Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
932
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btw: Warum checkt man eigentlich nicht online ein, wenn's so wichtig ist, auf dem Flug mitzukommen?

Bei der Sachlage muß man schon ziemlich suchen, um den Passagieren noch irgend was vorhalten zu wollen.

Mal so als Hinweis:
1. Es gibt überhaupt keine grundsätzliche Verpflichtung, einzuchecken. Ein eingecheckter Passagier hat auch kein stärkeres Recht, mitgenommen zu werden. Der Passagier kauft verbindlich eine Beförderung und wenn er sich dann rechtzeitig einfindet, ist die Airline in der Pflicht, weiter nix.

2. Ein Check-in ist keine Garantie, daß die Airline dich nicht trotzdem bei Überbuchung stehen läßt. Die Airline entscheidet, wen sie stehen läßt und trägt daraus dann die Konsequenzen. Du kannst nicht (rechlich schlüssig) argumentieren, daß Du wegen des Check-ins Vorrang hast. Du kannst nur mit Deinem Vertrag und dem aus ihrem Vertragsbuch entstehenden Schaden argumentieren.

Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch zur dem Mandat! Das kann nicht ganz einfach gewesen sein, das zu erhalten. Scheint mir eine fast ideale Konstellation zu sein hier. Können die beiden Passagiere belegen, daß ihnen beim Versäumen des Termins ein gleichwertiger Schaden entstanden wäre? Wäre für mich die einzige mögliche Argumentation für die Airline noch...
 
Zuletzt bearbeitet:

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.064
31.255
MUC
Falls der Kläger gewinnt, wird das zwar eine gewisse Wirkungen nach außen haben, aber nichts an dem systematischen Überbuchungen ändern, da dies insgesamt trozdem profitabler ist.
Auch wenn ein möglicher Klageerfolg bekannt würde, wird es trotzdem ein absoluter Einzellfall bleiben, dass jemand für solche
Kosten in Vorkasse geht imho.

Ein Klageerfolg dürfte aber zumindest bei der beklagten Airline sicherstellen, dass man sich in Zukunft etwas mehr Mühe gibt, nach Freiwilligen zu suchen, die ihren Platz für eine (kleine) Prämie anderen Passagieren überlassen. Insofern ist die Klage zu begrüßen und ich hoffe auch, dass diese erfolgreich sein wird.
 

lance89

Erfahrenes Mitglied
28.01.2014
423
651
Spannende Ansicht.
Darf ich fragen, was Du ins Verhältnis setzt, wenn Du von verhältnismäßig sprichst?
- Den Ticketpreis und die Ersatzflugkosten?
- Die gesamten Einnahmen aus dem Flugbetrieb der Airlines an einem einzigen Tag und die Kosten, die hier die Folgen der Überbuchung ausgelöst hat?
- Der drohende Schaden bei Versäumnis des Termins und die Ersatzflugkosten?

Bei Letzterem: Wie würdest Du den Schaden bei einem Passagier bewerten, der z.B. zu einer universitären Prüfung anreist und im Falle des Versäumnisses ein weiteres Semester auf seine Prüfung warten muss?

Ist eine gute Frage, ich würde sagen den Ticketpreis, die Ersatzflugkosten und eventuelle Unterbringungskosten die entstehen könnten. Dabei ist es in meinen Augen jedoch nicht mehr im Verhältnis einen Privatjet zu mieten um zum Ziel zu kommen, wie ich es auch nicht mehr verhältnismäßig fände z.b. selber den Flug Düsseldorf-New York-Palma zu buchen. (Nur ein Beispiel)

Selber muss ich sagen, das ich weder ein Jurist bin und mich auch nicht wirklich super gut mit dem Flugrecht auskenne.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.902
4.263
Ich bin auch kein Jurist. Vielleicht finde ich es gerade deswegen gut, dass es Leute gibt die dem vermeintlich Stärkeren zeigen, wo die Grenzen sind.
Das Fluggesellschaften alle Flüge überbuchen, zeigt ja schon, dass es im Prinzip Methode hat, dass sie ihre Verträge eigentlich gar nicht einhalten wollen. Schön wenn sie daran mal wieder erinnert werden..
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.687
10.356
HAM
Hat hier keiner die Frage gestellt, was der "immens wichtige Termine" auf Malle war? :confused:
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
932
ich würde sagen den Ticketpreis, die Ersatzflugkosten und eventuelle Unterbringungskosten die entstehen könnten.

