Unaufschiebare/beruflichbedingte Reisende, die innerhalb von 48 Stunden ihre Arbeit erledigt haben, sind ja ohnehin von der Quarantänepflicht ausgenommen.
An sich eine vernünftige Regelung, die kurze spontane Geschäftsreisen ermöglicht, weil man danach bei Rückkehr in Deutschland nicht erstmal 14 Tage in Quarantäne muss.
Leider jedoch gilt dies so nicht bundesweit, da die diesbezüglichen Verordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren, und diese sinnvolle Regelung nicht überall enthalten ist.
Weil die Verordnungen von Politikern, Bürokraten und Beamten konstruiert wurden, also einer Klasse, die weder eine Vorstellung vom regulären Arbeits- und Wirtschaftsleben hat noch davon, dass der Normalfall für die restliche arbeitende und produktive Bevölkerung derjenige ist, dass man etwas selbst erwirtschaften muss, zB. auch mittels spontaner Geschäftsreisen ins Ausland mit umgehender Rückkehr, statt wie sie bequem, ohne Erwerbsdruck und abgesichert von der Leistung anderer, dh. deren Steuergeld, zu leben.
Der Wahnsinn findet seine Fortsetzung in der heute verkündeten, geplanten Abkehr von den Pflichttests direkt bei der Rückehr durch Ersatz einer ausnahmslosen direkten Quarantäne-Pflicht, die mindestens 5 bis 7 Tage andauert, weil der (erste) Test nun erst frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf und man dann ja auch noch 1 bis 2 Tage auf das Testergebnis wartet.
Offenbar ist keinem unserer Bürokraten und Apparatschiks aufgefallen, dass das einem faktischen Reiseverbot gleichkommt, zumindest von Reisen mehrmals innerhalb kurzer Abstände. Denn faktisch kann man dadurch nun nur noch in Abständen von mindestens 6 bis 7 Tagen in ein Risikogebiet reisen, womit beispielsweise der geschäftliche Vielflieger, der bisher jeweils Montags und Donnerstag einen Flug dorthin mit umgehendem Rückflug hatte, de facto eine Art (teilweises) Reiseverbot erhält.
Dasselbe gilt auch für private Szenarien, zB. wenn jemand ein schwer erkranktes Familien-Mitglied im Risiko-Gebiet, das nach Auskunft der Ärzte nur noch etwa 3 Monate zu leben hat, verständlicherweise jeweils das Wochenende über besuchen möchte - was dadurch ebenso nicht mehr möglich wäre.
Denn wenn der Hinflug beispielweise am Freitag Nachmittag gehen soll (bzw. muss!), bei einer Rückkehr am Sonntag Abend, so wäre ab dann für die nächsten 5 Tage nicht nur Zwangsquarantäne angesagt, sondern der nächste Flugtermin (am kommenden Freitag) der Folge-Reise nicht mehr möglich, denn der die Quarantäne (bei negativem Ergebnis) unterbrechende Test wäre nach der neuen Regelung ja erst 5 Tage später möglich, also frühestens am (nächsten) Freitag Abend, wobei es bei den meisten Teststationen ab dann auch noch 1 bis 2 Tage dauert, bis das Testergebnis da ist, mit der Folge, dass die nächste Ausreise erst am Samstag oder Sonntag möglich wäre, weil man ja vorher dafür nicht aus der Quarantäne heraus darf!
Hinzu kommt, dass in dem Beispielfall die betreffende Person mit der wöchentlichen Reise quasi
GAR NICHT mehr aus der Quarantäne rauskäme, sondern durch die geplante neue Regelung "Quarantäne-Unterbrechung nur bzw. erst nach negativem Testergebnis des Tests, der allerdings frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf" ununterbrochen in der Quarantäne versauern müsste, in einer Art Endlosschleife, nur jeweils kurz unterbrochen durch die 1 bis 2 Tage, die er (wieder) im Risikogebiet ist!
Man kann nur hoffen, dass dieser Irrsinn noch erkannt wird, oder spätestens ein Gericht dies kippt.