Hier übrigens die "offizielle" Antwort (nach einer Weiterleitung vom Gesundheitsamt) des Landes Schleswig-Holstein:
Auch im Saarland ist nun am Oberverwaltungsgericht ein Eilantrag gegen die Quarantäne der Reiserückkehrer eingegangen. Ausgang noch offen.
Hier der link zur Pressemeldung:
https://www.saarland.de/ovg/DE/institution/aktuelle-meldungen/pressemitteilungen/pm_26_20.html
Die Antragstellerin will vor Weihnachten in ihre Zweitwohnung nach Mallorca.
Hoffen wir das die Vernunft siegt. Wurde auch Mal Zeit darueber nachzudenken. Wuerde das Reisen ja doch erleichtern.Zumindest etwas.
Das war ja abzusehen, dass die jetzige Regelung hinten und vorne nicht klappen wird. Hoffen wir, dass die alte Regelung zurückkommt.BILD schreibt heute Morgen => https://www.bild.de/politik/inland/...die-quarantaene-verordnung-74392868.bild.html
Das war ja abzusehen, dass die jetzige Regelung hinten und vorne nicht klappen wird. Hoffen wir, dass die alte Regelung zurückkommt.
BILD schreibt heute Morgen => https://www.bild.de/politik/inland/...die-quarantaene-verordnung-74392868.bild.html
Das war ja abzusehen, dass die jetzige Regelung hinten und vorne nicht klappen wird. Hoffen wir, dass die alte Regelung zurückkommt.
Welche alte Regelung?
Auch im Saarland ist nun am Oberverwaltungsgericht ein Eilantrag gegen die Quarantäne der Reiserückkehrer eingegangen. Ausgang noch offen.
Qurantänefrei nach erfolgreichem Negativtest. Also auch schon Einreise mit negativem Test möglich. So war es ja bis zum 08.11. Die neue Qurantäneverordnung hat gerade einmal 12 Tage in NRW durchgehalten.
Ich wundere mich nur, dass man in NRW nicht nach dem Urteil geschwind eine neue VO zusammengekloppt hat und sich denkt: "Dann lass halt den nächsten klagen".
nur einen Wohnsitz in Asien hat. Da ihm kein Bescheid wegen fehlender Adresse zugestellt werden könne
Hoffen wir das die Vernunft siegt. Wurde auch Mal Zeit darueber nachzudenken. Wuerde das Reisen ja doch erleichtern.Zumindest etwas.
Die aktuellen Quarantäneregeln sind aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bleibt das so? (rethorische Frage, die Antwort kennt noch keiner).Laut "Lockdown-Pressekonferenz" auf Phoenix bleiben die aktuellen Quarantäneregeln für Rückkehrer in ihrer derzeitigen Form in Kraft. Klingt nicht nach absehbaren Änderungen.
Laut "Lockdown-Pressekonferenz" auf Phoenix bleiben die aktuellen Quarantäneregeln für Rückkehrer in ihrer derzeitigen Form in Kraft. Klingt nicht nach absehbaren Änderungen.
Naja, nichts für ungut, aber nicht jeder hat auch die Mittel, einen solchen Rechtsstreit zu führen. Und hier im Thread klang mal an, dass es schon recht schwierig sein dürfte, einen fähigen RA zu finden, der auch zu den gesetzlichen Beträgen tätig wird.Es steht jedem frei, die fuer ihn gueltigen Einreisequarantaeneregeln vor dem zustaendigen OVG/VGH anzugreifen. Wenn man das nicht tut, kann es ja wohl so schlimm nicht sein.