Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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HansTischler

Gesperrt
25.09.2020
9
0
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Ich fahre jetzt übrigens nach Stettin statt Hamburg.

Und genau da beginnt der Schwachsinn: nach Polen darf ich uneingeschränkt, aber in Hamburg lässt man mich nicht übernachten.

Irrsinn alles, aber richtig das du deswegen nicht zuhause bleibst! Reisen in dieser Zeit sind richtig und wichtig. Die gebeutelte Tourismus Industrie braucht jede Hilfe.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
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Bielefeld
Ich fahre jetzt übrigens nach Stettin statt Hamburg.

Und genau da beginnt der Schwachsinn: nach Polen darf ich uneingeschränkt, aber in Hamburg lässt man mich nicht übernachten.

Das verrückte ist ja das du nach Hamburg darfst, nur halt nicht übernachten. Jeden Abend mit der Bahn zurück nach Berlin und morgens wieder nach Hamburg ist also ok. Therotisch könntest du sogar täglich zum Übernachten nach Griechenland fliegen. :rolleyes:

Heute bei RTL Aktuell hieß es das Familienbesuche ausgenommen sind, also bei einer Hochzeitsfeier dürfte jemand aus Hamm überall übernachten...:sick:
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.315
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FFM
Wer kontrolliert eigentlich ob die Aussteigerkarte dahingehend ob sie korrekt (Name Anschrift usw.) ausgefüllt wurde?
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.915
BRU
Wer kontrolliert eigentlich ob die Aussteigerkarte dahingehend ob sie korrekt (Name Anschrift usw.) ausgefüllt wurde?

Bei Schengen - Schengen derzeit niemand. Es wird noch nicht mal kontrolliert, ob Du die überhaupt ausfüllt (Transitpaxe müssen das nicht), da die Flugbegleiter die lediglich von denjenigen einsammeln, die sie ausgefüllt haben, ohne zu überprüfen, ob der Rest wirklich Transit ist. So zumindest auf meinen letzten Flügen BRU-MUC.

Bei Non Schengen war dagegen irgendwann mal davon die Rede, dass man die Karten bei der Einreise an der Passkontrolle abgeben muss und es da kontrolliert wird. Ob das mittlerweile so ist, weiß ich aber nicht, bin selber immer nur aus Brüssel angekommen.
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.275
1.736
TXL
Das verrückte ist ja das du nach Hamburg darfst, nur halt nicht übernachten. Jeden Abend mit der Bahn zurück nach Berlin und morgens wieder nach Hamburg ist also ok. Therotisch könntest du sogar täglich zum Übernachten nach Griechenland fliegen. :rolleyes:

Ja, stimmt. Da hast du Recht. Da sieht man wieder, wie schwachsinnig diese Regelung eigentlich ist.

Ich darf jeden Tag mit der Bahn nach Hamburg fahren (und damit potentiell Leute gefährden), aber ich darf nicht übernachten, was eigentlich viel gefahrloser wäre.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ja, stimmt. Da hast du Recht. Da sieht man wieder, wie schwachsinnig diese Regelung eigentlich ist.

Ich darf jeden Tag mit der Bahn nach Hamburg fahren (und damit potentiell Leute gefährden), aber ich darf nicht übernachten, was eigentlich viel gefahrloser wäre.

Du kannst dir auch einfach ein Hotel in Buxtehude nehmen, und dann jeden Abend auf der Schanze feiern und mit dem Taxi ins Hotel fahren.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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1. differenziert die VO nur nach Landkreisen und kreisfreien Staedten, 2. ist die Angabe "nach den Veroeffentlichungen des Robert Koch-Instituts" viel zu unbestimmt, 3. ist der Automatismus "wenn 50 dann patsch" zu undifferenziert und 4. kann man sich "freitesten".

Die VO schließt übrigens auch Pendler aus, da nur auf den Aufenthalt in einem Risikogebiet abgestellt wird. Ich arbeite in der Stadtgemeinde Bremen, wohne aber in Niedersachsen, so dass ich derzeit auch Hamburg-Verbot habe.

