EK schränkt Flüge nach D ein

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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
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der Punkt ist nur der, dass ich mein Geld jetzt möchte und nicht erst in 12 Monaten und dann nur wenn Emirates bis dahin noch existiert und nicht wieder die Meinung geändert hat.

Dann solltest Du nächstes Mal bei einer Airline buchen, die ihren Hauptsitz in Deutschland oder zumindest an einem Ort, der vollumfänglich dem EU-Recht untersteht (also auch nicht Schweiz!). Und nein, das ist keine Häme. Da ist sogar eine recht große Portion Mitleid dabei.

Allerdings haben wir es zur Zeit mit einer weltweit noch nie da gewesenen Situation zu tun und da muß man vielleicht auch Kompromisse eingehen oder sich -wenn man das nicht will- damit abfinden, daß die rechtliche Klärung einige Jahre dauern wird. Und auch in 2 Jahren nach einem Urteil kann man sich nicht sicher sein, ob EK dann noch fliegt und falls ja, ob man trotz Urteil eine Zahlung verweigert. Dann bist Du noch mal am Geld vorstrecken um einen Titel durch Pfändung eines A380 zu erreichen.

Realistisch gesehen ist man (zumindest was LH oder EK angeht, bei anderen Airlines muß man fallweise entscheiden) mit einem Voucher gar nicht sooooo schlecht unterwegs.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Laut Anwalt: rechtliche Durchsetzung in Deutschland nach deutschen Recht machbar, da EK eine deutsche Niederlassung hat. Für Pfändung müsste man also nicht auf die nächste A380 warten...

Meine Hoffnung liegt weniger in einer Pfändung, eher in einem Einlenken, wenn EK erkennt, dass man es Ernst meint und wirklich klagt. An zusätzlicher Übernahme von Gerichtskosten kann EK ja auch kein Interesse haben.

Wir werden sehen was passiert. Ich halte den Weg so jedenfalls am erfolgversprechendsten.
 
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MUCBase

Erfahrenes Mitglied
29.04.2018
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Update: Deutsche Hotline heute 15:45:
Ticket hat Hinflug Saver und Rückflug flex.
Man will für den Rückflug einen Gutschein ausstellen, der Hinflug sei nicht erstattbar..

Aber der Rückflug sollte doch zumindest gemäß der Ticketkonditionen erstattbar sein (unter Abzug der Stornogebühr versteht sich). Oder verweigern Sie das nun auch schon?
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
52
Wismut Aue
Realistisch gesehen ist man (zumindest was LH oder EK angeht, bei anderen Airlines muß man fallweise entscheiden) mit einem Voucher gar nicht sooooo schlecht unterwegs.
Das Problem ist, dass (fast) jeder denkt er wäre der einzig betroffene. Von denen, welche sich erst im März hier angemeldet haben sind es 100%.
Nicht umsonst kommen die hier alle mit dem Anwalt, Pfändung, zinslosem Darlehn, Chargeback, Einlenken...
So nach dem Motto. Denen werd ich es Zeigen und dann lenken die schon ein. Für all dies empfehle ich einen langen Atem oder einen gesunden Menschenverstand.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
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Das Problem ist, dass (fast) jeder denkt er wäre der einzig betroffene. Von denen, welche sich erst im März hier angemeldet haben sind es 100%.
Nicht umsonst kommen die hier alle mit dem Anwalt, Pfändung, zinslosem Darlehn, Chargeback, Einlenken...
So nach dem Motto. Denen werd ich es Zeigen und dann lenken die schon ein. Für all dies empfehle ich einen langen Atem oder einen gesunden Menschenverstand.

muss ich mich jetzt schlecht fühlen, weil ich mich jetzt erst hier angemeldet habe, um meine Erfahrungen in diesem Fall zu teilen? Oder soll ich jetzt aus Solidarität mit der Emirates einfach mal so auf >2.000 EUR verzichten? Was genau meinst du mit gesundem Menschenverstand? Einen vorsätzlichen Rechtsbruch durch EK einfach hinnehmen? Was spricht den gegen Klage, rechtlich ist die Lage völlig eindeutig, oder siehst du das etwa anders? Was konkret empfiehlst du? Lass mich raten, du bist nicht selbst betroffen, richtig? - da redet es sich leicht...
 
