Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

ANZEIGE

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.486
7.516
ANZEIGE
Naja, wenn das so einfach wäre, hätten wir jetzt vermutlich keine Pandemie. Natürlich gibt es sehr viele Leute, die trotz Symptomen zur Arbeit gehen. Aber die Meisten werden mittlerweile darauf sensibilisiert sein, bei Symptomen zu Hause zu bleiben.
Trotzdem breitet sich Corona gerade wieder sehr stark aus. Man scheint also auch schon mit leichten oder gar keinen Symptomen ansteckend zu sein. Und deswegen brauchen wir eine Quarantäne.

das "scheint" kann man streichen. Es ist m.W. schon seit Monaten gesichertes madizinisches Wissen, dass auch asymptomatisch Angesteckte infektiös sind. Das ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor in der Verbreitung von COVID-19. Daher helfen Körpertemperaturscanner o.ä. nicht wirklich.
 
  • Like
Reaktionen: Tupolew

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.486
7.516
Trotzdem kann ich verstehen, warum ein aktionistischer Politiker das umsetzen möchte, denn jede Einschränkung oder Hürde sorgt erstmal dafür, dass die Leute eher Zuhause bleiben und somit ihre Kontakte einschränken.

genau das ist die (unausgesprochene) Überlegung hinter all diesen Maßnahmen (ohne dass ich sie jetzt damit bewerten möchte). Niemand behauptet, dass das schlichte Übernachten oder was auch immer an sich grundsätzlich mit einem erhöhten Infektionsrisiko verbunden wäre. Daher geht eine Diskussion, die sich um diesen Aspekt dreht, am Kern vorbei.
Es geht schlicht um statistische Kontaktreduzierung und Verbreitungsreduzierung (Verbreitung ist statistisch gesehen Kontakt + Beweglichkeit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, was häufig auch räumliche Beweglichkeit bedeutet).
 

Ed Force One

Aktives Mitglied
10.07.2017
202
17
Wie auch bei dir. Soweit ich nämlich richtig informiert bin, muss man sich eben gerade nicht "selbst beim Gesundheitsamt melden" (deine Formulierung), es reicht, wenn man aus einem Risikogebiet kommend im Flugzeug die sogenannte Aussteigekarte ausfüllt und abgibt bei der Crew, die sie dann wiederum dem Gesundheitsamt am Flughafen übergibt, wodurch man seiner Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt nachkommt. So jedenfalls mein Kenntnisstand.
Das gilt allerdings nur, wenn du dich umgehend in die vorgeschriebene 14-taegige Quarataene begibst!
Möchtest du eine der Ausnahmen bzgl. Quarantaene wahrnehmen (je nach Bundesland), musst du einen (kostenlosen) PCR Test vornehmen lassen und dich aktiv bei deinem zustaendigen Gesundheitsamt mit dem Ergbnis melden. Wenn der PCR Test negative ausfaellt, muss man diesem dem entsprechndem Gesundheitsamt uebermitteln und bekommt anschliessend eine muendliche bzw. schriftliche Bestaetigung, das du aus der Quaranteanepflicht entlassen bist.
Schon mehrfach durchgespielt und klappt auch (z.b. Berlin; Hamburg; Hessen).

Was auch immer wieder falsch herumgeistert, ist diese angebliche "Testpflicht" nach Rückkehr aus Risikogebieten. Nach meinem Eindruck glauben die meisten, dass sie tatsächlich verpflichtet seien, unverzüglich nach Einreise sich testen zu lassen. Im Gesetzestext heißt es dazu meines Wissens nach aber nur, dass man "auf Anordnung" des Gesundheitsamtes sich testen lassen muss. Man kann also nach der Einreise direkt in Quarantäne, ohne dass man einen Test durchführen muss, das wurde aber in den Medien immer falsch dargestellt, wenn es dort pauschal hieß "Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten".
Die Medien die ich so taeglich verfolge, stellen es bis jetzt immer korrekt dar, das eine "Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten" nur dann verpflichtend ist, wenn man die 14-taetige Quarantaene umgehen möchte.
Da ja nur ein extrem geringer Teil der Reiserueckkehrer es sich erlauben können oder wollen, 14 Tage in die Quaraentane zu gehen, bleibt logischerweise nur ein PCR Test uebrig.

