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Das wäre aber eine sehr unfaire Diskriminierung von Leuten mit weniger gut bezahlten Jobs. Ok, sie sind jung und sehen aus wie ein Schüler - sie bleiben hier. 8-(
Dir ist schon klar, dass diese Klage genau an diesem Punkt ansetzt. Bei wem Zeit am meisten Geld ist, hätte aus Sicht des Klägers bevorzugt mitgenommen werden müssen. Statt des Klagenden "Sie wissen wohl nicht, wenn Sie hier vor sich haben.", hätte gefälligst der ohnehin ausgebeutete Bergarbeiter-Azubi am Gate bleiben sollen.
Außerdem gibt es keinerlei vernünftigen Grund, warum man ausgerechnet einem Multinationalen Unternehmen das Leerverkaufsrisiko deckeln und den Überschuß den Kunden aufbrummen sollte. Schließlich hat der Kunde keinerlei Einfluß und oft auch keine Information zu den Leerverkäufen. Er kauft und bezahlt eine Leistung und muß sich drauf verlassen können.
Geht vollkommen am Thema vorbei. Es ist unstrittig, dass die Airline zahlen muss. Und auch mehr als der Ticketwert war. Die Frage ist, ob es sich die Zahlung in der Dimension einer Jetcharter bewegen darf.
Und da Du offensichtlich sozialistisch-nah orientiert bist: Wer einen Jet chartern kann, zählt ganz sicher zum Klassenfeind. Du verbrüderst Dich hier mit der häßlichen Fratze des Großkapitals.
Nochmal: Wenn ich etwas verbindlich verkaufe, was ich nicht besitze (hier Sitzplatzkapazität), muß ich bereit sein, das zum später aktuellen Marktpreis einzudecken. Der kann viel teurer sein, wenn es entsprechend kurzfristig ist (wie in dem Extrembeispiel hier). Will ich das nicht, kann ich mich absichern (Gegengeschäft, Versicherung, Option etc.). Mache ich das nicht, dann schädige ich durch mein Verhalten meinen Vertragspartner. Letztendlich sogar vorsätzlich.
Auch daneben. Was Du bescheibst, ist in EU261 berücksichtigt. Genau genommen ist das DER Hauptgrund dafür, dass es EU261 überhaupt gibt.
Eine "Sitzkapazität" im Privatjet ist aber was anderes als eine im Linienflieger. Du kannst Dir ja auch keinen 6er-Träger Bier bestellen und bei Nichterfüllung den Preis eines 47er Cheval Blanc einklagen, weil Du gerade so durstig warst.
Warum soll es da Pardon geben? Die Fluggesellschaften profitieren von ihren Leerverkäufen einseitig. Es ist eine Spekulation auf dem Rücken der Kunden. Mit welchem Recht sollte man denen dann ihre Ansprüche auf Vertragserfüllung beschneiden? Als Bankkunde mit Warentermingeschäftsfähigkeit trägt man übrigens einen evtl. Spekulationsschaden auch in unbegrenzter Höhe. Und ohne die "WTG" erlaubt man dir diese Geschäfte nicht. Da sehe ich schon Parallelen.
Es gehört zur Lebenserfahrung, dass Verkehrsmittel nicht oder zu spät ankommen.
Es ist fürs Zuspätkommen ja zunächst egal, warum man nicht oder zu spät aus dem Flieger kommt. Das Risiko besteht, auch wenn keiner an irgendetwas Schuld hat. Wer hohe Summe darauf wettet, dass er mit einem Verkehrsmittel pünktlich an einem bestimmten Ort ist, der soll für den besonders hohen Verlust selbst aufkommen.
Und das Risiko ist nicht gering. Wer ein Verkehrsmittel bucht, darf nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht davon ausgehen, dass er pünktlich ankommt. M.E. sollte er sogar davon ausgehen, dass er nicht pünktlich ankommt. Beispielsweise war exakt noch keine (!) meiner Fahrten mit der Deutschen Bahn jemals pünktlich am Zielort. Hätte ich das jeweils mit einer Hubschrauberbuchung kompensieren dürfen?