Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.958
13.122
der Ewigkeit
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Denke mal -mit Verlaub- das Gerichte entscheiden werden, was in dem Fall alles Blödsinn ist
und nicht vorauseilend Learjetbucher, Forenkommentatoren oder Anwälte.

by the Way: Millardenumsätze bedeuten nicht Milliardengewinne und EW, die ja hier immer in dem Zusammenhang genannt wird,
hat 2019 einen NegativEBIT von 166 Mio. ausgewiesen.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.799
1.456
Seine Meinung aeussern darf man bereits ohne Gerichturteil in einem Diskussionsforum? Und was hat der Umsatz/Verlust/Gewinn/EBIT etc. mit dem hier dargestellten Unterfangen zu tun, so lange der Laden sich nicht in Insolvenz befindet?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Dann erklär du uns doch mal die Möglichkeiten der Schadensminimierung

Der BGH weist (1978) den Weg: nicht fliegen.

Alles andere hier sind doch Nebelkerzen. Natürlich gilt der Luftbeförderungsvertrag und selbstverständlich ist den Pax nicht abzuverlangen, irgendwelche Zweit- und Dritttickets zu erwerben, um den Schadenseintritt im Falle einer Nichtbeförderung auf Ticket 1 abzuwenden. Aber sie werden sich der Frage ausgesetzt sehen, ob der Schaden in seiner HÖHE (infolge Privatjetnutzung) gerechtfertigt war, oder hätte geringer ausfallen können. Oder anders: Es stellt doch niemand ernsthaft in Frage, dass die Airline Ersatz für eine auf eigene Faust gebuchte Alternativbeförderung schuldet, aber ob tatsächlich auch in diesem (hohen) Maße, da werden Zweifel zumindest erlaubt sein.

Man wird das Ergebnis nicht vorwegnehmen können, aber die Art und Weise der Diskussion, insbesondere im Lichte bisheriger Rechtsprechung hierzu ist vorhersehbar.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.938
499
Am Ende des tages muss man sich fragen, ob es vorteilhaft ist, wenn der Kläger durch ALLE Instanzen recht bekäme.
Konsequenz der Airlines: Deutlich weniger überbuchen, dadurch leerere Flieger, mehr Kosten, wenn wirklich es zu einem UDB kommt und damit letzendlich teurere Tickets für alle.
Zusätzlich ökologisch fragwürdig, wenn zukünftig immer 5 % Plätze mehr leer bleiben.
Das wird natürlich nicht so deutlich werden, aber das wäre die Konsequenz. Eine gewisse Verhältnissmässigkeit wäre sicher zu befürworten.
 
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Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
287
142
HAM
Am Ende des tages muss man sich fragen, ob es vorteilhaft ist, wenn der Kläger durch ALLE Instanzen recht bekäme.
Konsequenz der Airlines: Deutlich weniger überbuchen, dadurch leerere Flieger, mehr Kosten, wenn wirklich es zu einem UDB kommt und damit letzendlich teurere Tickets für alle.
Zusätzlich ökologisch fragwürdig, wenn zukünftig immer 5 % Plätze mehr leer bleiben.
Das wird natürlich nicht so deutlich werden, aber das wäre die Konsequenz. Eine gewisse Verhältnissmässigkeit wäre sicher zu befürworten.

Ich glaube, es gibt nicht wenige, die bereit sind, etwas höhere Preise zu zahlen, wenn garantiert (!) ist, auch befördert zu werden..
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.799
1.456
Am Ende des tages muss man sich fragen, ob es vorteilhaft ist, wenn der Kläger durch ALLE Instanzen recht bekäme.
Konsequenz der Airlines: Deutlich weniger überbuchen, dadurch leerere Flieger, mehr Kosten, wenn wirklich es zu einem UDB kommt und damit letzendlich teurere Tickets für alle.
Zusätzlich ökologisch fragwürdig, wenn zukünftig immer 5 % Plätze mehr leer bleiben.
Das wird natürlich nicht so deutlich werden, aber das wäre die Konsequenz. Eine gewisse Verhältnissmässigkeit wäre sicher zu befürworten.

