Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.426
1.408
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Meinst du das es interessiert international großartig das der deutsche Staat bei Tui, Condor und LH mit im Boot ist? und meinst du das sich die Amerikaner, die Chinesen, die Kanadier, die Thailänder oder sonst wer großartig dafür interessiert wie schnell sich da etwas refinanziert?

Ich denke eher jeder schaut auf seine eigene Bevölkerung und richtet danach die Massnahmen aus. Hat Söder letztens auch gesagt, seine Massnahmen sind angemessen - die Umfragen bestätigen dies.

Den dortigen Unternehmen der Airline und Hospitality gehts genauso beschissen wie den deutschen? Es ist - sofern die COVID-19 Situation dadurch nicht außer Kontrolle gerät - für alle Länder gleichermaßen von Interesse, diese Industrien wiederzubeleben und Perspektiven zu eröffnen.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.052
3.296
FRA
Doch, die seit heute gueltige Version der Corona-VO ist veroeffentlicht (muss ja ;)):

Gemaess § 2 Abs. 2 Nr. 5 sind ausgenommen "Personen, die täglich oder für bis zu 72 Stunden durch ihren Beruf, ihre Ausbildung oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen oder nach entsprechendem Aufenthalt aus einem Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 4 in das Bundesgebiet zurückkehren."

Stimmt. Danke. Habs jetzt auch gefunden.
War auch ueberfaellig.
Und ganz ohne unaufschiebbar etc.
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/1vo_corona_stand_1909.pdf
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Ist nur die Frage, wie man „zwingend notwendig“ und „unaufschiebbar“ begründen will. Dass man dort einen Arbeitsplatz hat, reicht sicherlich nicht aus. Ausnahmen gibt es für Grenzgänger.

Das ist halt die Frage. Arbeit in den Niederlanden/Belgien/Frankreich, aber Familie in Deutschland? Ab wann ist man da „Grenzgänger“? Nur, wenn man täglich pendelt (dann hätten aber die 5 Tage keinen Sinn)? Oder eben auch Leute, die übers WE pendeln?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Den dortigen Unternehmen der Airline und Hospitality gehts genauso beschissen wie den deutschen? Es ist - sofern die COVID-19 Situation dadurch nicht außer Kontrolle gerät - für alle Länder gleichermaßen von Interesse, diese Industrien wiederzubeleben und Perspektiven zu eröffnen.

Das sehe ich nicht im Fall der genannten Länder (ausser evtl. Thailand aber selbst die zögern). Australien oder Neuseeland werden auch weiter dicht bleiben. Es geht aktuell überall darum dem Wunsch der Bevölkerung zu entsprechen.

Selbst Trump ist da in der Zwischenzeit max. in der Defensive - obwohl im vorher nichts etwas anhaben konnte. Vor der Wiederwahl keine Einreise.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Den dortigen Unternehmen der Airline und Hospitality gehts genauso beschissen wie den deutschen? Es ist - sofern die COVID-19 Situation dadurch nicht außer Kontrolle gerät - für alle Länder gleichermaßen von Interesse, diese Industrien wiederzubeleben und Perspektiven zu eröffnen.

Aber was heißt denn "sofern die COVID-19 Situation dadurch nicht außer Kontrolle gerät"? Das definiert doch jedes Land ganz anders. In Europa ist man der Meinung, die Situation sei unter Kontrolle, wenn die 7-Tages-Inzidenz bei weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. In vielen Ländern Asiens und Ozeaniens bricht aber schon Panik aus, wenn diese die Marke von 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreitet.

Dementsprechend unterschiedlich ist auch die Bereitschaft, quarantänefrei Touristen einreisen zu lassen. In Kombination mit der unterschiedlichen Bedeutung des Tourismus für die jeweiligen Volkswirtschaften ergeben sich da ganz verschiedene Anreize für die Politik.

Anders ausgedrückt: Nur weil ein Land ein beliebtes Urlaubsziel für Europäer ist, heißt das noch lange nicht, dass europäische Touristen eine so große wirtschaftliche Bedeutung haben, dass man dafür den Gesundheitsschutz der eigenen Bevölkerung hinten anstellt. Gerade in Asien und Ozeanien kann man so etwas auch wunderbar durch chinesische Touristen kompensieren, die rein objektiv betrachtet mittlerweile wohl ein geringeres Risiko darstellen als Reisende aus den Risikogebieten in Europa und den USA.
 

FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
599
VIE
Ist nur die Frage, wie man „zwingend notwendig“ und „unaufschiebbar“ begründen will. Dass man dort einen Arbeitsplatz hat, reicht sicherlich nicht aus. Ausnahmen gibt es für Grenzgänger.

Das ist halt die Frage. Arbeit in den Niederlanden/Belgien/Frankreich, aber Familie in Deutschland? Ab wann ist man da „Grenzgänger“? Nur, wenn man täglich pendelt (dann hätten aber die 5 Tage keinen Sinn)? Oder eben auch Leute, die übers WE pendeln?
Ich hatte das so interpretiert, dass diese Regelung in NRW sich auf Grenzgänger bezieht. Dann würden auch die 5 Tage Sinn machen, nämlich für WE-Pendler.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.959
16.161
Besser den Marktleiter darauf ansprechen, wieso er nicht von seinem Hausrecht gebraucht macht

Auch hier wieder: Woher willst Du das wissen? Wie kommst Du darauf, dass der Marktleiter nicht jeden illegalen Maskenverweigerer rausschmeisst bzw. rausgeschmissen hat? Nochmal, nur weil da jemand "oben ohne" rumlaeuft, heisst das ausdruecklich nicht, dass er gegen die lokale Corona-VO verstoesst.

Das ist so aehnlich wie mit den Comfort-Plaetzen in der Bahn: Auch der abgerissenste Penner kann da zu Recht sitzen, und die anderen Passagiere geht es nichts an. "Darf ich mal Ihre Comfort-Karte sehen?" - "Nein."


Was bringt die Stichprobenkontrolle, wenn nicht mal nachvollziehbar ist, wer aus einem Risikogebiet eingereist ist? Da kann ich immer behaupten, für mich gäbe es überhaupt keine Quarantänepflicht.

Behaupten kann man viel. Wenn sich aber so ein Zollbeamter was darauf einbildet, im lockeren und gar nicht nach Verhoer klingenden Gespraech einen Schmuggler zu finden, kann er doch genau diese Faehigkeiten dazu nutzen, herauszufinden, ob jemand aus einem Risikogebiet kommt.


Hast du dafür irgendwelche Belege?

Ausser meiner Erfahrung mit einer Handvoll Gesundheitsaemtern - nein. Allerdings darf man trotz aller Unkenrufe und publikumswirksam aufbereiteter Durch-den-Kakao-Zuege von bloeden Behoerden davon ausgehen, dass nach einem halben Jahr jedes deutsche Gesundheitsamt schon einmal mit Quarantaene zu tun hatte und einen Prozess dafuer hat.


Auf der Webseite meines lokalen Gesundheitsamtes (das immerhin für mehr als 200.000 Menschen zuständig ist) steht bis heute kein einziger Satz zur Quarantänepflicht für Reiserückkehrer.

Steht denn auf der Website Deines Strassenverkehrsamtes, dass man an einer roten Ampel anhalten muss?


Bei kleineren Gesundheitsämtern dürfte man schon Schwierigkeiten haben, überhaupt eine E-Mail-Adresse zu finden. Bei solchen Hürden ist es kein Wunder, dass die Leute sich einfach gar nicht melden und in der Folge auch keine Kontrollen erfolgen.

Im Telefonbuch duerften sie alles stehen. Ganz ehrlich: Sowas ist doch eine Ausrede, um die eigene Faulheit zu rechtfertigen. "Ich haette mich bestimmt gemeldet, wenn ich eine eMail-Adresse gefunden haette." Klaro...
 

sitzfleisch

Erfahrenes Mitglied
13.12.2009
1.602
117
KUL/SIN/CGK nun wieder DUS
Südkorea lässt touristische Einreisen meines Wissen nach wie vor zu (mit 14-tägiger bezahlter Quarantäne), dort wurde lediglich im April das Visa-Waiver-Agreement mit den Ländern ausgesetzt, die keine Südkoreaner mehr einreisen lassen. Warum das Visa-Waiver-Agreement mit Deutschland inzwischen nicht wieder aufgenommen wurde, kann das Auswärtige Amt wahrscheinlich besser beantworten. Grundsätzlich dürfen sich Deutschland und die EU bei dem Thema aber ruhig an die eigene Nase fassen, da Mitte März völlig ungeachtet der epidemologischen Lage die Außengrenzen geschlossen und damit sicherlich viel diplomatisches Geschirr zerbrochen wurde. Südkorea hatte zum Zeitpunkt der Schließung der Schengen-Außengrenzen am 17. März übrigens gerade mal eine 7-Tages-Inzidenz von 1,57 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Aber "damals" war die Politik eben noch im Panik-Modus und hat sich nicht für die tatsächliche Datenlage interessiert.

