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thbe, deine Sichtweisen finde ich ziemlich abenteuerlich.
Die Airline verkauft dir eine bestimmte Leistung, nämlich dass du zu einem bestimmten Tag von A nach B transportiert wirst, der Transport nicht vor x Uhr beginnt und nicht nach y Uhr abgeschlossen ist.
Woher du die Annahme triffst, es entspräche der Lebensweisheit, dass dieser Vertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Transporteur trotz Vertrag nicht erfüllt wird, erschließt sich mir nicht. Viel Reisende werden sicherlich einen Sicherheitspuffer für Verspätungen einkalkulieren (ohne es zu müssen, der Kontrakt ist fix!), um sich selbst vor zu viel Stress zu schützen. Aber gar nicht befördert zu werden und keinerlei Hilfeleistungen für durchaus mögliche und für die Fluggesellschaft zumutbar und technisch möglich durchführbar Ersatzverbindungen zu erhalten, und dann jedes Risiko auf den Pax abzuwälzen beinhaltet schon eine sehr krude Vorstellung von „Pacta sunt servanda“, der Rechtsgrundsatz, der Basis unseres gesamten zivilen Vertragsrechts ist.
Im Gegenteil: zu verlangen, dass bei wichtigen Reisen Backup-Buchungen durchgeführt werden ist völlig lebensfremd.
Wenn ich dann lese, dass das Reisebüro der Passagiere sich im Ersatzflüge am gleichen Tag auch von anderen Flughäfen bemüht hat, aber nicht fündig wurde, dürfte der Schadenminderungspflicht Genüge getan sein. Man kann als Airline den Bogen auch überspannen.
Und dabei ist es egal, ob mein wichtiger Termin mit viel Geld oder meinem Seelenfrieden zu tun hat.
Spannend finde ich tatsächlich die Frage, ob beide Paxe die Kosten geltend machen, oder nur einer (da ja ein Sitz angeboten wurde). Ist der Preis des Privatjets von der Anzahl der Paxe unabhängig, ist die Frage auch irrelevant.
Die Airline verkauft dir eine bestimmte Leistung, nämlich dass du zu einem bestimmten Tag von A nach B transportiert wirst, der Transport nicht vor x Uhr beginnt und nicht nach y Uhr abgeschlossen ist.
Woher du die Annahme triffst, es entspräche der Lebensweisheit, dass dieser Vertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Transporteur trotz Vertrag nicht erfüllt wird, erschließt sich mir nicht. Viel Reisende werden sicherlich einen Sicherheitspuffer für Verspätungen einkalkulieren (ohne es zu müssen, der Kontrakt ist fix!), um sich selbst vor zu viel Stress zu schützen. Aber gar nicht befördert zu werden und keinerlei Hilfeleistungen für durchaus mögliche und für die Fluggesellschaft zumutbar und technisch möglich durchführbar Ersatzverbindungen zu erhalten, und dann jedes Risiko auf den Pax abzuwälzen beinhaltet schon eine sehr krude Vorstellung von „Pacta sunt servanda“, der Rechtsgrundsatz, der Basis unseres gesamten zivilen Vertragsrechts ist.
Im Gegenteil: zu verlangen, dass bei wichtigen Reisen Backup-Buchungen durchgeführt werden ist völlig lebensfremd.
Wenn ich dann lese, dass das Reisebüro der Passagiere sich im Ersatzflüge am gleichen Tag auch von anderen Flughäfen bemüht hat, aber nicht fündig wurde, dürfte der Schadenminderungspflicht Genüge getan sein. Man kann als Airline den Bogen auch überspannen.
Und dabei ist es egal, ob mein wichtiger Termin mit viel Geld oder meinem Seelenfrieden zu tun hat.
Spannend finde ich tatsächlich die Frage, ob beide Paxe die Kosten geltend machen, oder nur einer (da ja ein Sitz angeboten wurde). Ist der Preis des Privatjets von der Anzahl der Paxe unabhängig, ist die Frage auch irrelevant.
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