Ersatzbeförderung 2.0: Mit dem Jet ans Ziel (Klage am LG Düsseldorf)

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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
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Wäre richtig, was Du und andere hier behaupten, dann wäre es irrelevant, ob Umsteigeverbindungen auf einen oder auf zwei Tickets erfolgen. Man könnte sich dann auch den Unterschied zwischen Airrail und Zug zum Flug schenken. Auch die EU261 wäre überall da überflüssig, wo es darum geht, den Passagier trotz Verspätung zum Zielort zu bringen. Denn das würde gar nicht mehr geschuldet sein.

Von garantierter Pünktlichkeit geht tatsächlich niemand aus. Es ist vollkommen unstrittig, dass auch verspätete Flüge keinen relevanten Leistungsmangel darstellen können.


Da ist jetzt ziemlich viel Durcheinander in wenigen Zeilen drin. Nein, bei Beförderungsverträgen ist keine Pünklichkeit "garantiert", sie ist "geschuldet". Dann verkennst du den Unterschied zwischen Verspätung und absolutem Fixgeschäft. Nur bei einem absoluten Fixgeschäft wird die Erfüllung durch Verspätung unmöglich, sonst handelt es sich natürlich um eine Schlechterfüllung, die bei Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet. Eine "Garantie" würde die Fluggesellschaft übrigends auch ohne Verschulden haften lassen, aber die gibt es in der Praxis im Luftverkehr nicht. Und ja, auch bei Umsteigeverbindungen auf zwei Tickets bei einer Fluggesellschaft ist Verspätung (aka Schlechterfüllung) mit dem Flug auf dem ersten Ticket oder dem zweiten Ticket relevant, warum denn nicht. Bei mir war es bislang immer beim Rückflug (letztes Segment auf der Langstrecke und dann Rückflug des Feeders nach Milan oder Paris) und ich hatte noch nie Probleme bei der LH, (selsbt bei von der LH nicht verschuldeter Verspätung) dann eine Umbuchung des auf Cheapest Eco gebuchten Zubringerfluges zu bekommen. Wenn Du allerdings zwei verschiedene Fluggesellschaften auf den Tickets hast oder das Verschulden problematisiert wird, dann hast Du mit zwei Tickets ganz schnell Probleme.

Aber aus irgendeinem Grund muss man ja Jura studiert haben und kann sein Wissen nicht wie Du (was Dein Text belegt) nur aus dem Goldenen Blatt herleiten. :p
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Das ist keine andere Ansicht zu meiner Sicht, sondern zu Deiner Sicht. Dort geht der BGH davon aus, dass eine Luftbeförderung ein relatives Fixgeschäft ist. Geht man von einem relativen Fixgeschäft aus, dann ist sowieso keine Pünktlichkeit garantiert. Dann geht es um die Beförderung an sich, die nicht pünktlich erfolgen muss.



Geht man von einem relativen Fixgeschäft aus, dann liegst Du ohnehin mit der Sicht falsch, bei Beförderungsverträgen sei Pünktlichkeit garantiert.

Geht man von einem absoluten Fixgeschäft aus, dann tritt zwingend Unmöglichkeit ein, wenn nicht zum garantierten Zeitpunkt geleistet wird. Jegliche mir bekannte Rechtsprechung verneint den Eintritt von Unmöglichkeit bei Verspätungen innerhalb eines bestimmten Rahmens. Der Gesetzgeber verfährt ebenso. Daraus ergibt sich zwingend, dass bei Beförderungsverträgen Pünktlichtkeit kein generell garantierter Leistunsgbestandteil ist.