Das heißt, du möchtest den Schadensersatz auch bei grob fahrlässigem Verhalten (liegt hier ja klar vor, das Verhalten der Airline ist nahezu vorsätzlich, da sie bei der Überbuchung billigend in Kauf nimmt, Leute stehen zu lassen) auf z.B. 300% des Ticketpreises begrenzen?

Paßt halt überhaupt nicht in unser Rechtsystem. Wenn ich auf dem Gehsteig stolpere (was höchstens leicht fahrlässig ist) und mit meiner Visage in die Tür eines sündhaft teuren Ferrari rein donnere, muß ich trotz Zahnschmerzen dem die teure Lackierung seines Autoteiles bezahlen. Einfach weil ich den Schaden (leicht) fahrlässig verursacht habe. Kann ich auch nicht sagen: Sorry, ich bezahl Dir die Kosten, um die Tür eines Fiats auszubeulen, hättest ja keine so teure Angeberkiste fahren müssen. Und erst recht nicht die in meinen Fallweg parken müssen.

ach, beim Schampus LG Düsseldorf. So befangen wie der Laden gegen Airlines wirkt,

Viel schlimmer noch! Die Kammer hat ihm sogar schon in einem anderen Fall signalisiert, daß sie durchaus auch einen Learjet noch angemessen findet. Das ist jetzt schon gut ausgesucht. Chapeau. Und schade, daß das kein Transatlantikflug war. Hätte den Lerneffekt der Airline vergrößert...

Das Fluggesellschaften alle Flüge überbuchen, zeigt ja schon, dass es im Prinzip Methode hat, dass sie ihre Verträge eigentlich gar nicht einhalten wollen.

Jein. Der Leerverkauf (den so eine Überbuchung faktisch darstellt), ist an sich kein Problem. Das würde ich jeder Airline und auch jedem Geschäftsmann allgemein zugestehen. Nur darf und muß man dann erwarten können, daß sie eben - wenn es Not tut - auch entsprechend kurzfristig eindecken und liefern. Zu den Preisen, die das dann im ungünstigsten Falle eben mit sich bringt.

Sprich die Airline muß eben genug Freiwillige finden. Und gelingt ihnen das nicht, müssen sie eben den Learjet ranholen. Was die Airline gemacht hat, ist "guck mal wo du bleibst, wir pfeifen auf den Vertrag". Und das geht nicht. Was diese Airline jetzt eben was kosten wird.
 
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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.021
1.110
Hübscher Fall. In dem Zusammenhang greife ich aber einen kleinen Nebenkriegsschauplatz auf:

..........
- Der drohende Schaden bei Versäumnis des Termins und die Ersatzflugkosten?

Bei Letzterem: Wie würdest Du den Schaden bei einem Passagier bewerten, der z.B. zu einer universitären Prüfung anreist und im Falle des Versäumnisses ein weiteres Semester auf seine Prüfung warten muss?

Ich habe mich schon immer gefragt, warum das ganze Thema Entschädigung bei IDB oder Verspätung sich immer nur um den eigentlichen Flug und unmittelbar damit zusammenhängende Faktoren wie Übernachtungskosten dreht. Nie wird über weitere Schäden durch Verspätungen diskutiert. Ich habe mich als juristischer Laie immer gefragt, ob es da irgendwas gibt, was weitergehende Ansprüche systematisch ausschließt. Deine Andeutung hier scheint meinem Gefühl Recht zu geben, dass es so einen prinzipiellen Schadenersatzausschluss nicht gibt, oder?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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3.682
Düsseldorf
www.drboese.de
Nein, so einen Ausschluss gibt's nicht. Die VO will dem Fluggast nur die Schwierigkeit nehmen, schuldhafte Pflichtverletzungen und konkrete Schäden nachzuweisen und entschädigt daher pauschal mit "vermuteten Verschulden" (ja, passt nicht ganz, aber...).


