Das Chinese Visa Application Service Center Frankfurt nimmt Visaanträge entgegen, die folgenden Bedingungen entsprechen:
1. Zulässige Visa-Kategorien und Antragsunterlagen
A. Für Antragsteller, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für China (Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten und Angehörigenaufenthalt) sind, die nach 0 Uhr am 28. März 2020 abgelaufen ist *, senden Sie bitte eine Kopie des Reisepasses und der Aufenthaltsgenehmigung per E-Mail an unser Center, um mehr über weitere erforderliche Unterlagen zu erfahren. Das Antragsverfahren und die Kontaktinformationen sind in den Abschnitten 2 und 3 dieser Mittelung aufgeführt.
B. Für Antragsteller, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung für China (Aufenthaltsgenehmigung für Arbeit, Privatangelegenheiten und Angehörigenaufenthalt) sind, die vor 0 Uhr am 28. März 2020 abgelaufen ist, oder nie eine Aufenthalsgenehmigung wie oben erwähnt besitzen, sind die folgenden Unterlagen für die Beantragung eines Visums erforderlich:
i. Antragsteller und begleitende Ehepartner und minderjährige Kinder, die vorhaben, Aktivitäten in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Wissenschaft und Technologie, Kultur, Bildung, Sport, usw. in China nachzugehen, müssen folgende Unterlagen vorlegen:
a) Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Provinzbehörde („Invitation Letter (PU)“oder „Invitation Letter (TE)“),
b) oder „Verification Letter of Invitation“ und Einladungsschreiben der einlandenden Einrichtung in China.
Und noch vieles mehr.
(* bis zum heutigen Tag ?)