Oder man belässt das bewährte System so wie es ist und findet, wie hier schon häufig erwähnt, in den seltenen Fällen die Paxe, die für einen Obolus später starten? Auf die Allgemeinheit umgelegt wird es bei konsequentem Vorgehen vielleicht auch teurer, aber würde man das wirklich spüren? Schon klar, dass man dafür als Airline seine Prozesse im Griff und Mitarbeiter geschult haben muss. Alle sind glücklich (außer kexbox :D), niemand klagt.
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.535
3.682
Düsseldorf
www.drboese.de
Oder man belässt das bewährte System so wie es ist und findet, wie hier schon häufig erwähnt, in den seltenen Fällen die Paxe, die für einen Obolus später starten? Auf.

Genau

Oder man verkauft Tickets einfach ehrlich. Das „vielleicht kommen sie auf dem Flug mit“-Ticket(standby), ist dann etwas günstiger und wird garantiert auch verkauft.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
353
Oder anders: Es stellt doch niemand ernsthaft in Frage, dass die Airline Ersatz für eine auf eigene Faust gebuchte Alternativbeförderung schuldet, aber ob tatsächlich auch in diesem (hohen) Maße, da werden Zweifel zumindest erlaubt sein.
Mich würde interessieren, wie sich Deine Argumentation dann fortsetzt. Es gab wohl keine billigeren Reisealternativen mehr. Würdest Du dann verlangen, dass der Passagier nicht reist und mit sehr viel mehr Verspätung am Zielort ankommt, weil die Airline den Vertrag bewusst gebrochen hat und keine Hilfestellung geleistet hat?
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.938
499
Ich glaube, es gibt nicht wenige, die bereit sind, etwas höhere Preise zu zahlen, wenn garantiert (!) ist, auch befördert zu werden..

Bestimmt. Und es gibt auch garantiert nicht wenige, die möchten weniger zahlen und bei einem VDB oder UDB entschädigt werden . Für jede Gruppe gibt es fans.

Das "ehrlich" von Kexbox ist interessant. Dann wird demnächst sicher alles teurer, weil dann Standby verkauft wird und nach oben "sicherer transport". Wer glaubt, dass das ganz günstiger wird, glaubt auch dass die Kinder in der Kinderwurst sind.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.712
1.002
Natürlich suchen Airlines immer Freiwillige, die vom Flug zurücktreten, das macht man heutzutage oft diskreter und gerade jetzt in Coronazeiten ruft man via PA natürlich nicht nach Freiwilligen, welche dann alle ans Gate rennen. Wir reden hier von Absprachen per Telefon, beim CI, in der Lounge etc. und nur in Notfällen sucht man am Gate noch nach Freiwilligen.

Der PR Wert der Klage ist nicht zu unterschätzen, inhaltlich werden da für einen Juristen erschreckend viele Konjunktive verwendet und schwer zu belegende Behauptungen aufgestellt.


  • Der Flug wurde überbucht.

  • Trotz des Hinweises auf den immens wichtigen Termin auf Mallorca wurde keine rechtzeitige Umbuchung auf einen anderen Linienflug in Erwägung gezogen

  • Es waren keine Anstrengungen erkennbar, Freiwillige für einen Verzicht auf die Beförderung zu finden.
PMI ist ja nicht so schwer zu erreichen, von daher bin ich gespannt inwiefern das Reisebüro die nicht gegebenen anderen Verbindungen nach PMI belegen kann (und inwiefern der Kläger belegen muss, er habe alle Alternativen eruiert, auch wesentlich billigere Private Jets von DUS-PMI!!)

Von daher wird es nicht zur Erstattung der immensen Kosten kommen, ich habe jedoch schon mittlere vierstellige Beträge (auch ohne Klage) erstattet bekommen, da ich mich selbst umgebucht habe, allerdings als Statuskunde und mit Beleg für wirklich immens wichtige Termine (wie eine NBA Playoff Spiel der Mavericks!)

Wichtig ist hier realistisch zu bleiben, aber das Ersatzbeförderung auch andere Airlines/Allianzen und Flextickets nach sich zieht und fast automatisch mit sich bringt, ist aus meiner Sicht klar, auch wenn der OP hier ggbf. nutzt.
 
