Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
6.065
2.662
Kloten, CH
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Ich halte es für wahrscheinlicher, dass die Bundesregierung das zum Anlass nehmen wird, das quantitative Kriterium für die Definition internationaler Risikogebiete anzupassen (z.B. "7-Tages-Inzidenz mehr als 20 über der von Deutschland" statt "7-Tages-Inzidenz über 50").

Hätte den Vorteil, dass das ganze ohne Anpassung der Verordnungen sofort bundesweit gelten würde, aber den Nachteil, dass die Bundesregierung weiterhin Länder unabhängig von der 7-Tages-Inzidenz anhand "qualitativer Kriterien" (z.B. "ist in den Augen deutscher Spitzenpolitiker eines dieser über 70 shithole countries*, die unmöglich besser als Deutschland dastehen können") zum Risikogebiet erklären könnte.

*aktuell hat die Bundesregierung 76 Länder mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 trotzdem zum Risikogebiet erklärt, siehe hier: https://interaktiv.tagesspiegel.de/...-deutschland-landkreise/#reisewarnungen-title

Wer sagt den, dass die sog. shithole countries, die sehr nach merkelschem Losprinzip definiert sind, von Gerichten so wie jetzt anerkannt werden? Ich denke, da würden sich die Richter sachlich selbst disqualifizieren, wenn sie den Mist anerkennen würden!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.012
3.210
CGN
Was kostet so eine Klage beim OVG, wenn man verliert etwa?

Pi mal Daumen für das einstweiliges Rechtschutzverfahren vor dem OVG:

584 € Gerichtsgebühr, wenn der Streitwert wie üblich auf 5.000 € festgesetzt wird.

Wenn die Landesregierung sich anwaltlich vertreten lässt, zahlst du die gesetzlichen Gebühren des Anwalts der Landesregierung macht knapp über 500€ zzgl. USt.

Wenn du einen Anwalt findest, der dich zu den gesetzlichen Gebühren vertritt, fällt dieser Betrag dann auch nochmal für deinen Anwalt an. Ich kann mir allerdings ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass Anwälte, die qualitativ zumindest ordnungsgemäß solche verwaltungsgerichtlichen Verfahren führen, zu den gesetzlichen Gebühren arbeiten.

Faustformel also: Ca. 1.200 € plus was du deinem Anwalt zahlst.
 
Zuletzt bearbeitet:

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.160
689
jwd
Pi mal Daumen für das einstweiliges Rechtschutzverfahren vor dem OVG:

584 € Gerichtsgebühr, wenn der Streitwert wie üblich auf 5.000 € festgesetzt wird.

Wenn die Landesregierung sich anwaltlich vertreten lässt, zahlst du die gesetzlichen Gebühren des Anwalts der Landesregierung macht knapp über 500€ zzgl. USt.

Wenn du einen Anwalt findest, der dich zu den gesetzlichen Gebühren vertritt, fällt dieser Betrag dann auch nochmal für deinen Anwalt an. Ich kann mir allerdings ehrlich gesagt kaum vorstellen, dass Anwälte, die qualitativ zumindest ordnungsgemäß solche verwaltungsgerichtlichen Verfahren führen, zu den gesetzlichen Gebühren arbeiten.

Faustformel also: Ca. 1.200 € plus was du deinem Anwalt zahlst.

Vor dem OVG herrscht Anwaltszwang. Ohne Rechtsschutz ist das sehr riskant.

Ich halte den Münster-Beschluss für eine Bastelanleitung, wie die Landesregierung eine rechtskonforme VO baut. NRW wird bald im OVG-Sinne liefern.

Nachtrag: NRW kann vor dem OVG auch durch Mitarbeiter vertreten werden, wenn er oder sie die Befähigung zum Richteramt hat, vulgo: 2. Staatsexamen.
 

cVxAA

Erfahrenes Mitglied
29.09.2012
830
56
FRA
Wie wärs, wenn du das einfach übernimmst?