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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.603
846
@loennermo
Wann wäre dein Flug ?

Nächste Woche.


Aber der Rückflug sollte doch zumindest gemäß der Ticketkonditionen erstattbar sein (unter Abzug der Stornogebühr versteht sich). Oder verweigern Sie das nun auch schon?

Hinflug = Saver -> Keine Erstattung
Rückflug= Flex -> Erstattung als Gutschein

Ich warte jetzt erstmal das Hinflugdatum ab, sind ja nur noch ein paar Tage, und warte auf Stornierung von Emirates. Parallel dazu habe ich schon mal bei Visa den Antrag ausgefüllt.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Erwarte ich auch nicht zwingend. Aber alle anderen Mittel haben halt leider auch nicht geholfen. Verstehe mich nicht falsch, das ist die letzte Maßnahme, nicht die erste. Ich habe noch nie im Leben geklagt oder für irgendwas einen Anwalt beauftragt. Bin keiner dem langweilig ist und der gerne Gerichte beschäftigt. Sehe das jetzt einfach als einzige Chance was zu erreichen. Bei so vielen 180 Grad Wenden die die EK in den letzten Tagen hingelegt hat vertraue ich nicht auf einVersprechen, in 1 Jahr mein Geld zu bekommen. Ich erinnere daran: bis Mittwoch Abend letzte Woche hatte EK noch auf ihrer Homepage, dass sie erstatten. Ich wollte das Donnerstag früh machen, und da hatten die sich gerade über Nacht ihre Meinung geändert.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
52
Wismut Aue
muss ich mich jetzt schlecht fühlen, weil ich mich jetzt erst hier angemeldet habe, um meine Erfahrungen in diesem Fall zu teilen? Oder soll ich jetzt aus Solidarität mit der Emirates einfach mal so auf >2.000 EUR verzichten? Was genau meinst du mit gesundem Menschenverstand? Einen vorsätzlichen Rechtsbruch durch EK einfach hinnehmen? Was spricht den gegen Klage, rechtlich ist die Lage völlig eindeutig, oder siehst du das etwa anders? Was konkret empfiehlst du? Lass mich raten, du bist nicht selbst betroffen, richtig? - da redet es sich leicht...

Du musst dich nicht schlecht fühlen. Wir wollen dir nur die Augen öffnen, dass du es mit einem sehr großen ausländischen Unternehmen zu tun hast. Und da kann ewig lang dauern bis man zu seinem Recht kommt. (Recht haben und Recht bekommen sind wie so oft zwei paar Schuhe. Und gerade in dieser Situation kann es recht lange dauern, bis man sein recht bekommt und wer weiß ob man überhaupt Recht bekommt. Daher ist der Gutschein doch etwas greifbares mit dem man was anfangen kann. Ansonsten einen langen Atem.

PS: ich habe auch Stornierungen hinnehmen müssen und es werden sicherlich noch weitere kommen. Dennoch bin ich so realistisch, dass mir die Gutscheine der Fluggesellschaft vollkommen ausreichen.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
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Verstehe mich nicht falsch. Könnte ich irgend etwas mit den Vouchern anfangen, würde ich sie nehmen. Wir wollten mit schulpflichtigen Kindern dort einmalig hin über Ostern. Im Sommer zieht es uns sicher nicht nach Dubai. Herbst und Weihachten haben wir andere Pläne. Auf absehbare Zeit bekomme ich die schlicht und einfach nicht eingesetzt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Ich Ich Ich Ich Ich.
Ich will. Ich will das aber nicht.
Vollkommen akzeptiert, ehrlich.
Dann Klage und hol Dir in 2-3 Jahren vielleicht Dein Geld.
Du suchst in Wirklichkeit keinen Rat.
Was Du hier suchst, ist Bestätigung, dass Dein Kurs erfolgversprechend ist.
Und da haben Dir hier mehrere „voices of reason“ gesagt, dass Dein Kurs zwar rechtlich okay ist, aber Dich wahrscheinlich binnen der nächsten 2 Jahre nicht zum Ziel führen wird.
Your choice aber wenn Du um Rat fragst, dann nimm ihn auch an. Suchst Du Clacqueure, bist Du hier falsch.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Erwarte ich auch nicht zwingend. Aber alle anderen Mittel haben halt leider auch nicht geholfen. Verstehe mich nicht falsch, das ist die letzte Maßnahme, nicht die erste. Ich habe noch nie im Leben geklagt oder für irgendwas einen Anwalt beauftragt. Bin keiner dem langweilig ist und der gerne Gerichte beschäftigt. Sehe das jetzt einfach als einzige Chance was zu erreichen. Bei so vielen 180 Grad Wenden die die EK in den letzten Tagen hingelegt hat vertraue ich nicht auf einVersprechen, in 1 Jahr mein Geld zu bekommen. Ich erinnere daran: bis Mittwoch Abend letzte Woche hatte EK noch auf ihrer Homepage, dass sie erstatten. Ich wollte das Donnerstag früh machen, und da hatten die sich gerade über Nacht ihre Meinung geändert.


