Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.998
9.957
LEJ
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ZUM THEMA EINREISEBESTIMMUNGEN

Wer hat valide Informationen zur Einreise nach Namibia (WDH).
ET fliegt noch meiner Information FRA-ADD-WDH.
Es sollte ET ein, da dort noch offene Tickets zum umbuchen virhanden sind.
Meine +1 und ich wollen unsere gestrichene Reise vom August in absehbarer Zeit nachholen.

Die Einreisebestimmungen für Namibia sagen nichts negatives, außer dem notwendigen Coronatest.
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
3.011
708
Aufpassen: vielleicht Deutschland ja bald für Namibia ein Risikogebiet (und andere, als weltweit Platz Nummer 12 bei Corona !).
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.998
9.957
LEJ
Aufpassen: vielleicht Deutschland ja bald für Namibia ein Risikogebiet (und andere, als weltweit Platz Nummer 12 bei Corona !).

Das sind eine meiner Kernbedenken.
Darüber hinaus bringt es uns wenig, wenn Namibia intern in Teilen (z.B. Parks) geschlossen ist.
Als frühesten Zeitpunktsehen wir sowieso Ende März als Reisezeit, da uns vorher das Wetter ungeeignet erscheint.
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.075
31.322
MUC
Wer in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte besuchen will, darf dafür im Hotel übernachten. Dies kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Freitag in einer Sondersitzung des Landtags an. Vom 23. bis 27. Dezember seien jeweils maximal zwei Übernachtungen erlaubt. Darauf hatte sich die Jamaika-Koalition am Donnerstagabend verständigt und dies auch mit den Oppositionsfraktionen abgestimmt. Auch Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen geben eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun.

Quelle: FAZ

"jeweils maximal zwei Übernachtungen" -> Worauf bezieht sich denn bitte das "jeweils"? Je Besuch oder je Verwandtem?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.075
31.322
MUC
Wie erfolgt der Nachweis ? Gibt es ihn überhaupt ?

Da das ja ohnehin kaum nachzuweisen ist, gehe ich davon aus, dass es eine (ggf. schriftliche) Bestätigung, dass mein Aufenthalt Besuchszwecken bei Verwandten dient, ausreichen wird. Insofern kann ich vermutlich für einen 4-tägigen Besuch zwei Aufenthalte zu je zwei Nächten in unterschiedlichen Hotels wahrnehmen. Man könnte natürlich auch versuchen, im selben Hotel vier Nächte zu bleiben, indem man bestätigt, dass es sich um Besuche von verschiedenen Verwandten handelt. ;-)
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.907
16.007
Uebrigens ist das eine Verschaerfung, da bisher keine Obergrenze fuer Verwandtenbesuche (zumindest der absoluten Kernfamilie) besteht.
 

Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.146
391
Münsterland
Klar muss der Staat in Bezug auf Corona reagieren. Aber den Staat geht es absolut nichts an wie ich in meinen eigenen vier Wänden innerhalb der Kernfamilie feiere. Und wenn es 30 Leute im Wohnzimmer sind. Die arabischen Großfamilien werden sich meist eh nicht einschränken. Und richtig so. Das darf der Staat nicht. Nur wenn nachgewiesen ansteckende Personen dabei sind, würde ich es anders beurteilen. Aber nur wegen der Hypothese, dass eventuell Ansteckende dabei sein könnten so stark in den privaten Bereich und in die GG-geschützte Familie einzugreifen kann niemals im Rechtsstaat rechtmäßig sein.
 

F.H.K.

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
268
164
Klar muss der Staat in Bezug auf Corona reagieren. Aber den Staat geht es absolut nichts an wie ich in meinen eigenen vier Wänden innerhalb der Kernfamilie feiere. Und wenn es 30 Leute im Wohnzimmer sind. Die arabischen Großfamilien werden sich meist eh nicht einschränken. Und richtig so. Das darf der Staat nicht. Nur wenn nachgewiesen ansteckende Personen dabei sind, würde ich es anders beurteilen. Aber nur wegen der Hypothese, dass eventuell Ansteckende dabei sein könnten so stark in den privaten Bereich und in die GG-geschützte Familie einzugreifen kann niemals im Rechtsstaat rechtmäßig sein.

Du hast auch von nichts eine Ahnung...
 

Dirkster

Erfahrenes Mitglied
09.12.2017
527
1.035
LBC/HAM
Zu der Frage, was "jeweils" bedeutet: Dieses Wort hat Daniel Günther in diesem Zusammenhang gar nicht benutzt.

Der genaue Wortlaut war: "Und deswegen werden wir in Schleswig-Holstein unseren gewerblichen Beherbergungsbetrieben erlauben, in der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember maximal zwei Übernachtungen - ausschließlich aus familiären Gründen - auch zuzulassen."

