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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
Eventim beruft sich -wie in tausenden anderen Fällen auch- darauf, dass der Gesetzgeber am 15.5. ein speziell für die Veranstaltungsbranche geltendes Gesetz verabschiedet hat, nachdem man einen Gutschein akzeptieren MUSS.


Kann es sein, dass es eine EU-Bestimmung gibt, nach der Geld für ausgefallene Veranstaltungen zurückgezahlt werden muss?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Kann es sein, dass es eine EU-Bestimmung gibt, nach der Geld für ausgefallene Veranstaltungen zurückgezahlt werden muss?

Nein, das konnte die Bundesregierung so beschliessen und ist in DE rechtskräftig.

Der Kunde kann nur eine Auszahlung verlangen wenn es die persönliche Situation nicht anders zu lässt.

Ist ein Gutschein aufgrund der persönlichen Situation nicht zumutbar, kann der Kunde wie bisher eine Erstattung verlangen

So und da kann man nur darauf hoffen das der Veranstalter deine Argumente nach vollziehen kann - sonst muss das ein Gericht entscheiden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Chargeback über Revolut für eine Abgesagte Veranstaltung von eventim scheint zu funktionieren. Zumindest wurde mir gerade von eventim mitgeteilt, dass ich jetzt gemahnt werde und dass man ein Inkassounternehmen beauftragen würde, falls ich den Betrag nicht per Überweisung zahlen würde.

Wie bekloppt ist das denn? Da investieren die in ein Inkassounternehmen bei einer inhaltlich strittigen Forderung?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.642
4.961
Chargeback über Revolut für eine Abgesagte Veranstaltung von eventim scheint zu funktionieren. Zumindest wurde mir gerade von eventim mitgeteilt, dass ich jetzt gemahnt werde und dass man ein Inkassounternehmen beauftragen würde, falls ich den Betrag nicht per Überweisung zahlen würde.

gibt es in Deutschland seit einigen Wochen die Möglichkeit von Zwangsgutscheinen für coronabedingt abgesagte Veranstaltungen?
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.287
905
Oberfranken
gibt es in Deutschland seit einigen Wochen die Möglichkeit von Zwangsgutscheinen für coronabedingt abgesagte Veranstaltungen?


Es ist schon erstaunlich, was in diesem "Rechtsstaat" alles möglich ist. Geld für eine abgesagte Veranstaltung zu verlangen grenzt an Betrug. Ja, ich weiß, dass das juristisch leider kein Betrug ist, aber ich frage mich schon, was unsere Politiker geraucht haben, damit sie solche Gesetze beschließen. :eek:
Mit Rechtschutzversicherung könnte man da mal einen Musterprozess anstreben. Von den Verbraucherzentralen hört man auch wenig zu diesem Thema. Die hatten Eventim doch mal wg. verschiedener merkwürdiger Gebühren abgemahnt, aber das hat Eventim nicht sehr gestört.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.092
636
Nun ist davon auszugehen, dass die Airline sich damit nicht abfinden wird. Wird in diesem Fall dann wieder belastet, auch wenn die Airline gegen ihre eigenen Beförderungsbedingungen verstoßen hat? Wie ist eure Erfahrung, da man auch keine Bestätigung erhält: wie lange hat die Airline Zeit, den Sachverhalt aufzuklären? Ich müsste ja dann selbst tätig werden und bei BCS anfragen, ob die Reklamation anerkannt wurde. Die Kommunikationspolitik von BCS finde hier ich zumindest verbesserungswürdig.

Das scheint sehr unterschiedlich abzulaufen. Teilweise kriegen die Airlines es nicht hin zu widersprechen, dann wird die Erstattung nach einer bestimmten Frist, ich meine knapp 2 Monate, entgültig und der Drops ist gelutscht.

Wenn sie widersprechen, kommt es auf den Sachbearbeiter an. Sich dagegen beschweren kann man natürlich auch noch und dann ggf. den Bankenombudsman schlichten lassen. Letztendlich scheint hier derzeit ein ordentliches Maß an Unvorhersehbarkeit zu herrschen. Man könnte auch sagen es regiert das Chaos. Je hartnäckiger man es probiert, umso eher kann man Glück haben mit der Erstattung.