Tut mir leid, das ist Unsinn: Auch bei einem "relativen Fixgeschäft" ist ordnungsgemäße Vertragserfüllung geschuldet. Relevant ist bei diesem Begriff die Abgrenzung zum "absoluten Fixgeschäft", wo die Unpünklichkeit zur Unmöglichkeit der Vertragserfüllung führen würde. Das gilt beim Fluggastbeförderungsvertrag eben nicht. Wenn dann der Vertrag Beförderung von A nach B um 10.30 Uhr vorsieht, dann führt eine Beförderung um 14:30 Uhr anders als beim absoluten Fixgeschäft nicht zur Unmöglichkeit. Sie führt auch anders als bei einer garantierten Beförderungszeit nicht zur verschuldensunabhängigen Haftung, sondern sie führt zu §§ 280, 281 BGB und bei "Verschulden" der Fluggesellschaft zum Schadenersatz. "Verschulden" ist im Übrigen hier deutschrechtlich auszulegen und die Hürden können m.E. deutlich höher sein als bei der EU Fluggastverordnung, wo die der Höhe nach begrenzten Ansprüche an eine Garantie angenähert zugesprochen werden.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Da ist jetzt ziemlich viel Durcheinander in wenigen Zeilen drin. Nein, bei Beförderungsverträgen ist keine Pünklichkeit "garantiert", sie ist "geschuldet". (...) Eine "Garantie" würde die Fluggesellschaft übrigends auch ohne Verschulden haften lassen, aber die gibt es in der Praxis im Luftverkehr nicht.

Bei diesem Teil der Diskussion ging es darum, dass behauptet wurde, bei Beförderungsverträgen sei Pünktlichkeit garantiert.

Auf meinem Beitrag “Dass irgendwelche Verkehrsmittel garantiert pünktlich ankommen, daran glaubt doch wohl niemand ernsthaft. Ich kenne auch keinen Dienstleister, der solche Garantien abgibt.” antwortete Airsicknessbag “Doch, jeder, der seine Befoerderungsleistung nach einem Fahrplan verkauft.

Dem habe ich widersprochen, da ich der Ansicht bin, dass dem nicht so ist. Du teilst meine Ansicht.

Stellen wir also fest: Bei Beförderungsverträgen nach Fahrplan ist Pünktlichkeit nicht garantiert.

Dass Du dabei denkst, Du würdest mir widersprechen, stört mich nicht. Ich lese hier auch nicht alles gründlich.

Übrigens finden sich in der Rechtsprechung sowohl Beispiele, wo Flugtickets als absolute Fixgeschäfte behandelt werden als auch solche, wo es als relatives Fixgeschäft bewertet wurde. In der Regel geht die Rechtsprechung von absoluten Fixgeschäften aus, gibt jedoch Spielraum in Sachen Verspätung. Bei absoluten Fixgeschäften landest Du bei §§275, 283, 326 BGB.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.876
Das sehe ich anders. Auch bei einem relativen Fixgeschäft gibt es bei einer Abweichung von der vereinbarten Leistungszeit Sekundäransprüche, insbesondere Ersatz von Verzugsschaden aber auch Ersatz von Schadensersatz statt der Leistung.

Das ist richtig und steht nicht im Widerspruch zu dem von mir geschriebenen. Dass keine Pünktlichkeit garantiert ist, bedeutet ja nicht, dass man beliebig spät leisten darf. Man darf aber unpünktlich leisten. Welchen Verzugsschaden und Schadensersatz willst Du denn fordern, wenn ein Flug 4 Minuten zu spät auf Malle landet?
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.107
13.637
der Ewigkeit
Falls jemand demnächst in ähnlichen Problemen ist, so kann ich einen sehr guten Jet Broker vermitteln.

(Die nehmen sogar Amex für die Kreditkarten Fraktion ;) )

Du kommst mit dem Geschäftsmodell leider etwas spät.

Es wird gerade von zahlreichen Airports berichtet, dass vor den Countern Heerscharen junger Menschen
-kurz vor der Immatrikulation/juristische Fakultät stehend- bunte Flyer von Jet Brokern verteilen.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
... Jegliche mir bekannte Rechtsprechung verneint den Eintritt von Unmöglichkeit bei Verspätungen innerhalb eines bestimmten Rahmens. Der Gesetzgeber verfährt ebenso. Daraus ergibt sich zwingend, dass bei Beförderungsverträgen Pünktlichtkeit kein generell garantierter Leistunsgbestandteil ist.

