Schuss löst sich aus Dienstwaffe in München

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goesworld

Erfahrenes Mitglied
02.02.2010
410
0
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Ich glaub ich setze mich nie wieder in der SEN Lounge MUC hinten in die Computerecke. Dort ist die "Wand" doch auch nur eine Glassscheibe, wo momentan immer jemand hinter mit ner MP5 bei den SiKo steht.

Weiß denn jemand, wo die Scheibe zu Bruch gegangen ist?
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Schon erstaunlich wieviel Experten fuer Terrorbekaempfung, sinvollen Einsatz von Polizeikraeften und Ausbildungsstand bei der Bundespolizei sich hier im Forum tummeln.
Irgendwie lag mir das auch schon auf der Zunge.

Zum Ausbildungsstand der Polizisten mit den MPs kann und will ich nicht spekulieren.
Nach meiner, zugegebener Maßen schon etwas länger zurückliegenden, persönlichen Erfahrung mit so ziemlich jeder Art von Handfeuerwaffe, kann ich sagen, dass man weder eine "Fehlbedienung", noch ein technisches Versagen der Sicherung ausschließen kann.

Was nun aber die Polizei-Taktik zur Gefahrenabwehr angeht, so kann ich mir hunderte Szenarien in der Terror-, bzw. Gefahrenabwehr vorstellen, wo eine Schusswaffe nichts bringt.
Nur für jedes dieser Szenarien fällt mir spontan auch eines ein, wo ein gezielter Schuss die allemal beste Lösung sein kann.

Allerdings habe ich auch noch eine kleine Anmerkung.

Bisher sind nach meinem Kenntnisstand durch Einsätze der Bundespolizei bisher ausschließlich die Täter oder eben Bundespolizisten selber zu Schaden gekommen.
So schlecht kann deren Ausbildungsstand also eigentlich nicht sein!
 

Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Deutsche Polizeibeamte müssen (je nach Bundesland) pro Jahr ca. 30 h das sogennante "polizeiliche Einsatzverhalten) absolvieren. Ein Teil davon ist der Einsatz der Dienstwaffe - hauptsächlich der Pistole.

Da es dabei aber nicht allein um das Schiesstraining geht, sondern auch um z.B. Wahl des Einsatzmittel (körperliche Gewalt, Abwehrspray, Mehrzweckschlagstock ...), Eigensicherung, Feuerschutz, Taktik,... geht, kann man sich vorstellen wie viel Zeit auf den Umgang mit der MP5 verwendet wird.

Allerdings sollte man beachten, dass das schiessen mit einer MP "einfacher" ist als das schiessen mit einer Pistole. Durch den längern Lauf und das in Anschlag gehen unter Nutzung der Schulterstütze ist die Treffsicherheit deutlich besser als mit einer Pistole (auch bei ungeübten Schützen).

Das Hauptproblem ist - wie immer, der Faktor Mensch - durch mangelde Ausbildung oder nicht beachten von Sicherheitsvorschriften (z.B. "Rumspielen" am Sicherungshebel, ) und Richtlinien (Sicherungs-Zustand der Waffe ist ständig zu überprüfen) spielen die größte Rolle.

Oder es ist einfach nur "blöd gelaufen": Beamte sind selten die Schutzweste unterwegs => ungewohnte Situation, Sicherungshebel bleibt irgendwo an der Weste hängen => Waffe ungesichert; gepaart mit nicht beachten der Richtlinen (Finger lang am Abzug) und schon ist's passiert.

Selbst wenn ich mit dem Finger an den Abzug komme und vorher mit meiner Weste den Sicherungshebel versehentlich verstellt habe frag ich mich immer noch wieder die MP5 durchgeladen sein muss die sie durch Terminal tragen??
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Selbst wenn ich mit dem Finger an den Abzug komme und vorher mit meiner Weste den Sicherungshebel versehentlich verstellt habe frag ich mich immer noch wieder die MP5 durchgeladen sein muss die sie durch Terminal tragen??
Da es sich bei der MP5 um eine sogenannte "aufschießende Waffe" handelt, genügt es ein gefülltes Magazin in die Waffe zu stecken, um die Waffe "vollständig" zu laden.
Eine MP5 muss ich also nicht "durchladen", andererseits kann ich sie auch nicht "teilladen".
 