Aktuell haben zudem alle genannten Länder deutlich geringere Fallzahlen als Deutschland/die EU und verfolgen größtenteils auch eine "Zero Cases Policy". Da sind die EU-Staaten nicht unbedingt in der Position, eine quarantänefreie Einreise für die eigenen Bürger als Vorbedingung für Öffnung der eigenen Grenzen zu fordern.

Ich persönlich halte es für den falschen Weg, während einer Pandemie auf Reziprozität bei den Einreiseregelungen zu bestehen. Es wird immer einen Anreiz geben, die Einreise von einem Risikogebiet in ein Nicht-Risikogebiet mit Einschränkungen zu belegen. Aber wieso soll man die Einreise aus einem Nicht-Risikogebiet in ein Risikogebiet von Seiten des Risikogebiets nicht wieder erlauben? Ich glaube, wir tun uns in Europa eher damit schwer, nun aus der Perspektive anderer Länder selbst mal Risikogebiet zu sein und Einreisebeschränkungen zu unterliegen. Aber muss man deswegen allen anderen, die Corona offenbar besser im Griff haben, die Lebensplanung durchkreuzen?




Mit absolut unnötigen Einschränkungen, wie einem gemeinsamen Wohnsitz im Ausland oder einem nachgewiesenen vorherigen Treffen in Deutschland. Beides Dinge, die für den Gesundheitsschutz völlig irrelevant sind.

Darüber hinaus besteht bei solchen Regelungen immer das Risiko, dass die Airline oder der Grenzbeamte die vorgelegte Dokumentation nicht akzeptiert und das Boarding/die Einreise verweigert. Solange man so etwas nicht vorab bei der deutschen Botschaft beantragen kann und dann ein entsprechendes Visum ausgestellt bekommt, sind solche Regelungen mit Vorsicht zu genießen.

Für Malaysia ist es echt nicht einfacher. KUL war alles easy, alle hatten Masken auf und zum Gate auch.
Ausreise ging nun mal via London, schneller geht wohl nicht , ohne über die Wüste zu fliegen.
Ich bin jetzt noch KO vom Stress, den die "GB Insulaner" da veranstalten. Das ist schon freundlich formuliert.
Ankunft in LHR: waren vielleicht max. 100 Paxe vom Flieger.
Flug musste zur abgetrennten Immi: 1,5 Std Wartezeit. England hat mehr Covid Fälle als Malaysia!
Total pampiges unfreundliches Personal-muss wohl an der Uhrzeit liegen.

Ich habe mit ach und krach noch meinen Anschlussflug nach FRA bekommen.
Die Leute sind wohl echt am Ende mit Geduld und Verständnis.
 
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pilotxxl

Reguläres Mitglied
01.05.2012
39
4
Zitat von [FONT=&quot]Telesto: ...[/FONT]Aktuell haben zudem alle genannten Länder deutlich geringere Fallzahlen als Deutschland/die EU.

Hallo Telesto, bitte belege doch einmal in welchem Verhältnis die geringen Fallzahlen stehen, wurden immer zur Bewertung dieselbe Zahl von Menschen getestet oder ist deine Aussage reine Annahme. Also bitte bevor du solche Aussagen tätigt, teile den unwissenden doch mit wieviel Menschen in den jeweiligen Ländern getestet wurden und wieviel davon positiv getestet wurden und wieviel Menschen dann ernsthaft erkrankt sind, nur so kann man deine Aussage einordnen ob sie richtig oder falsch oder gar frei erfunden ist und nur ein weiterer Beitrag der Angstmacherei zur COVID Propaganda ist. Im Übrigen habe ich einmal gelernt, dass eine Infektion ohne Krankheits Symptome noch nicht besorgniserregend für einen selber ist. Und was mich weiterhin sehr skeptisch zu den veröffentlichten und ansteigenden Infektionszahlen stimmt ist, dass weder die Sterberate noch die Einweisungen ins Krankenhaus entsprechend der veröffentlichen Infektionszahlen gestiegen ist, sie tendiert weiterhin auch bei steigenden Infektionen gegen null bzw. im untersten und nicht besorgniserregenden Bereich. Das sollte allen denen zu denken geben die hier weiterhin Unsinn verbreitet.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.341
3.036
Ich habe mit ach und krach noch meinen Anschlussflug nach FRA bekommen.
Die Leute sind wohl echt am Ende mit Geduld und Verständnis.
Das Personal in UK ist schon lange ein "Problem", sprich, desinteressierter und unfreundlicher geht es kaum. Gestern haben sie an der Security 10 oder mehr Handgepäcksstücke zur Seite genommen, offenbar alle verdächtig. Dann geht aber fast gar nichts mehr, weil das Band voll ist. Alle versuchen, sozialdistanziert anzustehen ... Das Personal ist weiter desinteressiert und schaut versonnen auf das volle Band.