Zu den obigen Fragen: Ich würde sogar bei einem reinen Urlaubsflug überlegen, warum der Passagier darauf zu verweisen ist, am Folgetag zu fliegen, statt sich eine Ersatzbeförderung zu buchen. Das Luftfahrtunternehmen hat hier keinerlei Hilfestellungen erbracht, um den Passagieren eine rechtzeitige Anreise zu ermöglichen, da sehe ich dann für § 254 BGB (wird natürlich kommen) wenig Raum
 
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lance89

Erfahrenes Mitglied
28.01.2014
423
651
Paßt halt überhaupt nicht in unser Rechtsystem. Wenn ich auf dem Gehsteig stolpere (was höchstens leicht fahrlässig ist) und mit meiner Visage in die Tür eines sündhaft teuren Ferrari rein donnere, muß ich trotz Zahnschmerzen dem die teure Lackierung seines Autoteiles bezahlen. Einfach weil ich den Schaden (leicht) fahrlässig verursacht habe. Kann ich auch nicht sagen: Sorry, ich bezahl Dir die Kosten, um die Tür eines Fiats auszubeulen, hättest ja keine so teure Angeberkiste fahren müssen. Und erst recht nicht die in meinen Fallweg parken müssen.
Vielen Dank für deine Erläuterungen, mir ist jetzt klar was du meinst.
Trotzdem bin ich nicht ganz einverstanden, wenn ich jetzt dein Beispiel nehme, müsste der Verunfallte nicht eine Türe für einen Ferrari zahlen, sondern eine "Raumschifftüre" für den Ferrari.
Oder habe ich trozdem etwas nicht verstanden?


Zu den obigen Fragen: Ich würde sogar bei einem reinen Urlaubsflug überlegen, warum der Passagier darauf zu verweisen ist, am Folgetag zu fliegen, statt sich eine Ersatzbeförderung zu buchen. Das Luftfahrtunternehmen hat hier keinerlei Hilfestellungen erbracht, um den Passagieren eine rechtzeitige Anreise zu ermöglichen, da sehe ich dann für § 254 BGB (wird natürlich kommen) wenig Raum
Die Frage die ich mir stelle ist, was ist eine verhältnismässige Ersatzbeförderung? Da sollten doch Grenzen sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Die Frage die ich mir stelle ist, was ist eine verhältnismässige Ersatzbeförderung? Da sollten doch Grenzen sein.
Für eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung? Trotz Ankündigung, dass die Anreise für einen sehr wichtigen Termin rechtzeitig erforderlich ist? Obwohl eine (mögliche) Umbuchung auf eine andere Linienverbindung verweigert wurde? Obwohl kein Freiwilliger gesucht wurde? Obwohl den Passagieren nicht geholfen wurde, eine anderweitige rechtzeitige Verbindung zum Endziel zu erhalten? Obwohl man in einem Bereich Verträge schließt in dem Bewusstsein, sie nicht erfüllen zu können, in dem massive Mehrkosten entstehen können?

Ich sehe die happigen Mehrkosten auf der einen Seite, aber auch die Vielzahl von (teils vorsätzlichen) Pflichtverletzungen im Rahmen der Beförderungsverweigerung.
 

lance89

Erfahrenes Mitglied
28.01.2014
423
651
Für eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung? Trotz Ankündigung, dass die Anreise für einen sehr wichtigen Termin rechtzeitig erforderlich ist? Obwohl eine (mögliche) Umbuchung auf eine andere Linienverbindung verweigert wurde? Obwohl kein Freiwilliger gesucht wurde? Obwohl den Passagieren nicht geholfen wurde, eine anderweitige rechtzeitige Verbindung zum Endziel zu erhalten? Obwohl man in einem Bereich Verträge schließt in dem Bewusstsein, sie nicht erfüllen zu können, in dem massive Mehrkosten entstehen können?