Meine Frage hatte damit zu tun, denn wenn diese ganzen Irrtümer um angebliche Pflichten ("Testpflicht nach Rückkehr") weiterbestehen, dann wird es bald keine Einreisen mehr geben, weil die Zahl der Reisenden derart einbricht, dass noch mehr Flüge gestrichen werden. Es gibt bereits Berichte, dass allein in der Vorwoche die Buchung von Flügen um 14% eingebrochen ist, im Vergleich zur Woche davor.
Das liegt nicht an irgendwelchen "Irrtuemern" sondern an der Realitaet und den gegebenen Vorschriften, die entsprechende Reisende - im Gegensatz zu dir - offenbar richtig verstehen. Die Buchung von Fluegen wird sicherlich auch noch weiter einbrechen; genauso wie weitere massive Flugplanaenderungen bzw. Reduzierungen.

Ich führe das auch auf einen weiteren Irrtum in der Bevölkerung zurück. Fast alle scheinen zu glauben, dass eine Quarantänepflicht von (meist 14 Tagen) bei Einreise bedeutet, dass man also auch mindestens 14 Tage in dem betreffenden Land ausharren muss, man also quasi durch Einreise sozusagen eine Art indirekte "Mindestaufenthaltspflicht" hat.
Das ist kein Irtum, sondern in den meisten Laendern dieser Welt - die eine Quarantaene vorsehen - auch so gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt auch fuer z.b. Deutschland, solange du keine der Ausnahmen (je nach Bundesland) wahrnehmen möchtest.

Schaut man aber mal genauer in die Verordnungen der einzelnen Staaten, dann heißt es dort i.d.R., dass die Quarantäne zur Wieder-Ausreise sofort abgebrochen werden darf. Das wird aber total falsch in der Presse dargestellt, wenn es in Artikeln zum Thema immer heißt: "wer ins Land X einreist, muss erst einmal 14 Tage in Quarantäne". Ich mag mir gar nicht vorstellen, wieviele potentiell Reisende allein dieser Irrtum abhält.
Der einzige der sich hier irrt, scheinst du zusein.
Sollte aber das eine oder andere Land solch eine Ausnahme zulassen, hat der Reisende weiterhin keinerlei Grund, dort hinzureisen, da er ja logischerweise die ganze Zeit bis zur (frueheren) Ausreise trotzdem in Quarantaene bleiben muss, egal ob das nun nach 7, 9 oder 10 Tagen ist. Wer reist bitte in ein Land, um dann anschliessend bis zur Ausreise in Quarantaene zu bleiben? Solche Ausnahmen bestehen z.b. fuer flight crews aber die reisen ja nun nicht in ein Land, um dort business oder Urlaub zumachen, sondern den entsprechenden (Cargo-)Flug durchzufuehren!

Beispiel: In Island ist der Tourismus um 98% eingebrochen, was ja logisch & vorhersehbar war, da es eine gesetzliche Verpflichtung zu einer 7-8 taegigen mindest Quarantane gibt (erster PCR Test bei Einreise am Airport, zweiter Test nach 5-6 Tagen, ab negativen Ergebnis Entlassung aus der Quarantaene) bzw. eine 14 taegige Quarantaene, fuer die jenigen, die sich nicht testen lassen wollen. Und das wird seit einigen Wochen auch ueberprueft, nachdem ein französisches Touristenpaar meinte, das die Quarantaene fuer sie nicht gelte, fleissig in Reykjavik bar-hoping und shoppen war und in wenigen Tagen nachweislich ueber 120 Menschen angesteckt hat, da sie (nichtwissend) positiv waren.
 