Zuletzt bearbeitet:

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.799
1.456
Natürlich suchen Airlines immer Freiwillige, die vom Flug zurücktreten, das macht man heutzutage oft diskreter und gerade jetzt in Coronazeiten ruft man via PA natürlich nicht nach Freiwilligen, welche dann alle ans Gate rennen. Wir reden hier von Absprachen per Telefon, beim CI, in der Lounge etc. und nur in Notfällen sucht man am Gate noch nach Freiwilligen.
Das hat in diesem Fall, wie am Ergebnis abzulesen, offenbar hervorragend funktioniert.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.712
1.002
Das hat in diesem Fall, wie am Ergebnis abzulesen, offenbar hervorragend funktioniert.

Ist schon komisch...!?!

Man unterlässt also alle Anstrengungen und lässt (nur diese beiden oder noch mehr) Passagiere einfach so stehen...

Operativ geht recht viel schief bei EW und auch die AHS bringt den einen oder anderen derben Schnitzer, aber da muss in diesem Fall schon wirklich sehr viel nicht gepasst haben. Ich unterstelle dem OP keinerlei Ausflüge Richtung Hanau, LCC sind teilweise desaströs organisiert, aber man kennt ja auch die Unterschiede zwischen diversen Horror Stories in Foren und der Realität, gerade wenn es um Kompensation geht.
 
Zuletzt bearbeitet:

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.799
1.456
Denkst Du, solche Zweifel würde der namentlich bekannte Anwalt, der den Fall übernommen und diesen Beitrag eröffnet hat, nicht auch hegen? Eine anonyme Horrorstory erscheint mir das hier nicht.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.712
1.002
Denkst Du, solche Zweifel würde der namentlich bekannte Anwalt, der den Fall übernommen und diesen Beitrag eröffnet hat, nicht auch hegen? Eine anonyme Horrorstory erscheint mir das hier nicht.

Die Publikation der Horrorstories in diversen Foren diente ja in erster Linie der Erhöhung des Drucks im Kessel , um das Hotel, die Airline, den Mietwagenanbieter zum Einlenken zu bewegen. Offensichtlich ist ein solcher Fall ja bereits vor 40 Jahren bis zur letzten Instanz verhandelt worden, von daher verweise ich noch einmal auf den Wert von kostenloser Publicity in Kombination mit der Hoffnung, man würde im Container noch einlenken.

In jedem Fall eine erquickende Story an einem regnerischen Samstag, wenn das Rennrad Reifen mit sehr wenig Profil montiert hat. Danke dafür!
 
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toom

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12.07.2013
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Überbucht werden wird immer noch - das ist notwendiger Teil des Geschäfts geworden.
Das betrifft aber in erster Linie Flag Carrier/"Premium"-Fluggesellschaften, oder? Ist mir noch nie passiert und habe ich auch noch nie am Gate wahrgenommen. Könnte aber daran liegen, dass ich größtenteils Billigflieger nutze und es öknomisch keinen Sinn macht, einen Flug zu überbuchen und im Zweifel den 10fachen Preis eines Tickets an EU261-Kompensation rausrücken zu müssen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
Mich würde interessieren, wie sich Deine Argumentation dann fortsetzt. Es gab wohl keine billigeren Reisealternativen mehr. Würdest Du dann verlangen, dass der Passagier nicht reist und mit sehr viel mehr Verspätung am Zielort ankommt, weil die Airline den Vertrag bewusst gebrochen hat und keine Hilfestellung geleistet hat?

Das ist nicht meine Argumentation. Es ist diejenige des BGH. Das ist alles, worauf ich aufmerksam mache.

Ganz deutlich: Ich verlange gar nichts von den Pax. Vielmehr verfolge ich das Ganze mit Interesse. Ausgang? Ungewiss. Aber ein prozessuales Risiko für die Kläger ist gewiss. Das ist alles.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.535
3.682
Düsseldorf
www.drboese.de
Die Publikation der Horrorstories in diversen Foren diente ja in erster Linie der Erhöhung des Drucks im Kessel , um das Hotel, die Airline, den Mietwagenanbieter zum Einlenken zu bewegen. Offensichtlich ist ein solcher Fall ja bereits vor 40 Jahren bis zur letzten Instanz verhandelt worden, von daher verweise ich noch einmal auf den Wert von kostenloser Publicity in Kombination mit der Hoffnung, man würde im Container noch einlenken.