Zumindest wurde mir gerade von eventim mitgeteilt, dass ich jetzt gemahnt werde und dass man ein Inkassounternehmen beauftragen würde, falls ich den Betrag nicht per Überweisung zahlen würde.

Du kannst sie abschließend auf den Rechtsweg verweisen, dann gehen die Inkassokosten sowieso ins Leere, selbst wenn Eventim den Prozeß gewinnt. Ob sie die Klage dennoch durchziehen ist dann zu sehen. Es sind durchaus einige Risiken damit verbunden für Eventim, wenn sie das einklagen wollen.
Weder ist das Gesetz besonders sorgfältig vom Gesetzgeber verfaßt, noch ist die Komplikation mit der 3. Partei Kreditkartengesellschaft darin vorgesehen. Faktisch klagt Eventim ja auf (erneute) Zahlung einer von ihnen stornierten Leistung. Das sieht das "Gutschein-Gesetz" so aber nicht vor. Das geht vom umgekehrten Fall aus.

Ich würde tippen die kneifen, wenn es drauf an kommt. Ob es so ist finden wir heraus, wenn es jemand drauf ankommen läßt.
 

otaku

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.270
462
Yokohama
Wenn man der Forderung widerspricht und sie dadurch bestritten wird, was man ja durch die nichterbrachte Leistung gut begründen kann, dann nehmen auch Inkassobüros in der Regel den Auftrag nicht an, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

ReiseFrosch

Erfahrenes Mitglied
13.05.2017
1.818
100
Ich hatte bei Eventim noch vor dem neuen Gesetzt die Rückerstattung beantragt. Da nur Textbausteine als Antwort kamen, habe ich dann vor dem neuen Gesetz das Chargeback beantragt.
Weiß jemand von euch, wie die Bank mit der Firma kommuniziert? Ich vermute nämlich folgendes. Revolut könnte Eventim kontaktiert haben und Eventim reagiert nicht oder lässt eine Frist verstreichen. Daher genehmigt Revolut das Chargeback. Das löst bei Eventim einen automatisierten Vorgang aus, der die Mail verschickt.
Ich muss jetzt überlegen, was ich mache. Das alles ärgert mich ungemein! Aber ich möchte auch nicht für 2 Konzertkarten (insges. 100€) das Prozessrisiko.

PS. bei Revolut wird der Betrag auch noch nicht angezeigt.

PPS. Was ich schon jetzt gelernt habe: keine Buchungen mehr über Eventim, mit Revolut nur noch Zahlungen, bei denen ein Chargeback extrem unwahrscheinlich erscheint, also nur noch Kleinkram im Urlaub oder so.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.128
416
Wenn man der Forderung widerspricht und sie dadurch bestritten wird, was man ja durch die nichterbrachte Leistung gut begründen kann, dann nehmen auch Inkassobüros in der Regel den Auftrag nicht an, oder?

Doch, natürlich. Es ist sogar genau umgekehrt, Inkassobüros nehmen in der Regel fast ausschließlich bestrittene Forderungen an. Ich hatte gerade selber letztens so einen Fall. Vodafone wollte über 200 € in einer Schlussrechnung für eine angeblich nicht zurück gesendete Leihhardware. Selbstverständlich war ich im Recht und konnte das auch durch einen Einlieferungsbeleg nachweisen. Es ging mehrfach hin und her, dann kam eine Mahnung, der ich natürlich fristgerecht widersprochen habe, und letztendlich habe ich Post vom Inkassounternehmen bekommen.

Am Ende ist Vodafone natürlich auf allen Kosten sitzen geblieben.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
7.026
7.417
der Ewigkeit
Das glaube ich nicht. Große Unternehmen machen sowas per Rahmenvertrag.

Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten. Von Weiterverkauf der Forderung, Provision oder anderes.

Aber Vodafone kostet das Inkasso nichts.

Das glaube ich schon.

Egal wie klein die Klitsche oder wie gross der Konzern ist,
beide geben ihre Rechte an einer Forderung an ein Inkasso-Unternehmen ab.

Dies zahlt ihnen im Gegenzug eine festgelegte Summe aus - die aber nicht die volle Forderungssumme abdeckt.

Vorteil des Forderungsverkaufs: Geld wird sofort erhalten, lästiges Schuldner-Hinterherlaufen entfällt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das glaube ich schon.