  • Like
Reaktionen: Telesto

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.215
1.281
Manche Ausnahmen beziehen sich auf die Aufenthaltsdauer im Risikogebiet. Folgende (naive?) Frage: Wann beginnt/endet der Aufenthalt im Risikogebiet? Erst bei Betreten des Bodens oder schon beim Boarding?
 

Celico

Reguläres Mitglied
11.10.2020
82
16
Das gilt allerdings nur, wenn du dich umgehend in die vorgeschriebene 14-taegige Quarataene begibst!
Wenn der PCR Test negative ausfaellt, muss man diesem dem entsprechndem Gesundheitsamt uebermitteln
Seit wann ist das denn so? Auf dem Zettel, den ich Ende August beim Test bekommen habe, stand ausdrücklich dass man ein negatives Ergebnis dem Gesundheitsamt NICHT extra mitteilen muss. (Ich rede hier von dem PCR Test den man IN Deutschland macht)
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Seit wann ist das denn so? Auf dem Zettel, den ich Ende August beim Test bekommen habe, stand ausdrücklich dass man ein negatives Ergebnis dem Gesundheitsamt NICHT extra mitteilen muss. (Ich rede hier von dem PCR Test den man IN Deutschland macht)

Naja, offiziell kann nur das Gesundheitsamt eine Quarantäne vorzeitig aufheben. Wenn du also im Flieger die Aussteigerkarte ausfüllst, bist du beim Gesundheitsamt als erst Mal als "14 Tage quarantänepflichtig" erfasst. Woher sollen die jetzt wissen, dass du es nicht mehr bist, wenn du das negative Testergebnis für dich behälst?

Auf der Aussteigerkarte selbst wird ja nur nach Tests gefragt, die innerhalb von 48h vor Ankunft durchgeführt wurden und bei denen du schon ein negatives Testergebnis erhalten hast. Was ja auch Sinn macht, da du bei einem Test nach Ankunft selbstverständlich in dem Zeitraum zwischen Testdurchführung und negativem Testergebnis im Quarantäne musst (sofern du das Ergebnis nicht vor Ankunft an deinem Heimatort erhälst).
 

Celico

Reguläres Mitglied
11.10.2020
82
16
Naja, offiziell kann nur das Gesundheitsamt eine Quarantäne vorzeitig aufheben. Wenn du also im Flieger die Aussteigerkarte ausfüllst, bist du beim Gesundheitsamt als erst Mal als "14 Tage quarantänepflichtig" erfasst. Woher sollen die jetzt wissen, dass du es nicht mehr bist, wenn du das negative Testergebnis für dich behälst?

Auf der Aussteigerkarte selbst wird ja nur nach Tests gefragt, die vor Ankunft gemacht wurden. Was ja auch Sinn macht, da du bei einem Test nach Ankunft selbstverständlich in dem Zeitraum zwischen Testdurchführung und negativem Testergebnis im Quarantäne musst (sofern du das Ergebnis nicht vor Ankunft an deinem Heimatort erhälst).
Ein positives Ergebnis wird doch dem Gesundheitsamt sowieso mitgeteilt. In der sächsischen Verordnung steht: "Der ärztliche Befund nach *Satz 1 ist für mindestens 14Tage nach Einreise aufzubewahren und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamtunverzüglich vorzulegen. (*Satz 1 bezieht sich auf Leute die einen negativen Test vorliegen haben). Und weiter "Auch bei Vorliegen einesärztlichen Befundes nach Satz 1 sind Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 verpflichtet,unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren." Hier geht es aber darum, dass man auch mit einem negativen Test aus dem Ausland sich beim Gesundheitsamt zu melden hat, d.h. dass man im Risikogebiet war.