Ich mecker echt nicht gerne über Personal, dessen Arbeitsverhältnisse ich nicht kenne, aber einen Mund hat jeder und in so einem Job muss man den halt mal benutzen. Und es wird wohl erst mal nicht besser werden dort.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Hallo Telesto, bitte belege doch einmal in welchem Verhältnis die geringen Fallzahlen stehen, wurden immer zur Bewertung dieselbe Zahl von Menschen getestet oder ist deine Aussage reine Annahme. Also bitte bevor du solche Aussagen tätigt, teile den unwissenden doch mit wieviel Menschen in den jeweiligen Ländern getestet wurden und wieviel davon positiv getestet wurden und wieviel Menschen dann ernsthaft erkrankt sind, nur so kann man deine Aussage einordnen ob sie richtig oder falsch oder gar frei erfunden ist und nur ein weiterer Beitrag der Angstmacherei zur COVID Propaganda ist. Im Übrigen habe ich einmal gelernt, dass eine Infektion ohne Krankheits Symptome noch nicht besorgniserregend für einen selber ist. Und was mich weiterhin sehr skeptisch zu den veröffentlichten und ansteigenden Infektionszahlen stimmt ist, dass weder die Sterberate noch die Einweisungen ins Krankenhaus entsprechend der veröffentlichen Infektionszahlen gestiegen ist, sie tendiert weiterhin auch bei steigenden Infektionen gegen null bzw. im untersten und nicht besorgniserregenden Bereich. Das sollte allen denen zu denken geben die hier weiterhin Unsinn verbreitet.

Da für die Reisebeschränkungen nur die Infektionszahlen pro 100.000Einwohner in den letzten 14 Tagen betrachtet werden sind deine Einwände unerheblich (wenn auch durchaus berechtigt).

Die relevanten Zahlen findest du hier - alles andere interessiert im Moment nicht.

https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea
 

FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
599
VIE
Da für die Reisebeschränkungen nur die Infektionszahlen pro 100.000Einwohner in den letzten 14 Tagen betrachtet werden sind deine Einwände unerheblich (wenn auch durchaus berechtigt).

Die relevanten Zahlen findest du hier - alles andere interessiert im Moment nicht.

https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea
Sehr interessant, Danke! Mein Punkt ist schon länger, dass die berichteten absoluten Infektionszahlen weitgehend irrelevant sind. Ich finde es völlig unverständlich, dass Risikoeinschätzungen und Reisewarnungen auf dieser Basis getroffen werden.

Hast Du vielleicht auch eine Quelle, die die absoluten Infektionszahlen in Relation zur Anzahl der Tests setzt? Ich kann so eine Statistik weder beim RKI noch ECDC finden. In einem Pressebericht war davon die Rede, dass die Relation für Deutschland konstant bei < 1% liegt. Demnach hätte sich das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen nicht verändert (wir finden einfach mehr asymptotische Fälle, die es vorher auch schon gab).
 
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Reverend_O

Erfahrenes Mitglied
15.07.2010
418
31
Ich habe den Thread aufmerksam verfolgt, auch die Beiträge 4147 und 4148 gelesen, bin aber immer noch etwas irritiert.

In der gestern erschienenen, bis 31.10.2020 gültigen VO des hessischen Gesundheitsministeriums heißt es unter § 2 - Ausnahmen, Absatz 2, Satz 5:

die täglich oder für bis zu 72 Stunden durch ihren Beruf, ihre Ausbildung oder medizinisch veranlasst in das Bundesgebiet einreisen oder nach entsprechendem Aufenthalt aus einem Gebiet im Sinne des § 1 Abs. 4 indas Bundesgebiet zurückkehren.

