Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.081
1.391
DUS, HAJ, PAD
Das scheint fuer D nicht ganz aktuell zu sein. Quarantaene nicht erwaehnt.
Anhang anzeigen 137864

Gilt diese denn schon?

"Mit der Verordnung wird ein Beschluss des Corona-Kabinetts der Bundesregierung vom Montag umgesetzt. Für die Umsetzung sind die Bundesländer zuständig; damit es nicht zu Abweichungen von Land zu Land kommt, hatten sie das Bundesinnenministerium mit der Ausarbeitung einer Musterverordnung beauftragt. Diese soll nun umgehend in allen 16 Ländern in Kraft gesetzt werden."
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Sehr schön, in Niedersachsen wurde ein § in der bestehenden Corona-Verordnung geändert, in BaWü wurde noch eine extra Verordnung geschrieben.

Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.

Die Corona-Verordnung in Niedersachsen gilt - Stand heute steht noch nicht neues im Vorschriftenportal - bis 19.04.2020. Wenn die Verordnung in BaWü aber, wie vorhin erwähnt, bis 10.06.2020 gilt, bedeutet das - Stand heute - folgendes:

Wer am 20.04.2020 in BaWü mit dem finalen Reiseziel Niedersachsen nach Deutschland einreist, muss dort nicht in Quarantäne.

Wer am 20.04.2020 in Niedersachsen mit dem finalen Reiseziel BaWü nach Deutschland einreist, muss dort in Quarantäne.
 
  • Like
Reaktionen: Karl Langflug

Jellyphisch

Aktives Mitglied
18.05.2019
102
16
In NRW gilt hingegen, " [...] dass Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben müssen und diese 14 Tage nicht verlassen dürfen."

Zudem heißt es dort, "
Personen, die nach ihrer Einreise negativ auf Corona getestet sind, von der Pflicht zum 14-tägigen Verbleib an ihrem Aufenthaltsort befreien." https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/test-8

In Hessen gilt laut Verordnung, dass Personen, "die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, dass vor dem 10. April 2020 vomRobert Koch-Institut als Risikogebietfür Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus festgelegt war und deren Einreise nach dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet oder innerhalbvon 14 Tagen vor dem Zeitpunkt derFestlegung als Risikogebiet erfolgt ist,sind verpflichtet, sich unverzüglich nachder Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sichfür einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern"
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/gvbl._nr_17.pdf

Schaue ich jedoch auf die Seite des Frankfurter Flughafen steht dort, "Einreisende Passagiere aus allen Ländern müssen sich seit dem 10. April in eine 14-tägige Quarantäne begeben."
https://www.frankfurt-airport.com/de/news/informationen-zum-coronavirus.html
Puhh, ich blicke nicht mehr durch.
Angenommen, ich lande in Frankfurt, war länger als 72 Stunden (für NRW) im Ausland und muss zu meinem Wohnort in NRW.
1. Muss ich dann in Quarantäne, wenn ich a) keinen beruflichen oder trifftigen Grund nachweisen oder b) keinen negativen Test vorlegen kann?
2. Ich muss mich auf direkten Wege in Quarantäne in meine Wohnung begeben. Ich reise mit der Bahn von Frankfurt nach NRW. Oder ist das dann schon untersagt und eine Ordnungswidrigkeit, die die Bundesregierung ja entsprechend Ihrer Muster-VO zum Bußgeld den Ländern empfiehlt zu "bestrafen"?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/muster-verordnung.html
 
  • Like
Reaktionen: meilenfreund

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.270
953
Wer am 20.04.2020 in Niedersachsen mit dem finalen Reiseziel BaWü nach Deutschland einreist, muss dort in Quarantäne.

Außer er hat einen Hund dabei?

Sorry, hab die BaWü Verordnung nicht gecheckt, aber irgend eine blödsinnige Ausnahme gibt es da sicherlich auch. So langsam erinnert mich das an die "Anlüger frei" Schilder... Wer schlagfertig und informiert genug antwortet darf weiter fahren.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
Bezüglich Schweiz nicht ganz richtig: bei Nichteinhaltung der Verordnungen wird gebüsst. Vollzug wird durch die kantonalen oder städtischen Polizeicorps sichergestellt. Freiwillig ist da gar nichts mehr. Ein Ausgangsverbot wurde zum glück nie verordnet, aber max 5 Personen zusammen, auch in privaten Räumen und mind 2 Meter Abstand! empfohlen wird sich weiter einzuschränken und zu Hause zu bleiben. Der Kanton Tessin durfte als einziger weitergehende Massnahmen anordnen. Der Kanton Uri musste nach Inkrafttreten der nationalen Verordnung seine weitergehenden Massnahmen zurückziehen.

Das sind doch Maßnahmen mit denen man erstmal leben kann: keine Ausgangsbeschränkungen und Begrenzung aller Gruppen auf maximal fünf. Warum tun wir uns in Deutschland so schwer, es auf dieses leichter erträgliche Maß zu lockern?
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.246
658
LEJ
In NRW gilt hingegen, " [...] dass Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren und dann nach Deutschland einreisen, sich auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere Unterkunft begeben müssen und diese 14 Tage nicht verlassen dürfen."

