Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Wie schaut es bei einer Tagesreise nach Amsterdam aus, mit dem PKW, ab dem 01.10.? Muss man danach in Quarantäne und kann diese durch einen Test verkürzen?

Kommt auch darauf an, in welchem Bundesland zu wohnst. In manchen gibt es bei Aufenthalten unter 48 oder 72 Stunden Ausnahmen von der Quarantäne- und damit auch Testpflicht.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Die aktuelle Regelung geht noch bis zum 15. Oktober nach den aktuellsten Nachrichten. Vielleicht auch länger.

Grad nochmal die neuste Ausgabe der Corona Verordnung von Niedersachsen durchgelesen (die ist übrigens von Mittwoch, also noch recht frisch). Demnach Quarantänepflicht, mit der Ausnahme das die nicht gilt, wenn man weniger als 48 Stunden im Ausland war. Wobei das dämlich formuliert ist, er ist immer von Risikogebieten die Rede und dann ist die Rede von Ausland:

(5) Von Absatz 1 nicht erfasst sind Personen, die keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus SAR-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben oder aus einem dringenden, insbesondere persönlichen oder gesundheitsbezogenen Grund oder zwecks Wahrnehmung behördlich verpflichtender Termine nach Niedersachsen einreisen.

Wenn es schon eine 48 Stunden Regelung gibt, wieso dann die Einschränkung auf Ausland und nicht auf Risikogebiet?
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.884
4.488
Hamburg
Grad nochmal die neuste Ausgabe der Corona Verordnung von Niedersachsen durchgelesen (die ist übrigens von Mittwoch, also noch recht frisch). Demnach Quarantänepflicht, mit der Ausnahme das die nicht gilt, wenn man weniger als 48 Stunden im Ausland war. Wobei das dämlich formuliert ist, er ist immer von Risikogebieten die Rede und dann ist die Rede von Ausland:

Wenn es schon eine 48 Stunden Regelung gibt, wieso dann die Einschränkung auf Ausland und nicht auf Risikogebiet?
Naja, ich vermute das ist einfach noch nicht umformuliert worden und stammt noch aus der Zeit, wo man pauschalisiert die Urlauber als Corona Superspreader gesehen hat. Das Bild hat sich ja nun geändert.

Ich finde es generell unglücklich, dass die Bundesländer nicht zumindest einheitliche Quarantäne Regelungen für die RKI Länder gefunden haben. Das man Vorort ggf. anders steuern muss finde ich ja okay. Aber das ist ja ein Faktor, der bei allen Bundesländern gleich behandelt werden sollte. Risikogebiet bleibt ja Risikogebiet. Hamburg z.B. schreibt explizit, dass man sich "immer" in Quarantäne begeben muss und einen Test machen muss. Selbst wenn ich z.B. über Frankfurt fliege und dann mit der Bahn nach Hause fahre. Man ist wohl anderer Ansicht was die 48 h / 72 h Regelungen angeht...
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.040
13.826
Trans Balkan Express
Ich finde es generell unglücklich, dass die Bundesländer nicht zumindest einheitliche Quarantäne Regelungen für die RKI Länder gefunden haben.

Es soll ja für den Zeitraum ab dem 15.10. eine (neue) Muster-Quarantäneverordnung geben, die die Bundesländer verwenden können. Vielleicht kann so eine gewisse Vereinheitlichung erfolgen.

Gerade mal gegoogelt. Es gibt bereits eine Musterquarantäneverordnung des BMI (warum nicht des Bundesgesundheitsministeriums?) aus dem April.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...rv-quarantaene.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Wegen der anstehenden Änderung verzichte ich jedoch auf eine Lektüre.
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
586
13
Es soll ja für den Zeitraum ab dem 15.10. eine (neue) Muster-Quarantäneverordnung geben, die die Bundesländer verwenden können. Vielleicht kann so eine gewisse Vereinheitlichung erfolgen.

Gerade mal gegoogelt. Es gibt bereits eine Musterquarantäneverordnung des BMI (warum nicht des Bundesgesundheitsministeriums?) aus dem April.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...rv-quarantaene.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Wegen der anstehenden Änderung verzichte ich jedoch auf eine Lektüre.

Weil das Einreisen aus dem Ausland betrifft und damit auch im Zuständigkeitsbereich des BMI liegt ;)

Und auf der ersten Seite steht direkt: "Muster-VO zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung desCoronavirus, gemeinsam erarbeitet von den Innen- und Gesundheitsministerien von Bund
und Ländern."
 