Ich hatte mir schon die bislang geltende Regelung in Hessen angeschaut, da ich - sofern die Veranstaltung in Präsenzform stattfinden sollte - Ende des Monats eine Anreise am Vorabend mit Übernachtung haben werde. Dort wird abgestellt auf:

Übernachtungsbetriebe dürfen keine Personen aufnehmen, die aus einem Gebiet außerhalb Hessens anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der geplanten Anreise die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV2-Virus nach den Feststellungen des Robert Koch-Instituts höher als 50 je 100 000 Einwohnern liegt.

Wohnsitz: kein Problem, in Niedersachsen. Anreise aus einem Gebiet usw.: wäre - Stand heute - ein Problem, wenn ich nachmittags vom Büro aus mit dem Zug dorthin fahren würde. Wenn ich an dem Tag Homeoffice mache, wäre es wiederum kein Problem, da ich aus Niedersachsen anreise, obwohl ich dabei notwendigerweise auch Bremen durchqueren muss. Der Aufenthalt würde in dem Fall ohnehin unter die Ausnahme für berufliche Übernachtungen fallen, da ich einer der Moderatoren dieser Veranstaltung bin, aber ich wollte das als Beispiel für widersinnige Regelungen nennen.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Jau. Ich kann nur mein Posting von letzter Woche wiederholen:

So ja auch schon OVG NRW, Beschluss vom 6. Juli 2020, 13 B 940/20.NE:

"Zwar bestehen gegen die definierte Obergrenze von 50 Coronavirus-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage derzeit keine durchgreifenden Bedenken. Diese wird im Kreis Gütersloh mit einem Wert von 56 (Stand: 5. Juli 2020) weiterhin überschritten. Die Anknüpfung an die Verwaltungseinheit des Kreises dürfte sich angesichts der gegenwärtigen Erkenntnislage aber nunmehr als zu undifferenziert erweisen. Die aktuellen Neuinfektionszahlen lassen nicht erkennen, dass in sämtlichen kreisangehörigen Gemeinden und Städten des Kreises Gütersloh ein Infektionsgeschehen herrscht, das über dasjenige hingeht, das in anderen Regionen Nordrhein-Westfalens derzeit feststellbar ist"

Oder auch VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2020, 20 NE 20.1609 explizit zum Beherbergungsverbot (also [innerdeutsche] Reisebeschraenkung und somit on topic ;)):

"Die statistische Größe der auf Kreisebene ermittelten 7-Tages-Inzidenz gibt zwar – vermittelt über die Zahl der Neuinfektionen – Aufschluss über die Dynamik des jeweiligen Infektionsgeschehens und damit auch über den Anteil möglicherweise ansteckender Personen. Dennoch erscheint fraglich, ob sich allein aus der Überschreitung einer 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohnern die Erforderlichkeit eines Verbots der Beherbergung von Gästen aus diesen Landkreisen und kreisfreien Städten ergeben kann. [Es] kann das Infektionsgeschehen auf Kreisebene nicht nur regional verteilt, sondern auch lokalisiert und klar eingrenzbar – etwa in einem Betrieb, einer Einrichtung oder einer Wohneinheit – verlaufen. [...] Eine entsprechend detaillierte Erkenntnislage vorausgesetzt, erlaubt ein solches lokales Ausbruchsgeschehen gezielte, räumlich beschränkte Eindämmungsmaßnahmen, die das gesamte Kreisgebiet weder betreffen müssen noch – aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – dürfen[...] Insofern erscheint jedenfalls möglich, dass der maßgebliche Schwellenwert der 7-Tages-Inzidenz von 50 pro 100.000 Einwohner auf Kreisebene überschritten wird, ohne dass diesem Befund eine tatsächliche Gefährdungslage im gesamten Kreis- bzw. Stadtgebiet zugrunde läge."

Mir ist unbegreiflich, wie man weiterhin an dem offensichtlich rechtswidrigen Mechanismus "wenn Zahl x dann patsch" festhalten kann.
 

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
266
Bielefeld
Was passiert denn wenn der letzte Abendzug von Berlin nach Hamm ausfällt und derjenige in Berlin übernachten muss ... keine Chance auf ein Bett im Hotel? Im Bordell ginge es glaube ich noch :D
 

totti99

Reguläres Mitglied
10.03.2020
92
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DUS
Wie ist die aktuelle Rechtslage mit der Einreise nach D aus Risikogebieten (EU-Ausland)? Man wollte heute eigentlich die Verschärfung beschließen (5 Tage Quarantäne für jeden, erst danach ein Test). Finde aber nichts dazu in den Nachrichten - wurde das erneut verschoben?

