Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
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Diese Quarantänepflicht gilt jetzt ein paar Tage nicht. Voraussichtlich solange wie das Ministerium für Soziales braucht, um eine neue Verordnung zu schreiben, die sich nur auf Länder bezieht, die höhere Infiziertenquoten als Deutschland haben.

Ich halte es für wahrscheinlicher, dass die Bundesregierung das zum Anlass nehmen wird, das quantitative Kriterium für die Definition internationaler Risikogebiete anzupassen (z.B. "7-Tages-Inzidenz mehr als 20 über der von Deutschland" statt "7-Tages-Inzidenz über 50").

Hätte den Vorteil, dass das ganze ohne Anpassung der Verordnungen sofort bundesweit gelten würde, aber den Nachteil, dass die Bundesregierung weiterhin Länder unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz anhand "qualitativer Kriterien" (z.B. "ist in den Augen deutscher Spitzenpolitiker eines dieser über 70 shithole countries*, die unmöglich besser als Deutschland dastehen können") zum Risikogebiet erklären könnte.

*aktuell hat die Bundesregierung 76 Länder mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 trotzdem zum Risikogebiet erklärt, siehe hier: https://interaktiv.tagesspiegel.de/...-deutschland-landkreise/#reisewarnungen-title
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Ich habe Zweifel, ob es ausreichend wäre, dass die Bundesregierung die Kriterien für die Definition als Risikogebiet überarbeitet. § 1 Abs. 4 Coronaeinreise-VO NRW lautet:

Risikogebiet im Sinne des Absatzes 1 ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt mit Ablauf des ersten Tages nach Veröffentlichung durch das Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete, nachdem das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darüber entschieden haben

Insofern fehlt in der VO selbst die Konkretisierung, dass es sich um ein gegenüber der hiesigen Situation erhöhtes Risiko handeln muss.

Bei unveränderter Beibehaltung des zitierten Textes würde dieses Element daher weiterhin außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Verordnungsgebers liegen und weiterhin als intransparente Verwaltungsentscheidung vollzogen werden.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Hätte den Vorteil, dass das ganze ohne Anpassung der Verordnungen sofort bundesweit gelten würde, aber den Nachteil, dass die Bundesregierung weiterhin Länder unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz anhand "qualitativer Kriterien" (z.B. "ist in den Augen deutscher Spitzenpolitiker eines dieser über 70 shithole countries*, die unmöglich besser als Deutschland dastehen können") zum Risikogebiet erklären könnte.

Mir ist das gerade erst aufgefallen: Das RKI hat den Text zu shithole countries - wann auch immer - geändert.

Aktuell:

RKI meinte:
In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob z.B. für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell über – oder unterschreiten, dennoch die Gefahr eines nicht erhöhten oder eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.

Vorher lautete der Text nach meiner Erinnerung:

RKI meinte:
In einem zweiten Schritt wird nach qualitativen und weiteren Kriterien festgestellt, ob für Staaten/Regionen, die den genannten Grenzwert nominell unterschreiten, dennoch die Gefahr eines erhöhten Infektionsrisikos vorliegt.

Ursprünglich diente der "zweite Schritt" ja dazu, Staaten mit < 50/100.000 auf die Liste zu befördern.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.012
3.209
CGN
Ich halte es für wahrscheinlicher, dass die Bundesregierung das zum Anlass nehmen wird, das quantitative Kriterium für die Definition internationaler Risikogebiete anzupassen (z.B. "7-Tages-Inzidenz mehr als 20 über der von Deutschland" statt "7-Tages-Inzidenz über 50").

Hätte den Vorteil, dass das ganze ohne Anpassung der Verordnungen sofort bundesweit gelten würde, aber den Nachteil, dass die Bundesregierung weiterhin Länder unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz anhand "qualitativer Kriterien" (z.B. "ist in den Augen deutscher Spitzenpolitiker eines dieser über 70 shithole countries*, die unmöglich besser als Deutschland dastehen können") zum Risikogebiet erklären könnte.

*aktuell hat die Bundesregierung 76 Länder mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 trotzdem zum Risikogebiet erklärt, siehe hier: https://interaktiv.tagesspiegel.de/...-deutschland-landkreise/#reisewarnungen-title

Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Neben dem von meilenfreund angesprochenen Gesichtspunkt entzöge das auch den Verordnungen in Ländern die Grundlage, in denen entsprechende Verordnungen noch gelten. Bisher hat man den Flickenteppich immer bestehen gelassen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Mir ist das gerade erst aufgefallen: Das RKI hat den Text zu shithole countries - wann auch immer - geändert.

Wenn ich das richtig sehe, wurde von dieser Möglichkeit aber bislang noch kein Gebrauch gemacht. Vielleicht hat man das aufgenommen, um ein zusätzliches diplomatisches Instrument zu haben und Länder unabhängig von den offiziellen Infektionszahlen nicht nur bestrafen, sondern auch belohnen zu können. Zeigt aber einmal mehr, dass diese Liste - genau wie das Einreiseverbot für viele Drittstaatler - hochpolitisch ist und nur nachrangig dem Infektionsschutz dient.