Das letzte Anerkenntnis gab es, als sich im Fall eines von mir vertretenen B-Promis Presseanfragen bei Gericht ergaben. Die Chancen stehen also auch hier gut.
 
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honk20

Erfahrenes Mitglied
19.05.2011
5.357
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Am Ende des tages muss man sich fragen, ob es vorteilhaft ist, wenn der Kläger durch ALLE Instanzen recht bekäme.
Konsequenz der Airlines: Deutlich weniger überbuchen, dadurch leerere Flieger, mehr Kosten, wenn wirklich es zu einem UDB kommt und damit letzendlich teurere Tickets für alle.
Zusätzlich ökologisch fragwürdig, wenn zukünftig immer 5 % Plätze mehr leer bleiben.
Das wird natürlich nicht so deutlich werden, aber das wäre die Konsequenz. Eine gewisse Verhältnissmässigkeit wäre sicher zu befürworten.
Kexbox ist schuld wenn die Preise steigen werden?
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.902
4.250
Schadensminderung(spflicht) der beteiligen Parteien ist ein schönes Stichwort. Eine der beiden Parteien - welche zweifellos in der Kaufmannseigenschaft Kenntnis davon haben müsste - hat ja offenbar schon mal nichts dazu beitragen.
Nun bin ich kein Jurist, aber um die „Minderung“ zu bewerten, muss m.E. der tatsächliche Schaden, oder zumindest der der entstanden wäre, nachgewiesen und ins Verhältnis gesetzt werden. Da bin ich gespannt auf das Ergebnis.
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.707
1.370
Schadensminderung(spflicht) der beteiligen Parteien ist ein schönes Stichwort. Eine der beiden Parteien - welche zweifellos in der Kaufmannseigenschaft Kenntnis davon haben müsste - hat ja offenbar schon mal nichts dazu beitragen.
Nun bin ich kein Jurist, aber um die „Minderung“ zu bewerten, muss m.E. der tatsächliche Schaden, oder zumindest der der entstanden wäre, nachgewiesen und ins Verhältnis gesetzt werden. Da bin ich gespannt auf das Ergebnis.

das ist für mich der wesentliche Punkt. Ich gehe davon aus, dass die Passagiere den Schaden gemindert haben, da der Flug noch immer günstiger war, als der Schaden aus den entgangenen "Geschäft". Die Airline hat ja nach bisheriger Kenntnis nichts dazu beigetragen, den Schaden der Paxe zu mindern und somit auch ihren eigenen, wenn die Paxe obsiegen.
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.938
499
Kexbox ist schuld wenn die Preise steigen werden?

Falls es bis zur letzten Instanz geht.
Mir ist aus der medizin ein Fall bekannt, in dem ein einzelner Anwalt in einem Urtail von 2011 eine deutliche Kosten explosion der Ansetzbarkeit (zahn-) ärztlichen Verbrauchsmaterials erstritten hat, von dem er wohl selbst nicht geglaubt hatte , dass es zu einem Urteil kommt. Folge: Millionen Mehrkosten für Versicherte und vor allem Private Krankenkassen. Allerdings völlig richtig das Urteil. Insofer wurde tatsächlich richtig "Recht" gesprochen.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.986
3.634
Nord Europa
mit Stand-by-Ticket nicht befördert

Mein Stand der Dinge ist:

EW überbucht nicht. Das lässt das primitive Buchungstool von EW gar nicht zu.
Bisher was es so.

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Es gibt den Fall im Ticket-Status: open (Man hat bezahlt, aber keine Buchung)

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Beim Check-In auf den Bildschirmen von AHS erscheinen (wann?) Warnhinweise(?) der Passagier erhält dann einen Stand-By Bordingpass, auch bei bestätigter Buchung.
Ist mir (nur) einmal in DUS passiert.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.480
211
Ist uns mit Wizzair in Eindhoven passiert. Zum Schluss sind wir aber mitgekommen und es konnte sich von dem Personal am Gate keiner erklären, warum wir einen Standby Boardingpass erhalten hatten.