Bei mir auf dem Zettel, den man zusätzlich zum QR Code bekommen hat, stand aber 100% drauf dass man ein neg. Ergebnis nicht extra melden muss, nur aufbewahren und bei Verlangen vorzeigen. Ich hab den aber wohl weggeworfen, sonst hätte ich gleich mal eine Kopie gemacht.

Ist aber sicher von Bundesland zu Bundesland anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: SalParadise

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Ein positives Ergebnis wird doch dem Gesundheitsamt sowieso mitgeteilt.

Ja, aber ein negatives Ergebnis eben nicht und damit kann das Gesundheitsamt zumindest formal die Quarantäne nicht beenden. Mag ja sein, dass man in der Praxis bei einer Kontrolle der Quarantänepflicht einfach nur das negative Testergebnis vorlegen muss, aber das ist sicherlich mehr Stress als es einfach vorab zu schicken.

Es gibt ja zumindest theoretisch auch immer noch die Möglichkeit, dass ein Gesundheitsamt ein negatives Testergebnis nicht akzeptiert (z.B., weil trotzdem Symptome vorliegen oder auf dem Ergebnisdokument so schöne Einschränken wie "Qualität des Abstrichmaterials eingeschränkt, wir empfehlen kurzfristig eine Kontrolluntersuchung mit frisch gewonnenem Rachenabstrich" stehen). Da wäre mir persönlich das Risiko zu hoch, versehentlich zum Quarantänebrecher zu werden, im Vergleich zu dem Aufwand, ein PDF an das Gesundheitsamt zu schicken und vielleicht einen halben Tag länger zuhause zu sitzen. Aber das muss jeder selbst wissen.

Dass das in den Corona-VO einzelner Bundesländer manchmal anders formuliert ist, wundert mich gar nicht, da diese oft mit der heißen Nadel gestrickt und daher nicht unbedingt konsistent sind.
 

Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.866
4.473
Hamburg
Darum wurde doch auch in den letzten Tagen vermehrt in Talkshows von verschiedenen Instanzen (Politik, Wissenschaft) darum gebeten die Corona App zu nutzen. Mein Ergebnis wurde in der App sogar schneller angezeigt, als auf der Webseite des Labors. Beim Abrufen ist dann die Übermittlung des Ergebnisses nur noch einen Klick entfernt...
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.040
3.281
FRA
Das waer natuerlich ne Moeglichkeit die unpopulaere App zu pushen. Ergebnis darueber ratzfatz und der Rest kann warten.
Wobei die Verfuegbarkeit und die Dauer bis zum Ergebnis in D immer noch ein Trauerspiel ist. Zeit das zu organisieren war wahrlich genug. Selbst Willige muessen einen Marathon hinlegen von einigen Ausnahmen abgesehen.
 

Der blanke Hon

Erfahrenes Mitglied
08.10.2020
399
4
DUS
Darum wurde doch auch in den letzten Tagen vermehrt in Talkshows von verschiedenen Instanzen (Politik, Wissenschaft) darum gebeten die Corona App zu nutzen. Mein Ergebnis wurde in der App sogar schneller angezeigt, als auf der Webseite des Labors. Beim Abrufen ist dann die Übermittlung des Ergebnisses nur noch einen Klick entfernt...
Sorry, wenn ich mich hier als technisch weniger versiert oute...

Ich habe durchaus ein Smartphone (Android) und mir auf diesem die Corona-App installiert. Aber wie verbandele ich die App denn mit Tests, die ich z.B. bei Centogene machen lasse? Ich sehe in der App nur die Möglichkeit, ein positives Testergebnis per QR einzutragen.
 