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Xexor

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
1.893
2
MUC
Da es sich bei der MP5 um eine sogenannte "aufschießende Waffe" handelt, genügt es ein gefülltes Magazin in die Waffe zu stecken, um die Waffe "vollständig" zu laden.
Eine MP5 muss ich also nicht "durchladen", andererseits kann ich sie auch nicht "teilladen".

Danke für die Erklärung. Da die MP5 auch einen "Schlitten" vorne am Lauf besitzt ging ich davon aus man könne sie Teilladen.
 

aat81

Erfahrenes Mitglied
20.04.2010
324
9
aus meiner eigenen erfahrung bei der trachtengruppe, wo man damals noch zwnagsverpflichtet wurde, kann ich sagen, dass die Sicherungen der MP5 doch allesamt sehr unzuverlässig sind und damit ein technisches versagen der grund sein kann, dass die waffe entsichert war und dann der zeigefinger am abzuck zu fest gedrückt hat. finde es aber auch bedenklich, dass (wenn es stimmt) jeder bundespolizist 30h einsatztraining im jahr hat, wo alle möglichen szenarien durchgespielt werden und damit für den mp nicht viel zeit bleiben kann. wir haben damals das ding beim bund lange behandelt, zerlegt zusammen gesetzt und auch über die sicherungen gesprochen und auch oft damit auf der schießbahn bundeseigentum zerstört. trefferquote übrigens sehr hoch.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Sorry, aber als "Zwangsverpflichteter" hattest Du die Uzi, (BW-Bezeichnung MP2) in der Hand.

Die MP5 ist nur bei den Feldjäger, Kampfschwimmern und dem KSK im Einsatz!
Weitere Bestände gibt es (oder gab es) bei einigen Lehr- und Erprobungseinheiten.
Nur da gibt es dann wieder keine Grundwehrdienstleistende.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Schon erstaunlich wieviel Experten fuer Terrorbekaempfung, sinvollen Einsatz von Polizeikraeften und Ausbildungsstand bei der Bundespolizei sich hier im Forum tummeln.

Wie die Geschichte lehrt ist das Dümmste was man tun kann blind Entscheidungen und Massnahmen staatlicher Organe zu vertrauen oder gar darauf zu schliessen das Entscheidungen mit höchster Kompetenz getroffen werden und natürlich die Ausbildung der Beamten höchsten Qualitätskriterien entspricht.
Vielmehr ist es Teil unserer parlamentarischen Demokratie, dass sich jeder Einzelne Gedanken machen darf und soll zur Sinnhaftigkeit staatlicher Massnahmen und der Staat muss darüber Rechenschaft ablegen.
 
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jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Da bin ich bei Dir!

Nur bisher wurde hier nur geschrieben, dass das mit den Maschinenpistolen ja wohl nur Aktionismus sei, die Beamten schlecht ausgebildet sind und es überhaupt komplett unsinnig sei.
Als Meinung (auch wenn nicht meine) zu akzeptieren.

Aber wie sieht die bessere Lösung aus?

Wer die Meinung vertritt, dass es so nicht geht, sollte zumindest eine Idee haben, was man alternativ machen sollte.