Am besten wäre es, wenn dieser ganze intransparente Verwaltungsakt "Erstellung der Liste internationaler Risikogebiete durch AA, BMI und BMG" mal vor Gericht landen würde. Gibt es da Möglichkeiten?

Das halte ich nicht für wahrscheinlich. Neben dem von meilenfreund angesprochenen Gesichtspunkt entzöge das auch den Verordnungen in Ländern die Grundlage, in denen entsprechende Verordnungen noch gelten. Bisher hat man den Flickenteppich immer bestehen gelassen.

Damit würde die Bundesregierung aber riskieren, dass mehr und mehr Bundesländer ihre Verordnungen so anpassen, dass nicht mehr auf die RKI-Liste referenziert wird. Ich bin mir nicht sicher, ob sie diese zentrale Kontrollmöglichkeit so ohne weiteres abgeben wollen. Oder könnte das theoretisch auch über eine Bundesverordnung geregelt werden, gegen die Betroffene dann erst gerichtlich vorgehen müssten? Aktuell wird auf Bundesebene ja nur die Meldepflicht, nicht aber die Quarantänepflicht geregelt.
 
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Simbi

Erfahrenes Mitglied
07.10.2009
661
27
DUS und BRU
Ich überlege, für ein paar Stunden mit dem Auto von NRW nach Belgien zu fahren (kurz in der eigenen Wohnung nach dem Rechten sehen).

So wie ich es verstehe ist derzeit aus belgischer Sicht ganz Deutschland Risikogebiet, aber bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden entfällt die Quarantäne.

Muss ich die elektronische Einreisemeldung für Belgien auch bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden ausfüllen?

Ich gehe davon aus, dass ich die deutsche Einreisemeldung vor Rückkehr ausfüllen muss, diese aber wegen der Aussetzung der Quarantänepflicht un NRW keine Konsequenzen hat.

Ist das so richtig recherchiert, bzw. wie ist das mit den Einreiseanmeldungen?
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.244
656
LEJ
Ich überlege, für ein paar Stunden mit dem Auto von NRW nach Belgien zu fahren (kurz in der eigenen Wohnung nach dem Rechten sehen).

So wie ich es verstehe ist derzeit aus belgischer Sicht ganz Deutschland Risikogebiet, aber bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden entfällt die Quarantäne.

Muss ich die elektronische Einreisemeldung für Belgien auch bei einem Aufenthalt unter 48 Stunden ausfüllen?

Ich gehe davon aus, dass ich die deutsche Einreisemeldung vor Rückkehr ausfüllen muss, diese aber wegen der Aussetzung der Quarantänepflicht un NRW keine Konsequenzen hat.

Ist das so richtig recherchiert, bzw. wie ist das mit den Einreiseanmeldungen?

Einreisemeldung nicht erforderlich, bitte die Ausnahmen in der Anordnung des BMG nachlesen. Und die QuarantäneVO in NRW ist meines Wissens ganz kassiert worden vom OVG Münster.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.561
9.904
BRU
Wenn Du mit dem Auto fährst und unter 48h in Belgien bleibst, brauchst Du auch das belgische PLF nicht ausfüllen (bei unter 48h brauchst Du das nur bei Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff).
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.875
4.479
Hamburg
Der Geschäftsreise Korridor zwischen Deutschland und Singapur scheint nun eröffnet. Einladung und zwei Coronatests.

Im Zuge des G20 Gipfels wurde wohl auch die Notwendigkeit der Reisemöglichkeiten angesprochen und dass man dies in 2021 wieder möglich machen sollte. Impfstoffe sind ja im Anlauf.

Qantas hofft da gleich wieder auf Sommer 2021: https://www.theaustralian.com.au/ne...s/news-story/b653f982c629640ffd2f279b1d1b5f72

Ich buche erst etwas, wenn das wirklich so kommt. Im Moment warte ich erstmal ab wie die Sommerferien / Weihnachtszeit in Australien verläuft...
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Braucht man eigentlich für Südafrika jetzt ein reguläres Visum? (Als Schweizer oder Deutscher)

Finde dazu wiedersprüchliche Informationen...
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.043
3.283
FRA
Deutsche nein. Schweizer weiss ich nicht. Wüsste aber nicht warum.Nur KV-Nachweis und negativen Coronatest. Adressnachweis zur Sicherheit schadet auch nicht.
Quelle fuer widersprüchliche Infos?
IMG_0475.jpg
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.441
2.375
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Nachdem in Finnland nun Uusimaa (Großraum Helsinki und somit auch HEL) als Risikogebiet deklariert wurde:
ich reise von Mittelfinnland (kein Risikogebiet) mit dem Auto nach HEL, von dort Flug nach FRA. Gilt der "Umstieg" Auto-Flugzeug als "Zwischenaufenthalt" oder nicht?

Danke im Voraus, langsam blicke ich bei den Regeln in DE nicht mehr durch...
 

