Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
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thbe, deine Sichtweisen finde ich ziemlich abenteuerlich.

Die Airline verkauft dir eine bestimmte Leistung, nämlich dass du zu einem bestimmten Tag von A nach B transportiert wirst, der Transport nicht vor x Uhr beginnt und nicht nach y Uhr abgeschlossen ist.

Woher du die Annahme triffst, es entspräche der Lebensweisheit, dass dieser Vertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Transporteur trotz Vertrag nicht erfüllt wird, erschließt sich mir nicht. Viel Reisende werden sicherlich einen Sicherheitspuffer für Verspätungen einkalkulieren (ohne es zu müssen, der Kontrakt ist fix!), um sich selbst vor zu viel Stress zu schützen. Aber gar nicht befördert zu werden und keinerlei Hilfeleistungen für durchaus mögliche und für die Fluggesellschaft zumutbar und technisch möglich durchführbar Ersatzverbindungen zu erhalten, und dann jedes Risiko auf den Pax abzuwälzen beinhaltet schon eine sehr krude Vorstellung von „Pacta sunt servanda“, der Rechtsgrundsatz, der Basis unseres gesamten zivilen Vertragsrechts ist.

Im Gegenteil: zu verlangen, dass bei wichtigen Reisen Backup-Buchungen durchgeführt werden ist völlig lebensfremd.

Wenn ich dann lese, dass das Reisebüro der Passagiere sich im Ersatzflüge am gleichen Tag auch von anderen Flughäfen bemüht hat, aber nicht fündig wurde, dürfte der Schadenminderungspflicht Genüge getan sein. Man kann als Airline den Bogen auch überspannen.

Und dabei ist es egal, ob mein wichtiger Termin mit viel Geld oder meinem Seelenfrieden zu tun hat.

Spannend finde ich tatsächlich die Frage, ob beide Paxe die Kosten geltend machen, oder nur einer (da ja ein Sitz angeboten wurde). Ist der Preis des Privatjets von der Anzahl der Paxe unabhängig, ist die Frage auch irrelevant.
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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Ist der Preis des Privatjets von der Anzahl der Paxe unabhängig, ist die Frage auch irrelevant.
Immer wenn ich geschaut hatte, war die Anzahl der Pax irrelevant, da man eh den ganzen Flieger für sich alleine bucht. Außer du machst es über eine dieser neuen Apps, wo dann andere sich auch noch einen Sitz auf deinem private buchen können
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
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Als aber klar war, dass es Schwierigkeiten geben könnte, haben die Paxe auf die Option aufmerksam gemacht und um eine Umbuchung gebeten,

Schon richtig. Warum hat der Pax nicht selbstständig, als es noch unklar war, ein eigenes Ticket auf dem anderen Flug gekauft? Handy zücken, buchen und fertig. Der Termin war ja so wichtig. Dass meine ich.
Genau zu dem Zeitpunkt sag ich mir doch selbst "Scheiss drauf, ich kauf nun ein anderes Ticket, kann später noch geklärt werden, wenn die nicht reagieren..."
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.004
3.148
CGN
Schon richtig. Warum hat der Pax nicht selbstständig, als es noch unklar war, ein eigenes Ticket auf dem anderen Flug gekauft? Handy zücken, buchen und fertig. Der Termin war ja so wichtig. Dass meine ich.
Genau zu dem Zeitpunkt sag ich mir doch selbst "Scheiss drauf, ich kauf nun ein anderes Ticket, kann später noch geklärt werden, wenn die nicht reagieren..."
Warum sollte der Pax die Kosten dafür tragen, wenn auf dem ursprünglich gebuchten Flug dann noch genügend Plätze frei sind?

Es gibt halt keine Verpflichtung, Deckungsgeschäfte vorzunehmen. Man darf sich zu Recht darauf verlassen, dass der eigene Vertragspartner die Leistung auch erbringt.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.535
3.682
Düsseldorf
www.drboese.de
Schon richtig. Warum hat der Pax nicht selbstständig, als es noch unklar war, ein eigenes Ticket auf dem anderen Flug gekauft?

Das habe ich weiter oben erklärt: die Kosten wären sehr sicher nicht erstattungsfaehig gewesen, wenn es doch zur Beförderung kaeme.