So lange von der Seite nichts kommt, ist die derzeitige Maßnahme der staatlichen Organe die mit höchst möglicher Kompetenz und nach bestem Wissen und Gewissen getroffene.
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Wie die Geschichte lehrt ist das Dümmste was man tun kann blind Entscheidungen und Massnahmen staatlicher Organe zu vertrauen oder gar darauf zu schliessen das Entscheidungen mit höchster Kompetenz getroffen werden und natürlich die Ausbildung der Beamten höchsten Qualitätskriterien entspricht.
Vielmehr ist es Teil unserer parlamentarischen Demokratie, dass sich jeder Einzelne Gedanken machen darf und soll zur Sinnhaftigkeit staatlicher Massnahmen und der Staat muss darüber Rechenschaft ablegen.
Ich Frage mich nur was eine Viellzahl von materiefremder Personen dazu befaehigt darueber zu urteilen was polizeitaktisch richtig und sinnvoll ist. Im Norfallfall wird wohl auch kein Polizeibeamter dem Banker erzaehlen wie der seinen Job zu tun hat.
 

aat81

Erfahrenes Mitglied
20.04.2010
324
9
Sorry, aber als "Zwangsverpflichteter" hattest Du die Uzi, (BW-Bezeichnung MP2) in der Hand.

Die MP5 ist nur bei den Feldjäger, Kampfschwimmern und dem KSK im Einsatz!
Weitere Bestände gibt es (oder gab es) bei einigen Lehr- und Erprobungseinheiten.
Nur da gibt es dann wieder keine Grundwehrdienstleistende.

sorry hatte das irgendwie dann verwechselt. aber der sicherungsmechanismus der mp2 ist doch sehr bescheiden.
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Die Sicherung einer Maschinenpistole kann versagen, ohne das es der "Nutzer" überhaupt bemerkt. (Bis dann eben der Schuss los geht!)
Ich habe es in meiner aktiven Zeit bei der BW exakt bei 4 Waffen selber erlebt. Alles waren Maschinenpistolen.
Genau so habe ich es erlebt.

Und deswegen gestern auch so geschrieben.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Toll!

Und wie bringst Du ihn dazu, sich festnehmen zu lassen?
Wirfst Du mit Wattebällchen nach ihm?

Nein, man sollte ihn in Ruhe ansprechen und bitten, seine nicht genehmigte berufliche Tätigkeit in einem anderen Land auszuführen, wo er auch ohne staatliches Abschlußzeugnis diesem beruf nachgehen darf.

Das Ganze aber bitte ohne Erheben der Stimme und ohne Androhung von Ausweisung, sonst wird der Gute womöglich noch traumatisiert und nimmt sich Kachelmanns Anwalt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.346
3.042
FRA
Ich Frage mich nur was eine Viellzahl von materiefremder Personen dazu befaehigt darueber zu urteilen was polizeitaktisch richtig und sinnvoll ist. Im Norfallfall wird wohl auch kein Polizeibeamter dem Banker erzaehlen wie der seinen Job zu tun hat.

Wer trifft denn die Entscheidung, dass Polizisten mit einer geladenen Maschinenpistole durch Flughäfen laufen sollen?

Sind es wirklich ausgebildete und erfahrene Polizisten, oder eher irgendein Scheißminister ohne entsprechende Ausbildung, der gestern mal ein Innenministerium und heute ein Finanzministerium leitet?

Im letzteren Fall darf es sehr wohl hinterfragt werden!
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Toll!

Und wie bringst Du ihn dazu, sich festnehmen zu lassen?
Wirfst Du mit Wattebällchen nach ihm?

Mal ehrlich. Woher hast Du Dein Wissen über Festnahmen? Aus Krimiserien? Festnahmen laufen eigentlich immer ohne den Gebrauch von Schusswaffen ab. Anders gesagt die beiden netten Beamten nehmen ihn halt im Terminal fest. Denn wer so in Schussweite ist, dass man ihn sicher trifft, sollte von zwei gut ausgebildeten Polizeibeamten ohne Probleme überwältigt werden können. Im übrigen ist nach deutschem Recht der Gebrauch einer Schußwaffe zur Festnahme einer verdächtigen Person nicht erlaubt.
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Im übrigen ist nach deutschem Recht der Gebrauch einer Schußwaffe zur Festnahme einer verdächtigen Person nicht erlaubt.