Ich sehe die happigen Mehrkosten auf der einen Seite, aber auch die Vielzahl von (teils vorsätzlichen) Pflichtverletzungen im Rahmen der Beförderungsverweigerung.

Mir ist klar, das die Airline massive Vertragspflichtverletzungen machte, und dies möchte ich auch nicht schönreden oder gar unterstützen. (Und da sollte es, wohl vom Staat her, bessere Regeln geben, das dies nicht mehr passiert.)
Aber gibt es mir das Recht, in dem Fall die Strecke dann mit einem Privatjet die Strecke zu fliegen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Aber gibt es mir das Recht, in dem Fall die Strecke dann mit einem Privatjet die Strecke zu fliegen?
So kategorisch nicht. So hätte man durchaus auch einen anderen Linienflug nehmen können (was ja auch viele Airlines nicht gerne gewähren und dann erst vor Gericht zur Kostenerstattung verklagt werden müssen). hier gab es aber keinen Linienflug mehr der - das mag der Sonderfall hier sein - rechtzeitig das Ziel erreicht hätte.

Meine Idee war es noch, auf Hahn Air auszuweichen, das wäre auch happig teuer geworden, aber nur ein Bruchteil der nun angefallenen Kosten. Die hatten aber ihren Freitagsflug nach PMI coronabedingt gerade nicht im Programm.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.190
1.790
KUL (bye bye HAM)
@kexbox: korrigiere mich bitte wenn ich das falsch interpretiere:

Besagter "wichtiger" Termin, ist im Rahmen der Bewertung des Sachverhaltes irrelevant, da nicht Vertragsbestandteil. Daher ist es fuer das Vertragsverhaeltnis zwischen Airline und Passagier unerheblich, ob selbiger die Beurkundung eines wichtigen Geschaeftes an dem neben einem entsprechenden Vermoegenseffekt auch noch 1000 Arbeitsplaetze haengen oder das Sommergrillen im Saunaclub Ma Cheri in Andratx war. Selbstverstaendlich klingt es in der Argumentation zur Rechtfertigung der Massnahme Privatjet besser wenn man sagen kann "der Mandant hatte ja keine andere Chance, um weitere Schaeden zu verhindern", aber schlussendlich geht es nur um das isolierte Verhaeltnis der Parteien.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
15.724
13.954
IAH & HAM
Ich persoenlich finde es auch eine übertriebe Forderung, aber das ist eine persoenliche Meinung. Gleichzeitig finde ich es eine spannende Angelegenheit und werde dem Fall sicher folgen. Am Ende entscheidet immer das Gericht, aber es bedarf auch gleichzeitig immer jemanden der bereit ist das durchzuziehen. Chapeau!
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.262
322
Für eine vorsätzliche Vertragspflichtverletzung? Trotz Ankündigung, dass die Anreise für einen sehr wichtigen Termin rechtzeitig erforderlich ist?

Wo denn? Bei der Buchung und das stand dann auch als RC im PNR? So als Beispiel.
Hätte das zB da drinne gestanden, hätte auch ggfl das Personal am Airport anders gehandelt. Vielleicht, vielleicht aber auch nicht aber die Wichtigkeit wäre dann schon vorher dokumentiert und nicht erst am Airport. Denn irgendwie haben aktuelle alle PMI Paxe ja ultrawichtige Termine auf Malle...
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.701
1.876
Wo denn? Bei der Buchung und das stand dann auch als RC im PNR? So als Beispiel.
Hätte das zB da drinne gestanden, hätte auch ggfl das Personal am Airport anders gehandelt. Vielleicht, vielleicht aber auch nicht aber die Wichtigkeit wäre dann schon vorher dokumentiert und nicht erst am Airport. Denn irgendwie haben aktuelle alle PMI Paxe ja ultrawichtige Termine auf Malle...


