Warum das? Wie ist es denn sonst? Das ist doch klassisches "Invitatio ad offerendum", oder nicht? Kunde macht eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots", Verkäufer macht ein Angebot indem er den Gesamtpreis der Waren nennt, Käufer nimmt's an indem er bezahlt.
Ja, das ist wohl so. Und ja, die Annahme erfolgt an der Kassa.
WANN der Vertrag zustande kommt, ist auch nach der hM nicht abschliessend geklärt. Ist es dann, wenn die Ware in die Kasse eingescannt wurde oder erst, nachdem der Käufer bezahlt hat. Diese Frage hat dann gerade eine höhere Gewichtung, wenn es darum geht, daß zum Beispiel die Flasche Sekt für 20 nach dem Einscannen herunter fällt. Ist die Falsche dann schon Eigentum des Käufers oder noch Sache des Supermarktes. Hier wird mitunter minutiös "auseinander gedröselt", wann wer wo was eingeht. Allgemein geht man davon aus, daß der Kaufvertrag (Verpflichtungsgeschäft) dann zustande kommt, wenn die Sache eingescannt oder anderweitig erfasst oder registriert wurde. DANN steht der Käufer ERST in der Pflicht zu zahlen. Wenn der Käufer nun Teile der Ware nicht mehr haben wollte, so hätte er eigentlich keinen Anspruch diese zurückzugeben.
Man hat also dann entweder schon angenommen und die Pflicht, auch Bargeld anzunehmen. Oder man kann die Bargeldannahme verweigern wenn man das Angebot des Kaufvertrags ablehnt, dann viel Spaß beim Aufräumen und dann kommt (in der Theorie) ein Anspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung weil Annahmezwang Bargeld in Betracht.
Ach, das heißt ich dürfte jetzt ein Cafe aufmachen und ein Schild dran hängen "Ich verkaufe nicht an Juden" und das wäre keine illegale Diskriminierung? Halte ich für unwahrscheinlich, da hast du schneller ne Abmahnung oder Anzeige oder sonstwas am Hals als du "piep" sagen kannst. Aber Läden mit "keine Barzahlung" gibt es schon einige, komischerweise ohne Rechtsstreit oder Abmahnung ... warum wohl?
§2 nr.8 AGG. Entschuldigung. Stimmt.