Welcher Rahmen bezüglich Pünktlichkeit wäre denn hier gültig / angemessen? Wie wird der Rahmen der Pünktlichkeit bestimmt?
Spielt es für die Bestimmung des Rahmens eine Rolle,
- dass der Flug zwar pünktlich stattgefunden hat, die Passagiere aber trotz gültiger Tickets stehengelassen wurden?
- dass die Fluggesellschaft offensichtlich keine Passagiere gesucht hat, die (gegen Bezahlung) bereit gewesen wären, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden?
- dass die Passagiere erst ein Angebot für den nächsten Tag erhalten haben, obwohl kurz nach dem Flug noch ein anderer Flug stattgefunden hat, auf den die Airline nicht willig war, umzubuchen?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
103
Der Knackpunkt ist die Schadenminderungspflicht. Erste Klippe: Der Privatjetflug muss billiger sein als der Schaden, der durch die eintaegige Verspaetung entsteht. Das ist schon schwierig, mag aber im seltenen Einzelfall umschiffbar sein.

Zweiter Punkt, der dann viel interessanter ist, auch dogmatisch: Darf ich einen so knappkantigen Flug (ohne Alternative) buchen, wenn so viel auf dem Spiel steht? Ja, der Befoerderungsschuldner verspricht die Ankunft zum Zeitpunkt x. Es ist aber nicht voellig fernliegend, dass es mit einem relativ geringen Verschulden (oder sogar ohne) zu einer Stoerung in Gestalt einer Verspaetung kommt. Darf ich meinen Vertragspartner also in eine Situation manoevrieren, aus der er bei einem noch der normalen Lebenserfahrung entsprechenden Geschehensablauf nur mit exorbitanten Aufwendungen herauskommt? Quasi eine auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorverlegte Schadensminderungspflicht dergestalt, dass ich profane Leistungsstoerungen antizipieren muss?

Durchaus spannend; ich habe mir da auch noch keine abschliessende Meinung gebildet.

Es gab ja noch einen normalen späteren Linienflug. Auf den hat die beklagte Airline aber nicht umgebucht, bzw. hat solange gewartet mit dem final denied boarding, bis es für das Umbuchen bereits zu spät war.

Und weil die das eben verpennt haben, sollen sie jetzt zahlen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Bei diesem Teil der Diskussion ging es darum, dass behauptet wurde, bei Beförderungsverträgen sei Pünktlichkeit garantiert.

Auf meinem Beitrag “Dass irgendwelche Verkehrsmittel garantiert pünktlich ankommen, daran glaubt doch wohl niemand ernsthaft. Ich kenne auch keinen Dienstleister, der solche Garantien abgibt.” antwortete Airsicknessbag “Doch, jeder, der seine Befoerderungsleistung nach einem Fahrplan verkauft.

Dem habe ich widersprochen, da ich der Ansicht bin, dass dem nicht so ist. Du teilst meine Ansicht.

Stellen wir also fest: Bei Beförderungsverträgen nach Fahrplan ist Pünktlichkeit nicht garantiert.

Dass Du dabei denkst, Du würdest mir widersprechen, stört mich nicht. Ich lese hier auch nicht alles gründlich.

Übrigens finden sich in der Rechtsprechung sowohl Beispiele, wo Flugtickets als absolute Fixgeschäfte behandelt werden als auch solche, wo es als relatives Fixgeschäft bewertet wurde. In der Regel geht die Rechtsprechung von absoluten Fixgeschäften aus, gibt jedoch Spielraum in Sachen Verspätung. Bei absoluten Fixgeschäften landest Du bei §§275, 283, 326 BGB.

Du verstehst nochnicht einmal, was das Wort "Garantie" bedeutet. Und da oben steht in Deinem Quote wieder jede Menge Unsinn. Ein Fug muss so durchgeführt wie vertraglich vereinbart und wenn er nicht pünktlich ist, dann ist das eine Vertragsverletzung, die zum Schadensersatz verpflichtet.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Das ist richtig und steht nicht im Widerspruch zu dem von mir geschriebenen. Dass keine Pünktlichkeit garantiert ist, bedeutet ja nicht, dass man beliebig spät leisten darf. Man darf aber unpünktlich leisten. Welchen Verzugsschaden und Schadensersatz willst Du denn fordern, wenn ein Flug 4 Minuten zu spät auf Malle landet?