NadCgn

Reguläres Mitglied
21.10.2020
88
56
Ich hab mal eine vielleicht etwas bescheuerte Frage ... Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man einem Gebiet wohnt, in dem Ausgangssperre herrscht, bzw. wo man nur noch aus "triftigen Gründen" aus dem Haus darf. Darf man dann noch eine private Flugreise antreten? Für mich persönlich wäre das ein trifter Grund, aber für die Landesregierung wohl kaum, oder? Nein, ich komme nicht aus Bayern ;-), aber früher oder später dürften wohl die meisten Menschen in Deutschland Ausgangssperren unterliegen, wenn man sich die aktuellen Zahlen ansieht, und dann wird der Flugverkehr wohl wieder mehr oder weniger auf null runtergefahren.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
8.453
4.615
Das kommt auf die Ausgangssperre an. In Deutschland ist die ja ggf. wieder löchrig wie ein Sieb.

In der spanischen Ausgangssperre von März bis Juni wäre die Antwort ganz klar NEIN gewesen.
 
  • Like
Reaktionen: Gagarin69 und NadCgn

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.558
9.890
BRU
Dürfte davon abhängen, ob es für die Reise einen "triftigen Grund" gibt. Urlaubsreise fällt da sicher nicht drunter, diverse familiäre Gründe (Besuch der Kinder bei geteiltem Sorgerecht, des Ehepartners bei Fernbeziehung, der hilfsbedürftigen Angehörigen usw.) teilweise vermutlich schon. In DE aber sicher noch je nach Bundesland anders geregelt....
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Genau das ist auch mein Eindruck. Da werden lediglich Beispiele für triftige Gründe genannt (Arztbesuche, zur Arbeit gehen, körperliche Ertüchtigung an der frischen Luft), aber Genaueres nicht.

Eine Ausgangssperre hat ja in erster Linie das Ziel, private Kontakte innerhalb der Region bzw. Deutschlands zu reduzieren. Das ist quasi ein Ersatz dafür, dass man wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung in privaten Innenräumen in der Praxis nur sehr begrenzt Kontaktbeschränkungen durchsetzen kann bzw. in der Öffentlichkeit wegen Personalmangel u.U. nicht mit den Kontrollen hinterherkommt.

Die Verhinderung einer Ausreise aus Deutschland alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes ist eher nicht Ziel dieser Maßnahme.
 

Emick

Erfahrenes Mitglied
18.05.2018
668
232
So, aber jetzt! Seit 2 Tagen <50 für die Malediven... mal hofft, es bleibt so, und die Herren schmeißen die Wunderwelt aus der Liste in den kommenden 2 Wochen! Heute leider nicht so glücklich wie die Kanaren (da waren die Zahlen aber viel länger im grünen Bereich, plus es ist doch immer noch EU).

Plant noch jemand hinzufliegen im NOV?

Wenn es beim Risikogebiet bleibt, weiß ich nicht. Keiner weiß aktuell, wann die neuen Regeln für die Rückkehrer kommen und wie genau werden diese aussehen (speziell dann in NDS). Angenommen, die Flüge bleiben bestehen, Hotels machen nicht zu, man darf die Resorts wechseln etc.

So oder so verlangen die Malediven einen negativen Test. Den kann man aktuell nur noch beim Hausartz oder einem Testzentrum machen, richtig? Kennt jemand ein Testzentrum im Umgebung von Hannover?

Und jetzt wieder nicht mehr :rolleyes:

Durch die gestrigen 84 cases. Ich denke, die kriegt man aus der Liste nicht :cry:
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich hab mal eine vielleicht etwas bescheuerte Frage ... Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man einem Gebiet wohnt, in dem Ausgangssperre herrscht, bzw. wo man nur noch aus "triftigen Gründen" aus dem Haus darf. Darf man dann noch eine private Flugreise antreten? Für mich persönlich wäre das ein trifter Grund, aber für die Landesregierung wohl kaum, oder? Nein, ich komme nicht aus Bayern ;-), aber früher oder später dürften wohl die meisten Menschen in Deutschland Ausgangssperren unterliegen, wenn man sich die aktuellen Zahlen ansieht, und dann wird der Flugverkehr wohl wieder mehr oder weniger auf null runtergefahren.