Egal wie klein die Klitsche oder wie gross der Konzern ist,
beide geben ihre Rechte an einer Forderung an ein Inkasso-Unternehmen ab.

Dies zahlt ihnen im Gegenzug eine festgelegte Summe aus - die aber nicht die volle Forderungssumme abdeckt.

Vorteil des Forderungsverkaufs: Geld wird sofort erhalten, lästiges Schuldner-Hinterherlaufen entfällt.

Nein da gibt es viele Modelle, oft wird Inkasso überhaupt nur durchgeführt weil die Inkassobüros aktiv darum buhlen entsprechende/vermeintliche Forderungen einzutreiben.

Masseninkasso rechnet sich über die Masse, für die Inkassofirmen, den "Auftraggebern" ist der Erfolg/Misserfolg zunächst egal.

Inkasso bedeutet ja nicht zwangsläufig Forderungsverkauf, und gerade bei einer zweifelhaften/strittigen Forderung ist der Verkauf einer solchen profitabel.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
649
Niemand einen Brief (nicht E-Mail) von AirBerlin Insolvenzverwalter die letzten Tage wegen angeblich unberechtigten Chargeback bekommen?
 

MinorTom

Aktives Mitglied
08.11.2019
209
29
Nein.

Unberechtigter Chargeback? Bist Du etwa geflogen und hast CB beantragt? [emoji1787]
AirBerlin ist ja CB wegen Insolvenz. Da gab es ja hier eine Seitenlange Diskussion, ob das überhaupt legal ist.

Anscheinend sieht der Insolvenzverwalter das als illegal an. (Was auch bedeutet, dass der Acquirer das ganze nicht bezahlt sondern von AB oder eventuell einer Sicherheitseinlage, die jetzt AB zurückgegeben wurde, geholt hat)

Schickst du mal bitte ein Bild vom Brief?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.316
344
Ich habe heute von der DKB einen Brief bekommen, dass AirFrance meinem Chargeback widersprochen hat.

Die Begründung ist, naja, etwas dürftig.

Es fängt damit an, dass sie behaupten, ich hätte ein "non-refundable ticket", was nicht stimmt - ich habe refundable gebucht. Ansonsten ein sehr lustiges Coronavius Covid-19 Dokument, wo AirFrance seine Refund-Policy beschreibt. Mein absolutes Highlight ist dieser Teil:

Flights cancelled
Refundable fare rule (Fully or partially unused): Refund for unsued segments value - penalty waived

Non-refundable fare rule (Fully or partially unused): Travel credit for the unused segments value - valid for 1 year - if unused, can be requested for refund after a year from Date of Issuance

Exceptions:
1. POS USA/Israel - Refund or TC for any ticket type
2. Travel to/from/via China Mainland & South Korea - Refund for the unused segment value.

Der Flug ging nach Südkorea. AirFrance schreibt also sogar selber, dass sie mir nach ihrer eigenen Policy normalerweise mein Ticket erstatten würden. Lol.
 

otaku

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.270
462
Yokohama
Demnach wäre aber nur der unused Teil erstattungsfähig. War bestimmt kein Direktflug, oder?

Der Flug wurde komplett annulliert, ja?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.316
344
Ja, wurde komplett annuliert und war auch kein Direktflug, aber immerhin 4 von 6 Segmenten mit Koreabezug.. Die DKB wollte dann nochmal Screenshot von der AGB haben, in der übrigens auch nur drin steht, dass AF die gesetzlichen Bestimmungen befolgt. Was mich etwas gewundert hat, ist die Frage, ob eine Reisewarnung bestand. Falls das relevant wäre, dann eh nur zu meinem Vorteil.
 
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WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
974
250
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Am 3.6. mit Amex telefoniert und die Unterlagen eingesendet, weil BRU-ZRH-BKK und retour ersatzlos gestrichen wurde. Laut Homepage von Swiss bearbeiten die keinerlei Erstattungsanfragen, egal auf welchem Kanal, daher habe ich es nicht versucht. Habe diese Richtlinie, die Swiss so auch auf ihrer Homepage publiziert hat, als PDF abgespeichert und an Amex weitergeleitet.

Am 11.6. kam die Bestätigung, das alles an Unterlagen da ist und die Gutschrift durch Amex erfolgen wird - Geld ist schon da.
 
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