Es gibt schon einige Interpretationen. Das Gesetzt spricht selbstverständlich nicht konkret von Apple Pay, sondern von "Zahlungsdienstleistungen". Gestern habe ich irgendwo auf Twitter von einer Diskussion von Branchenkennern gelesen, dass man z.B. dazu sogar im Extremfalle das Girocard Zahlungsnetzwerk unentgeltlich für Drittbanken und ausländische Banken öffnen müsste, oder die Sparkasse in "Mobiles Bezahlen" für Android das Hinterlegen von seiner Barclaycard Kreditkarte ermöglichen müsste. Also: Völlig Realitätsfern.
Apple hat guten Grund NFC für das Bezahlen abzuriegeln, da auch die technische Implementierung nicht wie bei Google ist, sondern auch noch das Secure Enclave umfasst. Darauf sind u.a. auch die biometrischen Daten gesichert. Ich möchte nicht, dass man da überall Löcher reinbohren muss, damit eine Volksbank, Sparkasse oder wer auch immer da so eine halbgare App dran andocken kann.
Das Gesetz lässt wohl auch den Spielraum das NFC abgeriegelt zu lassen, wenn Apple akzeptable Zugangsentgelte verlangt. Das wäre ja der deutlich einfachere Weg. Dann zusätzlich noch die Apple Card nach Europa bringen und die Banken zappeln lassen.