Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
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Ob es fürs Reisen ein Killer ist? Privat wohl für viele schon. Beruflich für viele ggf. nicht? Wir sind nur 2, max 3 Tage im Büro sonst Heimarbeit. Das würde bei 5 Tagen bedeuten, man arbeitet mal eine Woche nicht im Büro. Wer will, kann ja für 70 Euro einen Test machen (zumindest in Hamburg). Es gilt doch auch nur für Rückkehrer aus Risikogebieten?

Aber dass Quarantäne mehr bedeutet als Home Office ist Dir schon klar? Das heißt mit gesamtem Haushalt zu Hause bleiben. Nicht raus zum Einkaufen, nicht raus zum Sport, nicht mal raus zu einem Spaziergang. Die eigene Wohnung als Gefängnis. Quarantäne ist sch****.
 

Hene

Erfahrenes Mitglied
27.03.2013
5.075
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BER
Ich wäre den Mods sehr verbunden, wenn hier nicht selektiv und einigermaßen willkürlich Beiträge verschoben würde, die durchaus Bezug zum Thema haben. Vielen Dank...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.972
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Unter solchen Bedingungen wird doch kaum ein Arbeitnehmer noch reisen wollen. Bzw. wie sähe das eigentlich rechtlich aus? Also etwa, wenn ich das Wochenende dann in Zwangsquarantäne sitze, eigene eventuelle Reise- oder Freizeitpläne absagen muss, weil mein AG mich in ein "Risikogebiet" schickt?

Schon die Anordnung einer Reise in ein von einer Reisewarnung des AA betroffenes Gebiet ist nach ueberwiegender Auffassung nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt. Spaetestens dann, wenn diese Reise negative Auswirkungen bis weit in die Privatsphaere hat (Quarantaene, aber auch schon die Testpflicht [koerperlicher Eingriff!] duerfte ausreichen), ist eine andere Ansicht nicht mehr vertretbar.
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.900
4.510
Hamburg
Aber dass Quarantäne mehr bedeutet als Home Office ist Dir schon klar? Das heißt mit gesamtem Haushalt zu Hause bleiben. Nicht raus zum Einkaufen, nicht raus zum Sport, nicht mal raus zu einem Spaziergang. Die eigene Wohnung als Gefängnis. Quarantäne ist sch****.

Ja, ist mir klar. Aber wie gesagt, in Risikogebiete reisen mMn nur die die müssen, oder dort sind wenn als solches deklariert.

Reisen im Allgemeinen wird mit Sicherheit bis mindestens Mitte nächstes Jahr kein Vergnügen, egal ob Risikogebiet oder nicht.

Und natürlich kommt es auf Jobumfeld und Arbeitgeber an. Uns wurde ja schon gesagt dass Reisen außerhalb Deutschlands bis nächstes Jahr quasi zu unterlassen sind.

Und wie gedacht, hat die EU vor einer Stunde alle informiert dass auf digital umgestellt wird. Im Oktober eine Veranstaltung bei der derzeitigen Corona Lage in Brüssel, wäre definitiv ein falsches Signal gewesen.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
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Schon die Anordnung einer Reise in ein von einer Reisewarnung des AA betroffenes Gebiet ist nach ueberwiegender Auffassung nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt. Spaetestens dann, wenn diese Reise negative Auswirkungen bis weit in die Privatsphaere hat (Quarantaene, aber auch schon die Testpflicht [koerperlicher Eingriff!] duerfte ausreichen), ist eine andere Ansicht nicht mehr vertretbar.

Dann lassen sich aktuell also mehr oder weniger keinerlei Dienstreisen mehr anordnen - das dürfte dem Klima und der Wirtschaft gut tun - oder auch nicht.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.940
BRU
Ja, ist mir klar. Aber wie gesagt, in Risikogebiete reisen mMn nur die die müssen, oder dort sind wenn als solches deklariert.