Muss ich wirklich gegenüber der Airline alles offen legen? Ich meine die Airline ist mir gegenüber öfters eben nicht offen und ehrlich in ihren Auskünften. Nur so als Beispiel, noch vor der Coronakriese hatte ich einen Flug AAA-BBB-CCC. Als ich dann das Onlinecheck-in durchführte wurde mir nur die Mitteilung eingeblendet: "Einer Ihrer Flüge ist überbucht. Wir suchen Feiwillige, die bereit sind einen anderen Flug zu nehmen. .....(hier steht noch weiterer Text zum einfinden am Flughafen etc.) " Ich habe einen Moment überlegt, dass ich CCC nicht unbedingt pünktlich erreichen muss, da es eine touristische Reise war und die Wettervorhersage nicht toll war. Aber weder war klar, welcher Flug überbucht war noch wann ich dann voraussichtlich an meinem Ziel bin. Komme ich noch am gleichen Tag an, etc.? Und unter solchen Voraussetzungen erwartest du, dass ich im Servicecenter anrufe und da einen ultra wichtigen Termin in die PNR eintragen lasse? Vielleicht sogar noch sage, wie hoch mein Schaden im Falle des verpassen des Fluges ist? Es reicht doch, wenn ich das offen lege, wenn ich merke, dass mein Plan schief läuft, weil die Fluggesellschaft vorsätzlich überbucht. Also in dem Moment in dem ich die Standby Boardkarten erhalte, muss ich anzeigen, dass ein wichtiger Termin ansteht, der im Falle eines verpassen massive Schadensersatzforderungen für die Airline nach sich zieht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Wie stellt man am Counter in der Kürze der Zeit eigentlich klar, dass man irgendwo besonders dringend hin muss? Und wer am Counter soll das nachvollziehen können?

Ansonsten kann man die Entschädigungen der EU261 gerne von den Pauschalen auf „x mal den in der EU versteuerte durchschnittlichen Arbeitsstundensatz des Reisenden“ umstellen. Nicht populär, aber vollständig sinnig. Erhöht wahrscheinlich auch das Steueraufkommen.
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.965
13.140
der Ewigkeit
Sprich die Airline muß eben genug Freiwillige finden. Und gelingt ihnen das nicht, müssen sie eben den Learjet ranholen. Was die Airline gemacht hat, ist "guck mal wo du bleibst, wir pfeifen auf den Vertrag". Und das geht nicht. Was diese Airline jetzt eben was kosten wird.

Die Klage wird ausgehen wie das vielzitierte "Hornberger Schießen".

Die Frage, die sich doch stellt, ist folgender Natur:

Was hätten die beiden Propagandisten denn mit gleichem, immens wichtigen Termin in MIA oder CPT gemacht?

Ebenfalls mal munter zum Hörer gegriffen und einen Privatjet geordert, der Syndikus wird's im Nachhinein schon richten?
(Midsizejet 4k / Heavyjet 6k / je Std. zzgl. airporttaxen)
 
Zuletzt bearbeitet:

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.264
932
Ansonsten kann man die Entschädigungen der EU261 gerne von den Pauschalen auf „x mal den in der EU versteuerte durchschnittlichen Arbeitsstundensatz des Reisenden“ umstellen. Nicht populär, aber vollständig sinnig. Erhöht wahrscheinlich auch das Steueraufkommen.

Das wäre aber eine sehr unfaire Diskriminierung von Leuten mit weniger gut bezahlten Jobs. Ok, sie sind jung und sehen aus wie ein Schüler - sie bleiben hier. 8-(

Außerdem gibt es keinerlei vernünftigen Grund, warum man ausgerechnet einem Multinationalen Unternehmen das Leerverkaufsrisiko deckeln und den Überschuß den Kunden aufbrummen sollte. Schließlich hat der Kunde keinerlei Einfluß und oft auch keine Information zu den Leerverkäufen. Er kauft und bezahlt eine Leistung und muß sich drauf verlassen können.