Bei einem ausländischen Unternehmen (gerade non-EU) ist es einfach deutlich schwieriger seine Rechte durchzusetzen. Darum bevorzuge ich bei fast gleichem Preis EU-Carrier. (Ich schlage mich darum zB gerade mit IB um einen Refund, statt mit AR oder LA). Bei EK/QR hätte ich in den letzten Monaten auch wahrscheinlich gebucht, da man sowas natürlich nicht kommen sehen kann, EY eher nicht langfristig aufgrund des Gerichtsverfahrens bzgl AB (wenn sie verurteilt werden und nicht zahlen wollen, dann ist es vielleicht günstiger "neuzugründen" und Pleite zu machen).

Lange Rede kurzer Sinn: Solange sie nicht nach EU fliegen, nutzt dir auch ein Vollstreckungsbescheid nicht so viel. Darum würde ich persönlich schriftlich meine Rechte geltend machen (z.B. per Mail und CC an eine eigene Adresse). Und dann abwarten. Wenn sie wieder fliegen nochmals auf Refund bestehen und ansonsten Mahnung,etc.
 

Sonnenschein344

Neues Mitglied
02.06.2017
21
0
@Brieftaube - mir geht es ähnlich wie Dir.
Auch wir können mit Gutscheinen so gar nichts anfangen - jedenfalls in den den nächsten 2 Jahren nicht.
Und ganz ehrlich, wenn ich lese was der CEO da auf Twitter veröffentlich, möchte ich auch nicht mehr mit EK fliegen!

Die momentane Situation konnte sicher niemand voraussehen, aber das nennt sich nun mal betriebswirtschaftliches Risiko. Und da kann man nun mal nicht einfach gegen Recht und seine eigenen AGB´s und Zusagen verstoßen.
Auf der EK Seite steht ja immer noch, dass bei Flugstornierungen der Ticketpreis erstattet wird.
Für mich ist das schlicht und einfach Kundentäuschung.
Ich bin auch von der Situation betroffen und musste schließen. Ich habe aber nicht die Möglichkeit, meinen Kunden zu sagen, dass sie ja schon mal bezahlen können, sie kriegen ja dann vielleicht irgendwann in den nächsten 12 Monaten Geld oder aber Ware und bitte schön hier ist der Gutschein. Ähm.. hier hat jetzt keiner Interesse an einem Gutschein von mir, oder???
Wir reden ja hier nicht von irgendeinem Pille-Palle Unternehmen, sondern (deren Eigenwerbung) der besten Fluglinie der Welt!
Und der Werbeslogan auf der HP "Ob Sie fliegen oder nicht - wir helfen Ihnen bei jedem Schritt" kann ich nur noch als Hohn empfinden.
 

Schneeglitzern

Reguläres Mitglied
11.08.2013
91
14
Dann solltest Du bis Mitte Juni abwarten und gar nichts tun. (Keine Ironie)

Das hatte ich befürchtet. Geduld ist nicht gerade einer meiner Stärken.

Vielleicht wird ja in nächster Zeit doch noch storniert.
Inzwischen gibt es unseren Hinflug auch nicht mehr. Offensichtlich gibt es nun weniger Flüge.
Außerdem ist der Flugpreis seit gestern um ca. 700 EUR für 3 Personen gestiegen.