Reisen im Allgemeinen wird mit Sicherheit bis mindestens Mitte nächstes Jahr kein Vergnügen, egal ob Risikogebiet oder nicht.

Grundsätzlich gebe ich Dir ja recht. Nur bei "Risikogebiet" denkt man halt üblicherweise an Kriegsgebiete o.ä., und nicht an Belgien, Luxemburg oder Spanien....

Und es geht auch nicht ums Vergnügen. Nur wenn damit selbst Reisen innerhalb der EU wieder mehr oder weniger unmöglich werden, wo normalerweise Personenfreizügigkeit herrscht und Reise für viele Alltag ist, egal, ob beruflich oder privat, ist das für mich einfach nur mehr unverhältnismäßig.

Ansonsten denke ich auch, dass an Veranstaltungen in BRU das meiste (wieder) digital stattfinden wird. Wobei da aber zusätzlich zum Reisen auch noch das Problem der "Massenveranstaltung" dazu kommt. Was selbst bei Einhaltung von Abstand ein Risiko ist.
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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953
Schon die Anordnung einer Reise in ein von einer Reisewarnung des AA betroffenes Gebiet ist nach ueberwiegender Auffassung nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt. Spaetestens dann, wenn diese Reise negative Auswirkungen bis weit in die Privatsphaere hat (Quarantaene, aber auch schon die Testpflicht [koerperlicher Eingriff!] duerfte ausreichen), ist eine andere Ansicht nicht mehr vertretbar.

Soweit ich es im beruflichen Umfeld mitbekomme, ist Reisewarnung+Quarantänepflicht faktisch ein absoluter Killer für selbst wichtige berufliche Reisen. Sprich: Das will praktisch kaum ein Vorgesetzer / Arbeitgeber mehr verantworten, selbst wenn es der Arbeitnehmer machen würde. Ich hab da gerade einen Fall mit Englandbezug mitbekommen. Der benötigte Spezialist käme aus den Niederlanden. Tja, zumindest teilweise erproben die gerade den vorgezogenen Brexit...
 
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chris_flyer

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08.06.2015
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Wiesloch,FRA,STR
Soweit ich es im beruflichen Umfeld mitbekomme, ist Reisewarnung+Quarantänepflicht faktisch ein absoluter Killer für selbst wichtige berufliche Reisen. Sprich: Das will praktisch kaum ein Vorgesetzer / Arbeitgeber mehr verantworten, selbst wenn es der Arbeitnehmer machen würde. Ich hab da gerade einen Fall mit Englandbezug mitbekommen. Der benötigte Spezialist käme aus den Niederlanden. Tja, zumindest teilweise erproben die gerade den vorgezogenen Brexit...

Bei und wird es so gehandhabt, dass zum Beispiel Servicetechniker im Home Office weiterbezahlt werden bzw. der Test gemacht wird.
Das ist immer noch günstiger als ein Ausfall der Maschinen beim Kunden, da wir nur mit laufenden Maschinen Geld verdienen. ( Subskription-Modell bzw. Abo)

Aber gut, die Liste der Risikoliste und da wo man überhaupt einreisen kann halten sich ja eher in Grenzen.
Unaufschiebare/beruflichbedingte Reisende, die innerhalb von 48 Stunden ihre Arbeit erledigt haben, sind ja ohnehin von der Quarantänepflicht ausgenommen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.568
9.940
BRU
Unaufschiebare/beruflichbedingte Reisende, die innerhalb von 48 Stunden erledigt wurden, sind ja ohnehin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Das gilt aber doch nur für den Deutschen, der für weniger als 48h im Risikogebiet ist. Nicht aber - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - für den französischen Servicetechniker aus Paris, der eine Maschine in Deutschland reparieren müsste. Oder gibt es eine ähnliche Regelung auch für weniger als 48h in Deutschland?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Das gilt aber doch nur für den Deutschen, der für weniger als 48h im Risikogebiet ist. Nicht aber - um bei Deinem Beispiel zu bleiben - für den französischen Servicetechniker aus Paris, der eine Maschine in Deutschland reparieren müsste. Oder gibt es eine ähnliche Regelung auch für weniger als 48h in Deutschland?

