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btw: Warum checkt man eigentlich nicht online ein, wenn's so wichtig ist, auf dem Flug mitzukommen?
Bei der Sachlage muß man schon ziemlich suchen, um den Passagieren noch irgend was vorhalten zu wollen.
Mal so als Hinweis:
1. Es gibt überhaupt keine grundsätzliche Verpflichtung, einzuchecken. Ein eingecheckter Passagier hat auch kein stärkeres Recht, mitgenommen zu werden. Der Passagier kauft verbindlich eine Beförderung und wenn er sich dann rechtzeitig einfindet, ist die Airline in der Pflicht, weiter nix.
2. Ein Check-in ist keine Garantie, daß die Airline dich nicht trotzdem bei Überbuchung stehen läßt. Die Airline entscheidet, wen sie stehen läßt und trägt daraus dann die Konsequenzen. Du kannst nicht (rechlich schlüssig) argumentieren, daß Du wegen des Check-ins Vorrang hast. Du kannst nur mit Deinem Vertrag und dem aus ihrem Vertragsbuch entstehenden Schaden argumentieren.
Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch zur dem Mandat! Das kann nicht ganz einfach gewesen sein, das zu erhalten. Scheint mir eine fast ideale Konstellation zu sein hier. Können die beiden Passagiere belegen, daß ihnen beim Versäumen des Termins ein gleichwertiger Schaden entstanden wäre? Wäre für mich die einzige mögliche Argumentation für die Airline noch...
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