Im genannten Fall war der Kläger ja bereits im Ausland und ganz offensichtlich betroffen.
Welche Voraussetzung wäre denn, abgesehen vom Inzidenzwert des Reiseziels, zu erfüllen? Müsste man bereits abgereist sein oder ginge es abstrakter, bspw. in Form einer gebuchten oder gar "absehbar geplanten" Reise?
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.012
3.210
CGN
Vor dem OVG herrscht Anwaltszwang. Ohne Rechtsschutz ist das sehr riskant.

Ich wüsste nicht, wo ich das Gegenteil behauptet habe. Das Risiko sind 1.200 € plus die eigenen Anwaltskosten. Ob man das für "sehr" riskant hält, dürfte auf die eigenen Vermögensverhältnisse ankommen.

Ich halte den Münster-Beschluss für eine Bastelanleitung, wie die Landesregierung eine rechtskonforme VO baut. NRW wird bald im OVG-Sinne liefern.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Die Äußerungen der Landesregierung deuten nicht in diese Richtung

Nachtrag: NRW kann vor dem OVG auch durch Mitarbeiter vertreten werden, wenn er oder sie die Befähigung zum Richteramt hat, vulgo: 2. Staatsexamen.

Auch das ist richtig, daher meine Formulierung : "Wenn die Landesregierung sich anwaltlich vertreten lässt". Die Landesregierung NRW lässt sich allerdings in den Coronaverfahren anwaltlich vertreten.
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.304
2.380
FFM
Hallo,

welche südlichen Länder / Regionen in der EU haben derzeit unkomplizierte Einreisen (keine Quarantäne) - ggf auch mit Test - und geöffnete Hotels?

Danke
 
Zuletzt bearbeitet:

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.913
16.028
Vor dem OVG herrscht Anwaltszwang. Ohne Rechtsschutz ist das sehr riskant.

Getreu nach dem Motto des Forum: Ueber Geld spricht man nicht, das hat man. Hier ist doch die Finanzelite des Landes versammelt, fuer die die aufgerufenen 1.200 Euro gerade mal den Gegenwert eines halben Interkontinentalfluges in der gerade noch ertraeglichen Reiseklasse darstellen. Das Spielgeld sollte doch ohne weiteres verfuegbar sein - zumal ja auch die Aussichten nicht ganz schlecht sind, dass man sich im Ergebnis dann doch gar nicht von ihm trennen muss.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.012
3.210
CGN
Getreu nach dem Motto des Forum: Ueber Geld spricht man nicht, das hat man. Hier ist doch die Finanzelite des Landes versammelt, fuer die die aufgerufenen 1.200 Euro gerade mal den Gegenwert eines halben Interkontinentalfluges in der gerade noch ertraeglichen Reiseklasse darstellen. Das Spielgeld sollte doch ohne weiteres verfuegbar sein - zumal ja auch die Aussichten nicht ganz schlecht sind, dass man sich im Ergebnis dann doch gar nicht von ihm trennen muss.

;)

Ich wiederhole mich ja nur ungerne, aber der größte Kostenblock dürften die eigenen Anwaltskosten sein, von denen man selbst im Erfolgsfalle nur einen geringen Teil erstattet bekommen dürfte. (Außer man findet jemand, der es wirklich kompetent für die gesetzlichen Gebühren macht, siehe oben).
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Da gab es hier im Forum mal einen Meinungsstreit (ich finde ihn gerade nicht): Ich bin Deiner Meinung, dass auch die "organisatorisch notwendige" Uebernachtung im Rahmen einer touristischen Auslandsreise verboten ist, weil gesamthaftig der touristische Charakter der Reise zu betrachten ist. User meilenfreund vertrat die Gegenansicht, dass die touristische Reise erst im Ausland beginne und die Uebernachtung im Inland "unfreiwillig" und daher erlaubt sei.

Beides vertretbar - im Zweifel musst Du das Hotel von meilenfreunds Ansicht ueberzeugen.

Habe ein Hotel in RLP angerufen. Dort vertritt man den Standpunkt, dass Übernachtungen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung gebucht wurden, abgeschlafen werden können.

Testet das mal.