Dazu kommt dann noch das Thema Aufgabegepaeck, was einzuchecken war

Kann man alles totschlagen mit „aber der Termin war doch so wichtig, da kann man doch...“, aber dieses Argument dürfte wohl seine Grenze dort finden, wo man sich darauf verlassen kann, dass Vertragspartner ihre Verträge erfüllen (sorry, das BGB gilt sogar gegenüber Airlines, wenn auch sie das oft nicht verstehen)
 
A

Anonym38428

Guest
Warum sollte der Pax die Kosten dafür tragen, wenn auf dem ursprünglich gebuchten Flug dann noch genügend Plätze frei sind?

Es gibt halt keine Verpflichtung, Deckungsgeschäfte vorzunehmen. Man darf sich zu Recht darauf verlassen, dass der eigene Vertragspartner die Leistung auch erbringt.

Wie will die Beklagte das auch argumentieren? „Sie hätten wissen müssen, dass wir Sie bescheissen.“ Isse Kreislauf. Die bescheissen uns, wir bescheissen eine andere.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Kann man alles totschlagen mit „aber der Termin war doch so wichtig, da kann man doch...“, aber dieses Argument dürfte wohl seine Grenze dort finden, wo man sich darauf verlassen kann, dass Vertragspartner ihre Verträge erfüllen (sorry, das BGB gilt sogar gegenüber Airlines, wenn auch sie das oft nicht verstehen)

Es ist doch hinlänglich bekannt, dass man sich auf die Erfüllung von Verträgen durch Fluglinien, bis auf wenige Ausnahmen eben nicht verlassen kann, sonst hätten Rechtsanwälte wie du nicht so viel zu tun :)
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.508
693
CGN
@thbe: ich möchte dich gerne mal kennenlernen. Du hast schon in dem LH Thread so viel geistigen Altmüll von dir gegeben und nun haust du auch hier wieder mit Weisheiten um dich und willst alle Belehren, da kommt mir der Brechreiz hoch kommt. Ich weiß, man soll andere Meinungen in einer Demokratie akzeptieren, aber du reizt das Barometer schon sehr aus.

Zum Thema:
Wir haben auch zu viel die Nerd Brille auf. WIR wissen, dass Airlines gerne überbuchen, WIR wissen, dass eine Airline geltendes Recht mit Füßen tritt. Aber weiß das ein normaler Verbraucher? Nein! Der bucht einen Flug und vertraut auf diesen geschlossenen Vertrag und ist in dem Glauben, dass wenn Unvorhergesehenes eintritt, dann bucht die Airline mich auf den nächsten Flug um. Die Airline nimmt den geschlossenen Vertrag mit mir Ernst und kümmert sich um mich. Davon geht (zurecht) ein Verbraucher aus.
Und wenn wir unser Hintergrundwissen ausblenden, dann würde jeder von uns genauso im guten Glauben handeln. Ein Verbraucher muss nicht bei Buchung die Flugpläne aller Airlines checken, um festzustellen, dass ab FRA / CGN etc kein weiterer Flug mehr verfügbar wäre, wenn a) meine Fluggesellschaft mir die Beförderung verweigert und b) auf Ihre Pflicht mich umzubuchen verzichtet.

Daher: es bleibt spannend.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
102
Und als Nachtrag, hat die Airline denn überhaupt den Pax über EU261 informiert. Rechtlich sind sie nämlich verpflichtet den Pax darüber in Kenntnis zu setzen
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.634
695
Hier sollten die Passagiere nicht Statisten eines Fernsehbeitrages sein, sondern ein zeitkritisches Geschäft mit einem großen Volumen abschließen, was andernfalls vermutlich nicht gelungen wäre. Für diesen Umstand ist ein Branchenkenner als Zeuge benannt worden.


Dann ist doch die EIGENTLICHE Frage in diesem Thread die folgende: Wenn man im fünfstelligen, sechsstelligen, oder noch höheren Bereich Geschäfte auf einer Baleareninsel abschließt - warum bucht man dann einen Economy-Sitzplatz auf der Billig-Ferien-Route Nummer 1 in diesem Land? (y)
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Dann ist doch die EIGENTLICHE Frage in diesem Thread die folgende: Wenn man im fünfstelligen, sechsstelligen, oder noch höheren Bereich Geschäfte auf einer Baleareninsel abschließt - warum bucht man dann einen Economy-Sitzplatz auf der Billig-Ferien-Route Nummer 1 in diesem Land? (y)

Warum nicht?

