Deutschland - Einreiseanmeldung (digital) und neue Quarantänevorschriften ab 08.11.2020

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
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Ist es nicht toll, wenn man aus NRW kommt?! Dort ist es ja seit dem 20.11. soweit. Spanien hat mittlerweile eine 14 Tage Inzidenz von unter 100 erreicht und steht somit nun sogar deutlich besser als Deutschland da.

Das wäre aber allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. Die meisten Einreisen finden schon unter Normalbedingungen aus dem benachbarten Ausland statt, das dürfte sich jetzt im Verhältnis noch deutlich verschärft haben.

Ja, man kann das durchaus von der Logik her so sehen, aber ein echtes Problem löst auch so ein Prozedere hinten und vorne nicht. Das war vielleicht in der Schweiz zielführend, weil man da Inzidenzwerte jenseits von Gut und Böse hatte.

Aber mal ganz konkret: wenn man in Deutschland eine vergleichbare Regelung (z.B. 7-Tage-Inzidenz Deutschland + 60 = Einreisebeschränkungen) einführen würde, weißt du wie viele Länder in Europa da nach gestriger Datenlage betroffen wären? Ganze drei, nämlich die Republik Irland, Norwegen und Finnland (theoretisch noch die Türkei, allerdings bestehen an den offiziellen Zahlen massive Zweifel).
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.422
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Lohausen;331Funfact: meinte:
vielleicht würde es helfen wenn man keine Quarantänemaßahmen für Reisende aus Regionen anordnet, in denen das Infektionsgeschehen deutlich niedriger als im eigenen Land. Dann hätte man möglicherweise auch Ressourcen sich um die zu kümmern, bei denen es wichtig sein könnte.

Danke braver Bürger!

Wenn man keine Regeln anordnen würde, wäre das psychologisch eine Art "Aufforderung" ins Ausland zu reisen. Das will man verhindern. Beispiel das ich schon einige Mal hier angeführt habe: weil Zebrastreifen oder gar Fussgänger Ampeln zu viel Fussgänger Rechte ergeben, lösen viele Städte dieses "Problem" (Überqueren der Strasse) mit Inseln zwischen den Fahrbahnen, Pflastersteine statt durchgängiger Aspalt um den Autofahrern psychologisch zu erinnern, dass sich hier was ändert für die Autofahrer. Natürlich sind diese Regeln nicht in der StVO, aber viele Autofahrer denken, sie müssten dann anhalten, wenn ein Fußgänger in der Mitte (oder am Rand) steht.

Ich habe bisher einige Ordnungswidrigkeiten bzgl. dieser Regeln begangen (Einreise Frankreich 11.6., offiziell erst möglich 14.6. - Rückreise aus Risikogebiet Italien Mitte November) bin weder erkrankt noch habe ich wissentlich jemanden angesteckt (sollte ich nicht-symptomatisch infiziert gewesen sein) - ehrlich gesagt, habe ich aber auch wenig Kontakt nach der Rückkehr gehabt (Einkaufen, Familie, Arzt).

Problem sind eher die Rückkehrer aus Risikogebieten, die im Risikogebiet völlig zwanglos unter Menschen waren und die dann zuhause wieder sich genauso zwanglos bewegen, als gäbe es kein Virus.

Ich zähle mich nicht zu dieser Klientel! Etwas GMV - klar Restrisiko bleibt!
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Aber mal ganz konkret: wenn man in Deutschland eine vergleichbare Regelung (z.B. 7-Tage-Inzidenz Deutschland + 60 = Einreisebeschränkungen) einführen würde, weißt du wie viele Länder in Europa da nach gestriger Datenlage betroffen wären? Ganze drei, nämlich die Republik Irland, Norwegen und Finnland (theoretisch noch die Türkei, allerdings bestehen an den offiziellen Zahlen massive Zweifel).

Ich glaube, da hast du ein etwas falsches Bild der Situation in Deutschland und in Europa. Deutschland hat inzwischen selber eine Inzidenz von 142 (Quelle RKI). Da liegen einige Länder in Europa drunter, die sich auf der Risikoliste des RKI wiederfinden.
 