FBZ

Erfahrenes Mitglied
29.06.2020
519
599
VIE
Wie schaut es bei einer Tagesreise nach Amsterdam aus, mit dem PKW, ab dem 01.10.? Muss man danach in Quarantäne und kann diese durch einen Test verkürzen?

Die aktuelle Regelung geht noch bis zum 15. Oktober nach den aktuellsten Nachrichten. Vielleicht auch länger.
Aktuell ja, zumindest in den meisten Bundesländern, zum Beispiel NRW. Bei beruflich bedingten Aufenthalten bis zu 5 Tagen keine Quarantäne/Test nötig (auch hier NRW, andere BL ggf. abweichend).

Nun verschärfen aber auch die Niederländer die Regeln. Offenbar wird heute Abend announced, dass nur noch non-essential travel nach Amsterdam zulässig ist. Wie auch immer das definiert wird :/
https://www.dutchnews.nl/news/2020/...ures-no-fans-at-matches-bars-to-shut-at-10pm/
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
China hat ja seit Mitte August die Einreise bestehender Aufenthaltsgenehmigungen erlaubt. Ab heute werden, soweit die Info stimmt auch wieder neue Visa-Anträge beim Visa Application Center bearbeitet. So ganz schlau wird man da aber nicht:

Das Chinese Visa Application Service Center Frankfurt nimmt Visaanträge entgegen, die folgenden Bedingungen entsprechen:


1. Zulässige Visa-Kategorien und Antragsunterlagen

A. Für Antragsteller, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für China (Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten und Angehörigenaufenthalt) sind, die nach 0 Uhr am 28. März 2020 abgelaufen ist *, senden Sie bitte eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung per E-Mail an unser Center, um mehr über weitere erforderliche Unterlagen zu erfahren. Das Antragsverfahren und die Kontaktinformationen sind in den Abschnitten 2 und 3 dieser Mittelung aufgeführt.


B. Für Antragsteller, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für China (Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten und Angehörigenaufenthalt) sind, die vor 0 Uhr am 28. März 2020 abgelaufen ist, oder nie eine Aufenthalsgenehmigung wie oben erwähnt besitzen, sind die folgenden Unterlagen für die Beantragung eines Visums erforderlich:


i. Antragsteller und begleitende Ehepartner und minderjährige Kinder, die vorhaben, Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Technologie, Kultur, Bildung, Sport, usw. in China nachzugehen, müssen folgende Unterlagen vorlegen:

a) Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Provinzbehörde („Invitation Letter (PU)“oder „Invitation Letter (TE)“),

b) oder „Verification Letter of Invitation“ und Einladungsschreiben der einlandenden Einrichtung in China.

Und noch vieles mehr.
(* bis zum heutigen Tag ?)

Von Erleichterung, wie es machen nennen, kann keine Rede sein. Vorteil ist nur, dass es nichts kostet und das die erste Gruppe ohne Nachweise das Wiedereinreise-Visa erhält.
https://bio.visaforchina.org/FRA2_DE/generalinformation/news/283163.shtml

https://forum.chinaseite.de/viewtopic.php?f=41&t=34947
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
882
89
BSL
Auch in Lindau Hbf waren am Freitag keine Kontrollorgane zu sehen, der ÖBB Zugverkehr läuft planmäßig. Laut lokaler Presse wird hier sehr auf Eigenverantwortung gesetzt.

Anhang anzeigen 142397

Lindau Hbf ist unregelmäßig. Als ich im Sommer dort war (17.07. sowie am 18.07.), war die Bundespolizei dort präsent. Anfang September (12.09. - 13.09.) wiederum nicht.

Hallo

Ich überlege mir mit Lufthansa ab ZRH via FRA in ein europäisches Risikogebiet zu fliegen, allerdings verbringe ich da Zeit in meinem ziemlich abgeschiedenen Apartment - und danach wieder zurück.

Was erwartet mich denn in der Ankunft ZRH? Steht da die Grenzpolizei, und die filtert die Leute aus, welche via FRA aus einem Risikogebiet ankommen? Liefert die Lufthansa diese Daten an die CH-Grenzpolizei? Fragen über Fragen [emoji782] [emoji6]

Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?

Du muss den folgenden Vordruck ausfüllen: https://c.ekstatic.net/ecl/documents/health-screening-documents/switzerland-contact-tracing-form.pdf
Erfahrungen hab ich nur mit BSL, dort stand keine Grenzpolizei und hat gefiltert. Es kann aber passieren. Das wird keiner hier wissen, ob die nicht zufälligerweise die Schweizer Grenzpolizei dort mal hinstellen.