Für BW gilt:
§ 2 Ausnahmen

(1) Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen,



....
4. die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung veranlasst in das Bundesgebiet einreisen, oder...
Also die Servicetechniker aus dem Ausland dürfen ohne Probleme in Baden-Württemberg einreisen und ohne Quarantäne sofort arbeiten.
Jetzt hat man aber 16 verschiedene Ein- und Ausreise VO, was es sicherlich kompliziert macht.

Jetzt wäre es interessant zu wissen, was für die Einreise in Belgien, Frankreich und Co. für eben diese beruflichbedingten Reisen gilt.
Was gilt also für Franzosen, die in einem Risikogebiet auf Einsatz waren ?

Man muss also min. zwei Corona-Verordnungen beflogen.
BW ist da sehr freundlich, wie das im Ausland, keine Ahnung.
 
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Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Das ist das Problem. Die Liste der Risikogebiete umfasst die gesamte Welt minus ein paar Ausnahmen. Und sind ist beispielsweise auch die Seychellen drauf, die EINEN aktiven Fall haben.

Umgekehrt sind neben dem schon erwähnten Ruanda auch Uganda und Botswana als einzige Länder in Afrika kein Risikogebiet, obwohl dort zuletzt die Infektionszahlen auch wieder stiegen. In Uganda gibt es zudem eine komplette Ein- und Ausreisesperre. Gibt es da eine "Africa-connection" beim RKI?
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.119
13.980
Trans Balkan Express
Umgekehrt sind neben dem schon erwähnten Ruanda auch Uganda und Botswana als einzige Länder in Afrika kein Risikogebiet, obwohl dort zuletzt die Infektionszahlen auch wieder stiegen. In Uganda gibt es zudem eine komplette Ein- und Ausreisesperre. Gibt es da eine "Africa-connection" beim RKI?

Es gab vor dem Völkermord in Ruanda eine so genannte Hutu-Connection nach Deutschland, wobei die Details bislang noch nicht vollständig aufgeklärt wurden. Deutschland war auch in den 1990ern ein beliebter Rückzugsort von FDLR-Extremisten.

Außerdem gibt es eine Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda seit der Zeit von Habyarimana. Seit Kagame an der Macht ist, darf das deutsch-ruandische Verhältnis wohl als abgekühlt gelten. Insbesondere seitdem Kagames Protokollchefin im Jahr 2008 bei der Vorbereitung eines Staatsbesuchs von Kagame in Frankfurt festgenommen und nach Frankreich ausgeliefert wurde, weil man ihr eine Beteiligung am Flugzeugabschuss Habyarimanas vorgeworfen hat. Ich glaube nicht, dass es da aktuelle Verbindungen nach Deutschland gibt. Vielmehr zeigt man ja gerne wegen angeblich fehlender Rechtsstaatlichkeit bei der Vergangenheitsbewältigung mit dem Finger auf Ruanda und die RPF.

Der Druck, Ruanda von der Liste zu nehmen, kommt wohl eher aus Belgien oder Frankreich.

Allerdings hatte ich bislang den Eindruck, dass Ruanda bei der Bekämpfung der Covid-19-Krise vieles richtig macht.

Zu Uganda kann ich nichts sagen.
 
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goldi99

Aktives Mitglied
30.07.2014
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Ile-de-France (Paris) und Provence-Alpes-Côte d‘Azur sind jetzt Risikogebiet mit Reisewarnung durch das Auswärtige Amt.

Und das könnte mir einen Strich durch die Urlaubsplanung machen...
Gedacht war Ein Flur FRA-CDG-ORY-RUN.