Wir hatten nie eine Ausgangsbeschränkung. Das wird auch nicht kommen. Wir hatten lediglich Kontaktbeschränkungen.

Der Unterschied von heute und damals, ist alleine das deutschlandweite Beherbergungsverbot gewesen, was das Reisen verhinderte. Das ist ja jetzt so gut wie ausgeschlossen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Wir hatten nie eine Ausgangsbeschränkung. Das wird auch nicht kommen. Wir hatten lediglich Kontaktbeschränkungen.

Aber irgendwas wird man sich überlegen müssen, um das Infektionsgeschehen im privaten Umfeld einzudämmen. Ich fürchte, da braucht es bei der zweiten Welle mehr als nur mahnende Worte von Frau Merkel. Zumal wir den Winter und die gesellschaftlichen Großereignisse Weihnachten und Silvester erst noch vor uns haben.

Kontaktbeschränkungen sind gerade dort, wo aktuell die meisten Ansteckungen stattfinden (nämlich in privaten Räumlichkeiten) am wenigsten durchsetzbar. Ausgangsbeschränkungen können sehr viel einfacher sicherstellen, dass sich die Menschen privat nur innerhalb des eigenen Hausstandes aufhalten, weil man dann die Wege zwischen zwei privaten Räumlichkeiten dahingehend kontrollieren darf. Die Einschränkungen sind nicht mal unbedingt größer, als wenn man die gleiche Regelung als Kontaktbeschränkung formuliert, aber die Beweislastumkehr (Nachweis von triftigen Gründen für das Verlassen der eigenen Wohnung) ist natürlich in einer freien Gesellschaft eher unschön.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.009
1.538
Auf der Aussteigerkarte selbst wird ja nur nach Tests gefragt, die innerhalb von 48h vor Ankunft durchgeführt wurden und bei denen du schon ein negatives Testergebnis erhalten hast. Was ja auch Sinn macht, da du bei einem Test nach Ankunft selbstverständlich in dem Zeitraum zwischen Testdurchführung und negativem Testergebnis im Quarantäne musst (sofern du das Ergebnis nicht vor Ankunft an deinem Heimatort erhälst).
Wie verhält es sich eigentlich mit diesen Aussteigekarten für Passagiere, die umsteigen und ins Ausland weiterfliegen? Gestern hieß es im EW Flieger man MÜSSE das Formular ausfüllen. Blöd nur dass man dort eine deutsche Adresse eintragen muss, die ausländische Passagiere eben nicht haben. Mein Nachbar hat dann einfach Transit ins Adressfeld eingetragen und das wurde so akzeptiert. Gibt es dazu eigentlich keine klare gesetzliche Regelung?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich hab mal eine vielleicht etwas bescheuerte Frage ... Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man einem Gebiet wohnt, in dem Ausgangssperre herrscht, bzw. wo man nur noch aus "triftigen Gründen" aus dem Haus darf. Darf man dann noch eine private Flugreise antreten? Für mich persönlich wäre das ein trifter Grund, aber für die Landesregierung wohl kaum, oder? Nein, ich komme nicht aus Bayern ;-), aber früher oder später dürften wohl die meisten Menschen in Deutschland Ausgangssperren unterliegen, wenn man sich die aktuellen Zahlen ansieht, und dann wird der Flugverkehr wohl wieder mehr oder weniger auf null runtergefahren.

Es gab bisher in DE keine Ausgangssperren, reisen durftest du die ganze Zeit, man bittet nur darum das auf unnötige Reisen verzichtet wird. Das Problem wird in den nächsten Wochen eher sein:
1. Gibt es überhaupt noch Flüge?
2. Welche Länder lassen dich ohne großen Aufwand einreisen?
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
6.002
6.989
Wie verhält es sich eigentlich mit diesen Aussteigekarten für Passagiere, die umsteigen und ins Ausland weiterfliegen? Gestern hieß es im EW Flieger man MÜSSE das Formular ausfüllen. Blöd nur dass man dort eine deutsche Adresse eintragen muss, die ausländische Passagiere eben nicht haben. Mein Nachbar hat dann einfach Transit ins Adressfeld eingetragen und das wurde so akzeptiert. Gibt es dazu eigentlich keine klare gesetzliche Regelung?

