Sieht so aus. Dafür macht Rumänien Kreis für Kreis Land gut. Wir treffen uns im Winter zum Bären jagen in den Karpaten!Oehm, alle sprechen von Wien. Aber damit ist Amsterdam von nun an auch Risikogebiet?
Oehm, alle sprechen von Wien. Aber damit ist Amsterdam von nun an auch Risikogebiet?
Südafrika macht ab dem 01.10.2020 unter Bedingungen die Einreise wieder möglich...
https://www.vielfliegertreff.de/hot...und-oder-die-garden-route-18.html#post3271709
Gibts da Konkretes fuer Deutsche/Hollaender? Bzw. wie wird geringes Risiko definiert?
Sehr unschön, damit hat es mich jetzt an meinem Arbeitsort erwischt. Bin gerade seit mehr als 5 Tagen hier und damit trifft auf mich nach meinem Verständnis die Ausnahme für Grenzgänger nicht zu. Also Test oder Quarantäne bei Rückkehr. Hätte eigentlich einen Termin in Frankfurt gehabt und wollte AMS-FRA fliegen, aber das werde ich jetzt canceln und mich direkt nach Hause begeben. Hatte mich auf meinen ersten Flug seit Monaten gefreut :/Oehm, alle sprechen von Wien. Aber damit ist Amsterdam von nun an auch Risikogebiet?
Aber das könnte man doch auch so? Durchreise ist doch kein Aufenthalt? Und da war doch noch die 48h Regel?Bei VIE und BRU hat man wenigstens noch das Glück, dass man umsteigen kann, da beide Flughäfen nicht im Risikogebiet liegen.
Das mit Transit ungleich Einreise in Risikogebiet ist m.E. so bei Einkünften in FRA bzw. Hessen. Gibt es dazu in anderen Bundesländern ggflls. abweichende Ansichten? Das wäre ja eher unschön.Aber das könnte man doch auch so? Durchreise ist doch kein Aufenthalt? Und da war doch noch die 48h Regel?
Scheint aber in der Tat jedes Bundesland unterschiedlich zu handhaben
- für Personen, die sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben
https://prag.diplo.de/cz-de/aktuelles/-/2332844 Das ist jetzt das Beispiel Prag:
Scheint aber in der Tat jedes Bundesland unterschiedlich zu handhaben
In Hessen ebenfalls nicht. Eine Stunde Transit am Flughafen CDG reichen, um die Selbstquarantäne bzw. den Test auferlegt zu bekommen.In Berlin gilt diese 48 Stunden Regel leider nicht, sonst könnte ich in Europa überall hinreisen.
In Hessen ebenfalls nicht. Eine Stunde Transit am Flughafen CDG reichen, um die Selbstquarantäne bzw. den Test auferlegt zu bekommen.
Wenn ich eigentlich nicht aus einem Risikogebiet komme, dort aber während meines Rückflugs zwischenlande und umsteige, falle ich dann auch unter die Quarantänebestimmungen?Grundsaetzlich ist auch ein Transitaufenthalt ohne Einreise ein Aufenthalt im Sinne der Corona- bzw. Einreise-Verordnungen.
Nein, es ist einfach nur die vom Ministerium gegebene Information falsch. Die VO ist da eindeutig:
"Personen, die auf dem Land-, See-oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Hessen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Abs. 4 aufgehalten haben" etc.
Zu einem beliebigen Zeitpunkt aufgehalten haben. Punkt. Keine Einschraenkungen, Wenns und Abers.
Ich verstehe so etwas nicht.
Immerhin: Wer sich auf die Auskunft erlaesst, befindet sich hinsichtlich seiner Ordnungswidrigkeit in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum, denn auf eine solche scheinbar fachkundige staatliche Auskunft darf er sich verlassen.
https://www.airliners.de/ampelsystem-reisewarnung/57414Rot: Ländern und Regionen, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiete ausgewiesen werden, sollen künftig "rot" markiert werden. In diesen Gebieten besteht laut RKI ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2. Derzeit gilt das für 125 der weltweit etwa 200 Staaten. Außerdem unterliegen Reiserückkehrer Quarantänepflichten.
Gelb: Länder und Regionen, in denen die Virussituation zwar gut ist, es jedoch für deutsche Urlauber Einreisebeschränkungen gibt. Dazu zählen unter anderem Quarantänepflichten. Die Bundesregierung rät von Reisen in diese Regionen ab.
Grün: Länder und Regionen, die aus medizinischer Sicht als überwiegend unbedenklich gelten und kein hohes Infektionsgeschehen aufweisen sowie deutschen Staatsbürgern ohne spezielle Einreisebstimmungen offenstehen. Dazu zählen neben den meisten EU-Ländern und Staaten des assoziierten Schengen-Raums aktuell 38 zusätzliche Länder.