Studier doch erst mal ein paar Jahre Jura, mach Staatsexamen und rede dann weiter.

Also, hier ist die Lösung Deines fünf Minuten Falles: Ein Flug der fünf Minuten nach der Zeit landet, ist verspätet und der Schuldner hat nicht so geleistet, wie es vereinbart war, §§ 280, 281 BGB. Damit gibt es eine Vertragsverletzung. Erste wesentliche Frage: Verschuldet oder nicht, § 276 BGB. Ist es nicht verschuldet, ist der Fall zu Ende. Ist es verschuldet, dann besteht erst einmal ein Anspruch. Nächste wesentliche Frage: Ist ein Schaden entstanden. Ist kein Schaden entstanden, ist der Fall zu Ende. Ist ein Schaden entstanden, so gibt es dann auch einen Schadenersatzanspruch. Nächste Frage: Mitverschulden, § 254 BGB. Wer seine Flüge so plant, dass es auf fünf Minuten ankommt, trägt m.E. ein anspruchsausschließendes Mitverschulden, denn es ist allgemein bekannt, dass fünf Minuten Verspätung immer eintreten können. Der Fall ist zu Ende. Aber nicht, weil man unpünktlich sein darf oder weil keine Pünktlichkeit geschuldet wäre oder weil es Hein Mück am Stammtisch erzählt.

Das geht aber anderes als mit ein paar hingeschmissenen Brocken Stammtischwissen. Rechtswissenschaft heißt zu denken und nicht nur zu plappern.
 

KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.115
2.617
Studier doch erst mal ein paar Jahre Jura, mach Staatsexamen und rede dann weiter.

Also, hier ist die Lösung Deines fünf Minuten Falles: Ein Flug der fünf Minuten nach der Zeit landet, ist verspätet und der Schuldner hat nicht so geleistet, wie es vereinbart war, §§ 280, 281 BGB. Damit gibt es eine Vertragsverletzung. Erste wesentliche Frage: Verschuldet oder nicht, § 276 BGB. Ist es nicht verschuldet, ist der Fall zu Ende. Ist es verschuldet, dann besteht erst einmal ein Anspruch. Nächste wesentliche Frage: Ist ein Schaden entstanden. Ist kein Schaden entstanden, ist der Fall zu Ende. Ist ein Schaden entstanden, so gibt es dann auch einen Schadenersatzanspruch. Nächste Frage: Mitverschulden, § 254 BGB. Wer seine Flüge so plant, dass es auf fünf Minuten ankommt, trägt m.E. ein anspruchsausschließendes Mitverschulden, denn es ist allgemein bekannt, dass fünf Minuten Verspätung immer eintreten können. Der Fall ist zu Ende. Aber nicht, weil man unpünktlich sein darf oder weil keine Pünktlichkeit geschuldet wäre oder weil es Hein Mück am Stammtisch erzählt.

Das geht aber anderes als mit ein paar hingeschmissenen Brocken Stammtischwissen. Rechtswissenschaft heißt zu denken und nicht nur zu plappern.

Danke! Falllösung wie aus dem Lehrbuch von +1 (y)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.539
3.695
Düsseldorf
www.drboese.de
Neben so manchen Animositäten hat mich der Austausch hier mal wieder begeistert: Gerade die mitschreibenden Kollegen haben gute Ideen (die mir - der den Sachverhalt vollständig kennt - keine Angst machen) und das bereitet doch ganz gut vor auf das, was da kommen mag. Andererseits bin ich knappe Schriftsätze, die wenig auf den Einzelfall eingehen (weil Textbausteine off the beaten path fehlen), kurz vor dem Termin, bei genau dieser Beklagten gewohnt.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
637
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DUS
bliebe noch die Frage, ob es an Board des Privatjets auch den vom LG Düsseldorf in der Vergangenheit zugestandenen Schampus gab :D
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Neben so manchen Animositäten hat mich der Austausch hier mal wieder begeistert: Gerade die mitschreibenden Kollegen haben gute Ideen (die mir - der den Sachverhalt vollständig kennt - keine Angst machen) und das bereitet doch ganz gut vor auf das, was da kommen mag. Andererseits bin ich knappe Schriftsätze, die wenig auf den Einzelfall eingehen (weil Textbausteine off the beaten path fehlen), kurz vor dem Termin, bei genau dieser Beklagten gewohnt.