JK1896

Aktives Mitglied
03.06.2015
201
79
Nachdem in Finnland nun Uusimaa (Großraum Helsinki und somit auch HEL) als Risikogebiet deklariert wurde:
ich reise von Mittelfinnland (kein Risikogebiet) mit dem Auto nach HEL, von dort Flug nach FRA. Gilt der "Umstieg" Auto-Flugzeug als "Zwischenaufenthalt" oder nicht?

Danke im Voraus, langsam blicke ich bei den Regeln in DE nicht mehr durch...
Das kommt auf die Verordnung in deinem Bundesland an. In Niedersachsen keine Quarantäne und kein Test, da <48h im Risikogebiet. Quelle: Nds. Quarantäneverordnung, Paragraph 17, Absatz 5.4

Ein Anruf bei der Corona-Hotline des Landes sowie eine Mail ans örtliche Gesundheitsamt haben das bestätigt.

Edit: Quelle hinzugefügt
 
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iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
477
415
Zumindest in NRW hat sich das mit Quarantäne wohl komplett erledigt:

Nach dem Außerkraftsetzen der Corona-Einreiseverordnung in NRW wird es voraussichtlich keine Quarantäne-Neuregelung für Reiserückkehrer aus dem Ausland geben. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte, dass nach dem OVG-Urteil sehr differenziert auf regionale Infektionskennziffern sowohl in der Urlaubsregion als auch in der Heimatregion der Reisenden geschaut werden müsste. „Wer soll das kontrollieren?", verdeutlichte Laumann. Das Thema dürfte sich mit diesem enormen Aufwand erledigt haben.


Quelle: https://www.wz.de/nrw/corona-liveblog-n ... d-49231735
 

derBerliner

Erfahrenes Mitglied
10.05.2011
967
949
In Spanien sind heute die neuen Regeln in Kraft getreten. Akzeptiert werden nur PCR-Tests - spanisch oder englisch, mit Passnummer und innerhalb von 72 Stunden.

Fast schon ironisch ist, dass wenn man kein PCR-Test vorlegt, man vor Ort mit einem Antigentest getestet wird (Antigentests aber im Vorfeld nicht erlaubt sind). Hinzu können dann Strafen bis zu 6000 Euro kommen.

Spansich ist auch, dass man bei einer Umsteigeverbindung weiterhin nicht von den spansichen Behörden erfasst wird - zum Beispiel FRA - MAD - PMI mit Iberia. In Madrid kommt man in den Transitbereich, in PMI wird man aufgrund des Inlandsfluges nicht nach dem QR-Code gefragt.

Der Präsident der Kanaren hat heute das angekündigt, was er schon die ganze letzte Woche angekündigt hat: "Wir sind in Verhandlungen mit Madrid, auch Antigentests zu erlauben" - und er hofft, dass es in den nächsten Tagen zu einer Lösung kommt.

Wenn man sich anschaut, wie viele Spanier inzwischen im EU-Ausland leben und wie schwierig es in manchen Ländern weiterhin ist, selbst kostenpflichtig eine 72-Stunden-Abwicklung eines PCR-Tests in englischer Sprache und mit Passnummer zu garantieren (in Deutschland bietet Centogene zum Glück eine gute Lösung an), wird es spätestens zur Weihnachtszeit, wenn viele Spanier in die Heimat zurückkehren, zu größeren Problemen kommen.
 
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footballdreamer

Erfahrenes Mitglied
15.12.2011
915
2.372
TXL
Echt geil! Und wir in Hessen und anderswo sind die Dummen. Mich wundert dass man von der Politik nix richtig hört. Söder müsste doch aufschreien. Immerhin jeder 5. Deutsche betroffen.

von ruhr24.de:

"Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster brachte einen großen Stein ins Rollen. Einen Tag nach dem Richterspruch kündigte das Land NRW an, die Einreiseregeln dauerhaft anzupassen. Das NRW-Gesundheitsministerium setzte zudem auch alle anderen Bundesländer über das Urteil in Kenntnis. Bei den Bund-Länder-Gesprächen am Mittwoch (25. November) soll das Thema Einreise auf die Agenda kommen.

Es ist also gut möglich, dass nun weitere Länder ihre Einreiseverordnungen anpassen. Und alles nur, weil ein Mann aus Bielefeld vor Gericht zog."

Bin gespannt ob das Thema am Mittwoch tatsächlich behandelt wird und man hier ggf. auch in anderen Bundesländern Änderungen bzgl. der Quarantäne vornimmt.
 

lstoever77

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
1.962
1.551
Muss sich nur ein freiwilliger finden :D

Hab leider keine Rechtsschutzversicherung, daher falle ich schon Mal raus

Dito. Kann hier bitte mal für Niedersachsen klagen? ;)
Ich wollte ja eigentlich auf inländischen Urlaub ausweichen aber so wie es aussieht wird ja sogar das nichts werden.
Wenns so weitergeht dann werde ich auch noch zu einem Querdenker.