Update: ein weiteres Hotel in RLP angerufen, gleiche Antwort. Buchungen vor dem Inkrafttreten des Übernachtungsverbots werden honoriert.
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.168
6.303
BSL
Einreise nach Malta: "Seit dem 13. November benötigen Reisende aus Deutschland einen negativen Covid-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Falls dieser nicht vorgelegt werden kann, müssen sie einen Test bei der Einreise am Flughafen durchführen oder sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben."

Quelle: https://www.adac.de/news/corona-einreiseverbote/ (hier kannst Du auch alle weiteren potentiellen Reiseziele durchforsten)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.913
16.028
;)Außer man findet jemand, der es wirklich kompetent für die gesetzlichen Gebühren macht, siehe oben

Hier kein Problem - aber YMMV, das sehe ich ein. Und: Dank Amtsermittlungsgrundsatz kann auch ein nach RVG abrechnender nur durchschnittlich begabter Anwalt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht viel Schaden anrichten.
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
8.012
3.210
CGN
Und: Dank Amtsermittlungsgrundsatz kann auch ein nach RVG abrechnender nur durchschnittlich begabter Anwalt in der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht viel Schaden anrichten.

Das halte ich für einen Irrglauben. Den Amtsermittlungsgrundsatz schränken die Verwaltungsgerichte in immer mehr Bereichen durch die Hintertür immer weiter ein, indem "Mitwirkungspflichten" oder "Mitwirkungslasten" (gemeint sind subjektive Darlegungslasten) angenommen werden.

Wo ist denn "hier"? Würde mich mal interessieren, welche Kanzlei solche Verfahren für 500€ bei angemessener und kompetenter Verfahrensführung wirklich kostendeckend durchführen kann.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.913
16.028
Hier ist eine (extrem) strukturschwache Gegend, in der im Sozialrecht mehr zu holen ist als im Verwaltungsrecht. Garantiert nach RVG (oder pro bono). Mehr per PN.

Ansonsten, ebenfalls hier, sind VG und OVG (und SG) kundenfreundlich und unabhaengig von der Qualitaet des Inputs sehr gut darin, den Sachverhalt umfassend tatsaechlich und rechtlich zu durchdringen. Da werden regelmaessig Dinge geprueft, die keine Seite vorher auf dem Schirm hatte. Aber auch da gilt wahrscheinlich YMMV - zumal ich andere VGe gar nicht oder nur sehr am Rande kenne.
 

Hydro

Aktives Mitglied
15.09.2019
164
2
Das halte ich für einen Irrglauben. Den Amtsermittlungsgrundsatz schränken die Verwaltungsgerichte in immer mehr Bereichen durch die Hintertür immer weiter ein, indem "Mitwirkungspflichten" oder "Mitwirkungslasten" (gemeint sind subjektive Darlegungslasten) angenommen werden.

Das halte ich für eine eine viel zu weitreichende Verallgemeinerung. Jedenfalls in der hier besprochenen Fallkonstellation dürfte es keine Rolle spielen.
 

global2011

Erfahrenes Mitglied
04.06.2011
1.535
1.119
Spansich ist auch, dass man bei einer Umsteigeverbindung weiterhin nicht von den spansichen Behörden erfasst wird - zum Beispiel FRA - MAD - PMI mit Iberia. In Madrid kommt man in den Transitbereich, in PMI wird man aufgrund des Inlandsfluges nicht nach dem QR-Code gefragt.
Die QR-Code-Geschichte für die Einreise in Spanien ist eh für die Katz.

Beispiel:
Die Ein-/Ausreise nach/von Katalonien ist aktuell nur aus essentiellen Gründen gestattet. Folglich ist eine Einreise aus touristischen Gründen illegal.

Ich habe jedoch bei meiner Anmeldung wahrheitsgemäß angegeben, dass der Zweck meiner Reise "Tourismus" ist, und bin am Samstag in BCN eingereist. Scanner leuchtete grün. Keine Nachfragen.