Mal eine Frage dazu: Wenn eine Beklagte oft vor Gericht erscheint (erscheinen muss) und sich hier üblicherweise auf Textbausteine beschränkt, die Teilweise wenig mit dem Fall zu tun haben und damit zeigt welches Maß an Respekt man dem Gericht entgegenbringt, wird so eine Beklagte dann noch wirklich ernst genommen?
 

paradox

Erfahrenes Mitglied
01.08.2017
376
122
Und nur weil er seine (zivilrechtlichen) Rechte kennt, muss er noch lange nicht im Vorfeld davon ausgehen, dass sein Beförderungsvertrag gefährdet ist und er nun erstmal in den tiefen Welten des VFT nach Rat suchen muss, was er denn nun alles machen muss, sollte seine Fluggesellschaft ihn nicht befördern...

Immerhin wurde noch nicht in Frage gestellt, ob der Termin denn zwingend auf Mallorca stattfinden musste und - zur Schadensminderung - der Geschäftspartner nicht (günstiger) nach DUS hätte eingeflogen werden können :)
 
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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.402
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""Aus irgend einem Grund muß man Jura studiert haben und kann sein Wissen nicht aus dem Goldenen Blatt herleiten?
Klar: man kann aus dem Goldenen Blatt kein Wissen herleiten. Aber: Aus irgend einem Grund muß man Jura studiert haben? Aus welchem? Und was hat das mit dem Goldenen Blatt zu tun? Flying Lawyer wird es euch nie verraten. Er weiß es schließlich selbst nicht.""

@realLawyer/thbe ?
na gut, man könnte auch formulieren: nicht ohne grund muss man jura studiert haben und kann sein wissen nicht aus dem goldenen blatt herleiten.

beruhigend, dass thbe jetzt auch juristischen beistand bekommen hat und selbige person sich extra dafür im vff angemeldet hat.
 
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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
9.107
13.637
der Ewigkeit
Mal eine Frage dazu: Wenn eine Beklagte oft vor Gericht erscheint (erscheinen muss) und sich hier üblicherweise auf Textbausteine beschränkt, die Teilweise wenig mit dem Fall zu tun haben und damit zeigt welches Maß an Respekt man dem Gericht entgegenbringt, wird so eine Beklagte dann noch wirklich ernst genommen?

Wie so Vieles liegt auch das im Auge des Betrachters, wer wen nicht (mehr) ernst nimmt.
Die von Dir zitierten Textbausteine gingen übrigens nicht an das Gericht.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
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1.061
Könnte ich für mein Anwaltsteam eigentlich genauso machen.

Wir sind fünf Anwälte, aber wir planen mal sechs Termine parallel ein, davon ausgehend, dass einer sowieso immer wieder aus irgendwelchen Gründen aufgehoben werden. Und wenns dann nicht klappt und unser Mandant ein Versäumnisurteil kassiert, sagen wir dem Mandanten, ist ja halb so wild, er hätte ja sowieso verloren, sein Claim war nichts wert und daher hat er keinen Schaden. Tolle Geschäftspolitik. Und dann gibts hier noch Leute, die das verteidigen.

Sehr treffender Vergleich, ne kleine Butze mit 6 Anwälten und eine Airline, welche Millionen Tickets verkauft, davon zu einem gewissen Teil voll flexible Tickets, welche zu x% storniert oder umgebucht werden! Selbst faule Äpfel und reife Birnen reichen hier nicht mehr aus.

Und erzähle uns doch bitte nicht, Anwälte würden ihre Zeit nicht „überbuchen“, sprich die Stunden, welche sie einer Partei berechnen, auch zu 100% nicht anders nutzen. Da kann ich dir aus Topfirmen aber ganz andere Stories erzählen, übrigens auch von Juristen, welche bei mir in Kursen sitzen, um ihr juristisches Fachwissen sinnvoll zu ergänzen!