Hier im zweiten Video ab ca. Minute 13:55: https://www.ndr.de/nachrichten/schl...n-an-Weihnachten,regierungserklaerung214.html
 
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Kubi

Erfahrenes Mitglied
21.03.2013
1.146
391
Münsterland
Wohlbemerkt betone ich, dass ein Familientreffen mit mehr als jetzt von der Regierung vorgegebenen Zahlen einvernehmlich geschieht. Das geht niemandem etwas an. Leute, die z. B. HIV haben, dürfen SEX mit Personen ohne HIV haben, ungeschützt, wenn dieses einvernehmlich geschieht. Das ist hochrichterlich so bestätigt. Finde ich persönlich heftig. Aber die Gerichte haben hier so einen Wert auf das freie Persönlichkeitsrecht gelegt, dass sie eindeutig gesundsheitsgefaehrlichen Geschlechtsverkehr nicht fuer verbietbar halten. Wie kann man da einvernehmliche Familienfeiern verbieten. Im Gegensatz zur nachgewiesenen HIV Infektion im o.g. BEISPIEL, hat man hier Personen, wo man eine Gefährdung nicht nachweisen kann, sondern nur annimmt.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.952
2.180
"jeweils maximal zwei Übernachtungen" -> Worauf bezieht sich denn bitte das "jeweils"? Je Besuch oder je Verwandtem?

Je Nacht? :censored:


[...]Aber den Staat geht es absolut nichts an wie ich in meinen eigenen vier Wänden innerhalb der Kernfamilie feiere. [...]

Ohh... das wird hier nicht gut ankommen... :sick:

Und prompt:

Du hast auch von nichts eine Ahnung...

Und nochmal...

Corona mit HIV vergleichen. Was für ein Schwachsinn...


Wohlbemerkt betone ich, dass ein Familientreffen mit mehr als jetzt von der Regierung vorgegebenen Zahlen einvernehmlich geschieht. Das geht niemandem etwas an. Leute, die z. B. HIV haben, dürfen SEX mit Personen ohne HIV haben, ungeschützt, wenn dieses einvernehmlich geschieht. Das ist hochrichterlich so bestätigt. Finde ich persönlich heftig. Aber die Gerichte haben hier so einen Wert auf das freie Persönlichkeitsrecht gelegt, dass sie eindeutig gesundsheitsgefaehrlichen Geschlechtsverkehr nicht fuer verbietbar halten. Wie kann man da einvernehmliche Familienfeiern verbieten. Im Gegensatz zur nachgewiesenen HIV Infektion im o.g. BEISPIEL, hat man hier Personen, wo man eine Gefährdung nicht nachweisen kann, sondern nur annimmt.

Das ist wirklich eine guter Punkt - mir war das mit der Straffreiheit bei Einvernehmlichkeit nicht bekannt.

Man wird behaupten, daß die Übertragungswege andere sind etc., aber trotzdem bin ich da wirklich gespannt, ob die Rechtssprechung nachher kongruent ausfallen wird...
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.075
31.322
MUC
Wohlbemerkt betone ich, dass ein Familientreffen mit mehr als jetzt von der Regierung vorgegebenen Zahlen einvernehmlich geschieht. Das geht niemandem etwas an. Leute, die z. B. HIV haben, dürfen SEX mit Personen ohne HIV haben, ungeschützt, wenn dieses einvernehmlich geschieht. Das ist hochrichterlich so bestätigt. Finde ich persönlich heftig. Aber die Gerichte haben hier so einen Wert auf das freie Persönlichkeitsrecht gelegt, dass sie eindeutig gesundsheitsgefaehrlichen Geschlechtsverkehr nicht fuer verbietbar halten. Wie kann man da einvernehmliche Familienfeiern verbieten. Im Gegensatz zur nachgewiesenen HIV Infektion im o.g. BEISPIEL, hat man hier Personen, wo man eine Gefährdung nicht nachweisen kann, sondern nur annimmt.

Nicht Alles, was hinkt, ist ein Vergleich:

Einen ungeschützten Geschlechtsakt eines sich darüber bewusst seienden HIV-Positiven mit einem Treffen von Personen, die möglicherweise symptomlos unwissentlichen mit Covid-19 infiziert sind, zu vergleichen, finde ich unpassend. Zumal sich beide Viren nach anderen Mustern weiter verbreiten würden: HIV durch weiteren risikobehafteten Geschlechtsverkehr, auf den sich die Beteiligten bewusst einlassen müssen, und Covid-19 durch alltägliche zwischenmenschliche Kontakte, bei dem ich z.B, im Vorbeigehen auf dem Weg zum Einkaufen das Virus von einem Teilnehmer einer Familienfeier eines ebenfalls Covid-19-Positiven weitergegeben bekommen könnte.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Das ist wirklich eine guter Punkt - mir war das mit der Straffreiheit bei Einvernehmlichkeit nicht bekannt.

Man wird behaupten, daß die Übertragungswege andere sind etc., aber trotzdem bin ich da wirklich gespannt, ob die Rechtssprechung nachher kongruent ausfallen wird...

Die Corona-Analogie wäre wohl eher, dass wenn der eigene Partner Corona-positiv ist, man sich (auch wenn man zur Risikogruppe gehört) einvernehmlich dafür entscheiden darf, weiter im gleichen Bett zu schlafen. Das bedeutet aber, dass man selbst so lange in Quarantäne muss, bis der Partner und man selbst nicht mehr Corona-positiv ist. Denn im Unterschied zu HIV betrifft Corona potentiell alle Kontakte und nicht nur die sexuellen.