Anonyma

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16.05.2011
16.574
9.975
BRU
Selbst Länder wie Spanien, Frankreich oder Belgien, die lange Spitzenwerte hatten, liegen derzeit unter Deutschland, außerdem auch Griechenland (zugegeben, die haben große regionale Unterschiede). Und auch Länder wie das VK, Dänemark oder Malta sind nicht viel über Deutschland, wären bei plus 60 also dabei.

https://www.ecdc.europa.eu/en/cases-2019-ncov-eueea
 
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nicolai_bayreuth

Aktives Mitglied
14.06.2020
207
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NUE/LWO
Gestern auf LO353 nach MUC wurde für alle das alte PLF (Vorderseite EN, Rückseite PL) ausgeteilt und eingesammelt. Die Bestätigung der Einreiseanmeldung wollte niemand. Beim Check-in in LWO und beim Umstieg in WAW wurde nichts dazu gefragt. In München auch weiterhin alles wie früher bei Schengen-Ankünften. Von den angekündigten stichprobenhaften Kontrollen war zur Ankunftszeit weder am Gate, noch am Gepäckband, noch durch den Zoll, noch im öffentlichen Bereich etwas zu sehen.
 
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comby

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19.04.2012
1.467
531
Hat jemand eine Ahnung wie ich vorgehen muss wenn ich zwecks geschäftlicher Interessen in Schleswig-Holstein übernachten will? Muss ich dem Hotel ein Schreiben vorlegen, oder irgendwo "anmelden"?
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.531
742
Jedes Hotel macht das anders. Anrufen und direkt beim Hotel fragen was die haben wollen ist am einfachsten.
 

toom

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12.07.2013
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Ich hab das ganze Prozedere jetzt einmal durch und mich brav an alle Regeln gehalten:
- digitale Einreiseanmeldung vor Rückflug nach Deutschland ausgefüllt
- Kontrolle bei Einreise? Fehlanzeige. Und das obwohl so gut wie jeder Flug derzeit aus einem Risikogebiet kommt.​


Ich habe in DUS mal wieder in die vollen gegriffen. ePassport-Gates waren geschlossen und es wurde jede Einreiseanmeldung geprüft, was natürlich dauert... Und das in NRW, wo keine Quarantäne mehr bei Rückreise verpflichtend ist. Könnte ja jemand aus Hessen kommen...
 

NarutoUzumaki

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12.05.2017
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BSL
Das Prüfen der elektronischen Meldungen kann man ja über die Bestätigung, ob die Daten (halbwegs) plausibel sind.
Ansonsten sollte das über die üblichen Computersysteme gehen.
 

born2fly

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25.10.2009
5.548
2.708
FRA
Das Prüfen der elektronischen Meldungen kann man ja über die Bestätigung, ob die Daten (halbwegs) plausibel sind.
Ansonsten sollte das über die üblichen Computersysteme gehen.

Die BuPo hat meines Wissens keinen Zugriff auf das elektronische System.

Aber natürlich können sie sich die PDF-Bestätigung nachweisen lassen, so man sie denn gespeichert hat... Mir war bisher nicht bewusst, dass ich die Verpflichtung zum Nachweis habe *schäm*
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.058
3.318
FRA
Die BuPo hat meines Wissens keinen Zugriff auf das elektronische System.

Aber natürlich können sie sich die PDF-Bestätigung nachweisen lassen, so man sie denn gespeichert hat... Mir war bisher nicht bewusst, dass ich die Verpflichtung zum Nachweis habe *schäm*

Irgendwo stand das sie zwar die Personendaten gegenchecken können. Nicht aber was als Adresse eingetragen ist. Somit kann Hans Müller sicher auch aus Versehen eine falsche Adresse angeben.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
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1.294
Wie will/kann die BuPo die elektronischen Meldungen überprüfen?
Abgleich des Namens zwischen Personalausweis und Meldung. Das verhindert zumindest die Micky Mouse-Meldungen. Wer keinen Ausdruck hatte, musste das pdf auf seinem Smartphone vorzeigen. So zumindest in meiner Schlange.