Nochmal: Wenn ich etwas verbindlich verkaufe, was ich nicht besitze (hier Sitzplatzkapazität), muß ich bereit sein, das zum später aktuellen Marktpreis einzudecken. Der kann viel teurer sein, wenn es entsprechend kurzfristig ist (wie in dem Extrembeispiel hier). Will ich das nicht, kann ich mich absichern (Gegengeschäft, Versicherung, Option etc.). Mache ich das nicht, dann schädige ich durch mein Verhalten meinen Vertragspartner. Letztendlich sogar vorsätzlich.

Warum soll es da Pardon geben? Die Fluggesellschaften profitieren von ihren Leerverkäufen einseitig. Es ist eine Spekulation auf dem Rücken der Kunden. Mit welchem Recht sollte man denen dann ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung beschneiden? Als Bankkunde mit Warentermingeschäftsfähigkeit trägt man übrigens einen evtl. Spekulationsschaden auch in unbegrenzter Höhe. Und ohne die "WTG" erlaubt man dir diese Geschäfte nicht. Da sehe ich schon Parallelen.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.469
604
Ist eine gute Frage, ich würde sagen den Ticketpreis, die Ersatzflugkosten und eventuelle Unterbringungskosten die entstehen könnten.

Ja, das hätte die Airline auch gerne. Denn das wäre für die Airline das profitabelste Geschäft überhaupt. Entschädigungszahlung wegen Überbuchung heißt doch schon, dass der Flieger bis auf den letzten Platz ausgebucht ist - der Flug an sich also die maximale Profitabilität hat. Das Risiko für die Airline ist - zumindest bisher - genau Null! Prozent.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.393
639
Wie stellt man am Counter in der Kürze der Zeit eigentlich klar, dass man irgendwo besonders dringend hin muss? Und wer am Counter soll das nachvollziehen können?
Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Einschätzung: Gar nicht, das ist nämlich unerheblich für die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung des Vertrags. Schließlich kaufe ich ja kein Ticket mit Beförderungsgarantie "nur für den Fall, dass es dringend ist". Natürlich könnte die Fluggesellschaft Tickets anbieten mit einer Klausel "kann verfallen, wird ggf. ein Standby-Ticket", wäre dann aber ein anderer Vertrag. Wenn ich mich recht entsinne, gab es in den USA auch solche Tickets, die dann natürlich besonders günstig waren. Du kommst mit einem Flug an einem Tag mit, aber es wird nicht gesagt, mit welchem.

Man könnte allerdings argumentieren, dass nur Kosten "im Rahmen der Wirtschaftlichkeit" erstattet werden können. Also, Lear-Jet fällt aus, wenn es einen Linienflug zu vertretbaren Kosten gegeben hätte, inklusive der Möglichkeit, ein Taxi zu einem anderen Flughafen zu nehmen.

Geschieht etwa in NUE ab und an, dass LH einen NUE-MUC Flug streicht, und stattdessen die Handvoll verbliebene Paxe in ein Sammeltaxi setzt. Solange der Zielort pünktlich erreicht wird, wird das zuzumuten sein.

Ansonsten kann man die Entschädigungen der EU261 gerne von den Pauschalen auf „x mal den in der EU versteuerte durchschnittlichen Arbeitsstundensatz des Reisenden“ umstellen. Nicht populär, aber vollständig sinnig. Erhöht wahrscheinlich auch das Steueraufkommen.

Es geht hier glaube ich nicht um "Entschädigung", sondern um die Kosten für eine Ersatzleistung eines brüchigen Vertragspartners. Das sollte nach meiner laienhaften Meinung etwas anderes sein. Es kann nicht dem Kunden zuzumuten sein, dass er ein für sich nicht beherrschbares Risiko des Vertragspartners übernimmt, d.h. die Risiken sind hier etwas einseitig aufgestellt. Es wird natürlich dem Kunden vorzuhalten sein, dass er einen Ersatz, wenn er ihn vorstreckt, gemäß den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit kauft. Das wird wohl das Gericht zu bewerten habenm wobei man dann eben auch solche Dinge zu berücksichtigen hätte, wie "Taxi zum nächsten Flughafen, Linienflug von dort". Das müsste man recherchieren.
 
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