Danke!
 

powder8

Erfahrenes Mitglied
28.06.2012
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DUS ALC
Hallo,

da jetzt Bayern ein Beherbergungsverbot für Inländer hat habe ich zwei Fragen:

1. Wo kann man sehen, ob man offiziell Risikogebiet ist

und

2. ist ein kostenlosen Storno möglich?

Gruß
 

powder8

Erfahrenes Mitglied
28.06.2012
285
9
DUS ALC
Bayern hat dies veröffentlicht:

Aktuelle Informationen
Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten
07.10.2020
Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten
Bund und Länder haben ein Beherbergungsverbot für Reisende aus inländischen Risikogebieten beschlossen. Die Staatsregierung hat den Beschluss mit der Bekanntmachung für inländische Risikogebiete vom 7. Oktober 2020 für Bayern in Kraft gesetzt.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/

Ich finde nur nichts für das Inland

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
 

3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.418
12.164
Es wird noch nicht mal kontrolliert, ob Du die überhaupt ausfüllt (Transitpaxe müssen das nicht), da die Flugbegleiter die lediglich von denjenigen einsammeln, die sie ausgefüllt haben, ohne zu überprüfen, ob der Rest wirklich Transit ist.

Habe ich aber auch schon anders erlebt. Beim ersten Durchgang habe ich Transit angegeben, was im eigentlichen Sinn gestimmt hat. Später kam der Purser und meinte da ich eine Layover von 20 Stunden hätte würde ich sicher in FRA übernachten und bat mich den Wisch auszufüllen.

Bis auf diese Ausnahme kann ich das aber ansonsten auch so bestätigen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.563
9.915
BRU
Was passiert denn wenn der letzte Abendzug von Berlin nach Hamm ausfällt und derjenige in Berlin übernachten muss ... keine Chance auf ein Bett im Hotel? Im Bordell ginge es glaube ich noch :D

Die Frage stelle ich mir ja auch bei Flügen. Verspätung, Anschluss verpasst und keine Möglichkeit mehr am gleichen Tag oder – wie es mir ja im September schon passiert ist – Ausfall des letzten Flugs wegen technical, Hotelvoucher und Umbuchung auf den nächsten Tag.

Bzw. wenn selbst die Einreise mit negativem Test wegfällt: Dürfte ich in solchen Fällen dann überhaupt noch den Flughafen verlassen / einreisen, ohne gleich in Quarantäne gesteckt zu werden? Nur wo – ins Hotel darf ich ja auch nicht?

Vielleicht sollten sie schonmal anfangen, Feldbetten im Airside-Bereich aufzustellen, für gestrandete Transitpassagiere aus „Risikogebieten“....
 

ayt23821

Erfahrenes Mitglied
22.09.2018
391
218
Eine Frage an die Rechtsexperten hier: In den Einreiseverboten aus inländischen Risikogebieten bzw. ab Samstag beim Beherbergungsverbot gibt es eine Ausnahmen, wenn man weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet war. Ich zitiere mal exemplarisch aus dem Einreiseverbot für Schleswig-Holstein:

Von § 1 Absatz 1 Satz 1 nicht erfasst sind Personen, die [...] 5. sich weniger als 48 Stunden in einem Gebiet aufgehalten haben, das zum Zeitpunkt der Einreise als Risikogebiet eingestuft ist;

Gilt das am Stück oder in Summe? Also z.B. zum Arbeiten und mit Arbeitsweg täglich ca. 10 Stunden in einem Risikogebiet in Berlin, aber abends immer zu Hause in Brandenburg auf dem Land. Innerhalb von einer Woche sind das dann mehr als 48 Stunden. Ist die Einreise erlaubt oder nicht? Bitte beschränkt euch auf die Antwort meiner Frage. Dass ganz Berlin und vielleicht auch das Umland wahrscheinlich bald als Risikogebiet zählt, ist mir bewusst.
 

nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.275
1.736
TXL
Das Gesundheitsamt in Berlin-Mitte hat mir übrigens bestätigt, dass ein Umsteigen an einem Flughafen in einem Risikogebiet gestattet ist, ohne dass man dafür in Quarantäne muss.

Habe vor ein paar Tagen dort angerufen und vorhin kam die Bestätigung per Mail.