Zudem heißt es dort, "
Personen, die nach ihrer Einreise negativ auf Corona getestet sind, von der Pflicht zum 14-tägigen Verbleib an ihrem Aufenthaltsort befreien." https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/test-8

In Hessen gilt laut Verordnung, dass Personen, "die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, dass vor dem 10. April 2020 vomRobert Koch-Institut als Risikogebietfür Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus festgelegt war und deren Einreise nach dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet oder innerhalbvon 14 Tagen vor dem Zeitpunkt derFestlegung als Risikogebiet erfolgt ist,sind verpflichtet, sich unverzüglich nachder Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sichfür einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern"
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/gvbl._nr_17.pdf

Schaue ich jedoch auf die Seite des Frankfurter Flughafen steht dort, "Einreisende Passagiere aus allen Ländern müssen sich seit dem 10. April in eine 14-tägige Quarantäne begeben."
https://www.frankfurt-airport.com/de/news/informationen-zum-coronavirus.html
Puhh, ich blicke nicht mehr durch.
Angenommen, ich lande in Frankfurt, war länger als 72 Stunden (für NRW) im Ausland und muss zu meinem Wohnort in NRW.
1. Muss ich dann in Quarantäne, wenn ich a) keinen beruflichen oder trifftigen Grund nachweisen oder b) keinen negativen Test vorlegen kann?
2. Ich muss mich auf direkten Wege in Quarantäne in meine Wohnung begeben. Ich reise mit der Bahn von Frankfurt nach NRW. Oder ist das dann schon untersagt und eine Ordnungswidrigkeit, die die Bundesregierung ja entsprechend Ihrer Muster-VO zum Bußgeld den Ländern empfiehlt zu "bestrafen"?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/muster-verordnung.html

Da sieht man, dass einige Länder es mit Augenmaß umsetzen - Hessen bei Einreise aus ehemaligen Risikogebieten - und andere Länder - Sachsen quasi alle Einreisen ausser geschäftlich bedingte - hier aus meiner Sicht unzulässig sanktionieren. Ich hoffe da klagt möglichst bald jemand. Das ist aus meiner Sicht Behördenwillkür, mit dem ansich sinnvollen Ziel unnötige private Reisen zu unterbinden.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
In Hessen gilt laut Verordnung, dass Personen, "die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, dass vor dem 10. April 2020 vomRobert Koch-Institut als Risikogebietfür Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus festgelegt war und deren Einreise nach dem Zeitpunkt der Festlegung als Risikogebiet oder innerhalbvon 14 Tagen vor dem Zeitpunkt derFestlegung als Risikogebiet erfolgt ist,sind verpflichtet, sich unverzüglich nachder Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sichfür einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern"
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/gvbl._nr_17.pdf

Ich muss eine Ergänzung vornehmen. ;) In Hessen gilt

Personen, die
1. auf dem Land-, See-, oder Luftweg
aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Hessen
einreisen oder
2. sich in einem Gebiet aufgehalten haben, [...]

Welchen eigenständigen Sinn Nr. 2 neben Nr. 1 haben soll, kann ich mir nicht erklären. Eventuell sollte es eigentlich "und" statt "oder" heißen.

Schaue ich jedoch auf die Seite des Frankfurter Flughafen steht dort, "Einreisende Passagiere aus allen Ländern müssen sich seit dem 10. April in eine 14-tägige Quarantäne begeben."
https://www.frankfurt-airport.com/de/news/informationen-zum-coronavirus.html

Vielleicht werden noch ein paar Stellwände mit Postern zur Erläuterung der Unterschiede je nach Bundesland aufgestellt.

Puhh, ich blicke nicht mehr durch.
Angenommen, ich lande in Frankfurt, war länger als 72 Stunden (für NRW) im Ausland und muss zu meinem Wohnort in NRW.
1. Muss ich dann in Quarantäne, wenn ich a) keinen beruflichen oder trifftigen Grund nachweisen oder b) keinen negativen Test vorlegen kann?
2. Ich muss mich auf direkten Wege in Quarantäne in meine Wohnung begeben. Ich reise mit der Bahn von Frankfurt nach NRW. Oder ist das dann schon untersagt und eine Ordnungswidrigkeit, die die Bundesregierung ja entsprechend Ihrer Muster-VO zum Bußgeld den Ländern empfiehlt zu "bestrafen"?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2020/04/muster-verordnung.html

Zu 1.: Ja, negativer Test bezieht sich auf einen solchen nach Einreise, vgl. § 2 Abs. 8 der NRW-Verordnung.

Zu 2.: Da auf die Wohnung abgestellt wird, ist es m.E. unerheblich, wenn diese in einem anderen Bundesland liegt. Hinzu kommt: Du bist von Frankfurt Flughafen aus mit der Bahn schneller in Köln oder Düsseldorf als z.B. in Kassel.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.211
1.650
Welchen eigenständigen Sinn Nr. 2 neben Nr. 1 haben soll, kann ich mir nicht erklären. Eventuell sollte es eigentlich "und" statt "oder" heißen.