Dass die Lufthansa mit der Schweizer Grenzpolizei die Daten austauscht ist eher unwahrscheinlich (eigene Erfahrungen sowie Erfahrungen aus Bekanntenkreis), kann aber vorkommen: https://www.nau.ch/news/schweiz/nur...ruckkehrer-begibt-sich-in-quarantane-65746082

Beachte aber, dass falls das rauskommt, dass du ein Entgelt von mind. 5000,00 CHF entrichten musst.

Nichts wird passieren. Einfach die Karte entsprechend ausfüllen.
Es ist eher eine Angstmache. Bei Leuten die sich nicht so mit dem Thema beschäftigen funktioniert das sicher auch.

Korrekt. Die Kontaktkarte ordnungsgemäß ausfüllen und gut ist. Sowie die "So schützen wir uns" Kampagne einhalten.

Es soll ja für den Zeitraum ab dem 15.10. eine (neue) Muster-Quarantäneverordnung geben, die die Bundesländer verwenden können. Vielleicht kann so eine gewisse Vereinheitlichung erfolgen.

Gerade mal gegoogelt. Es gibt bereits eine Musterquarantäneverordnung des BMI (warum nicht des Bundesgesundheitsministeriums?) aus dem April.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/...rv-quarantaene.pdf?__blob=publicationFile&v=7

Wegen der anstehenden Änderung verzichte ich jedoch auf eine Lektüre.

Das Muster ist nicht verbindlich, deswegen wird es wohl wahrscheinlich der Fall sein, dass jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen kocht.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Ich glaube das ist eine saechsische Spezialitaet. Habe ich zumindest noch nirgends anders gesehen.

Vom Grunde müsste das Überall gelten, da die LandesCorona VO die Einreise ins Bundesland regeln. Zumindest lese ich das für Berlin auch aus der Verordnung heraus. Aufenthalt im Risikogebiet in den letzten 14 Tagen = Quarantäne
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Ich glaube das ist eine saechsische Spezialitaet. Habe ich zumindest noch nirgends anders gesehen.

Ich glaube nicht, dass das eine Spezialität ist. Man ist zwar in der Regel bei der Durchreise von der Corona-VO des jeweiligen Bundeslandes ausgeschlossen, nicht aber bei der Einreise. Wenn ich meinen Wohnsitz in einem Bundesland habe, in dem ich dank Ausnahmeregelung nicht in Quarantäne muss, muss ich innerhalb der nächsten 14 Tage bei der Einreise in andere Bundesländer trotzdem die dortigen Quarantänebestimmungen beachten. Und die haben möglicherweise keine entsprechende Ausnahme.

Das ist eben das Tückische daran, wenn es bei dem Thema keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt...
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.943
16.090
Das sehe ich anders: Einreisen aus dem Ausland kann man nur einmal. Folgende innerdeutsche "Einreisen" unterliegen keinen Regeln mehr.

Um dem einen Riegel vorzuschieben, haben sich die Sachsen § 2 SächsCoronaQuarVO ausgedacht:

"Personen im Sinne von § 1 Absatz 1, die ihren Wohnsitz außerhalb des Freistaates Sachsen haben und dort einer Absonderungspflicht unterliegen, dürfen innerhalb des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Zeitraums auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen keine berufliche Tätigkeit ausüben."
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.040
13.826
Trans Balkan Express
Das Muster ist nicht verbindlich, deswegen wird es wohl wahrscheinlich der Fall sein, dass jedes Bundesland wieder sein eigenes Süppchen kocht.

Schon klar. Das ist bei Musterstudienplatzvergabeverordnungen, MusterBauO etc. auch so. Deshalb heißt es ja Muster-xxx-VO. Aber es besteht Hoffnung, dass man durch eine neue MusterquarantäneVO eine gewisse Vereinheitlichung hinbekommt, was die Quarantäne betrifft, z.B. im Hinblick auf Transit (worum es Monstertour nd mir geht). Dass der Stationsreferendar im sächsischen Gesundheitsministerium nicht so genau beim Formulieren der Verordnungen ist, zieht sich ja wie ein roter Faden durch diverse Threads und hat bereits vor Monaten mit der Coronaschutzverordnung angefangen. Und es sollte nicht zum Regelfall werden, dass der Mitforist Monstertour im zuständigen Minisiterium nachfragen muss, wie die QuarantäneVO auszulegen ist.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das sehe ich anders: Einreisen aus dem Ausland kann man nur einmal. Folgende innerdeutsche "Einreisen" unterliegen keinen Regeln mehr.