Mal unter uns, gute Airlines und gute Law Firms unterscheiden sich nicht wirklich, was sehr exzessive Gewinnmaximierung angeht...!
 
Zuletzt bearbeitet:

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.756
1.061
Niemand zwingt die Airline zu überbuchen. Wenn man sich verschätzt hat, gehört das zum geschäftlichen Risiko und man muss im Zweifelsfall halt etwas tiefer in die Tasche greifen. Aber das wird schnell von den Algorithmen erfasst und wenn das ein paar mal passiert ist, wird das automatisch korrigiert. Je billiger das "Rauskaufen" für die Airline ist und umso mehr man bekommt für Last-Minute verkaufte Tickets, die über die verfügbare Sitzplatzkapazität hinausgehen, umso mehr wird auch überbucht.

Deutlich gehaltvollerer Post zum Thema Überbuchung als der des fliegenden Juristen danach!

Neben rein kommerziellen Motiven bei der Überbuchung, kommt natürlich noch die operative Komponente hinzu, sprich Flieger können nicht starten, Kleinkinder übergeben sich auf den Sitz etc. , so dass gewisse Teile des Fliegers nicht nutzbar sind bzw. ganze Flieger umgebucht werden müssen.

Airlines überbuchen heute deutlich besser als vor Jahrzehnten, Politiker schreiben sich das gerne aufgrund der relativ neuen Gesetze auf die Fahne , in der Realität sind eher optimierte Systeme und bessere Prognosen der Grund! Aber selbst die Airlines mit vormals reinem Gewissen (u.a. Jet Blue) überbuchen heute kontinuierlich!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
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Sehr treffender Vergleich, ne kleine Butze mit 6 Anwälten und eine Airline, welche Millionen Tickets verkauft, davon zu einem gewissen Teil voll flexible Tickets, welche zu x% storniert oder umgebucht werden! Selbst faule Äpfel und reife Birnen reichen hier nicht mehr aus.

Und erzähle uns doch bitte nicht, Anwälte würden ihre Zeit nicht „überbuchen“, sprich die Stunden, welche sie einer Partei berechnen, auch zu 100% nicht anders nutzen. Da kann ich dir aus Topfirmen aber ganz andere Stories erzählen, übrigens auch von Juristen, welche bei mir in Kursen sitzen, um ihr juristisches Fachwissen sinnvoll zu ergänzen!

Mal unter uns, gute Airlines und gute Law Firms unterscheiden sich nicht wirklich, was sehr exzessive Gewinnmaximierung angeht...!

Wir sind zwar nicht unter uns, aber Spitzenunternehmen müssen Gewinne machen, das gilt für Airlines ebenso wie für Law Firms. Als Partner will ich leben. Und nebenbei: Ich sprach von meinem Team, nicht von meiner Firm.

Und Anwälte können ihre Zeit sogar völlig berechtigt doppelt nutzen, wenn sie gut sind ("sprich die Stunden, welche sie einer Partei berechnen, auch zu 100% nicht anders nutzen"). Wenn der Anwalt im Flieger für einen Mandanten sitzt und zum Termin reist, zahlt der Mandant das, egal ob der Anwalt die Zeitung oder die Akte eines anderen Mandanten liest. Wenn er mit dem Mandanten vereinbart, dass Reisezeit zu bezahlen ist, dann ist es so. Und wenn er nach der Gebührenordnung abrechnet, bekomme er die gleichen Gebühren, egal ob ein Termin zwei Stunden dauert oder fünf Minuten. Ist auch so.