Ich interpretiere das so, dass ich, wenn ich z.B. für einen Tag aus Wien (Risikogebiet) nach Frankfurt fliege, um einen beruflichen Termin wahrzunehmen, nicht in Quarantäne muss und auch keinen fristgerechten PCR Test nachweisen muss (da §2 (2) Satz 5 die Ausnahmen von § 1 (1) Satz 1 - betroffene Personen - regelt).

Denkfehler? Oder der in Beitrag 4148 genannte "Verbotsirrtum"? Oder...
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Ich habe den Thread aufmerksam verfolgt, auch die Beiträge 4147 und 4148 gelesen, bin aber immer noch etwas irritiert.

In der gestern erschienenen, bis 31.10.2020 gültigen VO des hessischen Gesundheitsministeriums heißt es unter § 2 - Ausnahmen, Absatz 2, Satz 5:



Ich interpretiere das so, dass ich, wenn ich z.B. für einen Tag aus Wien (Risikogebiet) nach Frankfurt fliege, um einen beruflichen Termin wahrzunehmen, nicht in Quarantäne muss und auch keinen fristgerechten PCR Test nachweisen muss (da §2 (2) Satz 5 die Ausnahmen von § 1 (1) Satz 1 - betroffene Personen - regelt).

Denkfehler? Oder der in Beitrag 4148 genannte "Verbotsirrtum"? Oder...

Was sagen die Rechtsexpeten dazu?

Ich habe so meine Zweifel, ob das einer richterlichen Überprüfung standhält, wenn jemand beispielsweise privat 12h für einen Tagesausflug im Risikogebiet war und dann in Quarantäne soll. Der Geschäftsreisende, der dies für längere Zeit war, jedoch nicht. Als Sicht des Gesundheitsschutzes nicht nachvollziehbar, ausser um private Reisen quasi zu unterbinden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.959
16.161
Stimmt so. Ob die Ungleichbehandlung fuer private Reisen gerechtfertigt ist, mag dahinstehen. Die beruflich bedingte Einreise fuer bis zu 72 Stunden ist jedenfalls erlaubt.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Was mich überrascht, ist die Gültigkeit bis 31.10. Sollte nicht ab 1. Oktober in Deutschland die Möglichkeit des negativen Tests statt Quarantäne wegfallen? Oder macht da jetzt erst wieder jedes Bundesland was anderes?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Was sagen die Rechtsexpeten dazu?

Ich habe so meine Zweifel, ob das einer richterlichen Überprüfung standhält, wenn jemand beispielsweise privat 12h für einen Tagesausflug im Risikogebiet war und dann in Quarantäne soll. Der Geschäftsreisende, der dies für längere Zeit war, jedoch nicht. Als Sicht des Gesundheitsschutzes nicht nachvollziehbar, ausser um private Reisen quasi zu unterbinden.

Bin kein Rechtsexperte, aber eine solche Praxis gab/gibt es ja auch in anderen Ländern. Beruflich bedingte Reisen sind eben ungefährlich - privat sieht es ganz anders aus.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.080
13.911
Trans Balkan Express
Das Beispiel in #4239 betrifft doch eine eintägige Anreise aus VIE nach Frankfurt mit Rückkehr nach VIE am gleiche Tag.

Kommt darauf an, wo der Betreffenden wohnt, wie bereits im Parallelthread von einem Mitforisten erwähnt, Schwechat liegt in Niederösterreich und nicht in Wien, ist also selbst kein Risikogebiet.

Wenn der Betreffende in Wien wohnt, gilt das von Airsicknessbag Gesagte.

Zur Verhältnismäßigkeit wiederhole ich mich nur ungern, keine pauschale Quarantänepflicht ohne Symptome, VG Hamburg, Beschl. v. 14.05.2020, 15 E 1967/20:

