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Ich möchte mal noch was anderes in den Raum werfen.
Die Airlines überbuchen ja am laufenden Bande und Airlines befördern nicht kostenfrei auf Ersatzbeförderung. In welchem Umfang ist in jedem Fall anders, aber im Großen und Ganzen kommt es immer auf das gleiche hinaus, Ersatzbeförderung selber buchen+bezahlen, Einfordern von der Airline, falls nicht gezahlt, klagen.
Das hat ja alles System seitens der Airlines.
Sollte da das LBA nicht mal was unternehmen, damit das systemmäßge Ablehnen von Ersatzbeförderungen nicht mehr durchgeführt wird?
Ich glaube in Kanada gibt es einen so ähnlichen Passus, wenn die Airlines nachweislich immer wieder das gleiche System abziehen, müssen sie zusätzlich noch eine Strafgebühr an den Staat zahlen.
Die Airlines überbuchen ja am laufenden Bande und Airlines befördern nicht kostenfrei auf Ersatzbeförderung. In welchem Umfang ist in jedem Fall anders, aber im Großen und Ganzen kommt es immer auf das gleiche hinaus, Ersatzbeförderung selber buchen+bezahlen, Einfordern von der Airline, falls nicht gezahlt, klagen.
Das hat ja alles System seitens der Airlines.
Sollte da das LBA nicht mal was unternehmen, damit das systemmäßge Ablehnen von Ersatzbeförderungen nicht mehr durchgeführt wird?
Ich glaube in Kanada gibt es einen so ähnlichen Passus, wenn die Airlines nachweislich immer wieder das gleiche System abziehen, müssen sie zusätzlich noch eine Strafgebühr an den Staat zahlen.