Gruß
Schneeglitzern
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
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Wismut Aue
Die momentane Situation konnte sicher niemand voraussehen, aber das nennt sich nun mal betriebswirtschaftliches Risiko
Wenn ein “Unternehmer“ so etwas schreibt, denkt man eher das er noch ein Schulkind ist.


Und da kann man nun mal nicht einfach gegen Recht und seine eigenen AGB´s und Zusagen verstoßen.
Du weißt aber das unsere aller Rechte z.Z. weit eingeschränkt sind. Oder nicht?


Auf der EK Seite steht ja immer noch, dass bei Flugstornierungen der Ticketpreis erstattet wird.
Ist das rechtsverbindlich nach UAE Recht?


Ich bin auch von der Situation betroffen und musste schließen. Ich habe aber nicht die Möglichkeit, meinen Kunden zu sagen, dass sie ja schon mal bezahlen können, sie kriegen ja dann vielleicht irgendwann in den nächsten 12 Monaten Geld oder aber Ware und bitte schön hier ist der Gutschein. Ähm.. hier hat jetzt keiner Interesse an einem Gutschein von mir, oder???
Das gerade von einem “Unternehmer“ solch einen Müll kommt sagt alles über den Egoismus aus. Nach mir die Sintflut. So hättest du deine Flüge doch auch erst am Flughafen kaufen können und danach direkt die Leistung in Anspruch nehmen können. Du hast dich doch selbst dafür entschieden der Fluggesellschaft dein Geld schon weit im voraus zu geben. So etwas nennt sich klassisches Eigentor. Und das von einem “Unternehmer“.


Wir reden ja hier nicht von irgendeinem Pille-Palle Unternehmen, sondern (deren Eigenwerbung) der besten Fluglinie der Welt!
Und der Werbeslogan auf der HP "Ob Sie fliegen oder nicht - wir helfen Ihnen bei jedem Schritt" kann ich nur noch als Hohn empfinden.
Du weißt aber, was gerade in der Welt los ist. Aber wie immer. “Ich zuerst und nach mir die Sintflut“
 
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herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.011
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Wenn man bei EMIRATES auf der COVID-19 Seite unter "Reisegutscheine" anklickt, kommt dies: (allerdings sind die Einschränkungen auch , wie ohne Krise)

emirates.jpg
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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846
Ich bekam an eine Wegwerf-Email-Adresse die Info unten. An die bei der Buchung genutzte Adresse bis jetzt noch nichts.


UPDATE ZU COVID-19
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund des COVID-19-Ausbruchs herrscht buchstäblich eine weltweite Quarantäne. Diese Krise ist in ihrer Tragweite und ihrem Ausmaß beispiellos und hat globale Auswirkungen in gesundheitlicher, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht.

Zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung von Covid-19 hat die Regierung der VAE am 23. März die nach 48 Stunden wirksame Einstellung aller ankommenden Passagierflüge angeordnet. Im Einklang mit dieser Richtlinie setzt Emirates ab dem 25. März 2020 bis auf Weiteres alle Passagierflüge aus.

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und versichern Ihnen, dass wir den Betrieb sobald wie nur möglich wieder aufnehmen werden. Diese Zeit ist in der Geschichte der Luftfahrt und Reiseindustrie beispiellos, doch sind wir zuversichtlich, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen,

Adnan Kazim
Chief Commercial Officer
Emirates Airline
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Bisschen missverständlich ausgedrückt, arbeitest du bei der Bild? Einzelne diskutieren dies. Die Frage bleibt, wie kann nationales Recht europäisches aushebeln? Ist so ein Präzedenzfall für die Reiseindustrie wirklich wünschenswert? Zahlt nachher jemand noch im Voraus, wenn jetzt ein sogenannter "Bail-in" stattfindet? Ich denke das könnte ein langfristiges Totengrab werden.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140

Grundsätzlich verständlich ist dieser Wunsch schon, nur ich kann doch nicht für eine Leistung die ich nicht erhalte monatelang in Vorleistung gehen (was sonst in kaum einer Branche üblich ist) und dann nur einen blöden Gutschein erhalten. Die Airline hat für mich persönlich ja noch keine Leistung erbracht, ergo darf sie dafür auch mein Geld nicht einbehalten.
 
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