Was der Anwalt aber nicht kann und was bei uns auch keiner macht, ist das was die Airlines machen: Die Zeit doppelt verkaufen und einen Mandanten dann sitzen lassen. Wenn ich das gezielt und systematisch und ohne Zustimmung des Mandanten mache, nennt ich das Betrug. Und das ist das was die Airlines hier machen: Sie verkaufen mit einen unbeschränkten Beförderungsanspruch ohne Hinweis auf das Überbuchungsrisiko. Merke zu deinem Post: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich,
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
Aber sie unterscheiden sich sehr erheblich in der Marge. *offtopic of

*offtopic on: ROFL, das ist wohl so. Obwohl das wahrscheinlich auf der Airlineseite sehr von der Route und auf der Anwaltsseite sehr von der Kanzleistruktur abhängt. Je größer das Unternehmen, je größer die Gewinnchancen, je kleiner aber meist die Marge, je größer sicher das unternehmerische Risiko. Gilt für Anwälte wie für Kanzleien. Meine beste Marge habe ich mal in sechs Monaten Gardenleave mit ein paar Schiedsrichtermanadaten gehabt. Kaum Kosten, kein Risiko, plenty of fun. Die besten Gewinne habe ich als EP einer Magic Circle Kanzlei mit geringer Marge und hohem unternehmerischen Risiko (aka angestellte Anwälte) gehabt. Alles zu seiner Zeit. *offtopic off
 
A

Anonym70281

Guest
Was der Anwalt aber nicht kann und was bei uns auch keiner macht, ist das was die Airlines machen: Die Zeit doppelt verkaufen und einen Mandanten dann sitzen lassen. Wenn ich das gezielt und systematisch und ohne Zustimmung des Mandanten mache, nennt ich das Betrug. Und das ist das was die Airlines hier machen: Sie verkaufen mit einen unbeschränkten Beförderungsanspruch ohne Hinweis auf das Überbuchungsrisiko. Merke zu deinem Post: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich,

Naja, also so pauschal kann man das auch wieder nicht sagen. Auch Anwälte verkaufen ihre "Zeit" doppelt und dreifach. Aber nicht mit der bewußten Absicht wie das Fluggesellschaft machen. Warum?

Fluggesellschaft bietet einen Flug von A nach B mit Kapazität X an. Verkauft werden X+Y Plätze, weil die Statistik zeigt, dass Y die Zahl an Kunden ist, die mit einer Wahrscheinlichkeit von Z den Flug nicht antritt. Die Frage ist, wie hoch muss Z sein, damit sich eventuell notwendige Umbuchungen oder Kompensationszahlungen ausgehen, wenn die Zahl der Kunden, die den Flug nicht antritt, doch mal kleiner als Y ist. Aber X ist halt starr.

Ein Anwalt hat X Stunden am Tag, die er für Mandanten zur Verfügung hat. Wenn er jetzt einen Termin für zwei Stunden einplant, dieser aber länger dauert, dann schmeisst er den Mandanten ja hoffentlich nicht raus ("Ist ja schön, dass der Fall komplexer ist als angenommen, aber sie haben nur zwei Stunden gebucht, also hau ab, ich hab einen anderen Mandanten."). Falls das der Realität entspricht (zum Glück habe ich in meinem Leben nur einmal mit einem Notar zu tun gehabt wegen eines Wohnungskaufes), dann wundert es mich nicht, warum Anwälte so einen extrem miesen Ruf haben. Ich mein, als Arzt kann ich einen Patienten ja auch nicht mitten in einer Behandlung rauswerfen, weil der nächste Patient wartet. "Wie, sie haben da gerade noch ein aufgebohrtes Loch im Zahn? Ich hab aber keine Zeit mehr zum Füllen, ihr Pech."

Wie gesagt, ich habe keine Erfahrung, aber ich hoffe doch mal, dass Anwälte NICHT so handeln.

Hat aber mit dem ursprünglichen Thema nix mehr zu tun ;)
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.599
dann wundert es mich nicht, warum Anwälte so einen extrem miesen Ruf haben. Ich mein, als Arzt kann ich einen Patienten ja auch nicht mitten in einer Behandlung rauswerfen, weil der nächste Patient wartet. "Wie, sie haben da gerade noch ein aufgebohrtes Loch im Zahn? Ich hab aber keine Zeit mehr zum Füllen, ihr Pech."

Schlimmer als der Ruf von Zahnärzten kann der Ruf von Anwälten nicht sein :p. Oder wie sagte Wilhelm Busch: "Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich". Aber damit und vor allem davon kann ich gut leben.