Natürlich suchen Airlines immer Freiwillige, die vom Flug zurücktreten, das macht man heutzutage oft diskreter und gerade jetzt in Coronazeiten ruft man via PA natürlich nicht nach Freiwilligen, welche dann alle ans Gate rennen. Wir reden hier von Absprachen per Telefon, beim CI, in der Lounge etc. und nur in Notfällen sucht man am Gate noch nach Freiwilligen.
Der PR Wert der Klage ist nicht zu unterschätzen, inhaltlich werden da für einen Juristen erschreckend viele Konjunktive verwendet und schwer zu belegende Behauptungen aufgestellt.
- Der Flug wurde überbucht.
- Trotz des Hinweises auf den immens wichtigen Termin auf Mallorca wurde keine rechtzeitige Umbuchung auf einen anderen Linienflug in Erwägung gezogen
- Es waren keine Anstrengungen erkennbar, Freiwillige für einen Verzicht auf die Beförderung zu finden.
PMI ist ja nicht so schwer zu erreichen, von daher bin ich gespannt inwiefern das Reisebüro die nicht gegebenen anderen Verbindungen nach PMI belegen kann (und inwiefern der Kläger belegen muss, er habe alle Alternativen eruiert, auch wesentlich billigere Private Jets von DUS-PMI!!)
Von daher wird es nicht zur Erstattung der immensen Kosten kommen, ich habe jedoch schon mittlere vierstellige Beträge (auch ohne Klage) erstattet bekommen, da ich mich selbst umgebucht habe, allerdings als Statuskunde und mit Beleg für wirklich immens wichtige Termine (wie eine NBA Playoff Spiel der Mavericks!)
Wichtig ist hier realistisch zu bleiben, aber das Ersatzbeförderung auch andere Airlines/Allianzen und Flextickets nach sich zieht und fast automatisch mit sich bringt, ist aus meiner Sicht klar, auch wenn der OP hier ggbf. nutzt.