Jetzt ist die Frage wie Gesundheitsämter die Thematik mit der Durchreise sehen. Umstieg am Flughafen zählt nicht als Aufenthalt im Risikogebiet. Und in der Verordnung steht folgdendes:
Wenn ich eigentlich nicht aus einem Risikogebiet komme, dort aber während meines Rückflugs zwischenlande und umsteige, falle ich dann auch unter die Quarantänebestimmungen?
Nein. Die Durchreise durch ein Risikogebiet (konkret: unverzügliches Umsteigen am Flughafen) stellt keinen Aufenthalt im Risikogebiet dar.

Wäre in dem Fall Grundsätzlich ja auch "nur" eine Durchreise. Man muss natürlich dann noch von einem zum anderen Flughafen... Da hilft wohl nur mal die Coronahotline anrufen.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
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673
Sachsen
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alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.203
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MUC
Schon die Anordnung einer Reise in ein von einer Reisewarnung des AA betroffenes Gebiet ist nach ueberwiegender Auffassung nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt.

Interessant, zumindest für mich als juristischen Laien, da die Reisewarnungen des AA ja ausdrücklich nur für "nicht notwendige, touristische Reisen" gelten.


Also wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es im 2021 wieder alles gut sein wird, und man USA wie zuvor geniessen kann?

5,99 Prozent (hatten wir diese Frage nicht schon mal?) :p
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Interessant, zumindest für mich als juristischen Laien, da die Reisewarnungen des AA ja ausdrücklich nur für "nicht notwendige, touristische Reisen" gelten.

Der Arbeitgeber wird eine solche Anordnung schon aus Fürsorgegründen tunlichst unterlassen. Und auch, um sich selbst im Falle einer Infizierung des Arbeitnehmers nicht finanziellen Forderungen und Besuchen der Gewerbeaufsicht auszusetzen. Maßgeblich ist insbesondere, dass es sich lt. RKI um ein Risikogebiet handelt.

Bei uns ist das ganz strikt: Risikogebiete sind No-Go-Areas. Womit wahrscheinlich meine dienstliche Parisreise Anfang September verschoben werden muss.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.650
7.687
Warum ist Japan kein Risikogebiet?

laut JHU hatte Japan in den letzten sieben Tagen knapp 6600 Neufälle. Das macht so ca. 5,3 Neufälle auf 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Vermutlich ist das gering genug, um nicht als Risikogebiet zu gelten.
Auch die sonstigen Faktoren sollten keinen Grund abgeben, außer vielleicht, dass die meisten Nichtjapaner sowieso nicht reinkommen.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Unaufschiebare/beruflichbedingte Reisende, die innerhalb von 48 Stunden ihre Arbeit erledigt haben, sind ja ohnehin von der Quarantänepflicht ausgenommen.

An sich eine vernünftige Regelung, die kurze spontane Geschäftsreisen ermöglicht, weil man danach bei Rückkehr in Deutschland nicht erstmal 14 Tage in Quarantäne muss.

Leider jedoch gilt dies so nicht bundesweit, da die diesbezüglichen Verordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren, und diese sinnvolle Regelung nicht überall enthalten ist.

Weil die Verordnungen von Politikern, Bürokraten und Beamten konstruiert wurden, also einer Klasse, die weder eine Vorstellung vom regulären Arbeits- und Wirtschaftsleben hat noch davon, dass der Normalfall für die restliche arbeitende und produktive Bevölkerung derjenige ist, dass man etwas selbst erwirtschaften muss, zB. auch mittels spontaner Geschäftsreisen ins Ausland mit umgehender Rückkehr, statt wie sie bequem, ohne Erwerbsdruck und abgesichert von der Leistung anderer, dh. deren Steuergeld, zu leben.

Der Wahnsinn findet seine Fortsetzung in der heute verkündeten, geplanten Abkehr von den Pflichttests direkt bei der Rückehr durch Ersatz einer ausnahmslosen direkten Quarantäne-Pflicht, die mindestens 5 bis 7 Tage andauert, weil der (erste) Test nun erst frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf und man dann ja auch noch 1 bis 2 Tage auf das Testergebnis wartet.