Ich lese es als rückwirkende Quarantäne für Personen, die in einem RKI-Risikogebiet waren und vor dem 10.4. eingereist sind. Für die gilt in Hessen rückwirkend ab der Einreise 14 Tage Quarantäne.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.057
3.315
FRA
Ich frag mich wieso es keinen Aufschrei gibt und die Politiker die sich dieses ganze Durcheinander ausgedacht haben mal an den Pranger gestellt werden. Stattdessen sonnen sich die Herrschaften in ihren Zustimmungswerten. Und dann frag ich mich noch wie will den das ueberhaupt einer kontrollieren?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.662
Bezüglich Schweiz nicht ganz richtig: bei Nichteinhaltung der Verordnungen wird gebüsst. Vollzug wird durch die kantonalen oder städtischen Polizeicorps sichergestellt. Freiwillig ist da gar nichts mehr. Ein Ausgangsverbot wurde zum glück nie verordnet, aber max 5 Personen zusammen, auch in privaten Räumen und mind 2 Meter Abstand! empfohlen wird sich weiter einzuschränken und zu Hause zu bleiben. Der Kanton Tessin durfte als einziger weitergehende Massnahmen anordnen. Der Kanton Uri musste nach Inkrafttreten der nationalen Verordnung seine weitergehenden Massnahmen zurückziehen.

Beides ist richtig. Der Bund empfiehlt es den Kantonen, die es umsetzen, aber eigentlich nicht müssten. Der Bund könnte die Kantone laut Epidemiengesetz aber auch zwingen, tut (muss) es aber nicht. Dem Tessin wurden zuerst strengere Massnahmen untersagt, nach Anhörung dann aber gewährt. Jetzt kann man sagen, das ist spitzfindig. Aber staatsrechtlich ist das relevant.

Im Gesetz steht ja auch, dass der Bund entscheidet, aber die Kantone anhören muss und einzelnen Kantonen besondere Massnahmen erlauben darf. Genau das ist im Fall Tessin geschehen.

Zu Beginn sind ja einige Kantone ausgeschert. Zürich wollte weniger weit gehende Massnahmen, die Waadt hat strengere Massnahmen durchgesetzt. Beide sind nachher auf Linie Bundesrat eingeschwenkt. Was sie auch immer überzeugt/keine Wahl gelassen hat.

Der Kanton Uri wurde übrigens nicht vom Bund, sondern von der Justiz zurückgepfiffen.

Die Kantone haben sich entschieden, Personengruppen zu büssen. Die Rechtmässigkeit dieser Bussen wird angezweifelt, da es nach wie vor Empfehlungen aus Bern sind. Ob die Kantone bei der Umsetzung ein "Obligatorium" daraus machen dürfen, weiss ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: insofern

Goedy

Reguläres Mitglied
09.11.2017
53
0
Da sieht man, dass einige Länder es mit Augenmaß umsetzen - Hessen bei Einreise aus ehemaligen Risikogebieten - und andere Länder - Sachsen quasi alle Einreisen ausser geschäftlich bedingte - hier aus meiner Sicht unzulässig sanktionieren. Ich hoffe da klagt möglichst bald jemand. Das ist aus meiner Sicht Behördenwillkür, mit dem ansich sinnvollen Ziel unnötige private Reisen zu unterbinden.

Das Groteske liegt ja vor allem darin, dass man beliebig in Hochrisikogebiete wie Bayern, das eine Infektionsquote aufweist, die von nahezu keinem EU Staat überboten wird, unkontrolliert ein und ausreisen kann.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.366
2.103
VIE
Was glaubt ihr, wann interkontinentale Reisen wieder realistisch möglich sind? Südost-Asienreise im September/Oktober/November realistisch?
 

haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.044
555
VIE
Ich kenne die Situation in Österreich nicht, aber dort scheint der Kurz (alleine) per Notrecht zu regieren.

Notrecht, ja, es wurde eine Reihe von Gesetzen im Parlament im Eilzugstempo beschlossen.

Siehe:
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis....Suchworte=&Position=1&SkipToDocumentPage=true

Darin sind einige Verordnungsermächtigungen für die einzelnen Minister drin, die sehr weitgehend sind. Also, ein nein, dass Kurz per Notrecht regiert.

Die Länder können aber darüber hinaus gehen (siehe Quarantäne in Teilen Tirols, Salzburg, Vorarlberg). Außerdem bleiben Landessachen ziemlich unberührt, wie man im Schulbereich in Österreich gerade sieht: https://orf.at/stories/3161494/
 
  • Like
Reaktionen: Karl Langflug

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ich lese es als rückwirkende Quarantäne für Personen, die in einem RKI-Risikogebiet waren und vor dem 10.4. eingereist sind. Für die gilt in Hessen rückwirkend ab der Einreise 14 Tage Quarantäne.

Nachdem ich die Passage jetzt mehrfach gelesen habe, stimme ich Dir zu, dass so wohl so gemeint ist. Es ist aber nicht besonders gelungen formuliert. Vor allem wird nicht deutlich, dass dann nur Einreisen ab 27.03. betrifft, für das Datum war der 10.04. der 14. Tag.