Von mir aus können die Leute gerne einvernehmlich mit 30 Personen Weihnachten feiern, wenn sie nach diesem potentiellen Superspreader-Event anschließend vorsorglich 10 Tage in Quarantäne gehen. Ich bin mir aber sicher, dass das fast niemand tun wird (genau so wie die meisten Leute sich nicht die kompletten 10 Tage vor Weihnachten isolieren werden).

Und auf das Intensivbett wird auch niemand verzichten, nur weil er sich Corona "einvernehmlich" eingefangen hat. Daher muss der Staat eben sicherstellen, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig einvernehmlich einem solchen Risiko aussetzen.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.129
Das sind fachlich zwei ganz verschiedene Baustellen.

Einvernehmlicher Sex mit einer HIV-infizierten Person gehört ins Strafrecht, Stichwort: Einwilligung in eine Körperverletzung. Das Strafrecht schützt insoweit die körperliche Unversehrtheit der einzelnen Person und lässt auch zu, dass man sich dieser in den Grenzen des § 228 StGB freiwillig begeben kann.

Corona-Regelungen sind Gefahrenabwehrrecht / besonderes Verwaltungsrecht mit bußgeld- und strafbewehrten Bestimmungen bei Verstößen. Die Schutzrichtung ist hier eine andere, nämlich der Schutz der Allgemeinheit. Eine einvernehmliche private Zusammenkunft eines Personenkreises, die nicht der coronarechtlich vorgebenenen Zusammensetzung entspricht, bleibt daher eine Ordnungswidrigkeit.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.440
1.155
Corona mit HIV vergleichen. Was für ein Schwachsinn...

Warum sollte man das nicht vergleichen können? Ich sehe nicht, dass es gleichgesetzt wurde. Das wäre fragwürdig.

Zum Ton:
Hier versucht jemand sachlich zu diskutieren. Greift niemanden persönlich an. Ihm wird mit "Schwachsinn" und "Du hast auch von nichts ne Ahnung" gekontert. Bravo!
Ich finde es essentiell über jegliche politische Entscheidungen offen diskutieren zu können, besonders wenn es die persönliche Freiheit betrifft.
Und Maßnahmen und ihre Effizienz gegen ihre Kosten/ihren Schaden abzuwägen sollte selbstverständlich sein.
Kein Wunder, dass diese Querdenken-Schwurbler Zulauf bekommen.

Haltet ihr es tatsächlich gerechtfertigt, dass 1000 Einreisende unter 5/10-tägigen Hausarrest gesetzt werden obwohl im Schnitt davon vielleicht 4 infiziert sind und im Schnitt 4 weitere Personen anstecken (könnten)?
(Die Frage ist nicht rhetorisch. Möglich, dass man das für gerechtfertigt hält. Dann sollte man das aber auch ordentlich begründen/rechtfertigen können!)
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
496
2.224
SCN/AJY
Das sind eine meiner Kernbedenken.
Darüber hinaus bringt es uns wenig, wenn Namibia intern in Teilen (z.B. Parks) geschlossen ist.
Als frühesten Zeitpunktsehen wir sowieso Ende März als Reisezeit, da uns vorher das Wetter ungeeignet erscheint.

Wenn du gedanklich mit Namibia spielst, ist sicher der aktuelle Reisebericht im Wüstenschiff-Forum "Wenn es Corona gibt, gehen wir in die Wüste" interessant. Im Moment wohl unproblematische Einreise und an den hotspots nichts los. Infos zu den Parks kommen sicher noch in dem Bericht.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
6.002
6.989
... Leute, die z. B. HIV haben, dürfen SEX mit Personen ohne HIV haben, ungeschützt, wenn dieses einvernehmlich geschieht. ... Finde ich persönlich heftig...

Nur so als Info - völlig unabhängig vom Corona-Vergleich:
Eine HIV-positive Person, deren Viruslast (dank AR-Therapie) unterhalb der Nachweisgrenze liegt, gilt als nicht mehr infektiös!
Somit ist der HIV-negative Partner bei ungeschütztem GV usw. keiner Gefahr ausgesetzt. (U = U : undetectable = untransmittable)
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.373
1.998
Und auf das Intensivbett wird auch niemand verzichten, nur weil er sich Corona "einvernehmlich" eingefangen hat. Daher muss der Staat eben sicherstellen, dass sich nicht zu viele Menschen gleichzeitig einvernehmlich einem solchen Risiko aussetzen.

kann sein - aber es ist fraglich wie du das kontrollieren willst? CCTV Kameras, "bitte rufen sie uns an, wenn ihre Nachbarn in Gruppen zusammen kommen - aber erst ab 11 Personen".... das ist doch das Hauptproblem bei der ganzen Diskussion: Regeln ohne Ende aber Einhaltung kannst nicht kontrollieren in einem freiheitlichen demokratischen Staat ohne Stasi und KGB Spitzel