Offenbar ist keinem unserer Bürokraten und Apparatschiks aufgefallen, dass das einem faktischen Reiseverbot gleichkommt, zumindest von Reisen mehrmals innerhalb kurzer Abstände. Denn faktisch kann man dadurch nun nur noch in Abständen von mindestens 6 bis 7 Tagen in ein Risikogebiet reisen, womit beispielsweise der geschäftliche Vielflieger, der bisher jeweils Montags und Donnerstag einen Flug dorthin mit umgehendem Rückflug hatte, de facto eine Art (teilweises) Reiseverbot erhält.

Dasselbe gilt auch für private Szenarien, zB. wenn jemand ein schwer erkranktes Familien-Mitglied im Risiko-Gebiet, das nach Auskunft der Ärzte nur noch etwa 3 Monate zu leben hat, verständlicherweise jeweils das Wochenende über besuchen möchte - was dadurch ebenso nicht mehr möglich wäre.

Denn wenn der Hinflug beispielweise am Freitag Nachmittag gehen soll (bzw. muss!), bei einer Rückkehr am Sonntag Abend, so wäre ab dann für die nächsten 5 Tage nicht nur Zwangsquarantäne angesagt, sondern der nächste Flugtermin (am kommenden Freitag) der Folge-Reise nicht mehr möglich, denn der die Quarantäne (bei negativem Ergebnis) unterbrechende Test wäre nach der neuen Regelung ja erst 5 Tage später möglich, also frühestens am (nächsten) Freitag Abend, wobei es bei den meisten Teststationen ab dann auch noch 1 bis 2 Tage dauert, bis das Testergebnis da ist, mit der Folge, dass die nächste Ausreise erst am Samstag oder Sonntag möglich wäre, weil man ja vorher dafür nicht aus der Quarantäne heraus darf!

Hinzu kommt, dass in dem Beispielfall die betreffende Person mit der wöchentlichen Reise quasi GAR NICHT mehr aus der Quarantäne rauskäme, sondern durch die geplante neue Regelung "Quarantäne-Unterbrechung nur bzw. erst nach negativem Testergebnis des Tests, der allerdings frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf" ununterbrochen in der Quarantäne versauern müsste, in einer Art Endlosschleife, nur jeweils kurz unterbrochen durch die 1 bis 2 Tage, die er (wieder) im Risikogebiet ist!

Man kann nur hoffen, dass dieser Irrsinn noch erkannt wird, oder spätestens ein Gericht dies kippt.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
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Wiesloch,FRA,STR
Dasselbe gilt auch für private Szenarien, zB. wenn jemand ein schwer erkranktes Familien-Mitglied im Risiko-Gebiet, das nach Auskunft der Ärzte nur noch etwa 3 Monate zu leben hat, verständlicherweise jeweils das Wochenende über besuchen möchte - was dadurch ebenso nicht mehr möglich wäre.

Denn wenn der Hinflug beispielweise am Freitag Nachmittag gehen soll (bzw. muss!), bei einer Rückkehr am Sonntag Abend, so wäre ab dann für die nächsten 5 Tage nicht nur Zwangsquarantäne angesagt, sondern der nächste Flugtermin (am kommenden Freitag) der Folge-Reise nicht mehr möglich, denn der die Quarantäne (bei negativem Ergebnis) unterbrechende Test wäre nach der neuen Regelung ja erst 5 Tage später möglich, also frühestens am (nächsten) Freitag Abend, wobei es bei den meisten Teststationen ab dann auch noch 1 bis 2 Tage dauert, bis das Testergebnis da ist, mit der Folge, dass die nächste Ausreise erst am Samstag oder Sonntag möglich wäre, weil man ja vorher dafür nicht aus der Quarantäne heraus darf!