Was man braucht ist die Beförderung, da gibt es auch Menschen denen es egal ist womit geflogen wird.

Vermutlich hat einfach der Zeitpunkt des Fluges gut gepasst und alle anderen waren zu suboptimalen Zeiten.

Im Endeffekt sollte sowas fürs Gericht aber wirklich absolut keine Rolle spielen.
 

madger

Erfahrenes Mitglied
26.04.2014
1.497
1.598
Bonn
EW bietet auf den Flügen nach PMI nur all-Eco an. Da ist Smart leider das höchste der Gefühle. (Man kann ja einen Tag Extra Seat buchen)
 
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Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.902
4.250
Mich verwundet, dass hier eine Frage nach der anderen kommt, warum die Paxe dies oder jenes nicht anders gemacht haben. Sind wir wirklich soweit gekommen, dass es so gewöhnlich geworden ist, dass Verträge nicht eingehalten werden, und dass man nun diejenigen die sich doch noch darauf verlassen in Frage stellt?
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Mich verwundet, dass hier eine Frage nach der anderen kommt, warum die Paxe dies oder jenes nicht anders gemacht haben. Sind wir wirklich soweit gekommen, dass es so gewöhnlich geworden ist, dass Verträge nicht eingehalten werden, und dass man nun diejenigen die sich doch noch darauf verlassen in Frage stellt?

Weil Themen wie Schadensminderungspflichten hier eine entscheide Rolle spielen werden.
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Weil Themen wie Schadensminderungspflichten hier eine entscheide Rolle spielen werden.

Ich bin mir gar nicht sicher, ob das so eine Rolle spielen wird. Denn die Passagiere konnten ja erst ab dem Moment der tatsächlichen Verweigerung einer Beförderung davon ausgehen, dass Ihnen dieser Schaden (~nicht Zustandekommen eines wichtigen Geschäftes/Termins aus dem sich hoher finanzieller Schaden ergibt) entstehen wird. Da in dem Moment aber keine anderen Alternativen mehr zur Verfügung standen, und zwar trotz rechtzeitigem Hinweis seitens der Passagiere an die Airline und der eigenen Bemühungen über das Reisebüro, stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten zur Minderung eines Schadens die Passagiere hier noch hätten haben sollen?
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Ich bin mir gar nicht sicher, ob das so eine Rolle spielen wird. Denn die Passagiere konnten ja erst ab dem Moment der tatsächlichen Verweigerung einer Beförderung davon ausgehen, dass Ihnen dieser Schaden (~nicht Zustandekommen eines wichtigen Geschäftes/Termins aus dem sich hoher finanzieller Schaden ergibt) entstehen wird. Da in dem Moment aber keine anderen Alternativen mehr zur Verfügung standen, und zwar trotz rechtzeitigem Hinweis seitens der Passagiere an die Airline und der eigenen Bemühungen über das Reisebüro, stellt sich mir die Frage, welche Möglichkeiten zur Minderung eines Schadens die Passagiere hier noch hätten haben sollen?


Jetzt wirfst Du ziemlich wild alles durcheinander.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.535
3.682
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich habe das weiter oben schon etwas übertrieben dargestellt:

- in Erwartung der (vorsätzlichen?) Pflichtverletzung eines Unternehmens mit einem Millardenumsatz mehrere Flüge buchen oder Tage vorher anreisen, obwohl man noch beruflich vor Abflug zu tun hat
- Ersatzflug schon buchen, wenn gar nicht klar ist, dass keine Mitnahme erfolgt
- selbst Passagiere ansprechen, ob sie nicht am Folgetag fliegen wollen
- Mitarbeiter so lange schütteln, bis sie doch umbuchen
- mit einer Glaskugel auch solche Flugverbindungen finden, die ein Reisebüro nicht findet (NRN-STN, LTN-IBZ und dann mit einer Fähre)

Das ist, mit Verlaub, alles Blödsinn.