In den meisten Corona-VO dürfte aber auch der Halbsatz "dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind" zu finden sein.

Also ich bezweifle irgendwie, dass ich mir einfach das Bundesland mit den passenden Ausnahmeregelungen suchen kann, mich dort eine Stunde in ein Café setzen kann und anschließend nicht mehr der Quarantäneregelung meines Wohnortes unterliege.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.943
16.090
Natuerlich. Denn spiegelbildlich unterliegt der Durchreisende im Bundesland seiner Durchreise der dortigen Regelung nicht. Was aber im Umkehrschluss bedeutet: Entweder ich reise durch, oder ich reise ein. Und wenn ich einmal in einem Bundesland (wohl im Regelfall dem meines Wohnortes) eingereist bin und der dortigen Regelung unterliege, ist das meine Einreise aus dem Ausland. Anschliessend bin ich Binnenreisender.

Sonst liefe besagter § 2 SächsCoronaQuarVO ja auch leer.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.884
4.488
Hamburg
In den meisten Corona-VO dürfte aber auch der Halbsatz "dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind" zu finden sein.

Also ich bezweifle irgendwie, dass ich mir einfach das Bundesland mit den passenden Ausnahmeregelungen suchen kann, mich dort eine Stunde in ein Café setzen kann und anschließend nicht mehr der Quarantäneregelung meines Wohnortes unterliege.

Genau dies wird in der Hamburger VO ausgeschlossen. Risikogebiet = Test und Qarantäne.

Code:
 Teil 8 Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende

§ 35 Absonderung für Ein- und Rückreisende; Beobachtung

(1) Personen, die auf dem Land-​, See- oder Luftweg aus dem Ausland in die Freie und Hansestadt Hamburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.
 

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Das o.g. ist schlüssig. Alles Fälle mit Auslandseinreise.
Wie ist es mit der Quarantäne-Regelung eigentlich innerhalb der BRD. Weiter oben wurde ja der Fall beschrieben, wo Leute von ihrer Unterkunft in MV abgewiesen wurden, da sie aus MUC anreisten.
Ich hoffe, die folgende Frage ist nicht allzu trivial: wie ist es denn, wenn ich in einem deutschen Risikogebiet wäre (zB letzte Woche München) und dann nach STR heimkehren würde - wäre dann Quarantäne erforderlich?
 
A

Anonym70281

Guest
Die ganze Situation ist ziemlich knifflig, aber wie ist es eigentlich, wenn man ein Ticket hat, dass nicht wahrgenommen werden kann (sei es, weil der Flug von der Airline nicht durchgeführt wird oder weil man nicht einreisen kann) und man das Ticket auf später verschiebt...

Teil des Tickets ist ein Kind < 2J, wenn man es verschiebt und er dadurch 2J+ ist, ist die Tarifanpassung fällig? Oder ist das je nach Grund der Verschiebung anders?
 

Steve35

Neues Mitglied
29.09.2020
1
0
Hallo,


Ich hoffe, jemand kann helfen, da ich keine Antwort finden konnte.


Kann ich ohne Quarantäne nach NRW einreisen, wenn ich an einem sicheren Ort wohne, aber gekreuzt bin, um in einem Hochrisikogebiet zu Abend zu essen (wenn ich direkt neben einem wohne)?


Im Moment sind sowohl mein Wohnort als auch die Region, in der ich zu Abend gegessen habe, keine Gebiete mit hohem Risiko, aber ich denke, dass diese Region bald zu einem „Hochrisiko“ werden könnte.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Natuerlich. Denn spiegelbildlich unterliegt der Durchreisende im Bundesland seiner Durchreise der dortigen Regelung nicht. Was aber im Umkehrschluss bedeutet: Entweder ich reise durch, oder ich reise ein. Und wenn ich einmal in einem Bundesland (wohl im Regelfall dem meines Wohnortes) eingereist bin und der dortigen Regelung unterliege, ist das meine Einreise aus dem Ausland. Anschliessend bin ich Binnenreisender.

Die spannende Frage ist doch nun, wann aus einer Durchreise eine Einreise wird. Reicht ein einstündiger Aufenthalt in einem Café oder an einer Raststätte? Oder muss ich erst eine Nacht in einem Hotel verbringen?