Nicht EW, sondern bei LH:
War allerdings im August, seitdem bin ich nicht mehr mit der LH(-Gruppe) geflogen.
Ich habe einfach gesagt, dass ich nur umsteige um ins Ausland weiter zu fliegen und den Zettel demnach nicht ausfüllen werde. Das haben die FB so akzeptiert, nur eine meinte mal "Ich gebe Ihnen den Zettel einfach mal mit und dann können Sie damit machen was Sie wollen." Der Zettel landete dann nach Betreten des Terminals im Mülleimer.
Es gab auf einigen Flügen aber auch FB, die jeden Pax beim Einsteigen gefragt haben, ob man umsteigt und ins Ausland weiterfliegt. Wer nicht umstieg, bekam den Zettel.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Der Zettel ist nicht wirklich entscheidend, im Zweifel besorgt das Gesundheitsamt sich Adressen bei der Fluggesellschaft oder aus der Fluggastdatenbank des BKA. Siehe § 12 IGV-DG.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.558
9.890
BRU
Wie verhält es sich eigentlich mit diesen Aussteigekarten für Passagiere, die umsteigen und ins Ausland weiterfliegen? Gestern hieß es im EW Flieger man MÜSSE das Formular ausfüllen. Blöd nur dass man dort eine deutsche Adresse eintragen muss, die ausländische Passagiere eben nicht haben. Mein Nachbar hat dann einfach Transit ins Adressfeld eingetragen und das wurde so akzeptiert. Gibt es dazu eigentlich keine klare gesetzliche Regelung?

Ich glaube, das weiß im Moment niemand so wirklich…. Bis jetzt hieß es auf BRU-MUC immer, die Karte müssten nur Leute mit Endziel Deutschland (MUC oder innerdeutscher Anschluss) ausfüllen. Letzten Freitag dann plötzlich, alle müssten die ausfüllen.

Ich habe auch zuerst nur „Transit“ angegeben, die FB meinte dann aber, ich müsste ins zweite Feld (dem für weiteren Aufenthaltsort in den nächsten 14 Tagen oder so ähnlich) meinen Wohnort angeben. Wobei das Formular ja eigentlich auch da nach einem Ort in Deutschland fragt.

Letztendlich eine Frage, wozu das Formular dient: Ausschließlich Kontrolle der Einreise / Überprüfung, ob tatsächlich gültiger negativer Test vorlag / Quarantäne? Oder auch Kontaktverfolgung, also etwa Benachrichtigung der Sitznachbarn, wenn jemand bei der Einreise positiv getestet wird? Wobei da ja eigentlich Telefonnummer / E-Mail reichen würden.

Und Österreich hat auch wieder angefangen, auf Flügen nach VIE diese Zettel zu verteilen, die es im Sommer schonmal gab. Hier unabhängig von Risikoland, Einreise / Transit, also wohl primär mit Ziel der Kontaktverfolgung.
 
  • Like
Reaktionen: CGNFlyer

jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Es gab bisher in DE keine Ausgangssperren, reisen durftest du die ganze Zeit, man bittet nur darum das auf unnötige Reisen verzichtet wird. Das Problem wird in den nächsten Wochen eher sein:
1. Gibt es überhaupt noch Flüge?
2. Welche Länder lassen dich ohne großen Aufwand einreisen?

Wie war/ist das genau?
Du wirst nur gebeten, Deinen Fun-Flug TXL-MUC zu unterlassen? Just for fun kannst Du es aber trotzdem :confused: