Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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1.545
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Oehm, alle sprechen von Wien. Aber damit ist Amsterdam von nun an auch Risikogebiet?
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Oehm, alle sprechen von Wien. Aber damit ist Amsterdam von nun an auch Risikogebiet?

Wohl dem, der in einem Bundesland mit 48/72h-Ausnahmeregelung wohnt. In dem Fall sind zumindest Kurztrips in die Stadt und Ankünfte/Transits in AMS noch test-/quarantänefrei möglich.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.836
12.228
CPT / DTM
Kurze Zusammenfassung:

1. Die Einreise aus Ländern mit geringem Risiko wird ab dem 1. Oktober wieder erlaubt.

2. Ein negatives Testergebnis muss bei der Einreise vorgelegt werden.

3. Besucher, die Symptome zeigen, müssen sich auf eigene Kosten in Quarantäne begeben.

4. Die nächtliche Ausgangssperre wird auf 24:00 bis 04:00 Uhr reduziert
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.560
9.899
BRU
Belgien hat Wien auch auf die "Rote Liste" gesetzt, gültig ab Freitag. Nach den weiteren Reduzierungen auf BRU-FRA und BRU-MUC (seit Brüssel bei den Deutschen Risikogebiet) wird jetzt vermutlich auch BRU-VIE weiter reduziert...
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.268
1.720
TXL
Bei VIE und BRU hat man wenigstens noch das Glück, dass man umsteigen kann, da beide Flughäfen nicht im Risikogebiet liegen.
 

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
15.836
12.228
CPT / DTM
Gibts da Konkretes fuer Deutsche/Hollaender? Bzw. wie wird geringes Risiko definiert?

Genaue Anweisungen, resultierend aus den Ankündigungen des Präsidenten, folgen in den nächsten Tagen.

Im Vorfeld war schon bekannt geworden, das auf Basis der aktuellen Zahlen, die Einreise für Deutsche wieder erlaubt werden soll....
 

FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
599
VIE
Oehm, alle sprechen von Wien. Aber damit ist Amsterdam von nun an auch Risikogebiet?
Sehr unschön, damit hat es mich jetzt an meinem Arbeitsort erwischt. Bin gerade seit mehr als 5 Tagen hier und damit trifft auf mich nach meinem Verständnis die Ausnahme für Grenzgänger nicht zu. Also Test oder Quarantäne bei Rückkehr. Hätte eigentlich einen Termin in Frankfurt gehabt und wollte AMS-FRA fliegen, aber das werde ich jetzt canceln und mich direkt nach Hause begeben. Hatte mich auf meinen ersten Flug seit Monaten gefreut :/
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.846
1.545
Aber das könnte man doch auch so? Durchreise ist doch kein Aufenthalt? Und da war doch noch die 48h Regel?
Das mit Transit ungleich Einreise in Risikogebiet ist m.E. so bei Einkünften in FRA bzw. Hessen. Gibt es dazu in anderen Bundesländern ggflls. abweichende Ansichten? Das wäre ja eher unschön.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.268
1.720
TXL
In Berlin gilt diese 48 Stunden Regel leider nicht, sonst könnte ich in Europa (fast) überall hinreisen.
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2332844 Das ist jetzt das Beispiel Prag:


Scheint aber in der Tat jedes Bundesland unterschiedlich zu handhaben

Da steht aber "Solche Ausnahmen können z.B. bestehen:", d.h. das sind nur Beispiele für Ausnahmen und die unterscheiden sich teilweise je nach Bundesland.

Letztendlich ist die Corona-VO des eigenes Bundeslandes entscheidend. Dort wird dann i.d.R. auf die RKI-Liste verwiesen und es wird eines Reihe von Ausnahmen genannt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.909
16.014
Grundsaetzlich ist auch ein Transitaufenthalt ohne Einreise ein Aufenthalt im Sinne der Corona- bzw. Einreise-Verordnungen. Welche Ausnahmen es gibt, sowohl hinsichtlich der Aufenthaltsdauer als auch hinsichtlich der Reisezwecke, muss in jedem Einzelfall geprueft werden. Sowohl bzgl. des Bundeslandes als auch bzgl. der Zeit - was heute geregelt ist, kann morgen ganz anders sein. Die Corona-Verordnungen und ihre staendigen Aenderungen und Neufassungen sind schlimmer als ein Sack Floehe. Wenn ich da etwas wissen will, gucke ich immer tagesaktuell rein - es bringt einfach nichts, sich etwas zu merken und sich darauf einzurichten.
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
1.846
1.545
In Hessen ebenfalls nicht. Eine Stunde Transit am Flughafen CDG reichen, um die Selbstquarantäne bzw. den Test auferlegt zu bekommen.
Grundsaetzlich ist auch ein Transitaufenthalt ohne Einreise ein Aufenthalt im Sinne der Corona- bzw. Einreise-Verordnungen.
Wenn ich eigentlich nicht aus einem Risikogebiet komme, dort aber während meines Rückflugs zwischenlande und umsteige, falle ich dann auch unter die Quarantänebestimmungen?
Nein. Die Durchreise durch ein Risikogebiet (konkret: unverzügliches Umsteigen am Flughafen) stellt keinen Aufenthalt im Risikogebiet dar.

https://soziales.hessen.de/gesundhe...en/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende

Ab einer Stunde ist es ein "Transitaufenthalt", der dann zur Quarantäne führt? Ist das wirklich die Feinheit hier?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.909
16.014
Nein, es ist einfach nur die vom Ministerium gegebene Information falsch. Die VO ist da eindeutig:
"Personen, die auf dem Land-, See-oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Abs. 4 aufgehalten haben" etc.
Zu einem beliebigen Zeitpunkt aufgehalten haben. Punkt. Keine Einschraenkungen, Wenns und Abers.

Ich verstehe so etwas nicht.

Immerhin: Wer sich auf die Auskunft erlaesst, befindet sich hinsichtlich seiner Ordnungswidrigkeit in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, denn auf eine solche scheinbar fachkundige staatliche Auskunft darf er sich verlassen.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.956
13.718
Trans Balkan Express
Nein, es ist einfach nur die vom Ministerium gegebene Information falsch. Die VO ist da eindeutig:
"Personen, die auf dem Land-, See-oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Abs. 4 aufgehalten haben" etc.
Zu einem beliebigen Zeitpunkt aufgehalten haben. Punkt. Keine Einschraenkungen, Wenns und Abers.

Ich verstehe so etwas nicht.

Immerhin: Wer sich auf die Auskunft erlaesst, befindet sich hinsichtlich seiner Ordnungswidrigkeit in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, denn auf eine solche scheinbar fachkundige staatliche Auskunft darf er sich verlassen.

Das wäre mal ein interessanter Ansatzpunkt für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Ministerium regelt etwas anderes, als es will). Ich sehe in der hessischen Verordnung ebenfalls keine Ausnahmen (ebenso wie in Sachsen, wo das Ministerium aber nicht falsch erklärt).
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ab 1.Oktober wird wohl ein Ampelsystem die pauschalen Reisewarnungen ablösen.
Rot: Ländern und Regionen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen werden, sollen künftig "rot" markiert werden. In diesen Gebieten besteht laut RKI ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2. Derzeit gilt das für 125 der weltweit etwa 200 Staaten. Außerdem unterliegen Reiserückkehrer Quarantänepflichten.

Gelb: Länder und Regionen, in denen die Virussituation zwar gut ist, es jedoch für deutsche Urlauber Einreisebeschränkungen gibt. Dazu zählen unter anderem Quarantänepflichten. Die Bundesregierung rät von Reisen in diese Regionen ab.


Grün: Länder und Regionen, die aus medizinischer Sicht als überwiegend unbedenklich gelten und kein hohes Infektionsgeschehen aufweisen sowie deutschen Staatsbürgern ohne spezielle Einreisebstimmungen offenstehen. Dazu zählen neben den meisten EU-Ländern und Staaten des assoziierten Schengen-Raums aktuell 38 zusätzliche Länder.
https://www.airliners.de/ampelsystem-reisewarnung/57414