EDIT: Datenschutz hin oder her fände ich es cool, wenn Name/Ausweisnummer mit dem Formular abgeglichen werden könnte. Dann könnte man die ePassport-Gates nutzen (wenn man sich schon nicht auf Stichproben verlassen will). Vergleich schlägt fehlt -> Ab zum Einreisebeamten.
 
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webmanager

Aktives Mitglied
19.07.2010
192
17
FRA
Hat jemand eine Ahnung wie ich vorgehen muss wenn ich zwecks geschäftlicher Interessen in Schleswig-Holstein übernachten will? Muss ich dem Hotel ein Schreiben vorlegen, oder irgendwo "anmelden"?
In Hessen hat das Hotel aktiv eine formlose Bestätigung vom AG gewollt. Damit war das Thema erledigt.
 

scenic24

Aktives Mitglied
07.08.2019
126
677
[/INDENT]Ich habe in DUS mal wieder in die vollen gegriffen. ePassport-Gates waren geschlossen und es wurde jede Einreiseanmeldung geprüft, was natürlich dauert... Und das in NRW, wo keine Quarantäne mehr bei Rückreise verpflichtend ist. Könnte ja jemand aus Hessen kommen...

woher kamst du denn?
 

NadCgn

Reguläres Mitglied
21.10.2020
88
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Wir sind Anfang letzter Woche in Dus gelandet (von Tansania kommend über AMS), da wurden keinerlei Einreiseanmeldungen überprüft. Außerdem kann ich mich dran erinnen, dass im Formular auch stand, dass man die Anmeldung noch bis einen Tag nach (!) der Einreise in Deutschland machen kann. Ist das aktuell gar nicht mehr der Fall?
 

Afreaka

Erfahrenes Mitglied
29.01.2017
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SCN/AJY
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.752
1.934
Ausser in Söders Bayern. Da geht es soweit ich weiss noch, da sich jeder Verdachtsunabhänig testen lassen kann.
 

ibaf12

Erfahrenes Mitglied
08.10.2012
417
184
FRA
OVG bestätigt Brandenburger Quarantäne-Regelung

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Brandenburger Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten bestätigt. Das teilte das Gericht heute unter Hinweis auf eine Entscheidung vom Vortag mit. Die Antragsteller wollten von Ende Dezember bis Mitte Januar 2021 in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) reisen. Sie sahen keine Rechtsgrundlage für die Verordnung und bezeichneten das Quarantäne-Gebot als unverhältnismäßig.

(n)

Das Urteil im Volltext:
Bürgerservice Berlin - Brandenburg
 
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comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.467
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Hat jemand eine Ahnung wie ich vorgehen muss wenn ich zwecks geschäftlicher Interessen in Schleswig-Holstein übernachten will? Muss ich dem Hotel ein Schreiben vorlegen, oder irgendwo "anmelden"?


Hier übrigens die "offizielle" Antwort (nach einer Weiterleitung vom Gesundheitsamt) des Landes Schleswig-Holstein:

Sehr geehrter Herr Comby,

da nur der Gast weiß, ob er zu beruflichen oder zu medizinischen Zwecken eine Beherbergung aufsucht, wird von ihm eine Bestätigung verlangt, dass er nur aus diesen Gründen beherbergt werden soll. Eine falsche Bestätigung ist bußgeldbewehrt. Auch die Beherbergung trotz Kenntnis des Nichtvorliegens dieser Voraussetzungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Sie sollten vorab mit dem Beherbergungsbetrieb das genaue Prozedere besprechen. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers wäre sicher vorteilhaft.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgeranfragen
 

lstoever77

Erfahrenes Mitglied
10.04.2019
2.005
1.660
Ich würde meine Geschäftsreisen einfach durch die Firma buchen lassen.. Dann sollte doch eigentlich alles klar sein.
Diese Regelung gibt es doch auch, wenn eine Touristenpauschale anfällt. Da reicht auch eine Buchung durch die Firma.
Alternativ gibt es vom jeweiligen Bundesland solche Formulare hier: https://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vdr22.044_Arbeitgeberbestaetigung.pdf
Diese könnten theoretisch einfach für die Lockdownzeit verwendet / erweitert werden.