Da irrst Du aber gewaltig!
Selbstverständlich ist nach Deutschem Recht der Einsatz der Schußwaffe zur Festnahme erlaubt z.B. bei Verbrechenstatbeständen.
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.174
496
LEJ
Da irrst Du aber gewaltig!
Selbstverständlich ist nach Deutschem Recht der Einsatz der Schußwaffe zur Festnahme erlaubt z.B. bei Verbrechenstatbeständen.

(4) Der Schußwaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge ist unzulässig, wenn für den Polizeibediensteten erkennbar ist, daß Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Dies gilt nicht, wenn der Schußwaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist.

Waffenboard :: Thema anzeigen -

Damit ist relativ klar, dass in einem vollen Terminal die Schusswaffe nicht zur Festnahme eingesetzt werden darf.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Mal ehrlich. Woher hast Du Dein Wissen über Festnahmen? Aus Krimiserien? Festnahmen laufen eigentlich immer ohne den Gebrauch von Schusswaffen ab. Anders gesagt die beiden netten Beamten nehmen ihn halt im Terminal fest. Denn wer so in Schussweite ist, dass man ihn sicher trifft, sollte von zwei gut ausgebildeten Polizeibeamten ohne Probleme überwältigt werden können. Im übrigen ist nach deutschem Recht der Gebrauch einer Schußwaffe zur Festnahme einer verdächtigen Person nicht erlaubt.

Nur mal kurz nachgefragt: Woher hast eigendlich DU denn Dein offenbar fundiertes Wissen?

Da die Festnahmen ja grundsätzlich immer ohne Gebrauch von Schußwaffen ablaufen, könnten wir die unnützen Knarren der Polizei ja eigendlich auch komplett abschaffen oder? Und wenn sich der Verdächtige nicht festnehmen lässt und sich wehrt bzw. schießt dann haben die Polizisten halt Pech gehabt! Oder die Unbeteiligten in der Nähe oder derjenige der vielleicht als Geisel genommen wird.. :eek:

Aber ich weiß was Du meinst weil Oberinspektor Stephan Derrick hat ja auch nie seine Waffe bei einer Verhaftung gebraucht! Er hat einfach die Verdächtigen bzw. Täter angesprochen und die haben dann sofort aufgegeben-> eben wie im richtigen Leben auch.. :confused:

Gruß aus München
Markus
 
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sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
... irgendein Scheißminister ohne entsprechende Ausbildung, der gestern mal ein Innenministerium und heute ein Finanzministerium leitet?

Ich bitte um etwas Mäßigung, die Verunglimpfung von Staatsorganen hat wohl gar nichts mit dem Thread zu tun.

Andererseits bedanke ich mich für deinen Beitrag, ist er doch das beste Beispiel dafür was ich meinte (wenn Blinde vom Sehen reden): Die Entscheidung Bundesbeamte mit MPs an Flughäfen und Bahnhöfen Streife gehen zu lassen trifft natürlich nicht ein Minister in selbstherrlicher Machtausübung. Vielmehr ergeht an die zuständige Behörde (Bundespolizei) die Weisung der aktuell herrschenden erhöhten Terrorgefahr im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse entgegen zu treten. Dass die Maschinenpistole als Waffe für die Bundespolizei zugelassen ist, ist gesetzlich geregelt (genau so wie die Verwendung der Maschinenpistole bei den Landespolizeien).

Hier gilt es nicht zu hinterfragen: ein Blick in die entsprechenden Gesetze macht dies überflüssig.

Bei mir enststeht vielmehr der Eindruck, dass so mancher seinen Senf zu Themen abgeben muss von denen er überhaupt keine Ahnung hat.
 
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sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
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MUC
Waffenboard :: Thema anzeigen -

Damit ist relativ klar, dass in einem vollen Terminal die Schusswaffe nicht zur Festnahme eingesetzt werden darf.

Na, das klingt doch schon ganz anders als die pauschale Aussage, dass nach deutschem Recht die Schußwaffe nicht zu Festnahmen eingesetzt werden darf.
Selbstverständlich unterliegt der Schußwaffengebrauch engen Schranken und stellt die ultima ratio dar, nichts desto weniger ist er in bestimmten Situationen zulässig.