu lesen, dass Awards nun nicht mehr mindestens 2 Tage vor Abflug gebucht werden müssen?
2.) Ist obiges im "Zitat" graue Stammtisch-Theorie - oder macht das LH wirklich?
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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