"Zwar verkennt die Kammer nicht, dass der Wegfall einer durch Verordnung auferlegten Quarantänepflicht auch Einreisende erfassen dürfte, hinsichtlich derer bei einer Einzelfallprüfung eine Quarantäne nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG hätte angeordnet werden können und müssen. Eine solche Einzelfallprüfung war bisher aber nicht notwendig und ist auch hier nicht erfolgt. Sie wäre aber möglich. Mittlerweile ist die Verbreitung der Krankheit in vielen anderen Ländern und auch deren Regionen vergleichsweise gut bekannt, sodass die Ansteckungsgefahr der von dort Einreisenden einer fallgruppenbezogenen Einschätzung unterzogen werden kann (so auch Nieds. OVG, Beschl. v. 11.5.2020, 13 MN 143/20, juris Rn. 38). Da die in § 30a Abs. 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO geregelte Meldepflicht keinen rechtlichen Bedenken unterliegen dürfen, ist auch ohne ein allgemeines Quarantänegebot für Einreisende eine wirksame Prüfung gebotener Quarantänemaßnahmen flächendeckend möglich. Insoweit können auch weitere infektionsspezifische Gesichtspunkte herangezogen werden, so der konkrete Aufenthaltsort im Ausland, die Tätigkeiten des Reisenden dort sowie das für die Reise verwendete Verkehrsmittel. Nicht ersichtlich ist, dass die Gesundheitsbehörden durch eine einzelfallorientierte Prüfung der Quarantänevoraussetzungen quantitativ überfordert wären und bereits deswegen einen wirksamen Schutz der Bevölkerung nicht leisten könnten."

Die Entscheidung datiert vor den aktuellen Verordnungen. Damit bleibt die Preisfrage: Sind pauschale Länderlisten zulässig? Das klingt in der Entscheidung des VG HH an oder muss eine individuelle Prüfung stattfinden, weil der betreffene Reisende sein Verhalten ja kennt. Ich bin sicher, wir werden es erfahren. Ich halte pauschale Quarantäneanordnungen zumindest bei Aufenthalten in Risikogebieten innerhalb der EU für unverhältnismäßig, wenn nicht noch weitere Faktoren hinzukommen. Ich bin aber kein Verwaltungsrichter und würde mich auch nicht wundern, wenn entsprechende Eilanträge zurück gewiesen werden.
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.481
214
Was mich überrascht, ist die Gültigkeit bis 31.10. Sollte nicht ab 1. Oktober in Deutschland die Möglichkeit des negativen Tests statt Quarantäne wegfallen? Oder macht da jetzt erst wieder jedes Bundesland was anderes?

ich dachte, die Neuerung wäre, dass ein Test jetzt frühestens nach 5 Tagen gemacht werden kann und danach bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet ist ab Oktober.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
ich dachte, die Neuerung wäre, dass ein Test jetzt frühestens nach 5 Tagen gemacht werden kann und danach bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet ist ab Oktober.

So hatte ich das auch verstanden. Aber doch erst ab 1. Oktober, während die neue Verordnung von Hessen von jetzt ab bis 31. Oktober gilt.
 

Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
662
27
DUS und BRU
Bei der Einreise nach Hawaii kann man ab 15. Oktober die 14-tägige Quarantäne nun mit einem Test vermeiden. Diese Regelung wurde bereits zum 1. August vorgesehen, aber seitdem mehrmals verschoben.
https://edition.cnn.com/travel/article/hawaii-reopening-october-15-covid-19/index.html

Benötigt wird ein "FDA-authorized NAAT test that is processed by a CLIA certified lab". Ich gehe mal davon aus, dass ein Test vom Flughafen in Deutschland nicht diesen Kriterien entspricht?

Das ändert natürlich zunächst nichts daran, dass man von Europa derzeit gar nicht in die USA einreisen kann.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.959
16.161
ich dachte, die Neuerung wäre, dass ein Test jetzt frühestens nach 5 Tagen gemacht werden kann und danach bei negativem Ergebnis die Quarantäne beendet ist ab Oktober.

Die VOen habe alle Ablaufdaten weit in der Zukunft. Das aendert aber nichts daran, dass man sie auch waehrend dieser (prognostischen, aber eigentlich nur theoretischen) Gueltigkeitszeit aendern oder ersetzen kann.

Auch so ein Punkt, weshalb ich nur tagesaktuell gucke, wenn mich eine Regelung interessiert.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Die VOen habe alle Ablaufdaten weit in der Zukunft. Das aendert aber nichts daran, dass man sie auch waehrend dieser (prognostischen, aber eigentlich nur theoretischen) Gueltigkeitszeit aendern oder ersetzen kann.

Auch so ein Punkt, weshalb ich nur tagesaktuell gucke, wenn mich eine Regelung interessiert.

Halt schwierig, wenn Du nicht ständig Y/J-Preise zahlen willst, weil Du erst am Reisetag buchst. Oder in Belgien Test-Termine 2 Wochen im Voraus machen musst, weil Du sonst keinen Termin mehr bekommst. Oder die 5 Tage Quarantäne eine Reisehindernis darstellen, Du Dir also die Buchung sparen kannst, wenn das ab 1. Oktober in Deutschland gilt.