Hinzu kommt, dass in dem Beispielfall die betreffende Person mit der wöchentlichen Reise quasi GAR NICHT mehr aus der Quarantäne rauskäme, sondern durch die geplante neue Regelung "Quarantäne-Unterbrechung nur bzw. erst nach negativem Testergebnis des Tests, der allerdings frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf" ununterbrochen in der Quarantäne versauern müsste, in einer Art Endlosschleife, nur jeweils kurz unterbrochen durch die 1 bis 2 Tage, die er (wieder) im Risikogebiet ist!

Man kann nur hoffen, dass dieser Irrsinn noch erkannt wird, oder spätestens ein Gericht dies kippt.

Auch dafür gibt es bereits Ausnahmen:
...die sich weniger als 48 Stunden oder zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst im Ausland aufgehalten haben, oder Personen, die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; hierzu zählen insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, ein Umgangsrecht, der Besuch des nicht unter dem gleichen Dach wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen oder Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen.
Die MPs der Länder beraten sich ja zurzeit. Wollen wir mal hoffen, dass einheitliche Regeln kommen. Bei der Einreise ist man sich soweit einig, es einheitlich zu regeln. Damit sollten auch bundesweit die Ausnahmen gelten.

Aktuell gilt doch sowieso, dass man 14 Tage in Quarantäne muss, wer keinen Test vorlegen kann und aus einem Risikogebiet kommt.
Insofern wäre es doch eine Verbesserung, nur noch fünf bis sieben Tage in Quarantäne zu müssen.

Was gilt dann aber, wenn man schon vorher einen Test gemacht hat, der negativ war und dann nicht akzeptiert wird, da man fünf Tage später nochmal testen lassen muss ?
Das ist dann wieder ein Fall für die Verwaltungsgerichte.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.080
850
Aktuell gilt doch sowieso, dass man 14 Tage in Quarantäne muss, wer keinen Test vorlegen kann und aus einem Risikogebiet kommt. Insofern wäre es doch eine Verbesserung, nur noch fünf bis sieben Tage in Quarantäne zu müssen.

Dies kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn meines Erachtens ist es genau umgekehrt, dh. die Situation verschlechtert sich! Denn aktuell kann ich mir durch einen negativen Test, der sofort bei Rückreise (Ankunft) vorgenommen wird, die Quarantäne komplett ersparen (bzw. dauert diese maximal so lange bis das negative Testergebnis da ist), künftig muss ich immer und grundsätzlich mindestens 5 bis 7 Tage in Quarantäne, da ein Test direkt nach Rückkehr nicht mehr anerkannt wird, sondern erst frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf, und ich bis dahin definitiv in Qurantäne muss (+ die Zeit bis zum Eintreffen des Testergebnisses, realiter also 6 bis 7 Tage).
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.053
3.301
FRA
Dies kann ich nicht ganz nachvollziehen, denn meines Erachtens ist es genau umgekehrt, dh. die Situation verschlechtert sich! Denn aktuell kann ich mir durch einen negativen Test, der sofort bei Rückreise (Ankunft) vorgenommen wird, die Quarantäne komplett ersparen (bzw. dauert diese maximal so lange bis das negative Testergebnis da ist), künftig muss ich immer und grundsätzlich mindestens 5 bis 7 Tage in Quarantäne, da ein Test direkt nach Rückkehr nicht mehr anerkannt wird, sondern erst frühestens 5 Tage nach Rückkehr erfolgen darf, und ich bis dahin definitiv in Qurantäne muss (+ die Zeit bis zum Eintreffen des Testergebnisses, realiter also 6 bis 7 Tage).

So ist es. Das killt auch bei den Letzten die Lust auf Kurztrips in den Herbstferien. Mit den Erweiterungen in Frankreich bleibt ja bald nicht mehr viel uebrig. Gestern im Flieger nach Dubrovnik sassen noch ca.25 Paxe. Airport wie ausgestorben. Denke das sind schon erste Auswirkungen der ganzen Misere. Vielleicht kann ja Mal einer von Fliegern nach Spanien berichten ob da auch weniger los ist.