Zugegebenermaßen bafand ich mich gewissermaßen im Transit (was von den Reisebeschränkungen explizit ausgenommen ist), denn ich fuhr am nächsten Morgen mit dem Zug nach MAD und flog von dort aus nach Badajoz. Ich hätte aber ebenso gut auch unbehelligt ein paar Tage Sightseeing in Barcelona machen können.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.561
9.904
BRU
Einreise nach Griechenland: Im Unterschied zu bisher bekam ich den QR-Code unmittelbar in der Bestätigungs-Mail, und nicht erst um Mitternacht (hatte das Formular aber auch erst am Tag vor dem Flug ausgefüllt).

Beim Boarding wie erwartet Kontrolle von PLF und PCR-Test, gleiches nochmal bei der Ankunft. Ansonsten keinerlei Frage nach Reisegrund o.ä.

Ausreise: Mittlerweile gilt die Pflicht zum Ausfüllen des PLF hier nur für Griechen oder Personen mit Wohnsitz in Griechenland – warum auch immer. Da ich dort eine Wohnung habe, habe ich es sicherheitshalber ausgefüllt, wollte von mir aber niemand sehen (bei den Griechen wurde es kontrolliert). Wie auch bei der Einreise erhält man unmittelbar nach dem Ausfüllen einen QR-Code. Wobei die Ziffer hier natürlich irrelevant ist.

Wobei die Reisebeschränkungen in Griechenland ja auch v.a. Inlandsreisen betreffen. Bleibt die Frage, was bei innergriechischen Segmenten im Rahmen einer Umsteigeverbindung gilt, also ob man (FRA-) ATH-SKG als Anschluss auch ohne Grund fliegen dürfte….
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.074
1.326
DUS, HAJ, PAD
...
Update: ein weiteres Hotel in RLP angerufen, gleiche Antwort. Buchungen vor dem Inkrafttreten des Übernachtungsverbots werden honoriert.

Ich habe meinen Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz im Sinne der doppelten Haushaltsführung in wechselnden Hotels (NRW). Im November hat mich bisher noch niemand gefragt ob ich beruflich oder privat unterwegs bin. Evtl reicht es frische Hemden mitzubringen um einen geschäftlichen Aufenthalt glaubhaft zu machen. Gibt auch genug Hotels (z.B. B&B) wo man mittlerweile online eincheckt und nur einen Code bekommt. Klappt sogar bei Hilton abundzu. ;)
 
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A

Anonym70281

Guest
Keine Einreiseeinschränkung per se, passt aber hier am besten mit rein:

Qantas will offenbar seine ABG ändern, so dass (internationale) Flugreisen mit der Airline nur mit erwiesener Corona-Impfung angetreten werden können. Laut Aussage sollen andere Airlines ähnliche Gedanken haben.
 

Cflyer

Erfahrenes Mitglied
11.10.2015
1.783
601
HPN
Qantas will offenbar seine ABG ändern, so dass (internationale) Flugreisen mit der Airline nur mit erwiesener Corona-Impfung angetreten werden können. Laut Aussage sollen andere Airlines ähnliche Gedanken haben.

Wenn das der Weg ist testfreies Reisen ohne Quarantäne wieder zu ermöglichen bin ich sofort dafür zu haben.

Eine grosse Anzahl von Leuten in den Kommentarspalten einschlägiger Zeitungen sehen das allerdings anders. Ich verstehe einfach nicht wieso man sich bei COVID-19 nicht impfen lassen will (in der Schweiz 48%). Off-Topic aber ich kann es einfach nicht nachvollziehen.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Qantas will offenbar seine ABG ändern, so dass (internationale) Flugreisen mit der Airline nur mit erwiesener Corona-Impfung angetreten werden können. Laut Aussage sollen andere Airlines ähnliche Gedanken haben.

Ich bin gespannt, ob sich dann ähnlich wie bei den Testzentren auch bei den Impfzentren parallel eine private Infrastruktur für Reisende etablieren wird. Denn in der offiziellen Impfstrategie der Bundesregierung wird man wohl kaum eine anstehende Flugreise als "dringenden Impfgrund" vorsehen.