Übrigens mal so zum Vergleich:
+ Die Deutsche Bahn "erstattet" auch in Form von Gutscheinen. Da scheint es niemanden zu stören(?).
+ Konzertveranstalter teilen einfach lapidar mit: Das Konzert findet nächstes Jahr am gleichen Tag statt. Ihre Tickets behalten ihre Gültigkeit. Stört auch niemanden(?).
Auch wenn es in diesem Thread OT ist und eher zum Sparprogramm passt...
Bei der Bahn erfolgt eine Guthabengutschrift gültig für 3 Jahre, ohne Einschränkungen auf Strecken, Zeiträume, sonstiges. Ja, man bekommt nicht die gleiche Leistung ohne Aufpreis/Zuzahlung garantiert. In meinen Fällen ist dies für mich egal und es wäre mir bei äquivalenter
Leistung der LH auch dort egal. Meine Flüge waren zum großen Teil ohne eine Verpflichtung/ohne festen Termin, weswegen mir auch dafür frei verfügbare Mittel recht gewesen wären. Nur mache ich mir bei letzterer nicht mehr die Mühe zu schauen, was bei der LH aktuell geht oder nicht geht, man hat es am Anfang einfach verbockt - die gebotenen Nachteile waren für mich einfach zu groß, so das Erstattung die beste Option war. Ach, muss ich erwähnen, dass ich mir den Gutschein bei der Bahn innerhalb weniger Klicks und Minuten selbst generieren konnte und nicht zum Telefon greifen musste? Mal ganz davon ab, dass die Bahn einen Grundversorgungsauftrag hat, womit die Gefahr eines Verlusts des Gutscheinwertes sehr niedrig ist.
e-Mail zur Gutschrift meinte:
Diesen Gutschein können Sie innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums beim Kauf einer DB-Leistung bei DB Reisezentren, DB Agenturen, an DB Automaten, beim DB Reiseservice oder auf
www.bahn.de einlösen. Die entgeltliche Weitergabe ist ausgeschlossen.
Letzteres stimmt so auch nicht pauschal. In meinem Fall: ein Konzert wurde um ein Jahr verschoben unter Beibehaltung des Wochentags. Damit kann ich gut leben und entsprechend ohne Aufwand planen (Termin am Wochenende). Übrigens, das gebuchte Ticket zur Anreise bei der LH musste ich stornieren, da die Verschiebung um ein Jahr automatisch aus der Ticketgültigkeit fällt, auf der man bei der LH bestand/besteht....
Ein anderes Konzert wurde nur um wenige Monate verschoben und ist mittlerweile sehr kurz nach dem 31.8., bis zu dem definitiv nix stattfinden wird. Der ursprüngliche Wochentag hat sich bei mir verschoben (Wochenende -> Werktag), nun müsste ich Urlaub/Zeitausgleich für den Besuch nehmen. Ärgerlich ist das sicherlich. Zusätzlich werde ich auch die Anreise dort nicht nach den Vorgaben der LH umbuchen. Warum? Da kann LH nur bedingt etwas dafür, der Termin im September scheint mir aktuell alles andere als sicher (Verlängerung der Maßnahme "Keine Großveranstaltung"). Bei anderen Konzerten warte ich noch auf eine Meldung, was nun gemacht wird (absagen, verschieben, ...). Sicher ist nur, das etwas passieren muss.
Letztlich ist so ein Konzert aber eh eine Veranstaltung bei der ich mich nach dem Termin richten muss. Die LH bot Flüge zumeist an jedem Tag an, sodass ich mich nicht primär danach richten musste. Letztlich entschied der Preis, wann ich wohin reise, außer eben als Zubringer zu Terminen. Die sind nun obsolet, da brauche ich auch die Anreise nicht mehr oder zu Konditionen, die mir als Gutschein von der LH nicht geboten werden (Verschiebung um ein Jahr vs. Ticketgültigkeit von 12 Monaten).